1. Anlass und Zweck der Neuregelung



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Zu § 3 Abs. 1 Z. 5:


Die neue Stadtgemeinde Mürzzuschlag

An der Vereinigung sind folgende Gemeinden beteiligt:


Gemeinde Ganz


Die Gemeinde Ganz besteht aus zwei Teilgebieten jeweils nordwestlich und südöstlich der Stadtgemeinde Mürzzuschlag. Nur etwa ein Viertel des Gemeindegebietes ist als Dauersiedlungsraum anzusehen, während der überwiegende Teil von den bewaldeten Gebirgsbereichen der Mürztaler Alpen eingenommen wird.

Das Siedlungsgebiet ist weitläufig und zersplittert und besteht aus mehreren Siedlungseinheiten, über diese Dorfgebiete und Wohnsiedlungsansätze hinaus dominiert die land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Ein Siedlungszentrum fehlt aufgrund der besonderen Struktur, alle zentralen Funktionen sind in Mürzzuschlag angesiedelt.

Durch die Nähe zum Regionalen Zentrum Mürzzuschlag sind die Nutzungsansprüche an den Naturraum in erster Linie im Bereich der Naherholung gelegen.

Ganz ist mit öffentlichen und privaten Gütern unterversorgt. Die Gemeinde ist zentralörtlich und funktionell nach Mürzzuschlag orientiert. Hinsichtlich der Versorgung der BürgerInnen mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen sowie des (Pflicht-)Schulangebotes und der ärztlichen Versorgung bestehen Verflechtungen mit der Nachbargemeinde Mürzzuschlag in ca. vier Kilometer Entfernung.

Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Volksschule Mürzzuschlag sowie dem Schulsprengel der Hauptschule Mürzzuschlag zugeordnet.

Die Gemeinde Ganz ist Teil der Kleinregion „Bezirk Mürzzuschlag“ sowie des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Mürzzuschlag“.

Darüber hinaus ist die Gemeinde im Tourismusverband „Waldheimat-Semmering-Veitsch“ organisiert.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Ganz ist von 1981 bis 2013 stark rückläufig (-19,3%), am 1.1.2013 hatte Ganz 342 EinwohnerInnen, die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren deutlichen Bevölkerungsverlust auf 308 EinwohnerInnen aus.

Das Gemeindegebiet ist sowohl in seinem östlichen als auch westlichen Teil durch die S 6 Semmeringschnellstraße sowie durch die B 23 und die L 118 erreichbar, wobei die Erschließung jeweils über das Gemeindegebiet von Mürzzuschlag erfolgt.

Die Gemeinde Ganz ist eine klare Auspendlergemeinde, die Steuerkraftkopfquote liegt im Jahr 2011 mit € 817 deutlich unter dem Steiermarkdurchschnitt von € 1.170.

Die finanzielle Lage der Gemeinde Ganz war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes grundsätzlich positiv. Die Gemeinde Ganz konnte in den Jahren 2008 bis 2012 den ordentlichen Haushalt der Gemeinde immer mit Überschüssen abschließen.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Ganz zahlreiche Investitionsvorhaben im Betrachtungszeitraum mit Unterstützung aus Bedarfszuweisungsmitteln realisieren. Die Gemeinde Ganz war in der Lage, durch Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt auch eigene Mittel für diese Investitionsvorhaben zur Verfügung zu stellen.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ war in der Phase des wirtschaftlichen Abschwungs, in den Haushaltsjahren 2009 und 2010, negativ. In dieser Phase, in den Jahren 2009 und 2010, konnte die Gemeinde Ganz auch den Saldo der laufenden Gebarung nicht positiv bestreiten.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 der Gemeinde Ganz lassen eine geordnete Haushaltsführung erkennen.


Stadtgemeinde Mürzzuschlag


Topographisch und naturräumlich weist Mürzzuschlag überwiegend offene Grenzen Richtung Süden und dem südöstlichen Teil der Gemeinde Ganz auf, demgegenüber herrschen im nördlichen Hinterland aufgrund der Lage am Rande der Mürztaler Alpen eher geschlossene Grenzen vor, die nur durch das Mürztal unterbrochen werden.

Die Siedlungsstruktur ist gekennzeichnet durch zwei städtisch dominierte Siedlungskörper mit kompakter Siedlungsstruktur, es gibt kaum Zersiedelungserscheinungen. In der Nutzungsstruktur zeigt sich eine relativ klare Gliederung in den Industriebereich entlang der Mürz und der Bahn im Südwesten, dem Kernbereich mit dem historischen Gebäudebestand, den öffentlichen Einrichtungen und der innerstädtischen Geschäftszone sowie die daran angrenzenden Wohngebiete.

Mürzzuschlag weist eine Vielzahl an unterschiedlichen Nutzungen wie produzierendes Gewerbe, Handel sowie öffentliche und private Einrichtungen und Dienstleistungen auf. Die Gemeinde verfügt damit über eine umfassende Versorgungsinfrastruktur und ergänzende höherrangige Infrastruktureinrichtungen.

Mürzzuschlag ist im Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Mürzzuschlag als regionaler Industrie- und Gewerbestandort festgelegt. Aufgrund der Lage an überregional bedeutsamen Verkehrsachsen ist Mürzzuschlag für Betriebsansiedlungen geeignet.

Die Stadtgemeinde weist als Regionales Zentrum ein breites Angebot an Schulinfrastruktur auf und verfügt damit über eine hohe Qualität als Schulstandort. Mürzzuschlag ist Volksschul- und Hauptschulstandort.

Die Stadtgemeinde Mürzzuschlag ist Teil der Kleinregion „Bezirk Mürzzuschlag“ sowie des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Mürzzuschlag“. Darüber hinaus ist die Gemeinde im Wasserverband „Mürzverband“ und dem Tourismusverband „Waldheimat-Semmering-Veitsch“ organisiert.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Mürzzuschlag ist von 1981 bis 2013 stark rückläufig (-20,5%), am 1.1.2013 hatte Mürzzuschlag 8.542 EinwohnerInnen, die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren deutlichen Bevölkerungsverlust auf 7.745 EinwohnerInnen aus.

Mürzzuschlag liegt verkehrstechnisch günstig und hat Anschluss an die überregionalen Verkehrsachsen von Bahn und Straße (L 118, B 23, S 6), verfügt sohin über eine ausgesprochen gute Standortqualität. Der Bahnhof Mürzzuschlag ist sowohl für den Güter- als auch für den Personenverkehr bedeutend, die Stadtgemeinde hat daher eine wichtige Funktion als Drehscheibe zum Hinterland.

Die Stadtgemeinde ist mit ihren Leitbetrieben regionaler Arbeitsstandort und weist damit einen klaren Einpendlerüberschuss auf. Die Steuerkraftkopfquote liegt mit € 1.098 leicht unter dem steirischen Durchschnitt von € 1.170 (2011).

Die finanzielle Lage der Stadtgemeinde Mürzzuschlag war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes ausgeglichen. Die Stadtgemeinde Mürzzuschlag konnte in den Jahren 2008 bis 2012 den ordentlichen Haushalt der Stadtgemeinde ausgeglichen abschließen. Seit dem Jahr 2009 wurden alljährlich zusätzliche Bedarfszuweisungsmittel als Härteausgleich zur Verfügung gestellt.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Stadtgemeinde Mürzzuschlag zahlreiche Investitionsvorhaben im Betrachtungszeitraum mit Unterstützung aus Bedarfszuweisungsmitteln realisieren. Die Stadtgemeinde Mürzzuschlag war in der Lage, durch Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt auch eigene Mittel für diese Investitionsvorhaben zur Verfügung zu stellen.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ war im Jahr 2009 negativ. Die Stadtgemeinde Mürzzuschlag wies stets einen positiven Saldo der laufenden Gebarung aus.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung der Stadtgemeinde Mürzzuschlag für das Jahr 2014 lassen eine geordnete Haushaltsführung erkennen. Für das Jahr 2015 lässt die mittelfristige Finanzplanung einen ausgeglichenen ordentlichen Haushalt nicht erwarten.

Erwägung öffentlicher Interessen der gegenständlichen Gebietsänderung

Die aneinandergrenzenden Gemeinden Mürzzuschlag und Ganz haben topographisch Anteil an den Mürztaler Alpen im Norden und den Fischbacher Alpen im Süden.

Die neue Gemeinde kann die Instrumente der örtlichen Raumplanung für den bisher geteilten Raum besser einsetzen, indem die mittel- bis langfristige Entwicklung des neuen, größeren Raumes tatsächlich auf der neuen Gemeindeebene gestaltbar ist. Raumordnungspolitische Probleme einer kleinteiligen Entwicklungspolitik mit unterschiedlichen Vorstellungen der bisher beteiligten Gemeinden können durch diese Vereinigung überwunden werden.

Entsprechende raumordnungs- und verkehrspolitische Maßnahmen der neuen, größeren Gemeinde eröffnen die Möglichkeit einer besseren Nutzung der nunmehr vorhandenen Fläche für den Siedlungsraum, womit sich gerade in Gebieten mit einschränkend-begrenzenden Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung Vorteile ergeben. Mit einer Vereinigung entsteht eine neue Gemeinde, in der sich die Potenziale an Siedlungsräumen, Gewerbe- und Industrieräumen beider Gemeinden ergänzen; gleichzeitig ergibt sich damit eine Gebietseinheit mit einem städtischen Arbeits-, Dienstleistungs- und Bildungszentrum im zentralen Siedlungsgebiet sowie einer ergänzenden Wohn- und Naherholungsfunktion im Umland. Darüber hinaus kann das Gesamtgebiet von der wirtschaftlichen Dynamik entlang der hochwertigen Verkehrsträger profitieren.

Die Stadtgemeinde als regionales Zentrum übernimmt bereits jetzt die Versorgung der BürgerInnen der beiden Gemeinden mit höherrangigen Gütern und Dienstleistungen. Insbesondere bei schulischer und ärztlicher Versorgung sowie bei der über Basisleistungen hinausgehenden Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen bestehen Verflechtungen im Hinblick auf die Versorgungserfordernisse der BürgerInnen.

Im Gesamtgebiet leben auf einer Fläche von rund 96 km² 8.884 EinwohnerInnen, langfristig werden für das Gesamtgebiet gemäß der Gemeindebevölkerungsprognose 2030 weitere Bevölkerungsverluste, wie bereits in der Vergangenheit, prognostiziert.

In Anbetracht des Bevölkerungsverlustes und der fortschreitenden Alterung der Bevölkerung, ermöglicht die Vereinigung der betroffenen Gemeinden, etwa durch Nutzung der Instrumente der Raumplanung und einem effizienteren Einsatz der vorhandenen Infrastruktur, eine mittel- bis langfristige Erhaltung und Attraktivierung des Versorgungs- und Dienstleistungsangebots.

Durch Nutzung etwa der Instrumente der Raumplanung und einen effizienteren Einsatz der vorhandenen Infrastruktur ist die neue Gemeinde besser in der Lage, auf Herausforderungen der Bevölkerungsentwicklung und einer fortschreitenden Alterung der Bevölkerung zu reagieren.

Durch die Vereinigung der beiden Gemeinden zu einer neuen Gemeinde wird die politische Vertretung verkleinert und werden die bestehenden Gemeindeverwaltungen zusammengeführt. Im Bereich der politischen Organe der neuen Gemeinde wird der finanzielle Aufwand geringer. Durch eine umfassende und verschränkte Kompetenz der politischen Organe sowie der Gemeindeverwaltung kann die Effizienz gehoben werden. So versetzen mögliche positive finanzielle Effekte im Bereich der Anschaffung von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern sowie eine professionellere Verwaltung mit Spezialisierung auf einzelne Verwaltungsgebiete und handhabbare Vertretungsregelungen von MitarbeiterInnen die neue Gemeinde in die Lage, Kosten zu minimieren bzw. bei gleichem Aufwand die Dienstleistungsqualität der neuen Gemeinde zu heben.

Durch eine effizientere Nutzung der Infrastruktur, eine optimierte Raumplanung und das Schaffen der Möglichkeit, besser auf die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung sowie die Alterung der Bevölkerung zu reagieren, sind mittelfristig insgesamt Kosteneinsparungen bzw. ist ein effizienter Einsatz der vorhandenen Budgetmittel zu erwarten.

Die neue Gemeinde wird auch in finanzieller Hinsicht gut in der Lage sein, ihre Pflichtaufgaben selbständig zu erfüllen und notwendige Investitionen für die Gestaltung des kommunalen Raumes und ihre Gemeindemitglieder durchzuführen.

Die Stadtgemeinde Mürzzuschlag steht Vereinigungen grundsätzlich positiv gegenüber. Eine Volksbefragung der Gemeinde Ganz ergab eine Ablehnung der Vereinigung mit der Stadtgemeinde Mürzzuschlag.

Bei den Überlegungen über die Vereinigung der beiden Gemeinden wurde auch die Haltung der Gemeinden einbezogen und gewürdigt. Letztlich maßgeblich für die Entscheidung war die begründete Annahme, dass durch die Vereinigung der betroffenen Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, das die dargestellten Vorteile der neuen Kommunalstruktur als Komplex betrachtet für einen sicheren Bestand in der Zukunft nutzen kann.

Diese Gebietsänderung entspricht daher den in § 6 Abs. 2 GemO normierten öffentlichen Interessen und den Zielen des § 1 StGsrG.



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