Gemeinde Unterfladnitz
Die Gemeinde Unterfladnitz hat topographisch Anteil am Raabtal und an der Achse Weiz-Gleisdorf als sich dynamisch entwickelnder Industrieraum. Der übrige Teil des Gemeindegebietes ist dem Oststeirischen Hügelland zuzuordnen.
Das Siedlungsbild ist uneinheitlich und zersplittert und besteht aus mehreren Siedlungsgebieten bzw. Ortsteilen. Ergänzend dazu bestehen Streusiedlungen und Einzelgehöfte auf den Hängen und Kuppen des Riedellandes.
Der Hauptort der Gemeinde ist Unterfladnitz. Daneben ist Wollsdorf der zweite größere Siedlungsschwerpunkt innerhalb der Gemeinde. Wollsdorf besteht einerseits aus dem dörflichen Wohnsiedlungsgebiet, andererseits dem Industrie- und Gewerbegebiet entlang der B 64.
Die Gemeinde Unterfladnitz ist mit öffentlichen und privaten Gütern unterversorgt. Das bedingt, dass die Gemeinde zentralörtlich und funktionell nach Sankt Ruprecht an der Raab orientiert ist. Hinsichtlich der Versorgung der BürgerInnen mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen sowie des (Pflicht-) Schulangebotes und der ärztlichen Versorgung bestehen Verflechtungen mit der Nachbargemeinde Sankt Ruprecht an der Raab.
Die öffentlichen und privaten Einrichtungen zur Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen beschränken sich auf die Gastronomie. Die Versorgung mit Güter und Dienstleistungen sowie die ärztliche und schulische Versorgung erfolgt in Sankt Ruprecht an der Raab.
Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Volksschule Sankt Ruprecht an der Raab sowie dem Schulsprengel der Hauptschule Sankt Ruprecht an der Raab zugeordnet.
Die Gemeinde Unterfladnitz ist Teil des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Sankt Ruprecht an der Raab“ sowie der Kleinregion „Weiz“, und ist Mitglied der Energieregion Weiz-Gleisdorf. Unterfladnitz ist weiters im Abwasserverband „Gleisdorfer Becken“ organisiert.
Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Unterfladnitz ist von 1981 bis 2013 steigend (+11,1%), am 1.1.2013 hatte Unterfladnitz 1.537 EinwohnerInnen. Die Prognosen bis 2030 gehen von einem stagnierenden Bevölkerungsstand von 1.535 EinwohnerInnen aus.
Die regionale Anbindung erfolgt über die L 361, die überregionale über die B 64 nach Süden zum regionalen Zentrum Gleisdorf und Anbindung an die A 2 , nach Norden zur Bezirkshauptstadt Weiz.
Auf Grund der gewerblich- industriellen Struktur der Gemeinde Unterfladnitz ist der Pendlersaldo deutlich positiv und die Steuerkraftkopfquote mit € 1.350 (Steiermarkdurchschnitt 2010: € 1.170) überdurchschnittlich hoch.
Die finanzielle Lage der Gemeinde Unterfladnitz war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes positiv. Die Gemeinde Unterfladnitz konnte in den Jahren 2008 bis 2012 den ordentlichen Haushalt der Gemeinde immer mit Überschüssen abschließen.
Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Unterfladnitz zahlreiche Investitionsvorhaben im Betrachtungszeitraum mit Unterstützung aus Bedarfszuweisungsmitteln realisieren. Die Gemeinde Unterfladnitz war in der Lage durch Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt auch eigene Mittel für diese Investitionsvorhaben zur Verfügung zu stellen.
Dementsprechend war die Kennzahl „freie Finanzspitze“ im Betrachtungszeitraum immer positiv und wies die Gemeinde auch stets einen positiven Saldo der laufenden Gebarung aus.
Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 lassen eine geordnete Haushaltsführung erkennen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Unterfladnitz hat die Vereinigung mit den Gemeinden Etzersdorf-Rollsdorf und Sankt Ruprecht an der Raab beschlossen.
Erwägung öffentlicher Interessen der gegenständlichen Gebietsänderung
Hauptsiedlungsgebiet ist die Marktgemeinde Sankt Ruprecht an der Raab als Teilregionales Versorgungszentrum und zentraler Ort zwischen den regionalen Zentren Weiz im Norden und Gleisdorf im Süden. Dieses Hauptsiedlungsgebiet wird ergänzt durch die kleineren Siedlungsschwerpunkte mit vorwiegend dörflichem Charakter an der Grenze des Talraumes vom Raabtal, im Ilztal oder im Hügelland.
An der B 64 befinden sich großflächige Industriegebiete (Sankt Ruprecht an der Raab, Wollsdorf), die über diese Verbindung an die A 2 angeschlossen sind. Entsprechend dieser Zugehörigkeit hat Sankt Ruprecht an der Raab und teilweise Unterfladnitz eine industriell-gewerbliche, Etzersdorf-Rollsdorf und Teile von Unterfladnitz eine landwirtschaftliche Struktur.
Die drei Gemeinden grenzen aneinander. Die neue Gemeinde hat einerseits Anteil an der Entwicklungsachse Weiz-Gleisdorf bzw. dem Raabtal, andererseits am ländlich strukturierten oststeirischen Hügelland.
Die neue Gemeinde kann die Instrumente der örtlichen Raumplanung für den bisher geteilten Raum besser einsetzen, indem die mittel- bis langfristige Entwicklung des neuen, größeren Raumes tatsächlich auf der jeweiligen Gemeindeebene gestaltbar ist. Raumordnungspolitische Probleme einer kleinteiligen Entwicklungspolitik mit unterschiedlichen Vorstellungen der bisher beteiligten Gemeinden können durch diese Vereinigung überwunden werden.
Entsprechende raumordnungs- und verkehrspolitische Maßnahmen ermöglichen eine bessere Nutzung der vorhandenen Fläche für den Siedlungsraum, womit sich gerade in Gebieten mit einschränkend-begrenzenden Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung Vorteile ergeben.
Sankt Ruprecht an der Raab und Unterfladnitz sind Einpendlergemeinden und weisen einen positiven Pendlersaldo auf. Als lokale Arbeitsplatzstandorte haben die Gemeinden auch eine maßgebliche Arbeitsplatzfunktion für die Gemeinde Etzersdorf-Rollsdorf sowie einen weit darüber hinaus gehenden Einzugsbereich. Durch die Vereinigung der drei Gemeinden kann es zu einer strategisch und räumlich abgestimmten Standortentwicklung kommen, sodass wichtige, auf die Zukunft ausgerichtete Vorhaben in einem größeren regionalen Kontext gelöst werden können. Die Ortszentren der bisherigen Gemeinden Unterfladnitz – Sankt Ruprecht liegen ca. drei Kilometer und jene von Etzersdorf-Rollsdorf – Sankt Ruprecht ca. sechs Kilometer voneinander entfernt, die Entfernung kann aufgrund der guten Verbindung über die lokale Verkehrsinfrastruktur als gut bewältigbar bewertet werden.
Die vorhandenen unterschiedlichen Verflechtungen der zu vereinigenden Gemeinden zeigen deutlich die Lebensrealitäten der BewohnerInnen der neuen Gemeinde. So umfasst z.B. die Pfarre Sankt Ruprecht an der Raab die Gemeinden Sankt Ruprecht an der Raab und Unterfladnitz sowie Teile von Etzersdorf-Rollsdorf.
Aufgrund seiner Stellung als Teilregionales Versorgungszentrum nach dem Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Weiz hat die Marktgemeinde Sankt Ruprecht an der Raab eine klare zentralörtliche Funktion hinsichtlich der Grundversorgung für die Umlandgemeinden Etzersdorf-Rollsdorf und Unterfladnitz. Die Versorgungsinfrastruktur der Umlandgemeinden ergänzt diese Grundversorgung. Insbesondere bei schulischer und ärztlicher Versorgung sowie bei der über Basisleistungen hinausgehenden Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen bestehen Verflechtungen im Hinblick auf die Versorgungserfordernisse der BürgerInnen.
Durch die Vereinigung zu einer größeren Gemeinde kann eine weitgehend funktionale Gebietseinheit mit einem gestärkten Dienstleistungszentrum Sankt Ruprecht mit zugeordneter Wohnfunktion realisiert werden. Das bestehende Zentrum wird gestärkt, sodass mittel- bis langfristig die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen in zumutbarer Entfernung sichergestellt werden.
Auch räumliche Funktionen können in der neuen größeren Gemeinde so gebündelt werden, dass im Wesentlichen eine Deckung zwischen der Gebietskörperschaft Gemeinde und den sich ergänzenden Daseinsgrundfunktionen Wohnen, Versorgung, Naherholung und Bildung stattfindet.
Im Gebiet der neuen Gemeinde leben auf einer Fläche von rund 41 km² 4.817 EinwohnerInnen. Langfristig werden leichte Bevölkerungszuwächse prognostiziert. In Anbetracht der notwendigen Reaktion auf die Bevölkerungsentwicklung aber auch der Alterung, ermöglicht die Vereinigung eine mittel- bis langfristige Erhaltung und Attraktivierung des Versorgungs- und Dienstleistungsangebots. Durch Nutzung etwa der Instrumente der Raumplanung und einem effizienteren Einsatz der vorhandenen Infrastruktur ist die neue Gemeinde besser in der Lage auf die Herausforderung eines Bevölkerungszuwachses und einer fortschreitenden Alterung der Bevölkerung zu reagieren.
Durch die Vereinigung der drei Gemeinden zu einer neuen wird auch die Wirtschaft in der neuen Gemeinde gestärkt, da die Gemeinde über einen gewichtigeren Industrie- und Gewerbeschwerpunkt verfügen wird.
Durch die Vereinigung der drei Gemeinden zu einer neuen wird die politische Vertretung verkleinert und die bestehenden Gemeindeverwaltungen zusammengeführt. Damit ergeben sich Einsparungspotentiale, bzw. wird durch die Spezialisierung auf einzelne Verwaltungsgebiete sowie eine vernünftige Vertretungsregelung von MitarbeiterInnen die Qualität der Verwaltung gesteigert.
Durch die Vereinigung kann eine Bereinigung, Vereinfachung und Zusammenführung vorhandener Strukturen umgesetzt werden, um die Gemeinden zu entlasten. Infrastruktureinrichtungen bedürfen einer kritischen Anzahl an (möglichen) Nutzern, um diese mit ausreichender Auslastung und der Möglichkeit eines geeigneten Managements auszustatten. Mit der organisatorischen Zusammenführung der örtlichen Infrastruktur ist auch eine verbesserte Qualitätssicherung und höhere Auslastung und Effizienz in der Wartung und Verwaltung zu erwarten.
Die Gemeinde Etzersdorf-Rollsdorf hat sich gegen eine Vereinigung, die Gemeinden Sankt Ruprecht an der Raab und Unterfladnitz haben sich für eine Vereinigung ausgesprochen.
Bei den Überlegungen über die Vereinigung der drei Gemeinden wurde auch die Haltung der Gemeinden einbezogen und gewürdigt. Letztlich maßgeblich für die Entscheidung war die begründete Annahme, dass durch die Vereinigung der betroffenen Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, das die dargestellten Vorteile der neuen Kommunalstruktur als Komplex betrachtet für einen sicheren Bestand in der Zukunft nutzen kann.
Diese Gebietsänderung entspricht daher den in § 6 Abs. 2 GemO normierten öffentlichen Interessen und den Zielen des § 1 StGsrG.
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