1. Anlass und Zweck der Neuregelung



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Gemeinde Mürzhofen


Die Gemeinde liegt topographisch im Unteren Mürztal, hier befindet sich auch der Ortskern der Gemeinde. Mürzhofen weist eine kompakte Siedlungsstruktur mit einer hohen Siedlungsdichte auf, die Siedlungstätigkeit entwickelte sich beiderseits der L 118. Im Umfeld des historisch gewachsenen Dorfkerns überwiegt die landwirtschaftliche Nutzung des Talbodens. Richtung Südosten bestehen bereits Siedlungsverflechtungen mit der Nachbargemeinde Allerheiligen im Mürztal.

Mürzhofen ist mit öffentlichen und privaten Gütern unterversorgt. Die Gemeinde ist zentralörtlich und funktionell nach Kindberg orientiert. Hinsichtlich der Versorgung der BürgerInnen mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen sowie des (Pflicht-) Schulangebotes und der ärztlichen Versorgung bestehen Verflechtungen mit der Nachbargemeinde Kindberg in ca. fünf Kilometer Entfernung.

Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Volksschule Allerheiligen im Mürztal sowie dem Schulsprengel der Hauptschule Sankt Marein im Mürztal zugeordnet.

Die Gemeinde ist Teil des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Allerheiligen im Mürztal“.

Darüber hinaus ist die Gemeinde im Wasserverband „Mürzverband“ organisiert. Mürzhofen ist weiters Teil der Tourismusregion „Mürztaler Streuobstregion“ sowie der Kleinregion „Bezirk Mürzzuschlag“.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Mürzhofen ist von 1981 bis 2013 gestiegen (+18,8%), allerdings seit 2001 rückläufig, am 1.1.2013 hatte Mürzhofen 936 EinwohnerInnen, die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren Bevölkerungsverlust auf 818 EinwohnerInnen aus.

Das übergeordnete Straßennetz besteht aus der S 6, der L 118 und der L 115. Die am stärksten frequentierte Verkehrsverbindung außerhalb des Gemeindegebietes ist die S 6, die über die Anschlussstelle Mürzhofen/Allerheiligen erreicht wird. Durch die gute Erreichbarkeit weist die Gemeinde eine gute Standortqualität für die Wohnfunktion auf.

Mürzhofen ist eine Auspendlergemeinde, 18% der Erwerbstätigen pendeln nach Kindberg aus. Die Steuerkraftkopfquote liegt mit € 926 rund 21% unter dem Steiermarkdurchschnitt von € 1.170 (2011).

Die finanzielle Lage der Gemeinde Mürzhofen war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 von erheblichen Schwierigkeiten geprägt. Die Gemeinde Mürzhofen konnte in den Jahren 2009 bis 2011 den ordentlichen Haushalt der Gemeinde nicht ausgeglichen gestalten. Lediglich im Jahr 2012 konnte der ordentliche Haushalt ausgeglichen werden. Seit dem Jahr 2008 wurden alljährlich Bedarfszuweisungsmittel für den Haushaltsausgleich bzw. als Härteausgleich zur Verfügung gestellt.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Mürzhofen im Betrachtungszeitraum einzelne außerordentliche Vorhaben nicht ausfinanzieren. Im Jahr 2012 wurden zusätzliche Bedarfszuweisungsmittel für Altlastenabdeckung des außerordentlichen Haushaltes zur Verfügung gestellt.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ ergibt im Betrachtungszeitraum ein uneinheitliches Bild. Die Gemeinde wies lediglich in den Jahren 2011 und 2012 eine positive freie Finanzspitze aus. In der Hochphase des wirtschaftlichen Abschwungs, im Haushaltsjahr 2009, konnte die Gemeinde nicht einmal den Saldo der laufenden Gebarung positiv bestreiten.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 der Gemeinde Mürzhofen lassen eine geordnete Haushaltsführung erkennen.



Erwägung öffentlicher Interessen der gegenständlichen Gebietsänderung

Die aneinandergrenzenden Gemeinden Kindberg, Allerheiligen im Mürztal und Mürzhofen haben topographisch Anteil an den Mürztaler Alpen im Norden, den Fischbacher Alpen im Süden sowie dem Unteren Mürztal, welches die Nordalpen vom Randgebirge trennt.

Die neue Gemeinde kann die Instrumente der örtlichen Raumplanung für den bisher geteilten Raum besser einsetzen, indem die mittel- bis langfristige Entwicklung des neuen, größeren Raumes tatsächlich auf der neuen Gemeindeebene gestaltbar ist. Raumordnungspolitische Probleme einer kleinteiligen Entwicklungspolitik mit unterschiedlichen Vorstellungen der bisher beteiligten Gemeinden können durch diese Vereinigung überwunden werden.

Entsprechende raumordnungs- und verkehrspolitische Maßnahmen der neu entstehenden Gemeinde ermöglichen eine bessere Nutzung der vorhandenen Fläche für den Siedlungsraum, womit sich gerade in Gebieten mit einschränkenden Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung Vorteile hinsichtlich der Raumentwicklung und Raumnutzung ergeben. Bedingt durch die naturräumlichen Verhältnisse beschränkt sich die Siedlungsentwicklung vornehmlich auf den Bereich des Talbodens der Mürz, wo überwiegend kompakte Siedlungsstrukturen vorherrschen. Die Siedlungsräume erstrecken sich bandartig entlang der Flusstäler, oftmals ohne räumliche Nähe zueinander. Im Umfeld dieser Siedlungsansätze überwiegt ein alpines, von land- und forstwirtschaftlichen Streusiedlungen und Einzelgehöften geprägtes Nutzungsgefüge. Die Siedlungsräume der Gemeinden Mürzhofen und Allerheiligen im Mürztal zeigen bereits Ansätze einer Siedlungsverflechtung. Das Gebiet liegt verkehrstechnisch günstig, der Hauptsiedlungsraum ist gut erschlossen.

Die Stadtgemeinde ergänzt die Basisleistungen der Nachbargemeinden um weitere öffentliche und private Dienstleistungen, insbesondere bei schulischer und ärztlicher Versorgung; bei der über Basisleistungen hinausgehenden Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen bestehen Verflechtungen im Hinblick auf die Versorgungserfordernisse der BürgerInnen.

Der parallele Betrieb von gering ausgelasteten, identischen Einrichtungen in den betroffenen Gemeinden verursacht höhere Gesamtkosten als der Betrieb nur einer Einrichtung.

Räumliche Funktionen können in einer größeren Gemeinde so gebündelt werden, dass im Wesentlichen eine Deckung zwischen der Gebietskörperschaft Gemeinde und den sich ergänzenden Daseinsgrundfunktionen Wohnen, Versorgung, Naherholung und Bildung stattfindet.

Im Gesamtgebiet leben auf einer Fläche von rund 167 km² 8.281 EinwohnerInnen, langfristig werden für das Gesamtgebiet gemäß der Gemeindebevölkerungsprognose 2030 weitere Bevölkerungsverluste, wie bereits in der Vergangenheit, prognostiziert.

In Anbetracht des Bevölkerungsrückganges und der fortschreitenden Alterung der Bevölkerung, ermöglicht die Vereinigung der betroffenen Gemeinden, etwa durch Nutzung der Instrumente der Raumplanung und einem effizienteren Einsatz der vorhandenen Infrastruktur, eine mittel- bis langfristige Erhaltung und Attraktivierung des Versorgungs- und Dienstleistungsangebots.

Durch die Vereinigung der betroffenen Gemeinden zu einer neuen Gemeinde wird die politische Vertretung verkleinert und werden die bestehenden Gemeindeverwaltungen zusammengeführt. Im Bereich der politischen Organe der neuen Gemeinde wird der finanzielle Aufwand geringer. Durch eine umfassende und verschränkte Kompetenz der politischen Organe sowie der Gemeindeverwaltung kann die Effizienz deutlich gehoben werden. So versetzen mögliche positive finanzielle Effekte im Bereich der Anschaffung von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern sowie eine professionellere Verwaltung mit Spezialisierung auf einzelne Verwaltungsgebiete und handhabbare Vertretungsregelungen von MitarbeiterInnen die neue Gemeinde in die Lage, Kosten zu minimieren bzw. bei gleichem Aufwand die Dienstleistungsqualität der neuen Gemeinde zu heben.

Durch eine effizientere Nutzung der Infrastruktur, eine optimierte Raumplanung und das Schaffen der Möglichkeit, besser auf den prognostizierten Bevölkerungsschwund sowie die Alterung der Bevölkerung zu reagieren, sind mittelfristig insgesamt Kosteneinsparungen bzw. ist ein effizienter Einsatz der vorhandenen Budgetmittel zu erwarten. Durch eine optimierte Ressourcenplanung sind im Bereich der Gemeindebediensteten mittelfristig Kosteneinsparungen möglich.

Durch die gegenständliche Vereinigung wird die neue Gemeinde auch in finanzieller Hinsicht leichter in der Lage sein, ihre Pflichtaufgaben selbständig zu erfüllen und notwendige Investitionen für die Gestaltung des kommunalen Raumes und ihre Gemeindemitglieder durchzuführen.

Die Stadtgemeinde Kindberg und die Gemeinden Allerheiligen im Mürztal und Mürzhofen haben in mehreren Gesprächen mit der Abteilung 7 grundsätzlich eine positive Haltung gegenüber einer freiwilligen Gemeindevereinigung signalisiert, letztlich jedoch keine derartigen Gemeinderatsbeschlüsse gefasst.

Bei den Überlegungen über die Vereinigung der betroffenen Gemeinden wurde auch die Haltung der Gemeinden einbezogen und gewürdigt. Letztlich maßgeblich für die Entscheidung war die begründete Annahme, dass durch die Vereinigung der betroffenen Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, das die dargestellten Vorteile der neuen Kommunalstruktur als Komplex betrachtet für einen sicheren Bestand in der Zukunft nutzen kann.

Diese Gebietsänderung entspricht daher den in § 6 Abs. 2 GemO normierten öffentlichen Interessen und den Zielen des § 1 StGsrG.


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