1. Anlass und Zweck der Neuregelung



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Zu § 3 Abs. 5 Z. 3:


Die neue Marktgemeinde Wildon

An der Vereinigung sind folgende Gemeinden beteiligt:


Gemeinde Weitendorf


Das Zentrum der Gemeinde ist der Ort Weitendorf mit seinen ländlichen bzw. landwirtschaftlichen Strukturen. Östlich des Autobahnzubringers der A 9 befinden sich weitere Siedlungsgebiete, welche durch Einzelfamilienhausbebauungen gekennzeichnet sind. Entlang der Verkehrsachsen kommt es zu einem bandartigen Zusammenwachsen von Siedlungsgebieten.

Die Gemeinde Weitendorf ist Wohnstandort im Nahbereich des Teilregionalen Versorgungszentrums Wildon. Aufgrund ihrer hohen Standortqualität durch die überregional bedeutsamen Verkehrsachsen A 9 und B 67 (Erschließungs- und Verbindungsfunktion zum Zentralraum und regionalen Zentrum Leibnitz) ist die Gemeinde Weitendorf im Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Leibnitz als regionaler Industrie- und Gewerbestandort ausgewiesen, welche aufgrund des Güterterminals Werndorf-Nord-Neu sowie der Anbindung an die Koralmbahn weiter an Bedeutung gewinnt.

Die Versorgungsinfrastruktur der Gemeinde Weitendorf umfasst neben einer Grundversorgung auch ergänzende Einrichtungen. Das fehlende Güter- und Dienstleistungsangebot wird in Wildon in ca. fünf Kilometer Entfernung wahrgenommen.

Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde den Schulsprengeln der Hauptschule und Volksschule Wildon zugeordnet.

Die Gemeinde Weitendorf ist Teil der Kleinregion „Hengist“. Kooperativ mit anderen Gemeinden vernetzt ist die Gemeinde Weitendorf darüber hinaus im Abwasserverband „Grazerfeld“ sowie im Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband „Wildon“.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Weitendorf ist von 1981 bis 2013 steigend (+13,2%), am 1.1.2013 hatte Weitendorf 1.520 EinwohnerInnen. Die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren Bevölkerungszuwachs auf 1.632 EinwohnerInnen aus.

Die Gemeinde Weitendorf ist verkehrsmäßig sehr gut erschlossen. Die Autobahnauffahrt zur A9 befindet sich im Gemeindegebiet, des Weiteren führen die L 603 und die L 601 durch das Gemeindegebiet.

Die Gemeinde Weitendorf ist im Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Leibnitz als regionaler Industrie- und Gewerbestandort ausgewiesen. Diese Industriegebiete der Gemeinde Weitendorf liegen im nördlichen Gemeindegebiet an der Gemeindegrenze zu Werndorf, im Ortsteil Kainach sowie angrenzend auf dem Gemeindegebiet von Wildon. Dennoch gibt es keine strukturprägenden industriell-gewerblichen Leitbetriebe. Ein Güterterminal befindet sich ebenfalls an der Gemeindegrenze zu Werndorf.

Trotz des eigenen Betriebsaufkommens ist die Gemeinde Weitendorf eine Auspendlergemeinde. Die Steuerkraft-kopfquote liegt 2011 mit € 1.108 nur geringfügig unter dem Landesdurchschnitt von € 1.170.

Die finanzielle Lage der Gemeinde Weitendorf stellt sich im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 unterschiedlich dar. In den Jahren 2008 bis 2011 war der ordentliche Haushalt der Gemeinde Weitendorf ausgeglichen. 2012 ist im ordentlichen Haushalt jedoch ein Abgang erwirtschaftet worden.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Weitendorf in den Jahren 2008 und 2011 nicht alle Investitionsvorhaben ausfinanzieren. Im Jahr 2012 wurden Bedarfszuweisungsmittel für die Abdeckung von außerordentlichen Vorhaben gewährt.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ ergibt im Betrachtungszeitraum ein uneinheitliches Bild, da sie 2010 negativ und in den übrigen Jahren des Betrachtungszeitraums positiv ausgefallen ist. Die Gemeinde Weitendorf wies im gesamten Betrachtungszeitraum einen positiven Saldo der laufenden Gebarung aus.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 lassen eine geordnete Haushaltsführung erkennen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Weitendorf hat die Vereinigung mit den Gemeinden Stocking und Wildon beschlossen.


Marktgemeinde Wildon


Der Hauptort der Marktgemeinde Wildon ist der historisch gewachsene Markt Wildon, der eine kompakte Siedlungsstruktur aufweist. Darüber hinaus besteht eine gemeindeübergreifende Siedlungsentwicklung entlang von Verkehrsachsen mit den Nachbargemeinden Weitendorf und Stocking. Die Marktgemeinde Wildon ist Wohnsitzgemeinde und Nahversorgungszentrum. Der Hauptort Wildon ist als Teilregionales Versorgungszentrum im Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Leibnitz ausgewiesen und von zentraler Bedeutung für die angrenzenden Gemeinden.

Die Marktgemeinde Wildon weist eine Vielzahl an unterschiedlichen Einrichtungen auf. Neben Betrieben des produzierenden Gewerbes, Handels- und Dienstleistungsbetrieben, gibt es auch öffentliche und private Einrichtungen zur Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen. Besonders die Freizeitinfrastruktur ist bedeutend ausgeführt. Die Marktgemeinde Wildon verfügt mit dem Wildoner Badesee, dem Sportplatz und der Trabrennbahn über ein großes touristisches Angebot. Die Marktgemeinde Wildon verfügt damit über eine vielfältige lokale Versorgungsinfrastruktur und ergänzende höherrangige Infrastruktureinrichtungen insbesondere auch im Schul-, Freizeit- und Sozialbereich (Seniorenheime, Betreutes Wohnen, Hauskrankenpflege und Essen auf Rädern).

Die Bildungsinfrastruktur der Marktgemeinde Wildon besteht aus einem Kindergarten, einer Volksschule, einer Hauptschule, einem polytechnischem Lehrgang sowie einer Musikschule.

Die Marktgemeinde Wildon ist Teil der Kleinregion „Hengist“, und ist darüber hinaus im Abwasserverband „Grazerfeld“ organisiert. Weiters ist die Marktgemeinde Wildon Teil des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Wildon“.

Der Bevölkerungsstand der Marktgemeinde Wildon war von 1981 bis 2013 stark steigend (+31,7%), am 1.1.2013 hatte Wildon 2.619 EinwohnerInnen. Die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren Bevölkerungszuwachs auf 2.794 EinwohnerInnen aus.

Das Gemeindegebiet von Wildon liegt verkehrsgünstig zwischen dem Zentralraum Graz und dem regionalen Zentrum Leibnitz. Wildon verfügt über eine hohe Standortqualität durch die überregional bedeutsamen Verkehrsachsen A 9 und B 67 (Erschließungs- und Verbindungsfunktion zum Zentralraum und regionalen Zentrum Leibnitz). Die Marktgemeinde Wildon ist ferner gut an das regionale Verkehrsnetz angeschlossen, da die B 67, die L 371 sowie die L 215 durch das Gemeindegebiet führen. Der Bahnhof Wildon fungiert als Knotenpunkt zwischen öffentlichem Verkehr und Individualverkehr durch ein P&R-Angebot.

Aufgrund der verkehrstechnisch guten Lage zu den Arbeitszentren Graz und Leibnitz ist die Gemeinde trotz des eigenen Betriebsaufkommens eine Auspendlergemeinde. Die Steuerkraftkopfquote liegt 2011 mit € 994 15 % unter dem steirischen Durchschnitt von € 1.170.

Die finanzielle Lage der Marktgemeinde Wildon war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes positiv. Die Marktgemeinde Wildon konnte im Betrachtungszeitraum im ordentlichen Haushalt der Gemeinde entweder Überschüsse erzielen oder diesen ausgeglichen gestalten.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Marktgemeinde Wildon einige Investitionsvorhaben im Betrachtungszeitraum mit Unterstützung von Bedarfszuweisungsmittel realisieren.

Die Kennzahlen „freie Finanzspitze“ und „Saldo der laufenden Gebarung“ waren im Betrachtungszeitraum bis auf das Jahr 2011 positiv. In diesem Jahr waren jedoch beide Kennzahlen negativ.

Der Voranschlag 2013 und die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 lassen eine geordnete Haushaltsführung erkennen.

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Wildon hat die Vereinigung mit der Gemeinde Weitendorf und Stocking beschlossen.



Erwägung öffentlicher Interessen der gegenständlichen Gebietsänderung

Die Marktgemeinde Wildon und die Gemeinde Weitendorf sowie die von der Gebietsänderung betroffenen Teile der Gemeinde Stocking liegen verkehrstechnisch günstig zwischen dem Zentralraum Leibnitz und dem Kernraum Graz. Das Gesamtgebiet ist geprägt von kleinteiligen Siedlungsstrukturen an den Rändern im Umfeld von Wildon, sowie einer stark verdichteten Siedlungsstruktur mit den Nahversorgungszentren entlang der Hauptverkehrslinien. Die Ortszentren der Gemeinden Weitendorf und Wildon sind ca. fünf Kilometer, die Ortszentren der Gemeinden Stocking und Wildon sind ca. zwei Kilometer voneinander entfernt.

Die Siedlungsentwicklung der Marktgemeinde Wildon geht nahtlos in das Gemeindegebiet von Stocking und Weitendorf über, Infrastruktur und Siedlungsentwicklung überschreiten die Verwaltungsgrenzen. Diese zusammenwachsende Struktur ist bereits jetzt ein Indikator dafür, dass Gemeindeeinrichtungen längst grenzübergreifend genutzt werden. Durch eine Gemeindevereinigung spiegeln sich daher real bestehende Siedlungsverflechtungen in den administrativen Strukturen der Gemeinde wider.

Die neue Gemeinde kann die Instrumente der örtlichen Raumplanung für den bisher geteilten Raum besser einsetzen, indem die mittel- bis langfristige Entwicklung des neuen, größeren Raumes tatsächlich auf der jeweiligen Gemeindeebene gestaltbar ist. Raumordnungspolitische Probleme einer kleinteiligen Entwicklungspolitik mit unterschiedlichen Vorstellungen der bisher getrennten Gemeinden können durch die Vereinigung der aneinander grenzenden Gemeinden Weitendorf und Wildon sowie der Eingliederung des von der Aufteilung betroffenen Teils der Gemeinde Stocking überwunden werden.

Entsprechende raumordnungs- und verkehrspolitische Maßnahmen der neu entstehenden Gemeinde ermöglichen eine bessere Nutzung der vorhandenen Fläche für den Siedlungsraum, womit sich gerade in Gebieten mit einschränkenden Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung Vorteile hinsichtlich der Raumentwicklung und Raumnutzung ergeben.

Die Marktgemeinde Wildon ist im Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Leibnitz als Teilregionales Versorgungszentrum mit einer über das Gemeindegebiet hinausgehenden Versorgungs- und Dienstleistungsfunktion festgelegt. Der Hauptort weist aufgrund der verkehrsgünstigen Lage eine Vielzahl an unterschiedlichen privaten und öffentlichen Einrichtungen auf und verfügt damit über eine vielfältige lokale Versorgungsinfrastruktur sowie ergänzenden höherrangigen Infrastruktureinrichtungen.

Zentralörtlich und hinsichtlich der Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen sind die Gemeinden daher nach Wildon orientiert, insbesondere bei der über Basisleistungen hinausgehenden Versorgung mit gehobenen Güter und Dienstleistungen sowie der ärztlichen Versorgung bestehen große Verflechtungen mit dem Teilregionalen Versorgungszentrum im Hinblick auf die Versorgungserfordernisse der BürgerInnen. Durch eine Annäherung der administrativen Gemeindegrenzen an die funktionalen Verflechtungs- und Nutzungsräume wird es einfacher, Nutzen und Kostentragung der Infrastruktur in der neuen größeren Gemeinde zur Deckung zu bringen. Mit einer Vereinigung kann eine umfassende funktionale Gebietseinheit mit einem Dienstleistungszentrum Wildon inkl. eines höherrangigen Sozial- und Bildungsangebots sowie eines ergänzenden Siedlungs- und Wohnungsangebot im örtlichen Umfeld realisiert werden.

Zentrale Zukunftsherausforderung in diesem Raum ist die Reaktion auf die prognostizierte positive Bevölkerungsentwicklung. Der Dynamik der Bevölkerungsentwicklung ist mit einer entsprechenden Schaffung von neuem Siedlungsraum und der Bewältigung des Bedarfs an Bauland entgegenzutreten. Durch Nutzung etwa der Instrumente der Raumplanung und einem effizienteren Einsatz der vorhandenen Infrastruktur, aber auch durch die mit einer Vereinigung einhergehende mittel- bis langfristige Erhaltung und Attraktivierung des Versorgungs- und Dienstleistungsangebots, ist die neue Gemeinde besser in der Lage, auf die Herausforderungen des Bevölkerungsanstieges zu reagieren.

Durch die Vereinigung der gegenständlichen Gemeinden wird auch die Wirtschaft in der neuen Gemeinde gestärkt. Die bereits jetzt vorhandene wirtschaftliche Infrastruktur kann durch die Vereinigung profitieren, sodass die Wirtschafts- und Standortpolitik deutlich einfacher wird. Mit einer Vereinigung kann eine bessere lokale Abstimmung hinsichtlich der vorhandenen und zukünftig zu errichtenden Freizeitinfrastruktur erreicht werden.

Die Vereinigung der Gemeinden führt zu einer Verkleinerung der politischen Vertretung der neuen Gemeinden und kann zu einer konzentrierten Verwaltung für das neue Gemeindegebiet zusammengeführt werden. Durch eine umfassende und verschränkte Kompetenz der politischen Organe sowie der Gemeindeverwaltung kann die Effizienz deutlich gehoben werden. Durch die Etablierung einer professionellen Verwaltung mit einer Spezialisierung auf einzelne Verwaltungsgebiete sowie einer vernünftigen Vertretungsregelung von MitarbeiterInnen, kann eine Qualitätssteigerung ebenso herbeigeführt werden wie durch die Zusammenführung der örtlichen Raumplanung.

Durch diese Vereinigung wird die neue Gemeinde auch in finanzieller Hinsicht gut in der Lage sein, ihre Pflichtaufgaben selbständig zu erfüllen und daneben notwendige Investitionen für die Gestaltung des kommunalen Raumes und ihre Gemeindemitglieder durchzuführen.

Die Gemeinde Stocking hat sich gegen eine Vereinigung, aber für eine Aufteilung, die Gemeinden Weitendorf und Wildon haben sich für eine Vereinigung ausgesprochen. Eine Volksbefragung in der Gemeinde Stocking ergab ein ablehnendes Ergebnis im Hinblick auf eine Gemeindevereinigung.

Bei den Überlegungen über die Aufteilung bzw. Vereinigung der betroffenen Gemeinden wurde auch die Haltung der Gemeinden und der Gemeindemitglieder einbezogen und gewürdigt. Letztlich maßgeblich für die Entscheidung waren die entsprechenden Beschlüsse der Gemeinden und die begründete Annahme, dass durch die Vereinigung der betroffenen Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, das die dargestellten Vorteile der neuen Kommunalstruktur als Komplex betrachtet für einen sicheren Bestand in der Zukunft nutzen kann.

Diese Gebietsänderung entspricht daher den in § 6 Abs. 2 GemO normierten öffentlichen Interessen und den Zielen des § 1 StGsrG.



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