1. Anlass und Zweck der Neuregelung


Marktgemeinde Sankt Marein bei Graz



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Marktgemeinde Sankt Marein bei Graz


Die Marktgemeinde Sankt Marein bei Graz liegt zur Gänze im Oststeirischen Riedelland und weist demzufolge die typische Bebauung entlang von Hängen und Riedeln des Hügellandes auf.

Der Hauptsiedlungsraum mit dem gewachsenen Markt Sankt Marein weist einen kompakten Siedlungskörper auf. Neben dem kompakten Siedlungskörper des Hauptortes bestehen weitere größere Siedlungseinheiten, die durch landwirtschaftliche Nutzung und Einfamilienhausbebauung geprägt sind, ein geschlossenes Ortsbild hat sich in diesen Bereichen jedoch nicht entwickelt. Ergänzend zu diesen Siedlungseinheiten bestehen weitere Siedlungssplitter auf den Hängen und Kuppen des Riedellandes sowie vereinzelte Streusiedlungen.

Sankt Marein bei Graz weist eine Vielzahl an unterschiedlichen Nutzungen wie produzierendes Gewerbe, Handel sowie öffentliche und private Einrichtungen und Dienstleistungen auf. Die Gemeinde verfügt damit über eine umfassende Versorgungsinfrastruktur und ergänzende höherrangige Infrastruktureinrichtungen. Die Infrastruktur für die Betreuung von Kindern und alten Menschen ist mit verschiedenen Trägerstrukturen in der Marktgemeinde konzentriert. Die Gemeinde ist Volksschul- und Hauptschulstandort.

Kooperationen der Gemeinde bestehen als Teil der Kleinregion „Schemerl“ sowie dem Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Sankt Marein bei Graz“, darüber hinaus ist die Gemeinde Teil des Abwasserverbandes „Feldbach-Mittleres Raabtal“.

Der Bevölkerungsstand der Marktgemeinde Sankt Marein bei Graz ist von 1981 bis 2013 stark gestiegen (+20,6%), am 1.1.2013 hatte Sankt Marein bei Graz 1.257 EinwohnerInnen, die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren Bevölkerungszuwachs auf 1.355 EinwohnerInnen aus.

Sankt Marein ist gut an das regionale und überregionale Verkehrsnetz angeschlossen, die L 367 sowie die L 305 binden die Gemeinde an das regionale und überregionale Verkehrsnetz an.

Aufgrund der guten Ausstattung und der günstigen Verbindung zu den Arbeitsplatzzentren Graz und Gleisdorf, aber auch Feldbach entwickelte sich die Gemeinde vornehmlich zu einem Wohnstandort.

Sankt Marein ist eine überwiegende Auspendlergemeinde. Die Steuerkraftkopfquote liegt 2011 € 904 unter dem Steiermarkdurchschnitt von € 1.170.

Die finanzielle Lage der Marktgemeinde Sankt Marein bei Graz war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 von Schwierigkeiten geprägt. Die Marktgemeinde Sankt Marein bei Graz konnte in den Jahren 2008, 2009 und 2012 den ordentlichen Haushalt der Gemeinde mit Überschüssen abschließen. In der Hochphase des wirtschaftlichen Abschwungs, in den Haushaltsjahren 2010 und 2011, konnte der ordentliche Haushalt trotz der Bedarfszuweisungsmittel des Landes (Haushaltsabgang und Haushaltsausgleich) nicht ausgeglichen werden.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Marktgemeinde Sankt Marein bei Graz zahlreiche Investitionsvorhaben im Betrachtungszeitraum trotz der Unterstützung aus Bedarfszuweisungsmitteln nicht immer ausfinanzieren. Lediglich im Haushaltsjahr 2012 konnte der außerordentliche Haushalt ausgeglichen abgeschlossen werden und war die Marktgemeinde Sankt Marein bei Graz in der Lage, an den außerordentlichen Haushalt auch eigene Mittel für Investitionsvorhaben zur Verfügung zu stellen.

Dementsprechend war die Kennzahl „freie Finanzspitze“ im Zeitraum 2008 bis 2010 ebenfalls negativ. Der wirtschaftliche Abschwung im Jahr 2010 hat die Marktgemeinde Sankt Marein bei Graz in erhebliche Schwierigkeiten gebracht, sodass diese nicht einmal den Saldo der laufenden Gebarung positiv bestreiten konnte.

Der Voranschlag 2013 lässt eine geordnete Haushaltsführung erkennen, die mittelfristige Finanzplanung zeigt sich für das Jahr 2014 negativ und 2015 wird ein ausgeglichener Haushalt erwartet.

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Sankt Marein bei Graz hat einen Beschluss für eine Vereinigung mit den Gemeinden Petersdorf II und Krumegg gefasst.

Erwägung öffentlicher Interessen der gegenständlichen Gebietsänderung

Die Gemeinden Sankt Marein bei Graz, Krumegg und Petersdorf II liegen südöstlich des Zentralraums Graz im Oststeirischen Riedelland und grenzen aneinander.

Die Marktgemeinde Sankt Marein bei Graz ist als Teilregionales Versorgungszentrum im Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Graz und Graz-Umgebung festgelegt. Aufgrund des kompakten Siedlungskörpers und der guten verkehrsmäßigen Erschließung ist das Gebiet geprägt von günstigen Einzugsbereichen zur Nahversorgung.

Aufgrund der guten Ausstattung und der günstigen Verbindung zu den Arbeitsplatzzentren Graz und Gleisdorf, aber auch Feldbach entwickelten sich die Gemeinden zu einem Wohnstandort. Der Zuzug führt zu einem gewissen Siedlungsdruck, die topographische Situation erschwert die Siedlungsentwicklung durch einschränkende Rahmenbedingungen.

Entsprechende raumordnungs- und verkehrspolitische Maßnahmen ermöglichen eine bessere Nutzung der vorhandenen Fläche für Siedlungsraum, womit sich gerade in Gebieten mit einschränkend-begrenzenden Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung Vorteile ergeben. Das Ortszentrum der Gemeinde Krumegg liegt ca. sechs Kilometer von jenem der Gemeinde Sankt Marein entfernt, von Sankt Marein nach Petersdorf II sind es ca. vier Kilometer.

Zentralörtlich und hinsichtlich der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen sind Petersdorf II und Krumegg nach Sankt Marein bei Graz orientiert, die beiden Gemeinden sind mit öffentlichen und privaten Gütern unterversorgt. Insbesondere bei schulischer und ärztlicher Versorgung sowie bei der über Basisleistungen hinausgehenden Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen bestehen Verflechtungen im Hinblick auf die Versorgungserfordernisse der BürgerInnen.

Mit einer Vereinigung kann ein gestärktes Dienstleistungszentrum Sankt Marein bei Graz mitsamt einem ergänzenden Siedlungs- und Wohnungsangebot im örtlichen Umfeld realisiert werden.

Im Gesamtgebiet leben auf einer Fläche von rund 42 km² 3.564 EinwohnerInnen, langfristig werden für das Gesamtgebiet gemäß der aktuellsten Gemeindebevölkerungsprognose 2030 Bevölkerungszuwächse prognostiziert.

Im Zusammenhang mit der positiven Bevölkerungsentwicklung ist mit einer weiteren Dynamik in diesem Siedlungsraum zu rechnen – in Reaktion darauf, aber auch im Hinblick auf eine alternde Gesellschaft, ermöglicht die Vereinigung eine mittel- bis langfristige Erhaltung und Verbesserung des Versorgungs- und Dienstleistungsangebotes.

Durch die Dynamik in diesem Siedlungsraum und auch dem damit einhergehenden Baulandbedarf werden die Gemeinden vor große Herausforderungen gestellt. Größere Gemeinden können die Instrumente der Raumplanung neu einsetzen und die lokale Infrastruktur auf eine realistische, längerfristige Bevölkerungszahl ausrichten.

Räumliche Funktionen können in der neuen Gemeinde besser gebündelt werden, sodass im Wesentlichen eine Deckung zwischen der Gebietskörperschaft Gemeinde und den sich ergänzenden Daseinsgrundfunktionen Wohnen, Versorgung, Naherholung und Bildung stattfindet.

Durch die Vereinigung der genannten Gemeinden zu einer neuen Gemeinde wird die politische Vertretung verkleinert und werden die bestehenden Gemeindeverwaltungen zusammengeführt. Im Bereich der politischen Organe der neuen Gemeinde wird der finanzielle Aufwand geringer. Durch eine umfassende und verschränkte Kompetenz der politischen Organe sowie der Gemeindeverwaltung kann die Effizienz deutlich gehoben werden. So versetzen sowohl mögliche positive finanzielle Effekte im Bereich der Anschaffung von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern sowie eine professionellere Verwaltung mit Spezialisierung auf einzelne Verwaltungsgebiete sowie handhabbare Vertretungsregelungen von MitarbeiterInnen die neue Gemeinde in die Lage, Kosten zu minimieren bzw. bei gleichem Aufwand die Dienstleistungsqualität der neuen Gemeinde zu heben.

Durch eine effizientere Nutzung der Infrastruktur, eine optimierte Raumplanung und das Schaffen der Möglichkeit, besser auf die Alterung der Bevölkerung zu reagieren, sind mittelfristig insgesamt Kosteneinsparungen bzw. ist ein effizienter Einsatz der vorhandenen Budgetmittel zu erwarten.

Die neue Gemeinde wird durch die gegenständliche Vereinigung auch in finanzieller Hinsicht gut in der Lage sein, ihre Pflichtaufgaben selbständig zu erfüllen und daneben die notwendigen Investitionen für die Gestaltung des kommunalen Raumes und für ihre Gemeindemitglieder durchzuführen.

Die Gemeinden Krumegg und Sankt Marein haben sich für eine Vereinigung, Petersdorf II für die Eigenständigkeit ausgesprochen.

Bei den Überlegungen über die Vereinigung der drei Gemeinden wurde auch die Haltung der Gemeinden einbezogen und gewürdigt. Letztlich maßgeblich für die Entscheidung war aber die begründete Annahme, dass durch die Vereinigung der betroffenen Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, das die dargestellten Vorteile der neuen Kommunalstruktur als Komplex betrachtet für einen sicheren Bestand in der Zukunft nutzen kann.

Diese Gebietsänderung entspricht daher den in § 6 Abs. 2 GemO normierten öffentlichen Interessen und den Zielen des § 1 StGsrG.


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