1. Anlass und Zweck der Neuregelung



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Marktgemeinde Thörl


Topographisch hat die Marktgemeinde Thörl Anteil an drei Naturräumen – dem Hochschwabmassiv im Norden, den Mürztaler Alpen im Süden sowie dem Aflenzer Becken. Bedingt durch die naturräumlichen Verhältnisse ist nur der Bereich des Aflenzer Beckens sowie die Gebirgs- und Flusstäler entlang der Hauptverkehrswege besiedelt. Das Hinterland ist von forstwirtschaftlicher Nutzung sowie den weitläufigen Berg- und Waldgebieten der Nordalpen geprägt.

Die Marktgemeinde Thörl ist im Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Bruck an der Mur als Teilregionales Versorgungszentrum ausgewiesen und somit mit öffentlichen und privaten Einrichtungen gut ausgestattet. Das Hauptsiedlungsgebiet liegt im Aflenzer Becken und weist eine kompakte Siedlungsstruktur auf.

Mit der konzentrierten Siedlungsstruktur im Zentrum und einer guten Erreichbarkeit der Nahversorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen hat die Marktgemeinde Thörl auch eine wichtige Auffangfunktion für das Hinterland.

Die Gemeinde ist Teil der Kleinregion „Hochschwab Süd“, des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Thörl“ des Abwasserverbandes „Einzugsbereich Thörlbach“ und Mitglied des Tourismusverbandes „Hochschwab“.

Der Bevölkerungsstand der Marktgemeinde Thörl ist von 1981 bis 2013 stark rückläufig (-32,0%), am 1.1.2013 hatte Thörl 1.635 EinwohnerInnen. Die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren deutlichen Bevölkerungsverlust auf 1.344 EinwohnerInnen aus.

Die Verkehrsinfrastruktur verläuft topographisch bedingt entlang der Flusstäler, die B 20, die L 125 sowie die L 126 verbinden die Gemeinde mit den Nachbargemeinden.

Aufgrund der Standortgunst ist die Marktgemeinde auch für Betriebsansiedlungen relevant, Thörl ist daher im regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Bruck an der Mur auch als regionaler Industrie- und Gewerbestandort festgelegt. Im Kreuzungsbereich der L 125 mit der B 20 Mariazeller Straße liegt verkehrstechnisch günstig ein größeres Gewerbegebiet.

Thörl ist eine Auspendlergemeinde. Die Steuerkraftkopfquote liegt mit € 951 19 % unter dem Steiermarkdurchschnitt von € 1.170 (2011).

Die finanzielle Lage der Marktgemeinde Thörl war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 von erheblichen Schwierigkeiten geprägt. Die Marktgemeinde Thörl erwirtschaftete lediglich in den Jahren 2008 und 2009 einen Ausgleich, ab dem Jahre 2010 bis 2012 war kein Haushaltsausgleich im ordentlichen Haushalt mehr möglich. Seit dem Jahr 2010 wurden alljährlich Bedarfszuweisungsmittel für den Haushaltsausgleich zur Verfügung gestellt.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Marktgemeinde Thörl im Betrachtungszeitraum einzelne außerordentliche Vorhaben nicht ausfinanzieren.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ ergibt im Betrachtungszeitraum ein negatives Bild. Die Marktgemeinde wies lediglich im Jahr 2008 eine positive freie Finanzspitze aus. In der Hochphase des wirtschaftlichen Abschwungs, in den Haushaltsjahren 2009 und 2010, konnte die Marktgemeinde nicht einmal den Saldo der laufenden Gebarung positiv bestreiten.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 der Marktgemeinde Thörl lassen einen ausgeglichenen ordentlichen Haushalt nicht erwarten.

Die Marktgemeinde Thörl musste daher von der Aufsichtsbehörde im Jahr 2013 schriftlich aufgefordert werden, ein Konsolidierungskonzept unter besonderer Beachtung einer drohenden übermäßigen Verschuldung der Gemeinde zu erarbeiten.

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Thörl hat die Vereinigung mit den Gemeinden Sankt Ilgen und Etmißl beschlossen.



Erwägung öffentlicher Interessen der gegenständlichen Gebietsänderung

Die drei Gemeinden liegen topographisch im Gebiet der Mürztaler Alpen, des Hochschwabmassives und des Aflenzer Beckens. Weitläufige Wald- und Berggebiete führen dazu, dass nur elf Prozent des Gesamtgebietes als Dauersiedlungsraum genutzt werden kann. Weitere Nutzungsbeschränkungen ergeben restriktive Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung.

Die Marktgemeinde Thörl ist im regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Bruck an der Mur als Teilregionales Versorgungszentrum ausgewiesen und verfügt über eine über das Gemeindegebiet hinausgehende Versorgungsstruktur. Das Ortszentrum von Sankt Ilgen ist vom Teilregionalen Versorgungszentrum Thörl ca. sechs Kilometer, das von Etmißl ca. vier Kilometer entfernt, die Entfernung ist aber aufgrund der Anbindung der Gemeinden Sankt Ilgen und Etmißl an die Gemeinde Thörl über die L 125 und L 126 als zumutbar zu bewerten. Auch ist in Thörl ein Anschluss an das überregionale Verkehrsnetz an die B 20 Mariazeller Straße gegeben.

Bedingt durch ihre Stellung als Teilregionales Versorgungszentrum verfügt die Marktgemeinde Thörl über eine gute Ausstattung und Grundversorgung an öffentlichen und privaten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist die Marktgemeinde Thörl Volksschul- und Hauptschulstandort. Aufgrund einer Unterversorgung mit Gütern und Dienstleistungen ergibt sich eine starke zentralörtliche und funktionelle Ausrichtung der Gemeinden Sankt Ilgen und Etmißl nach Thörl, wobei die Versorgungseinrichtungen der Gemeinde Thörl durch öffentliche und private Dienstleistungen der Nachbargemeinden ergänzt werden. Im Hinblick auf die Versorgungserfordernisse der BürgerInnen mit Gütern des mittel- und langfristigen Bedarfs besteht daher schon jetzt eine große Verflechtung der Gemeinden.

Raumordnungspolitische Probleme einer kleinteiligen Entwicklungspolitik können durch die Vereinigung der Gemeinden Etmißl, Sankt Ilgen und Thörl leichter überwunden werden. Die neue Gemeinde kann die Instrumente der örtlichen Raumplanung neu einsetzen, indem die mittel- bis langfristige Entwicklung tatsächlich auf der jeweiligen Gemeindeebene gestaltbar ist. Entsprechende raumordnungs- und verkehrspolitische Maßnahmen der neu entstehenden Gemeinde ermöglichen ferner eine bessere Nutzung der vorhandenen Fläche für den Siedlungsraum, womit sich gerade in Gebieten mit einschränkenden Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung Vorteile hinsichtlich der Raumentwicklung und Raumnutzung ergeben.

Die engen Tallagen führen dazu, dass überwiegend Tal auswärts gerichtete Verbindungen der Gemeinden Sankt Ilgen und Etmißl Richtung Thörl sowie dem Aflenzer Becken bestehen. Die drei Gemeinden grenzen aneinander.

Der parallele Betrieb von gering ausgelasteten, identischen Einrichtungen in den Gemeinden verursacht höhere Gesamtkosten als der Betrieb nur einer Einrichtung. Die vorhandene kommunale Infrastruktur soll durch eine Vereinigung effizienter genutzt werden.

Räumliche Funktionen können in der größeren Gemeinde so gebündelt werden, dass im Wesentlichen eine Deckung zwischen der Gebietskörperschaft Gemeinde und den sich ergänzenden Daseinsgrundfunktionen Wohnen, Versorgung, Naherholung und Bildung stattfindet.

Im Gebiet der neuen Gemeinde leben auf einer Fläche von rund 166 km² 2.405 EinwohnerInnen, langfristig werden für das Gesamtgebiet weiterhin große Bevölkerungsverluste prognostiziert. Zentrale Zukunftsherausforderung für diesen Raum ist daher die Ausrichtung der Raumplanungsinstrumente und der lokalen Infrastruktur auf eine realistische Bevölkerungszahl aufgrund des prognostizierten Bevölkerungsschwundes. In Anbetracht der notwendigen Reaktion auf den Bevölkerungsschwund, aber auch auf die Alterung, ermöglicht die Vereinigung die Chance als größere Gemeinde eine mittel- bis langfristige Erhaltung und Attraktivierung des benötigten Versorgungs- und Dienstleistungsangebots sicher zu stellen.

Mit der Vereinigung der drei Gemeinden werden die administrativen Gemeindegrenzen an die funktionalen – bereits bestehenden – Verflechtungs- und Nutzungsräume angeglichen. Bisher nur schwer zu koordinierende Bereiche wie die Siedlungsentwicklung, die Verkehrsplanung, die überörtliche Infrastruktur, Wirtschafts- und Standortpolitik werden deutlich einfacher.

Durch die Vereinigung der Gemeinden zu einer neuen wird die politische Vertretung verkleinert und die bestehenden Gemeindeverwaltungen zusammengeführt und professionalisiert. Einsparungspotentiale können gehoben und die Spezialisierung auf einzelne Verwaltungsgebiete sowie eine vernünftige Vertretungsregelung von MitarbeiterInnen ermöglicht werden. Mit der organisatorischen Zusammenführung der örtlichen Infrastruktur ist auch eine verbesserte Qualitätssicherung und höhere Auslastung und Effizienz in der Wartung und Verwaltung zu erwarten.

Durch die Vereinigung wird die neue Gemeinde auch in finanzieller Hinsicht leichter in der Lage sein, ihre Pflichtaufgaben selbständig zu erfüllen und daneben die notwendigen Investitionen für die Gestaltung des kommunalen Raumes und ihre Gemeindemitglieder durchzuführen.

Die Gemeinden Sankt Ilgen und Thörl haben sich für, die Gemeinde Etmißl hat sich gegen eine Vereinigung ausgesprochen.

Bei den Überlegungen über die Vereinigung der drei Gemeinden wurde auch die Haltung der Gemeinden einbezogen und gewürdigt. Letztlich maßgeblich für die Entscheidung war die begründete Annahme, dass durch die Vereinigung der betroffenen Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, das die dargestellten Vorteile der neuen Kommunalstruktur als Komplex betrachtet für einen sicheren Bestand in der Zukunft nutzen kann.

Diese Gebietsänderung entspricht daher den in § 6 Abs. 2 GemO normierten öffentlichen Interessen und den Zielen des § 1 StGsrG.


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