Gemeinde Sonnhofen
Die Gemeinde Sonnhofen hat naturräumlich Anteil am Oststeirischen Hügelland sowie am Joglland. Der überwiegende Teil der Gemeinde ist geprägt vom Mittelgebirgscharakter des Jogllandes.
Das Hauptsiedlungsgebiet der Gemeinde besteht aus mehreren Siedlungskörpern auf den Hängen und Kuppen des Hügellandes. Die Siedlungseinheiten stehen räumlich in keinem Zusammenhang, ergänzend dazu finden sich Streusiedlungen und Einzelgehöfte im gesamten Gemeindegebiet. Der Ortsteil Prätis als Zentrum der Gemeinde liegt dezentral außerhalb der Wohngebiete.
Das Siedlungsgebiet an der Gemeindegrenze ist bereits mit dem Bauland von Pöllau durch Industriebaugebiet in Grenzlage verflochten, Infrastruktur und Siedlungsentwicklung überschreiten bereits jetzt die Verwaltungsgrenzen.
Die Gemeinde Sonnhofen ist mit öffentlichen und privaten Gütern unterversorgt, sodass die Gemeinde zentralörtlich und funktionell nach Pöllau orientiert ist. Hinsichtlich der Versorgung der BürgerInnen mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen sowie des (Pflicht-) Schulangebotes und der ärztlichen Versorgung bestehen bereits Verflechtungen mit der Nachbargemeinde Pöllau in sechs Kilometer Entfernung.
Die Gemeinde ist Volksschulstandort. Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Hauptschule Pöllau zugeordnet.
Die Gemeinde Sonnhofen ist Kooperationen als Teil des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Pöllau“, als Teil der Kleinregion „Naturpark Pöllauer Tal“, des Reinhalteverbandes „Pöllauer Tal“ sowie des Tourismusverbandes „Naturpark Pöllauertal“ eingegangen.
Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Sonnhofen ist von 1981 bis 2013 rückläufig (-6,5%), am 1.1.2013 hatte Sonnhofen 1.033 EinwohnerInnen. Die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren Bevölkerungsverlust auf 1.009 EinwohnerInnen aus.
Die Anbindung an das regionale und überregionale Verkehrsnetz erfolgt im Wesentlichen über die L 406.
Sonnhofen ist eine klare Auspendlergemeinde, die Steuerkraftkopfquote liegt mit € 764 (2011) über ein Drittel unter dem steirischen Durchschnitt von € 1.170.
Die finanzielle Lage der Gemeinde Sonnhofen war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes positiv. Die Gemeinde Sonnhofen konnte in den Jahren 2008 bis 2012 den ordentlichen Haushalt der Gemeinde immer mit Überschüssen abschließen.
Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Sonnhofen zahlreiche Investitionsvorhaben im Betrachtungszeitraum mit Unterstützung aus Bedarfszuweisungsmitteln realisieren. Die Gemeinde Sonnhofen war in der Lage, durch erhebliche Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt auch eigene Mittel für diese Investitionsvorhaben zur Verfügung zu stellen.
Dementsprechend war die Kennzahl „freie Finanzspitze“ im Betrachtungszeitraum immer positiv und wies die Gemeinde auch stets einen positiven Saldo der laufenden Gebarung aus.
Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 lassen eine geordnete Haushaltsführung erkennen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Sonnhofen hat einen Beschluss für eine Vereinigung mit der Marktgemeinde Pöllau und den Gemeinden Rabenwald, Saifen-Boden und Schönegg bei Pöllau gefasst.
Erwägung öffentlicher Interessen der gegenständlichen Gebietsänderung
Die Gemeinden Pöllau, Rabenwald, Saifen-Boden, Schönegg bei Pöllau und Sonnhofen liegen im Übergangsbereich des Jogllandes zum Oststeirischen Hügelland und grenzen aneinander. Die Hauptsiedlungsbereiche der Gemeinden Pöllau, Rabenwald, Saifen-Boden und Sonnhofen sind bereits räumlich und funktionell miteinander verflochten, Infrastruktur und Siedlungsentwicklung überschreiten bereits die Verwaltungsgrenzen.
Die Gemeinden Rabenwald, Saifen-Boden und Schönegg bei Pöllau sind land- und forstwirtschaftlich dominiert und Wohnstandort im Umfeld des Teilregionalen Versorgungszentrums Pöllau.
Durch die Vereinigung der fünf Gemeinden zu einer neuen Gemeinde wird die Grundlage für eine strategische und räumlich abgestimmte Entwicklung geschaffen. Die neue Gemeinde kann die Instrumente der örtlichen Raumplanung für den bisher geteilten Raum besser einsetzen, indem die mittel- bis langfristige Entwicklung des neuen, größeren Raumes tatsächlich auf der jeweiligen Gemeindeebene gestaltbar ist. Entsprechende begleitende verkehrspolitische Maßnahmen ermöglichen darüber hinaus eine bessere Nutzung der vorhandenen Fläche für Siedlungsraum, womit sich gerade in Gebieten mit einschränkenden Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung Vorteile hinsichtlich der Raumentwicklung und Raumnutzung ergeben.
Die Siedlungsstruktur der fünf Gemeinden, aber auch das naturräumliche Umfeld des Saifentales kann als gemeinsamer Siedlungs- und Wirtschaftskörper gesehen werden. Das Industrie- und Gewerbegebiet im Kreuzungsbereich der L 406 mit der L 448 wurde bereits in der Vergangenheit in Abstimmung entwickelt. Dies zeigt bereits, dass Einrichtungen längst grenzübergreifend genutzt werden, mit einer Vereinigung spiegeln sich bereits real bestehende Siedlungsverflechtungen in den administrativen Strukturen der Gemeinde wider.
Durch eine Annäherung der administrativen Gemeindegrenzen an die funktionalen Verflechtungs- und Nutzungsräume wird es einfacher, Nutzen und Kostentragung der Infrastruktur in der neuen größeren Gemeinde zur Deckung zu bringen.
Die Gemeinden sind über die Landstraßen 406, L 431 und L 432 an das regionale und überregionale Verkehrsnetz angeschlossen. Die Ortszentren der Gemeinden liegen ca. fünf Kilometer voneinander entfernt, dies kann aufgrund der guten Verkehrsanbindung als zumutbar angesehen werden.
Die Marktgemeinde Pöllau hat als Teilregionales Versorgungszentrum eine über das Gemeindegebiet hinausgehende Versorgungs- und Dienstleistungsfunktion, da die Gemeinden Rabenwald, Saifen-Boden, Schönegg bei Pöllau und Sonnhofen zentralörtlich nach Pöllau orientiert sind.
Die Marktgemeinde Pöllau ergänzt die Nachbargemeinden um weitere öffentliche und private Dienstleistungen. Insbesondere bei der ärztlichen und höheren schulischen Versorgung sowie höherrangigen Gütern und Dienstleistungen sind die Gemeinden miteinander verflochten.
Mit einer Vereinigung kann eine weitgehend funktionale Gebietseinheit mit einem gestärkten Arbeits- und Dienstleistungszentrum Pöllau inklusive einer touristischen Ausrichtung des Hauptortes realisiert werden. Ergänzend dazu kann ein Wohnungsangebot im örtlichen Umfeld von Pöllau sowie mögliche ergänzende lokale Tourismusschwerpunkte im Naturparkumfeld erreicht werden.
Im Gesamtgebiet leben auf einer Fläche von rund 89 km² 6.154 EinwohnerInnen. Eine Zukunftsherausforderung wird es sein, auf den prognostizierten, leichten Bevölkerungsschwund und die Altersstruktur der Bevölkerung zu reagieren. In Anbetracht der notwendigen Reaktion auf die Bevölkerungsentwicklung, aber auch Alterung, ermöglicht die Vereinigung der fünf Gemeinden eine mittel- bis langfristige Erhaltung und Attraktivierung des Versorgungs- und Dienstleistungsangebots. Größere Gemeinden können die Instrumente der Raumplanung völlig neu einsetzen und die lokale Infrastruktur auf eine realistische, längerfristige Bevölkerungszahl ausrichten.
Alle fünf Gemeinden sind Teil des Naturparks „Pöllauer Tal“. Dennoch spielt der Tourismus mit Ausnahme des Hauptortes Pöllau bisher nur eine untergeordnete Rolle. Die gezielte Umsetzung geeigneter touristischer Angebote ist in der bestehenden Struktur mit erhöhtem Abstimmungsbedarf verbunden und mit kleinen Budgets schwieriger umzusetzen. Mit einer Vereinigung kann eine bessere lokale Abstimmung und eine stärkere Vertretung von (touristischen) Interessen auf regionaler Ebene erreicht werden. Die Vereinigung ist somit Grundlage für eine strategische und räumlich abgestimmte Standortentwicklung, dadurch können wichtige, auf die Zukunft ausgerichtete Vorhaben in einem größeren regionalen Kontext gelöst werden.
Durch die Vereinigung der fünf Gemeinden zu einer neuen Gemeinde wird die politische Vertretung verkleinert und werden die bestehenden Gemeindeverwaltungen zusammengeführt. Im Bereich der politischen Organe der neuen Gemeinde wird der finanzielle Aufwand geringer. Durch eine umfassende und verschränkte Kompetenz der politischen Organe sowie der Gemeindeverwaltungen kann die Effizienz deutlich gehoben werden. Die möglichen positiven finanziellen Effekte im Bereich der Anschaffung von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern sowie eine professionellere Verwaltung mit Spezialisierung auf einzelne Verwaltungsgebiete und handhabbare Vertretungsregelungen von Mitarbeitern versetzen die neue Gemeinde in die Lage, Kosten zu minimieren bzw. bei gleichem Aufwand die Dienstleistungsqualität der neuen Gemeinde zu heben.
Durch eine effizientere Nutzung der Infrastruktur, eine optimierte Raumplanung und die Schaffung der Möglichkeit der neuen Gemeinde besser auf den prognostizierten Bevölkerungszuwachs zu reagieren, sind Kosteneinsparungen bzw. ist ein effizienter Einsatz der vorhandenen Budgetmittel zu erwarten.
Die neue Gemeinde wird in finanzieller Hinsicht leichter in der Lage sein, ihre Pflichtaufgaben selbständig zu erfüllen und daneben die notwendigen Investitionen für die Gestaltung des kommunalen Raumes und ihre Gemeindemitglieder durchzuführen.
Die Marktgemeinde Pöllau sowie die Gemeinden Schönegg bei Pöllau und Sonnhofen haben sich für eine Vereinigung, die Gemeinden Saifen-Boden und Rabenwald für den Erhalt ihrer Eigenständigkeit ausgesprochen.
Die Bevölkerung der Gemeinde Rabenwald sowie der Gemeinde Saifen-Boden haben sich jeweils in einer Volksbefragung für den jeweiligen Erhalt ihrer Eigenständigkeit ausgesprochen.
Bei den Überlegungen über die Vereinigung der genannten Gemeinden wurde auch die Haltung der Gemeinden und der Gemeindemitglieder einbezogen und gewürdigt. Letztlich maßgeblich für die Entscheidung war die begründete Annahme, dass durch die Vereinigung der betroffenen Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, das die dargestellten Vorteile der neuen Kommunalstruktur als Komplex betrachtet für einen sicheren Bestand in der Zukunft nutzen kann.
Diese Gebietsänderung entspricht daher den in § 6 Abs. 2 GemO normierten öffentlichen Interessen und den Zielen des § 1 StGsrG.
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