1. Anlass und Zweck der Neuregelung



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Zu § 3 Abs. 1 Z. 7:


Die neue Marktgemeinde Thörl

An der Vereinigung sind folgende Gemeinden beteiligt:


Gemeinde Etmißl


Der Hauptsiedlungsraum von Etmißl liegt in den Ausläufern des Aflenzer Beckens und konzentriert sich entlang der Hauptverkehrslinie L 126. Darüber hinaus bestehen noch vereinzelt Streusiedlungen entlang der Hanglagen. Ein Großteil des Gemeindegebietes wird von den Berg- und Waldgebieten der Mürztaler Alpen eingenommen.

Die Gemeinde ist zentralörtlich und funktionell nach Thörl orientiert, die öffentlichen und privaten Einrichtungen zur Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen beschränken sich auf wenige Einrichtungen sowie kleine Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe. Im Hinblick auf die Versorgungserfordernisse der BürgerInnen mit Gütern des mittel- und langfristigen Bedarfs besteht eine große Verflechtung mit der Marktgemeinde Thörl in ca. vier Kilometer Entfernung.

Die Gemeinde ist Volksschulstandort. Gemäß Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Hauptschule Thörl zugeordnet

Die Gemeinde ist Teil der Kleinregion „Hochschwab Süd“ sowie des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Thörl“.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Etmißl ist von 1981 bis 2013 rückläufig (-9,6%), am 1.1.2013 hatte Etmißl 498 EinwohnerInnen. Die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren Bevölkerungsverlust auf 484 EinwohnerInnen aus.

Die Gemeinde ist über die L 126 an das überregionale Verkehrsnetz angeschlossen, diese führt durch das Gemeindegebiet und verbindet die Gemeinde mit der Nachbargemeinde Thörl.

Die Gemeinde Etmißl ist eine reine Auspendlergemeinde. Die Steuerkraftkopfquote liegt 2011 mit € 733 37 % unter dem Steiermarkdurchschnitt von € 1.170.

Die finanzielle Lage der Gemeinde Etmißl war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 von erheblichen Schwierigkeiten geprägt. Die Gemeinde Etmißl erwirtschaftete lediglich im Jahre 2008 einen Ausgleich, in den Jahren 2009 bis 2012 war kein Haushaltsausgleich im ordentlichen Haushalt mehr möglich. Seit dem Jahr 2009 wurden alljährlich Bedarfszuweisungsmittel für den Haushaltsausgleich bzw. als Härteausgleich zur Verfügung gestellt.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Etmißl im Betrachtungszeitraum einzelne außerordentliche Vorhaben nicht ausfinanzieren.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ ergibt im Betrachtungszeitraum ein negatives Bild. Die Gemeinde wies lediglich im Jahr 2008 eine positive freie Finanzspitze aus. In der Hochphase des wirtschaftlichen Abschwungs, im Haushaltsjahr 2009 sowie auch in den Folgejahren bis zum Jahr 2012, konnte die Gemeinde nicht einmal den Saldo der laufenden Gebarung positiv bestreiten.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 der Gemeinde Etmißl lassen einen ausgeglichenen ordentlichen Haushalt nicht erwarten.

Die Gemeinde musste daher von der Aufsichtsbehörde im Jahr 2013 schriftlich aufgefordert werden, ein Konsolidierungskonzept unter besonderer Beachtung einer drohenden übermäßigen Verschuldung der Gemeinde zu erarbeiten.


Gemeinde Sankt Ilgen


Die Gemeinde Sankt Ilgen weist aufgrund der topographischen Lage in den Ausläufern des Hochschwabmassivs weitläufige Wald- und Berggebiete auf. Ein Großteil des Gemeindegebietes ist bewaldet und nur ein kleiner Teil des Gemeindegebietes kann als Dauersiedlungsraum angesehen werden. Durch diese topographische Lage sowie Nutzungsbeschränkungen aufgrund der steilen Hangsituation ergeben sich einschränkende Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung.

Das Hauptsiedlungsgebiet verläuft bandartig entlang des Ilgnerbaches und besteht aus mehreren, räumlich voneinander getrennten Siedlungskörpern.

Sankt Ilgen ist mit Gütern und Dienstleistungen stark unterversorgt. Die wesentlichen Einrichtungen für die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs befinden sich in Thörl. Damit bestehen große funktionelle Verflechtungen der Gemeinde mit dem Teilregionalen Versorgungszentrum in ca. sechs Kilometer Entfernung.

Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Volksschule Thörl sowie dem Schulsprengel der Hauptschule Thörl zugeordnet.

Die Gemeinde ist Teil der Kleinregion „Hochschwab Süd“, des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Thörl“ sowie des Abwasserverbandes „Einzugsbereich Thörlbach“ und Mitglied des Tourismusverbandes „Hochschwab“.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Sankt Ilgen ist von 1981 bis 2013 rückläufig (-5,9%), am 1.1.2013 hatte Sankt Ilgen 272 EinwohnerInnen. Die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren Bevölkerungsverlust auf 229 EinwohnerInnen aus.

Die Verkehrsinfrastruktur verläuft topographisch bedingt entlang des Ilgnerbachs, die L 125 verbindet die einzelnen Ortsteile miteinander und verbindet die Gemeinde auch mit der Nachbargemeinde Thörl, wo sie des Weiteren an die B 20 und damit an das überregionale Verkehrsnetz anbindet.

Die Gemeinde Sankt Ilgen ist eine klare Auspendlergemeinde. Die Steuerkraftkopfquote liegt 2011 mit 881 ein Viertel unter dem Steiermarkdurchschnitt von € 1.170.

Die finanzielle Lage der Gemeinde Sankt Ilgen war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 von erheblichen Schwierigkeiten geprägt. Die Gemeinde Sankt Ilgen erwirtschaftete lediglich im Jahre 2009 einen Ausgleich, in den restlichen Jahren war kein Haushaltsausgleich im ordentlichen Haushalt mehr möglich. Seit dem Jahr 2009 wurden alljährlich Bedarfszuweisungsmittel für den Haushaltsausgleich bzw. als Härteausgleich zur Verfügung gestellt.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Sankt Ilgen im Betrachtungszeitraum einzelne außerordentliche Vorhaben – in den Jahren 2010 und 2011 – nicht ausfinanzieren.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ ergibt im Betrachtungszeitraum ein uneinheitliches Bild. Die Gemeinde wies in den Jahren 2008 und 2009 eine positive freie Finanzspitze aus. Ab dem Jahr 2010 bis 2012 zeigt sich ausschließlich eine negative freie Finanzspitze. Im Jahre 2010 konnte die Gemeinde nicht einmal den Saldo der laufenden Gebarung positiv bestreiten. Seit dem Jahre 2011 ist eine leichte Besserung erkennbar.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 der Gemeinde Sankt Ilgen lassen einen ausgeglichenen ordentlichen Haushalt nicht erwarten.

Die Gemeinde musste daher von der Aufsichtsbehörde im Jahr 2013 schriftlich aufgefordert werden, ein Konsolidierungskonzept unter besonderer Beachtung einer drohenden übermäßigen Verschuldung der Gemeinde zu erarbeiten.

Der Gemeinderat der Gemeinde Sankt Ilgen hat die Vereinigung mit den Gemeinden Etmißl und Thörl beschlossen.



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