Zu § 3 Abs. 1 Z. 6:
Die neue Gemeinde Tragöß-Sankt Katharein
An der Vereinigung sind folgende Gemeinden beteiligt:
Gemeinde Sankt Katharein an der Laming
Die Gemeinde Sankt Katharein an der Laming weist aufgrund der topographischen Lage stark ausgeprägte, natürliche Grenzen auf. In Anbetracht der naturräumlichen Lage sowie der Nutzungsbeschränkungen (Waldflächen, Almen) ergeben sich beschränkende Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung.
Die Siedlungsstruktur wird stark von den topographischen Gegebenheiten der Gebirgstäler beeinflusst, das Hauptsiedlungsgebiet von Sankt Katharein entwickelte sich bandartig beiderseits der Laming und besteht aus mehreren Siedlungseinheiten. Im Mündungsbereich der Laming und dem Hüttengrabenbach besteht der historisch gewachsene Ortskern.
Im Hauptort befinden sich mit Ausnahme der Hauptschule sämtliche in der Gemeinde ansässigen öffentlichen Einrichtungen, wodurch sich gute fußläufige Erreichbarkeiten zur Nahversorgung in Zentrumslagen von Sankt Katharein ergeben.
Sankt Katharein an der Laming weist unterschiedliche Nutzungen wie Gewerbe, Handel sowie öffentliche und private Einrichtungen und Dienstleistungen auf. Die Gemeinde verfügt damit über eine gute Versorgungsinfrastruktur und ergänzende höherrangige Infrastruktureinrichtungen.
Kooperationen der Gemeinde Sankt Katharein an der Laming mit der Gemeinde Tragöß bestehen im Rahmen des Pfarrverbandes „Sankt Katharein an der Laming Tragöß (Lamingtal)“.
Die Gemeinde ist im Wasserverband „Mürzverband“ organisiert.
Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Sankt Katharein an der Laming ist von 1981 bis 2013 stark rückläufig (-28,3%), am 1.1.2013 hatte Sankt Katharein an der Laming 964 EinwohnerInnen, die Prognosen bis 2030 gehen von einem Bevölkerungsverlust auf 894 EinwohnerInnen aus.
Die Verkehrsinfrastruktur verläuft topographisch bedingt entlang des Lamingtals, die L 111 verbindet die einzelnen Ortsteile miteinander und verbindet die Gemeinde auch mit der Nachbargemeinde Tragöß sowie in weiterer Folge mit Kapfenberg und Bruck/Mur. Sankt Katharein an der Laming ist Volksschul- und Hauptschulstandort.
Sankt Katharein ist eine klare Auspendlergemeinde. Die Steuerkraftkopfquote liegt mit € 833 29% unter dem Steiermarkdurchschnitt von € 1.170 (2011).
Die finanzielle Lage der Gemeinde Sankt Katharein an der Laming war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 von erheblichen Schwierigkeiten geprägt. Die Gemeinde Sankt Katharein an der Laming konnte in den Jahren 2008 bis 2012 den ordentlichen Haushalt nicht ausgeglichen gestalten. Seit dem Jahr 2009 wurden alljährlich Bedarfszuweisungsmittel für den Haushaltsausgleich bzw. als Härteausgleich zur Verfügung gestellt.
Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Sankt Katharein an der Laming im Betrachtungszeitraum einzelne außerordentliche Vorhaben nicht ausfinanzieren.
Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ ergibt im Betrachtungszeitraum ein negatives Bild. Die Gemeinde wies lediglich im Jahr 2008 eine positive freie Finanzspitze aus. In der Hochphase des wirtschaftlichen Abschwungs, im Haushaltsjahr 2009 und auch noch im Jahr 2010, konnte die Gemeinde nicht einmal den Saldo der laufenden Gebarung positiv bestreiten.
Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 der Gemeinde Sankt Katharein an der Laming lassen einen ausgeglichenen ordentlichen Haushalt nicht erwarten.
Die Gemeinde musste daher von der Aufsichtsbehörde im Jahr 2013 schriftlich aufgefordert werden, ein Konsolidierungskonzept unter besonderer Beachtung einer drohenden übermäßigen Verschuldung der Gemeinde zu erarbeiten.
Der Gemeinderat der Gemeinde Sankt Katharein hat die Vereinigung mit der Gemeinde Tragöß beschlossen.
Gemeinde Tragöß
Topographisch und naturräumlich weist die Gemeinde aufgrund der Lage in den Ausläufern des Hochschwabmassivs geschlossene Grenzen auf, die nur durch das Lamingtal in südöstlicher Richtung unterbrochen werden. Durch diese topographische Lage sowie Nutzungsbeschränkungen aufgrund der steilen Hangsituation, der Wildbachgefahrenzone, Hochwasserüberflutungsbereiche oder Landschaftsschutzgebiete ergeben sich einschränkende Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung.
Der historisch gewachsene Hauptsiedlungskern der Gemeinde Tragöß liegt im nördlichen Bereich in einem Talkessel der Laming und weist eine dörfliche Struktur mit überwiegender Wohnnutzung auf, öffentliche und gewerbliche Einrichtungen sind hier situiert. Ergänzt wird dieser Siedlungskörper durch zwei weitere Siedlungssplitter weiter südlich, die räumlich in keinem Zusammenhang stehen. Im Umfeld dieser Wohnsiedlungsansätze überwiegt ein von land- und forstwirtschaftlicher geprägtes, räumliches Gefüge.
Tragöß verfügt über eine Grundversorgung vor Ort. Die Gemeinde ist funktionell nach Sankt Katharein an der Laming orientiert. Hinsichtlich der Versorgung der BürgerInnen mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen sowie des (Pflicht-) Schulangebotes bestehen Verflechtungen mit der Nachbargemeinde Sankt Katharein in ca. zehn Kilometer Entfernung.
Die Gemeinde ist Volksschulstandort. Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Hauptschule Sankt Katharein an der Laming zugeordnet.
Kooperationen der Gemeinde Tragöß mit der Gemeinde Sankt Katharein an der Laming bestehen im Rahmen des Pfarrverbandes „Sankt Katharein an der Laming Tragöß (Lamingtal)“.
Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Tragöß ist von 1981 bis 2013 rückläufig (-15,0%), am 1.1.2013 hatte Tragöß 1.004 EinwohnerInnen. Die Prognosen bis 2030 gehen von einem Bevölkerungsverlust auf 826 EinwohnerInnen aus. Die Verkehrsinfrastruktur verläuft topographisch bedingt entlang des Lamingtals, die L 111 verbindet die einzelnen Ortsteile miteinander und verbindet die Gemeinde auch mit der Nachbargemeinde Sankt Katharein sowie in weiterer Folge mit Kapfenberg und Bruck/Mur.
Der Tourismus spielt in der Gemeinde Tragöß eine bedeutende Rolle; mit mehreren Almhütten, Gasthöfen sowie Privatzimmervermietern verfügt die Gemeinde über eine umfassende Ausstattung.
Tragöß ist eine klare Auspendlergemeinde. Die Steuerkraftkopfquote liegt mit € 789 ein Drittel unter dem Steiermarkdurchschnitt von € 1.170 (2011).
Die finanzielle Lage der Gemeinde Tragöß war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 von erheblichen Schwierigkeiten geprägt. Die Gemeinde Tragöß konnte in den Jahren 2008 bis 2012 den ordentlichen Haushalt nicht ausgeglichen gestalten. Seit dem Jahr 2008 wurden alljährlich Bedarfszuweisungsmittel für den Haushaltsausgleich bzw. als Härteausgleich zur Verfügung gestellt.
Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Tragöß im Betrachtungszeitraum einzelne außerordentliche Vorhaben nicht ausfinanzieren.
Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ ergibt im Betrachtungszeitraum ein negatives Bild. Die Gemeinde wies lediglich im Jahr 2008 eine positive freie Finanzspitze aus. Die Gemeinde konnte im Betrachtungszeitraum nicht einmal den Saldo der laufenden Gebarung positiv bestreiten.
Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 der Gemeinde Tragöß lassen einen ausgeglichenen ordentlichen Haushalt nicht erwarten.
Die Gemeinde musste daher von der Aufsichtsbehörde im Jahr 2013 schriftlich aufgefordert werden, ein Konsolidierungskonzept unter besonderer Beachtung einer drohenden übermäßigen Verschuldung der Gemeinde zu erarbeiten.
Erwägung öffentlicher Interessen der gegenständlichen Gebietsänderung
Die neue Gemeinde kann die Instrumente der örtlichen Raumplanung für den bisher geteilten Raum besser einsetzen, indem die mittel- bis langfristige Entwicklung des neuen, größeren Raumes tatsächlich auf der jeweiligen Gemeindeebene gestaltbar ist. Raumordnungspolitische Probleme einer kleinteiligen Entwicklungspolitik mit unterschiedlichen Vorstellungen der bisher beteiligten Gemeinden können durch diese Vereinigung überwunden werden.
Entsprechende raumordnungs- und verkehrspolitische Maßnahmen der neu entstehenden Gemeinde ermöglichen eine bessere Nutzung der vorhandenen Fläche für den Siedlungsraum, womit sich gerade in Gebieten mit einschränkenden Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung Vorteile hinsichtlich der Raumentwicklung und Raumnutzung ergeben. Die räumlichen und funktionellen Verflechtungen der Gemeinden zu den Nachbargemeinden sind durch die Kessellage und enge Tallage relativ eingeschränkt, es bestehen damit überwiegend talauswärts gerichtete Verbindungen der Gemeinde Tragöß nach Sankt Katharein an der Laming. Die Ortszentren der beiden Gemeinden liegen ca. zehn Kilometer voneinander entfernt, die Entfernung kann aber aufgrund der guten Verbindung über die L 111 als zumutbar bewertet werden.
Die Gemeinde Tragöß verfügt über eine Grundversorgung vor Ort, die Gemeinde Sankt Katharein ergänzt die Basisleistungen der Nachbargemeinde um weitere öffentliche und private Dienstleistungen. Insbesondere bei schulischer Versorgung sowie bei der über Basisleistungen hinausgehenden Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen sind die Gemeinden dementsprechend bereits stark miteinander verflochten.
Der parallele Betrieb von gering ausgelasteten, identischen Einrichtungen in beiden Gemeinden verursacht höhere Gesamtkosten als der Betrieb nur einer Einrichtung. Die vorhandene kommunale Infrastruktur kann durch die Vereinigung effizienter genutzt werden.
Auch räumliche Funktionen können in der neuen größeren Gemeinde besser gebündelt werden, sodass im Wesentlichen eine Deckung zwischen der Gemeinde und den vorhandenen Daseinsgrundfunktionen Wohnen, Versorgung, Naherholung und Bildung stattfindet.
Im Gebiet der neuen Gemeinde leben auf einer Fläche von rund 154 km² 1.968 EinwohnerInnen. Zentrale Zukunftsherausforderung in diesem Raum ist aufgrund der prognostizierten stark negativen demografischen Entwicklung die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Gemeinden. Durch Nutzung etwa der Instrumente der Raumplanung und einem effizienteren Einsatz der vorhandenen Infrastruktur ist die neue Gemeinde besser in der Lage, auf die Herausforderungen des Bevölkerungsschwundes und einer fortschreitenden Alterung der Bevölkerung zu reagieren.
Mit der Vereinigung der beiden angrenzenden Gemeinden wird auch die Wirtschaft in der neuen Gemeinde gestärkt. Die neue Gemeinde verfügt über ein Dienstleistungszentrum mit einem lokalen Tourismusschwerpunkt. Mit einer Vereinigung kann eine bessere lokale Abstimmung und eine stärkere Vertretung von (touristischen) Interessen auf überregionaler Ebene erreicht werden.
Durch die Vereinigung der beiden Gemeinden zu einer neuen Gemeinde wird die politische Vertretung verkleinert und werden die bestehenden Gemeindeverwaltungen zusammengeführt. Im Bereich der politischen Organe der neuen Gemeinde wird der finanzielle Aufwand geringer. Durch eine umfassende und verschränkte Kompetenz der politischen Organe sowie der Gemeindeverwaltung kann die Effizienz deutlich gehoben werden. Denn die möglichen positiven finanziellen Effekte im Bereich der Anschaffung von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern sowie eine professionellere Verwaltung mit Spezialisierung auf einzelne Verwaltungsgebiete und handhabbaren Vertretungsregelungen von MitarbeiterInnen versetzen die neue Gemeinde in der Lage, Kosten zu minimieren bzw. bei gleichem Aufwand die Dienstleistungsqualität der neuen Gemeinde zu heben.
Durch eine effizientere Nutzung der Infrastruktur, eine optimierte Raumplanung und die Schaffung der Möglichkeit der neuen Gemeinde, besser auf den prognostizierten Bevölkerungsschwund sowie der Alterung der Bevölkerung zu reagieren, sind mittelfristig insgesamt Kosteneinsparungen bzw. ist ein effizienter Einsatz der vorhandenen Budgetmittel zu erwarten. Darüber hinaus sind durch eine optimierte Ressourcenplanung im Bereich der Gemeindebediensteten mittelfristig Kosteneinsparungen möglich.
Durch diese Vereinigung wird die neue Gemeinde auch in finanzieller Hinsicht leichter in der Lage sein, ihre Pflichtaufgaben selbständig zu erfüllen und daneben die notwendigen Investitionen für die Gestaltung des kommunalen Raumes für ihre Gemeindemitglieder durchzuführen.
Die Gemeinde Tragöß hat sich gegen, die Gemeinde Sankt Katharein an der Laming für eine Vereinigung ausgesprochen. Eine Volksbefragung in Tragöß ergab eine Ablehnung der Vereinigung mit Sankt Katharein.
Bei den Überlegungen über die Vereinigung der beiden Gemeinden wurde auch die Haltung der Gemeinden und der Gemeindemitglieder einbezogen und gewürdigt. Letztlich maßgeblich für die Entscheidung war die begründete Annahme, dass durch die Vereinigung der betroffenen Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, das die dargestellten Vorteile der neuen Kommunalstruktur als Komplex betrachtet für einen sicheren Bestand in der Zukunft nutzen kann.
Diese Gebietsänderung entspricht daher den in § 6 Abs. 2 GemO normierten öffentlichen Interessen und den Zielen des § 1 StGsrG.
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