1. Anlass und Zweck der Neuregelung



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Zu § 4 Abs. 1:


Die neue Marktgemeinde Sankt Marein bei Graz

An der Vereinigung sind folgende Gemeinden beteiligt:


Gemeinde Krumegg


Die Gemeinde Krumegg liegt im südöstlichen Randbereich des Bezirkes Graz-Umgebung und grenzt im Osten an die Gemeinde Sankt Marein und im Südosten an die Gemeinde Petersdorf II im Bezirk Südoststeiermark. Der Naturraum der Gemeinde ist durch das Oststeirische Hügelland gekennzeichnet, das Siedlungsgebiet der Gemeinde ist weitläufig und zersplittert.

Die Gemeinde ist hauptsächlich Wohnstandort und überwiegend landwirtschaftlich geprägt. Krumegg ist mit öffentlichen und privaten Gütern unterversorgt. Die Gemeinde ist zentralörtlich und funktionell nach Sankt Marein bei Graz orientiert. Hinsichtlich der Versorgung der BürgerInnen mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen sowie des (Pflicht-) Schulangebotes und der ärztlichen Versorgung bestehen Verflechtungen mit der Nachbargemeinde Sankt Marein bei Graz in ca. sechs Kilometer Entfernung. Die Gemeinde ist Volksschulstandort.

Gemäß Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Hauptschule Sankt Marein bei Graz zugeordnet.

Kooperationen der Gemeinde bestehen als Teil des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Sankt Marein bei Graz“ und der Kleinregion „Schemerl“.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Krumegg ist von 1981 bis 2013 steigend (+17,9%), am 1.1.2013 hatte Krumegg 1.434 EinwohnerInnen, die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren Bevölkerungszuwachs auf 1.553 EinwohnerInnen aus.

Die verkehrsmäßige Anbindung der Gemeinde erfolgt durch die Landesstraßen L 367, die L 305, die L 238 sowie die L 245. Ferner befindet sich in nördlicher Richtung im unmittelbaren Nahbereich die Autobahnauffahrt zur A2.

Krumegg ist eine überwiegende Auspendlergemeinde. Die Steuerkraftkopfquote liegt 2011 mit € 757 deutlich unter dem Steiermarkdurchschnitt von € 1.170.

Die finanzielle Lage der Gemeinde Krumegg war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes positiv.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Krumegg zahlreiche Investitionsvorhaben im Betrachtungszeitraum mit Unterstützung aus Bedarfszuweisungsmitteln realisieren. Die Gemeinde Krumegg war in der Lage durch Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt auch eigene Mittel für diese Investitionsvorhaben zur Verfügung zu stellen, jedoch konnten nicht alle Investitionsvorhaben zur Gänze ausfinanziert werden.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ im Betrachtungszeitraum zeigt ein uneinheitliches Bild. Die Gemeinde wies lediglich in der Hochphase des wirtschaftlichen Abschwungs, im Haushaltsjahr 2009, eine negative freie Finanzspitze sowie einen negativen Saldo der laufenden Gebarung aus.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 lassen eine geordnete Haushaltsführung erwarten.

Der Gemeinderat der Gemeinde Krumegg hat einen Beschluss für eine Vereinigung mit den Gemeinden Petersdorf II und Sankt Marein bei Graz gefasst.


Gemeinde Petersdorf II


Die Siedlungsstruktur der Gemeinde Petersdorf II ist stark von den topographischen Gegebenheiten des Oststeirischen Riedellandes geprägt. Die Siedlungsräume erstrecken sich entlang von Hauptverkehrswegen bzw. auf Hang- und Riedellagen des Hügellandes und weisen einen relativ hohen Zersiedelungsgrad auf.

Der Siedlungsschwerpunkt der Gemeinde ist der Ort Petersdorf II, die L 245 durchquert den Ort in ost-westlicher Richtung. Ergänzend zu den Siedlungsschwerpunkten bestehen mehrere kleine Siedlungsansätze und weilerartige Dörfer, daneben gibt es eine Vielzahl an Streusiedlungen auf den Hängen und Riedeln des Hügellandes.

Die Gemeinde ist landwirtschaftlich geprägt und ist mit öffentlichen und privaten Gütern unterversorgt. Petersdorf II ist zentralörtlich und funktionell überwiegend nach Sankt Marein bei Graz orientiert. Hinsichtlich der Versorgung der BürgerInnen mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen sowie des (Pflicht-) Schulangebotes und der ärztlichen Versorgung bestehen Verflechtungen mit der Nachbargemeinde Sankt Marein in ca. vier Kilometer Entfernung.

Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde den Schulsprengeln der Volksschule Sankt Marein bei Graz und Krumegg sowie dem Schulsprengel der Hauptschule Sankt Marein bei Graz zugeordnet.

Kooperationen der Gemeinde bestehen als Teil der Kleinregion „Schemerl“ sowie des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Kirchberg an der Raab“, darüber hinaus ist die Gemeinde Teil des Abwasserverbandes „Feldbach-Mittleres Raabtal“.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde ist von 1981 bis 2013 gestiegen (+5,6%), am 1.1.2013 hatte Petersdorf II 873 EinwohnerInnen, die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren Bevölkerungszuwachs auf 908 EinwohnerInnen aus.

Die Gemeinde ist über die L 245 an das regionale und überregionale Verkehrsnetz angeschlossen.

Petersdorf II ist eine klare Auspendlergemeinde. Die Steuerkraftkopfquote liegt 2011 mit € 700 rund 40% unter dem steirischen Durchschnitt von € 1.170.

Die finanzielle Lage der Gemeinde Petersdorf II war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes positiv. Die Gemeinde Petersdorf II konnte in den Jahren 2008 bis 2012 den ordentlichen Haushalt der Gemeinde immer mit Überschüssen abschließen.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Petersdorf II zahlreiche Investitionsvorhaben im Betrachtungszeitraum mit Unterstützung von Bedarfszuweisungsmitteln realisieren. Die Gemeinde Petersdorf II war in der Lage durch Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt auch eigene Mittel für diese Investitionsvorhaben zur Verfügung zu stellen.

Dementsprechend war die Kennzahl „freie Finanzspitze“ im Betrachtungszeitraum immer positiv und wies die Gemeinde auch stets einen positiven Saldo der laufenden Gebarung aus.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 lassen eine geordnete Haushaltsführung erkennen.



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