Zum Usbeken- und Usbekistanbild im deutschsprachigen Raum



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Diss Rakhimova 2018

4.2.3 Die Polygamie
Die Polygamie in der usbekischen Gesellschaft ist in den untersuchten 
deutschsprachigen Reiseberichten eines der brennendsten Themen. Die Wurzel der 
Polygamie sehen die Reiseautoren vor allem im Islam, der einem Mann grundsätzlich 
erlaubt, bis zu vier Frauen zu heiraten. Bereits Schiltberger schreibt zu seiner Zeit: 

Es hat auch Machometh erlaubt/ daß einer so viel weiber nemmen mag/ als viel er es 
ernehren kann. So ist auch in Gesatz/ wenn ein Frauw schwanger wirt/ daß ihr Mann 
nicht mehr zu ihr kompt/ biß sie her für geht/ und des Kindes geniest/ in der andern zeit 
mag er wol ein schlaff Weib gehaben. Es sprechen auch die Heyden/ daß sie nach 
dem jüngsten tage auch gleich Frauwen haben sollen/ die werden sie beschlaffen/ doch 
werden sie allweg Jungfrauwen blieben/ und sprechen darneben/ es hab Gott nur die 
beschaffen/ die deß Machomeths glauben sterben.

46
 
(Schiltberger 1580, S. 118-119)
Laut Schiltberger dürfen Muslime also so viele Frauen heiraten, wie sie ernähren 
können, er erwähnt dabei keine bestimmte Zahl. Ca. 400 Jahre später lässt Hermann 
Vámbéry die Polygamie außer Acht und vermittelt ein positives Männerbild, die 
Familienverhältnisse der Usbeken beschreibt er im Abschnitt „Ösbegen“ seines 
Buches „Das Türkenvolk“ als „
wahres Musterbild
“ (Vámbéry 1885, S. 359). Polygamie 
schreibt er nur „
den höchsten Kreisen
“ (ebd.) zu.
 
Moser, der ca. 20 Jahre später als Vámbery nach Turkestan reiste, schildert diese 
Gegebenheit mit landesüblichen Ausdrücken: 

Wenn allenfalls die Rede davon ist, so gebraucht man den Ausdruck ‚Aim‘ (mein 
Mond). Der Sarte wird also sagen: 

Wie viele ‚Aime‘ glänzen am Firmament deiner 
Häuslichkeit?‘


(Moser 1888, S. 70) 
Ähnlich wie Vámbéry erwähnt v. d. Pahlen, dass die Polygamie „
vor allem bei den 
Wohlhabenden
“ (v. d. Pahlen 1969 [1964], S. 62) üblich sei. Er erläutert dabei noch 
die Regeln der Scheidung:
46
Übersetzung: „Mohammed hat erlaubt, dass sich jeder so viele Frauen nehmen darf, wie er ernähren kann. Es ist auch Gesetz, 
dass einer, ist seine Frau schwanger, nicht zu ihr gehen darf, bis sie niedergekommen ist und noch weitere vierzehn Tage. In 
dieser Zeit kann er aber bei einem anderen Weibe schlafen. Die Heiden sagen auch, dass sie nach dem Jüngsten Tag mehrere 
Frauen haben werden, mit denen sie schlafen, doch bleiben diese immer Jungfrauen. Außerdem glauben sie, Gott habe die Ehe 
nur für diejenigen geschaffen, die im Glauben Mohammeds sterben.“ (Schlemmer (Hrsg.) 2008, S.180). 


132 

Nach dem Schariat kann sich der Mann jederzeit von seiner Frau scheiden lassen. Die 
Form der Scheidung ist einfach: der Mann braucht nur dreimal ‚Talak, Talak, Talak‘ im 
Beisein seiner Frau zu wiederholen, und die Scheidung ist vollzogen. Ohne Umstände 
wird sie dann bei einem Kadi, dem Volksrichter, registriert. Nach drei Monaten hat der 
Mann das Recht, eine andere Frau zu nehmen. Ebenso kann auch die geschiedene 
Frau einen anderen Mann nehmen. Da laut Schariat ein Mohammedaner vier legitime 
Frauen und acht Nebenfrauen haben darf, ist durch diese einfache Scheidungsform 
der Polygamie keine Grenze gesetzt. Wenn ein Mann eine fünfte legitime Frau heiraten 
will, braucht er sich nur von einer seiner vier vorhandenen zu scheiden. […] Die 
geschiedene ältere Frau bleibt dann oft im Frauengemach als eine Art Magd und pflegt 
die verschiedenen Kinder.


(Ebd.: S. 61-62) 
Von Schweinitz spricht über die Polygamie in Turkestan am Beispiel von Harems und 
vergleicht diese zunächst mit denen in Anatolien. Er interessiert sich, anders als Moser 
oder v. d. Pahlen, mehr für die Regeln der Haremsführung als für die Gleichstellung 
der Frau und berichtet, dass in Turkestan alle Frauen in einem Harem leben. Im 
Gegensatz dazu lebe in Anatolien in einem Harem nur jeweils eine Frau mit ihren 
Bediensteten. In Turkestan gehorchen alle Frauen der Hauptfrau und haben einen 
gemeinsamen Empfangsraum. Schweinitz erwähnt kurz, dass der Sarte vier Frauen 
besitze und die Jüngste von ihnen sehr jung sei: 

Der Sarte in Margelan, von dem ich soeben sprach, besaß 4 Frauen, von denen die 
älteste eine würdige Dame von etwa 50 Jahren war, der man in diesem Alter immer 
noch die einstige Schönheit ansah, während die jüngste vor kurzem ihren ersten Sproß 
erhalten hatte. Alle Damen hatten kostbare Gewänder angetan und jede einzelne 
zeigte meiner Frau ihren mit allerhand Tand ausgeschmückten Wohnraum. So muß 
den alten Herrn der Hausstand trotz aller Einfachheit immerhin ein ganzes Sümmchen 
kosten.


(Schweinitz 1910, S. 7) 
Zu Kischs Zeiten war die 
Vielweiberei
offiziell abgeschafft, was der rasende Reporter 
auch konstatiert. Jedoch sieht Kisch auch ein, dass sich die Gesetze noch nicht überall 
durchgesetzt haben: 

Rote Farbe: Die Sowjetgesetze verbieten die Vielweiberei. Der, der mehrere Frauen 
besitzt, darf sie behalten, jedoch keine neue Ehe schließen. 
Graue Farbe: Aber welcher Usbeke hoch oben in den Bergen wird nach dem Gesetz 
fragen, wenn ihm jemand für seine Tochter zwanzig oder gar sechzig Hammel bezahlt? 
Und welche Behörde kann in alle Geheimnisse des Familienlebens eindringen, solange 
die Register nicht die ganze Bevölkerung erfassen? Fast in allen alten Häusern erhält 


133 
man auf die Frage, wer im Itschkari wohne, die Antwort: ‚Meine Mutter, meine Gattin 
und meine Töchter.‘


(Kisch 1932, S. 32) 
Hans Werner Richter behandelt das Thema der Gleichstellung der Frauen von Anfang 
an ziemlich kritisch, er verbindet es mit dem Islam:

Jahrhundertelang gab es hier eine für Europäer kaum vorstellbare Herrschaft der 
Männer. Sie waren Allahs Lieblinge, sie allein waren Menschen mit einer Seele, die 
sich zu Gott erheben konnte.


(Richter 1966, S. 22) 
Richter erlebt auch die vollständige Abschaffung von Polygamie und Harem, was Kisch 
noch infrage gestellt hatte: 

So sah es Kisch, und er fragte sich, welcher Usbeke wird wohl in den Bergen nach 
dem Gesetz fragen, wenn ihm jemand für seine Tochter zwanzig oder gar sechzig 
Hammel bezahlt. Ich aber sehe kein Frauenhaus mehr. Die Einehe hat sich 
durchgesetzt. Nassyr Rachimowitsch Achundi führt das nicht nur auf die Gesetze 
zurück. Die Veränderung der Besitzverhältnisse durch die Revolution, das, so sagt er, 
sei die eigentliche Ursache. Der Sturz der herrschenden Klasse, die Vernichtung der 
Reichen und des Reichtums haben nach seiner Ansicht die Vielweiberei mit abschaffen 
helfen. Wenn jedermann nur noch drei Hammel besitzt, weil die anderen dem Staat 
gehören, kann sich auch niemand mehr eine Frau kaufen, die sechzig oder hundert 
Hammel kostet. Er muß sich mit einer einzigen begnügen.
“ 
 
(Ebd.: S. 25) 
Er thematisiert die Polygamie am Beispiel der Erzählung des usbekischen Dichters 
Achundi über einen Distriktverwalter, der angeblich sechs Frauen besessen habe 
(siehe dazu die Konzeptbeschreibung „Usbekische Frauen“). Der Journalist reagiert 
kritisch-ironisch darauf und stellt rhetorische Fragen:

Achundi lacht. Er ist, ich bemerke es, auch ein wenig stolz auf die Liebesfähigkeit 
seines Distriktsverwalters, stolz auf seine Vorfahren, die so viele Frauen, Bräute und 
elfjährige Töchter verführten, wie es in ihrem Machtbereich zu verführen gab. Hält er 
sich nicht selbst etwas darauf zugute?


(Ebd.: S. 26) 
Im Weiteren empört er sich:
„Will man die Frauen der Männer sehen, sind sie entweder krank, verhindert, 
unpäßlich. Ist man in ihren Häusern, stehen sie scheu hinter den Türen, spähen durch 
Türritzen und Fensterlöcher auf den Fremden und huschen unerkannt davon, wenn 


134 
man sich ihnen zuwendet. Aber die Männer sitzen um den Tisch herum und sprechen 
stolz von der Schönheit ihrer Frauen.


(Ebd.: S. 37)
Auch hier entsteht das Bild eines usbekischen Mannes, der seine Frau nicht als 
Gleichberechtigte, sondern nur als Schmuckstück betrachtet. Richard Christ, der 
wenig später durch die Usbekische Sowjetrepublik reiste, erwähnt ebenfalls die 
Polygamie als Last der Vergangenheit, wobei er den Islam ebenfalls als reine 
Männergesellschaft einstuft 
(
vgl. Christ 1976, S. 217).

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