Zu § 3 Abs. 4 Z. 6:
Die neue Gemeinde Waldbach-Mönichwald
An der Vereinigung sind folgende Gemeinden beteiligt:
Gemeinde Mönichwald
Die Gemeinde Mönichwald erstreckt sich vom Talboden der Lafnitz bis in die Almregionen des Wechselgebietes und liegt damit zur Gänze im Landschaftsschutzgebiet 39 (Waldbach-Vorau-Hochwechsel). Die Siedlungsschwerpunkte befinden sich im Talraum, wobei sich die Hauptsiedlungstätigkeit auf den Hauptort Mönichwald nördlich der L 416 konzentriert, wo sich auch die öffentlich-sozialen und privat-gewerblichen Einrichtungen befinden. Es überwiegt die Einfamilienhausbebauung. Nördlich des Hauptortes befindet sich das Schigebiet Hochwechsel, ergänzt durch Bebauung mit Ferienhäusern. Die Gemeinde Mönichwald hat einen sehr hohen Waldanteil, nur etwa ein Drittel der Gesamtfläche kann als Dauersiedlungsraum angesehen werden.
Mönichwald verfügt über eine Grundversorgung vor Ort. Die Gemeinde ist funktionell nach Waldbach orientiert. Hinsichtlich der Versorgung der BürgerInnen mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen sowie des (Pflicht-) Schulangebotes und der ärztlichen Versorgung bestehen Verflechtungen mit der Nachbargemeinde Waldbach in ca. vier Kilometer Entfernung.
Die Gemeinde ist Volksschulstandort. Gemäß Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist Mönichwald dem Schulsprengel der Hauptschule Waldbach zugeordnet.
Kooperationen bestehen als Teil des Tourismusverbandes „Joglland – Waldheimat“ und als Teil der Kleinregion „Erholungsregion Joglland“. Die Gemeinde Mönichwald befindet sich mit Waldbach in einem Pfarrverband und ist Mitglied des Abwasserverbandes „Wechselland“.
Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Mönichwald ist von 1981 bis 2013 rückläufig (-15,3%), am 1.1.2013 hatte Mönichwald 876 EinwohnerInnen, die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren Bevölkerungsverlust auf 789 EinwohnerInnen aus.
Mönichwald ist über die nahezu an der südlichen Gemeindegrenze verlaufende L 416 an die Nachbargemeinden Waldbach und Sankt Lorenzen am Wechsel angebunden. Die nächsten überörtlichen Verkehrsanbindungen befinden sich mit der B 72 (Weizer Straße) in Ratten und mit der B 54 (Wechsel Straße) in Rohrbach an der Lafnitz.
Der Tourismus spielt in der Gemeinde eine wichtige Rolle, es besteht eine umfangreiche Freizeitinfrastruktur.
Etwa zwei Drittel der ArbeitnehmerInnen pendeln aus. Die Steuerkraftkopfquote liegt mit € 843 (2011) um 28% unter dem steirischen Durchschnitt von € 1.170.
Die finanzielle Lage der Gemeinde Mönichwald war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 von erheblichen Schwierigkeiten geprägt. Die Gemeinde Mönichwald konnte – mit Ausnahme des Jahres 2008 - den ordentlichen Haushalt der Gemeinde nicht ausgeglichen gestalten. Seit dem Jahr 2010 wurden alljährlich Bedarfszuweisungsmittel für den Haushaltsausgleich bzw. als Härteausgleich zur Verfügung gestellt.
Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Mönichwald im Betrachtungszeitraum einzelne außerordentliche Vorhaben nicht ausfinanzieren.
Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ ergibt im Betrachtungszeitraum ein uneinheitliches Bild. Die Gemeinde wies lediglich in den Jahren 2011 und 2012 eine positive freie Finanzspitze aus. In der Hochphase des wirtschaftlichen Abschwungs, im Haushaltsjahr 2009, konnte die Gemeinde nicht einmal den Saldo der laufenden Gebarung positiv bestreiten.
Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 der Gemeinde Mönichwald lassen einen ausgeglichenen ordentlichen Haushalt nicht erwarten.
Die Gemeinde musste daher von der Aufsichtsbehörde im Jahr 2013 schriftlich aufgefordert werden, ein Konsolidierungskonzept unter besonderer Beachtung einer drohenden übermäßigen Verschuldung der Gemeinde zu erarbeiten. Die Gemeinde Mönichwald wurde gleichzeitig aufgefordert, strukturelle Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushaltes zu setzen.
Gemeinde Waldbach
Waldbach liegt in einer waldreichen Mittelgebirgsgegend, dem Joglland. Das gesamte Gemeindegebiet befindet sich im Landschaftsschutzgebiet 39 (Waldbach-Vorau-Hochwechsel) und besteht aus mehreren Ortsteilen, von welchen der Ort Waldbach im Südosten der Gemeinde entlang der L 416 den Hauptort bildet. Hier sind infrastrukturelle Einrichtungen und Wohnfunktionen konzentriert. Daneben existieren Siedlungsansätze mit Einfamilienhäusern, weitgestreute Straßen-Randbebauung, landwirtschaftliche Weiler sowie Einzelhöfe.
Die Gemeinde ist vorrangig land- und forstwirtschaftlich geprägt und hat keine zentralörtliche Funktion, weist aber unterschiedliche Nutzungen wie produzierendes Gewerbe, Handel sowie öffentliche und private Einrichtungen und Dienstleistungen auf. Die Gemeinde verfügt damit über eine gute Versorgungsinfrastruktur und ergänzende Infrastruktureinrichtungen.
Die Gemeinde ist Volks- und Hauptschulstandort.
Kooperationen bestehen als Teil des Tourismusverbandes „Joglland – Waldheimat“ und als Teil der Kleinregion „Erholungsregion Joglland“. Die Gemeinde befindet sich mit Mönichwald in einem Pfarrverband.
Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Waldbach ist von 1981 bis 2013 stark rückläufig (-23,8%), am 1.1.2013 hatte Waldbach 701 EinwohnerInnen, die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren Bevölkerungsverlust auf 679 EinwohnerInnen aus.
Die örtliche Verkehrsanbindung Waldbachs ist über die L 428 in nordwestliche Richtung sowie über die L 416 in südliche und südöstliche Richtung gegeben. Die nächsten überörtlichen Verkehrsanbindungen befinden sich mit der B 72 in Ratten und mit der B 54 in Rohrbach an der Lafnitz.
Aufgrund der Arbeitsplatzsituation in der Gemeinde pendeln fast zwei Drittel der ArbeitnehmerInnen aus. Die Steuerkraftkopfquote liegt 2011 mit € 801 um 31,5 % unter dem Steiermarkdurchschnitt von € 1.170.
Die finanzielle Lage der Gemeinde Waldbach war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 von Schwierigkeiten geprägt. Die Gemeinde Waldbach konnte in den Jahren 2009 und 2010 den ordentlichen Haushalt der Gemeinde nicht ausgeglichen gestalten. In den restlichen Jahren 2008, 2011 und 2012 konnte der ordentliche Haushalt ausgeglichen abgeschlossen werden. Seit dem Jahr 2008 wurden alljährlich Bedarfszuweisungsmittel für den Haushaltsausgleich bzw. als Härteausgleich zur Verfügung gestellt.
Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Waldbach im Betrachtungszeitraum einzelne außerordentliche Vorhaben nicht ausfinanzieren.
Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ ergibt im Betrachtungszeitraum ein uneinheitliches Bild. Die Gemeinde wies lediglich in den Jahren 2008 und 2011 eine positive freie Finanzspitze aus. Den Saldo der laufenden Gebarung konnte die Gemeinde Waldbach jedoch über den gesamten Betrachtungszeitraum positiv bestreiten.
Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 der Gemeinde Waldbach lassen eine geordnete Haushaltsführung erkennen.
Erwägung öffentlicher Interessen der gegenständlichen Gebietsänderung
Beide Gemeinden Mönichwald und Waldbach befinden sich in jenem Teil der Oststeiermark, der zum peripheren Teil der Region zählt und schlecht an höherrangige zentrale Orte angebunden ist. Die beiden Gemeinden grenzen aneinander.
Die Gemeinden liegen ca. vier Kilometer voneinander entfernt und sind über Landesstraßen an die B 54 im Osten, mit Anschlussmöglichkeit an die A 2 und die B 72 im Westen, Richtung Mürztal oder Weiz überregional angebunden.
Beide Gemeinden haben keine zentralörtliche Funktion, Waldbach verfügt aber über eine gute Versorgungsinfrastruktur und ergänzende Infrastruktureinrichtungen. Mönichwald verfügt über eine Grundversorgung, ist aber funktionell nach Waldbach orientiert. Insbesondere bei schulischer und ärztlicher Versorgung sowie bei der über Basisleistungen hinausgehenden Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen bestehen Verflechtungen im Hinblick auf die Versorgungserfordernisse der BürgerInnen.
Zentrale Herausforderung ist die stark abnehmende Bevölkerungszahl und damit die sinkenden Einnahmen bei aufrechter Infrastruktur.
Im Gebiet der neuen Gemeinde leben auf einer Fläche von rund 54 km² 1.577 EinwohnerInnen, langfristig werden für das Gesamtgebiet gemäß der Gemeindebevölkerungsprognose 2030 weitere Bevölkerungsverluste, wie bereits in der Vergangenheit, prognostiziert.
In Anbetracht der notwendigen Reaktion auf die Bevölkerungsentwicklung, aber auch Alterung, ermöglicht die Vereinigung eine mittel- bis langfristige Erhaltung und Verbesserung des Versorgungs- und Dienstleistungsangebots.
Durch die Vereinigung der beiden Gemeinden zu einer neuen Gemeinde wird die politische Vertretung verkleinert und werden die bestehenden Gemeindeverwaltungen zusammengeführt. Im Bereich der politischen Organe der neuen Gemeinde wird der finanzielle Aufwand geringer. Durch eine umfassende und verschränkte Kompetenz der politischen Organe sowie der Gemeindeverwaltung kann die Effizienz deutlich gehoben werden. So versetzen sowohl mögliche positive finanzielle Effekte im Bereich der Anschaffung von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern sowie eine professionellere Verwaltung mit Spezialisierung auf einzelne Verwaltungsgebiete sowie handhabbare Vertretungsregelungen von MitarbeiterInnen die neue Gemeinde in die Lage, Kosten zu minimieren bzw. bei gleichem Aufwand die Dienstleistungsqualität der neuen Gemeinde zu heben.
Durch eine effizientere Nutzung der Infrastruktur, eine optimierte Raumplanung und das Schaffen der Möglichkeit, besser auf die demographische Entwicklung zu reagieren, sind mittelfristig insgesamt Kosteneinsparungen bzw. ist ein effizienter Einsatz der vorhandenen Budgetmittel zu erwarten.
Durch die gegenständliche Vereinigung wird die neue Gemeinde auch in finanzieller Hinsicht leichter in der Lage sein, ihre Pflichtaufgaben selbständig zu erfüllen und daneben die notwendigen Investitionen für die Gestaltung des kommunalen Raumes und für ihre Gemeindemitglieder durchzuführen.
Volksbefragungen in Mönichwald und Waldbach haben eine Ablehnung der Vereinigung ergeben, danach haben sich beide Gemeinden gegen eine Vereinigung ausgesprochen.
Bei den Überlegungen über die Vereinigung der beiden Gemeinden wurde auch die Haltung der Gemeinden und der Gemeindemitglieder einbezogen und gewürdigt. Letztlich maßgeblich für die Entscheidung war die begründete Annahme, dass durch die Vereinigung der betroffenen Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, das die dargestellten Vorteile der neuen Kommunalstruktur als Komplex betrachtet für einen sicheren Bestand in der Zukunft nutzen kann.
Diese Gebietsänderung entspricht daher den in § 6 Abs. 2 GemO normierten öffentlichen Interessen und den Zielen des § 1 StGsrG.
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