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Das oben angeführte Zitat der Schweizer Schülerin ist zwar sehr allgemein und abstrakt formuliert, zeigt
aber dennoch die Problematik der Abgrenzbarkeit zwischen den einzelnen Dimensionen. Es wird damit
nochmals verdeutlicht, dass Lernen ein komplexes Zusammenwirken
unterschiedlicher Faktoren
voraussetzt.
Da die Faktoren sich beeinflussen, ist es nicht nur schwierig, eine klare Trennung zwischen den
Dimensionen vorzunehmen, sondern auch die Faktoren eindeutig zuzuordnen. Die Interviews waren in
beiden Fallstudien hilfreich, um hier exaktere Einteilungen vornehmen zu können. So wurde zum Beispiel
der Begriff „Lehrplan“ zur Dimension der Organisationsstrukturen hinzugefügt, weil er unabhängig
von der
didaktischen Entscheidung des/der Lehrenden formuliert wurde und schulisches Lernen von außen
curricular strukturiert. In der Beschreibung der einzelnen Dimensionen, werden etwaige Adaptierungen
nochmals speziell angeführt (vgl. dazu Kapitel 8-10).
Die Aussage einer Lehrerin, dass für sie das Dienstrecht im Kontext von Lernumgebungen nicht sehr
wesentlich ist, verweist auf ein weiteres grundsätzliches Problem hinsichtlich der Einteilung einzelner
Faktoren.
ABSTRAKTER FAKTOR DIENSTRECHT
L4: „Das Dienstrecht oder die Schulautonomie sind jetzt für mich nicht so wesentlich. Als erstes
denke ich bei Lernumgebung vor allem einmal an das Räumliche. Das ist das erste, was ich
damit verbinde.“ (L4_Ö_2.1 #00:19:07#)
Es kann natürlich sein, dass es für die Lehrerin tatsächlich ein Aspekt ist, der wenig mit dem Begriff der
Lernumgebung zu tun hat. Naheliegender ist es jedoch, dass der Begriff zu abstrakt formuliert ist, um ad
hoc eine entsprechende Assoziation zu Lernumgebungen herzustellen. Hätte man statt „Dienstrecht“ den
Unterschied zwischen Bezahlung der Lehrer/innen nach „Präsenzzeiten an der Schule“
versus der Bezahlung
nach „gehaltenen Stunden“ und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Lernumgebungen erläutert,
wäre die Bewertung vielleicht anders ausfallen. Gerade anhand der beiden Fallstudien lässt sich der
Unterschied zwischen Bezahlung nach Präsenzzeiten und gehaltenen Stunden konkret verdeutlichen. Das
Arbeitsverständnis ist ein anderes, wenn man, wie in der Schweiz, mit einer 100% Anstellung eingesetzt
wird, als wenn man, wie in Österreich,
rein nach Werteinheiten, das ist die Zahl der zu haltenden Stunden,
multipliziert mit einem Faktor für das entsprechende Unterrichtsfach, bezahlt wird. Andere Tätigkeiten,
wie etwa die Mitarbeit an Schulentwicklungsprojekten, sind darin nicht enthalten und stellen somit keinen
Gehaltsbestandteil dar. Was zählt, ist einzig und allein die Zeit, in der der Lehrer/die Lehrerin die
Schüler/innen
unterrichtet, was natürlich den tatsächlichen Arbeitsaufwand bzw. Arbeitseinsatz in der und
für die Schule nicht korrekt abbildet. (vgl. dazu Kapitel 9.4)
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Zurück zu der Anregung aus dem Zitat der Lehrerin: Für das Konzept der Lernumgebungen bedeutet
dies, dass die Faktoren innerhalb der einzelnen Dimension nochmals ausdifferenziert und nach
unterschiedlichen Abstraktionsgraden gruppiert werden müssen.
7.1.2
Mögliche Erweiterung der Dimensionen
Integration der Schüler/innen
Ein Kommentar hinsichtlich der Bewertung des Lernumgebungskonzepts bezog sich auf die
Schüler/innen, die mit ihrem Vorwissen Lernumgebungen beeinflussen und somit als eine eigene
Dimension angeführt werden müssen. Eine andere Lehrerin konkretisiert einen ähnlichen Aspekt, nämlich
wie wichtig es sei, die Perspektive der Schüler/innen hinsichtlich der Lernumgebungen zu erfassen.
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