1. Anlass und Zweck der Neuregelung



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Zu § 3 Abs. 1 Z. 2:


Die neue Stadtgemeinde Kapfenberg

An der Vereinigung sind folgende Gemeinden beteiligt:


Stadtgemeinde Kapfenberg


Auf dem Gemeindegebiet von Kapfenberg ist der nutzbare Talbereich durch die Stadtentwicklung sowie die industrielle Entwicklung weitgehend beansprucht. Die bestehenden Siedlungsstrukturen haben sich hier bereits grenzüberschreitend mit den Nachbargemeinden Sankt Lorenzen und Parschlug entwickelt.

Kapfenberg stellt mit seinem zentralörtlich vielfältigen Angebot gemeinsam mit der Stadt Bruck an der Mur das Zentrum des Bezirkes Bruck-Mürzzuschlag dar. Der zusammenhängende Siedlungsraum des Zentralraumes erstreckt sich von Oberaich und Bruck an der Mur entlang des Mürztales über Kapfenberg bis in den Raum Mürzzuschlag.

Die Stadtgemeinde verfügt über eine Vollausstattung an öffentlichen und privaten Dienstleistungen und ist mit einer über das Gemeindegebiet hinausgehenden Dienstleistungs- und Versorgungsfunktion als Regionales Zentrum gemäß Landesentwicklungsprogramm ausgewiesen. Herausragende Bedeutung kommt Kapfenberg im Bildungsbereich zu, da neben dem umfassenden Angebot an höheren Schulen auch eine Fachhochschule in Kapfenberg situiert ist (einer von zwei Fachhochschul-Standorten in der Steiermark außerhalb von Graz).

Mit der konzentrierten Siedlungsstruktur und einer guten Erreichbarkeit der hochrangigen Nahversorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen hat Kapfenberg eine wichtige Auffangfunktion für die Umlandgemeinden.

Die Stadtgemeinde ist Volksschul- und Hauptschulstandort. Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels umfassen die Schulsprengel der Volksschulen in Kapfenberg die Stadtgemeinde Kapfenberg mit Ausnahme von Teilen, die den Volksschulen in Bruck an der Mur zugeordnet sind. Der Schulsprengel der Hauptschulen Kapfenberg umfasst die Standortgemeinde sowie die Gemeinde Parschlug.

Kapfenberg ist Teil der Kleinregion „Innovationsraum unteres Mürztal“ sowie Teil des Wasserverbandes „Mürzverband“. Der Pfarrverband „Kapfenberg“ umfasst drei Pfarren in Kapfenberg sowie die Pfarre Frauenberg-Rehkogel (Gemeinde Frauenberg).

Der Bevölkerungsstand der Stadtgemeinde Kapfenberg ist von 1981 bis 2013 rückläufig (-16,1%). Am 1.1.2013 hatte Kapfenberg 21.586 EinwohnerInnen, die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren Bevölkerungsverlust auf 21.494 EinwohnerInnen aus.

Die Stadt Kapfenberg liegt verkehrstechnisch gut angebunden an den Verkehrslinien im Mürztal: Als hochrangige Straße verbindet die S 6 das Mürztal mit dem Raum Wien und andererseits mit dem Raum Graz oder Richtung Westen mit dem Autobahnkreuz Sankt Michael. Richtung Norden verläuft ab Kapfenberg die B 20 Mariazeller Straße, weitere Landesstraßen stellen die Verbindungen zu den Nachbargemeinden her. Durch die Südbahnlinie ist ein direkter Anschluss an das internationale Bahnnetz gegeben. Darüber hinaus besteht im öffentlichen Verkehr im Mürztal ein Verkehrsverbund (MVG).

Aufgrund der hohen Dichte an Arbeitsplätzen in den unterschiedlichen Bereichen ergibt sich für die Stadtgemeinde Kapfenberg ein Einpendlerüberschuss. Die Steuerkraftkopfquote liegt 2011 mit € 1.440 rund ein Viertel über dem Steiermarkdurchschnitt von € 1.170.

Die finanzielle Lage der Stadtgemeinde Kapfenberg war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes positiv. Die Stadtgemeinde Kapfenberg konnte in den Jahren 2008 bis 2012 den ordentlichen Haushalt der Stadtgemeinde immer mit Überschüssen abschließen.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Stadtgemeinde Kapfenberg zahlreiche Investitionsvorhaben im Betrachtungszeitraum mit Unterstützung aus Bedarfszuweisungsmitteln realisieren. Die Stadtgemeinde Kapfenberg war in der Lage, durch erhebliche Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt auch eigene Mittel für diese Investitionsvorhaben zur Verfügung zu stellen und somit einen ausgeglichenen Haushalt zu erzielen.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ ergibt im Betrachtungszeitraum ein uneinheitliches Bild. Die Stadtgemeinde wies in den Jahren 2008, 2010 und 2012 eine positive freie Finanzspitze aus, den Saldo der laufenden Gebarung konnte jedoch die Stadtgemeinde über den gesamten Betrachtungszeitraum positiv bestreiten.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 der Stadtgemeinde Kapfenberg lassen eine geordnete Haushaltsführung erkennen.

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Kapfenberg hat die Vereinigung mit der Gemeinde Parschlug beschlossen.


Gemeinde Parschlug


Die Gemeinde Parschlug liegt nördlich des Zentralraumes von Bruck – Kapfenberg – Kindberg im Bereich der Zöbererhöhe. Der Siedlungsraum hat sich zu einem beliebten Wohnort im Umfeld des Zentralraumes entwickelt. Neben dem Hauptort Parschlug bestehen diverse Siedlungsgebiete.

Parschlug verfügt über eine Grundversorgung vor Ort. Die Gemeinde ist zentralörtlich und funktionell nach Kapfenberg orientiert. Hinsichtlich der Versorgung der BürgerInnen mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen sowie des (Pflicht-) Schulangebotes und der ärztlichen Versorgung bestehen Verflechtungen mit der Nachbargemeinde Kapfenberg in ca. acht Kilometer Entfernung.

Die Gemeinde ist Volksschulstandort. Gemäß Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Hauptschulen in Kapfenberg zugeordnet.

Kooperationen der Gemeinde Parschlug bestehen als Teil der Kleinregion „Innovationsraum unteres Mürztal“ und als Teil des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Sankt Lorenzen im Mürztal“. Weiters ist die Gemeinde im Wasserverband „Mürzverband“ organisiert.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Parschlug ist von 1981 bis 2013 stark steigend (+43,8%). Am 1.1.2013 hatte Parschlug 1.728 EinwohnerInnen, die Prognosen bis 2030 gehen von einem Bevölkerungsverlust auf 1.643 EinwohnerInnen aus.

Parschlug ist durch die L 138 einerseits mit Kapfenberg (Ortsteil Deuchendorf) und andererseits mit Sankt Lorenzen im Mürztal verbunden. Nächstgelegene Zugänge zur S 6 sind die Anschlussstellen Kapfenberg und Sankt Marein.

Die Gemeinde als Wohnsitzgemeinde im Umfeld großer Arbeitszentren weist einen hohen Auspendlerüberschuss auf. Die Steuerkraftkopfquote liegt 2011 mit € 738 rund ein Drittel unter dem Steiermarkdurchschnitt von € 1.170.

Die finanzielle Lage der Gemeinde Parschlug war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes positiv. Die Gemeinde Parschlug konnte in den Jahren 2008 bis 2012 den ordentlichen Haushalt der Gemeinde immer mit einem Haushaltsausgleich abschließen. Seit dem Jahre 2008 wurden alljährlich Bedarfszuweisungsmittel als Härteausgleich zur Stärkung des ordentlichen Haushalts zur Verfügung gestellt.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Parschlug im Betrachtungszeitraum einzelne außerordentliche Vorhaben nicht ausfinanzieren. Die Gemeinde Parschlug war jedoch in der Lage, durch erhebliche Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt auch eigene Mittel für diese Investitionsvorhaben zur Verfügung zu stellen.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ ergibt im gesamten Betrachtungszeitraum ein negatives Bild. In den Haushaltsjahren 2008 und 2009 konnte die Gemeinde nicht einmal den Saldo der laufenden Gebarung positiv bestreiten.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 der Gemeinde Parschlug lassen jedoch eine geordnete Haushaltsführung erkennen.

Erwägung öffentlicher Interessen der gegenständlichen Gebietsänderung

Das Regionale Zentrum Kapfenberg als drittgrößte Stadt der Steiermark ist Versorgungszentrum in der Region und bedeutender Wirtschaftsstandort mit Schwerpunkt Industrie. Die Stadt verfügt über eine hohe Zahl an Arbeitsplätzen, der Einzugsbereich der Stadt erstreckt sich daher weit über die Stadtgrenzen hinaus. Die nördlich angrenzende Gemeinde Parschlug ist infrastrukturell eng mit dem Zentrum Kapfenberg verflochten. Die beiden Gemeinden grenzen aneinander.

Der Siedlungsraum von Kapfenberg findet nahtlos Fortsetzung in der Gemeinde Parschlug entlang der Haupterschließung L 138.

Entsprechende raumordnungs- und verkehrspolitische Maßnahmen der neu entstehenden Gemeinde ermöglichen eine bessere Nutzung der vorhandenen Fläche für den Siedlungsraum, womit sich Vorteile hinsichtlich der Raumentwicklung und Raumnutzung ergeben.

Die Vereinigung ist Grundlage für eine strategische und räumlich abgestimmte Standortentwicklung, wodurch wichtige, auf die Zukunft ausgerichtete Vorhaben wie die Weiterentwicklung geeigneter Wohnstandorte in einem größeren regionalen Kontext gelöst werden können.

Die auf das Regionale Zentrum ausgerichtete Struktur ist Indikator dafür, dass Versorgungseinrichtungen längst grenzübergreifend genutzt werden, mit einer Vereinigung spiegeln sich daher bereits real bestehende Siedlungsverflechtungen in den administrativen Strukturen der Gemeinde wider. Durch eine Annäherung der administrativen Gemeindegrenzen an die funktionalen Verflechtungs- und Nutzungsräume wird es einfacher, Nutzen und Kostentragung der Infrastruktur in der neuen größeren Gemeinde zur Deckung zu bringen.

Die Wohnsitzgemeinde Parschlug ist nicht nur durch die Arbeitspendlerverflechtung mit Kapfenberg verbunden, sondern auch im Hinblick auf die Versorgung der Bevölkerung.

Der parallele Betrieb von gering ausgelasteten, identischen Einrichtungen in jeder Gemeinde verursacht höhere Gesamtkosten als der Betrieb nur einer Einrichtung. Die vorhandene kommunale Infrastruktur kann durch die Vereinigung effizienter genutzt werden.

Auch räumliche Funktionen können in der neuen Gemeinde besser gebündelt werden, sodass im Wesentlichen eine Deckung zwischen der Gemeinde und der Versorgung mit öffentlichen und privaten Dienstleistungen stattfindet.

Im Gebiet der neuen Gemeinde leben auf einer Fläche von rund 82 km² 23.314 EinwohnerInnen; langfristig wird für das Gesamtgebiet gemäß der aktuellsten Gemeindebevölkerungsprognose 2030 ein abnehmender Bevölkerungsstand prognostiziert.

In Anbetracht der notwendigen Reaktion auf die Bevölkerungsentwicklung (Alterung) ermöglicht die Vereinigung eine mittel- bis langfristige Erhaltung und Attraktivierung des Versorgungs- und Dienstleistungsangebots, insbesondere durch erweiterten Handlungsspielraum in der Standortentwicklung des Regionalen Zentrums. Durch Nutzung etwa der Instrumente der Raumplanung und einem effizienteren Einsatz der vorhandenen Infrastruktur ist die neue Gemeinde besser in der Lage, auf die Bevölkerungsentwicklung und die fortschreitende Alterung der Bevölkerung zu reagieren.

Mit einer Vereinigung der beiden angrenzenden Gemeinden wird auch die Wirtschaft der neuen Gemeinde gestärkt.

Durch die Vereinigung der beiden Gemeinden zu einer neuen Gemeinde wird die politische Vertretung verkleinert und werden die bestehenden Gemeindeverwaltungen zusammengeführt. Im Bereich der politischen Organe der neuen Gemeinde wird der finanzielle Aufwand geringer. Durch eine umfassende und verschränkte Kompetenz der politischen Organe sowie der Gemeindeverwaltung kann die Effizienz gehoben werden.

Durch eine effizientere Nutzung der Infrastruktur, eine optimierte Raumplanung und die Schaffung der Möglichkeit der neuen Gemeinde, besser auf die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung sowie die Alterung der Bevölkerung zu reagieren, sind mittelfristig insgesamt Kosteneinsparungen bzw. ist ein effizienter Einsatz der vorhandenen Budgetmittel zu erwarten. Darüber hinaus sind durch eine verbesserte Ressourcenplanung mittelfristig Kosteneinsparungen möglich.

Durch diese Vereinigung wird die neue Gemeinde auch in finanzieller Hinsicht in der Lage sein, ihre Pflichtaufgaben selbständig zu erfüllen und daneben die notwendigen Investitionen für die Gestaltung des kommunalen Raumes und ihre Gemeindemitglieder durchzuführen.

Die Stadtgemeinde Kapfenberg hat sich für eine Vereinigung ausgesprochen. Eine Volksbefragung in der Gemeinde Parschlug ergab eine Ablehnung der Vereinigung mit der Stadtgemeinde Kapfenberg.

Bei den Überlegungen über die Vereinigung der beiden Gemeinden wurde auch die Haltung der Gemeinden und ihrer Gemeindemitglieder einbezogen und gewürdigt. Letztlich maßgeblich für die Entscheidung war die begründete Annahme, dass durch die Vereinigung der betroffenen Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, das die dargestellten Vorteile der neuen Kommunalstruktur als Komplex betrachtet für einen sicheren Bestand in der Zukunft nutzen kann.

Diese Gebietsänderung entspricht daher den in § 6 Abs. 2 GemO normierten öffentlichen Interessen und den Zielen des § 1 StGsrG.



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