1. Anlass und Zweck der Neuregelung


Marktgemeinde Sankt Peter am Ottersbach



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Marktgemeinde Sankt Peter am Ottersbach


Sankt Peter am Ottersbach liegt topographisch im Oststeirischen Riedelland, die Hauptsiedlungsräume erstrecken sich entlang von Flusstälern bzw. auf Hang- und Riedellagen des Hügellandes. Das Gesamtgebiet weist einen hohen Agraranteil auf, demzufolge und auch aufgrund der naturräumlichen Lage weist Sankt Peter am Ottersbach einen hohen Zersiedelungsgrad auf.

Die Siedlungsstruktur ist weitläufig und zersplittert, die jeweiligen Siedlungsgebiete stehen räumlich-funktionell betrachtet in nur geringem Zusammenhang.

Der gewachsene Mittelpunkt der Besiedelung ist der im Tal des Ottersbachs gelegene Markt Sankt Peter, der durch die Vielfalt der bestehenden Strukturen (Wohnen, Gewerbe, Schulen, soziale Einrichtungen) eine wirtschaftliche Bedeutung für das gesamte Umfeld aufweist. Das Zentrum ist relativ kompakt bebaut, die peripheren Siedlungsgebiete sind großteils landwirtschaftlich genutzt.

Der Marktgemeinde ist im Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Radkersburg keine Funktion zugeordnet, aufgrund der Ausstattung mit einer hohen Anzahl an privaten und öffentlichen Diensten gilt Sankt Peter am Ottersbach jedoch als einer der wesentlichen Siedlungsschwerpunkte des Bezirkes. Das Angebot an sozialer Infrastruktur wurde in den letzten Jahren stark erweitert, insbesondere Pflegeheim, Veranstaltungshalle und Freibad sind Infrastruktureinrichtungen von regionaler Bedeutung.

Sankt Peter am Ottersbach weist unterschiedliche Nutzungen wie Gewerbe, Handel sowie öffentliche und private Einrichtungen und Dienstleistungen auf. Die Gemeinde verfügt damit über eine umfassende Versorgungsinfrastruktur und ergänzende höherrangige Infrastruktureinrichtungen.

Die Gemeinde ist Volksschul- und Hauptschulstandort.

Kooperationen der Gemeinde Sankt Peter am Ottersbach bestehen als Teil der Kleinregion „Ottersbachtal“ sowie des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Sankt Peter am Ottersbach“.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Sankt Peter am Ottersbach ist von 1981 bis 2013 rückläufig (-15,5%), am 1.1.2013 hatte Sankt Peter am Ottersbach 2.220 EinwohnerInnen, die Prognosen bis 2030 gehen von einem Bevölkerungsverlust auf 2.092 EinwohnerInnen aus.

Die Verkehrsanbindung der Marktgemeinde ist gut, die L 203, L 268, L 253, L 280, L 269, L 254 sowie die L 286 führen durch das Gemeindegebiet und verbinden Sankt Peter am Ottersbach mit den Nachbargemeinden.

Sankt Peter am Ottersbach ist eine Auspendlergemeinde. Die Steuerkraftkopfquote liegt 2011 mit € 814 ca. 30 % unter dem steirischen Durchschnitt von € 1.170.

Die finanzielle Lage der Gemeinde Sankt Peter am Ottersbach war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 von Schwierigkeiten geprägt. Die Gemeinde Sankt Peter am Ottersbach konnte in den Jahren 2008 und 2009 den ordentlichen Haushalt der Gemeinde nicht ausgeglichen gestalten. Nach einem Ansteigen des Abganges im Jahr 2010 konnte der ordentliche Haushalt ab dem Jahr 2011 ausgeglichen abgeschlossen werden.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Sankt Peter am Ottersbach zahlreiche Investitionsvorhaben im Betrachtungszeitraum mit Unterstützung aus Bedarfszuweisungsmitteln realisieren. Die Gemeinde Sankt Peter am Ottersbach war nicht immer in der Lage, durch Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt diese Investitionsvorhaben zur Gänze zu finanzieren und auszugleichen.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ ergibt im Betrachtungszeitraum ein uneinheitliches Bild. Die Gemeinde wies lediglich im Jahr 2012 eine positive freie Finanzspitze aus. Die Gemeinde wies stets einen positiven Saldo der laufenden Gebarung auf.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 der Gemeinde Sankt Peter am Ottersbach lassen einen ausgeglichenen ordentlichen Haushalt erwarten.

Der Gemeinderat der Gemeinde Sankt Peter am Ottersbach hat einen Beschluss zur Vereinigung der Gemeinde mit den Gemeinden Bierbaum am Auersbach und Dietersdorf am Gnasbach gefasst.

Erwägung öffentlicher Interessen der gegenständlichen Gebietsänderung

Die Gemeinden Sankt Peter am Ottersbach, Bierbaum am Auersbach und Dietersdorf am Gnasbach liegen im Südosten der Steiermark im Steirischen Vulkanland, topographisch im Oststeirischen Riedelland. Die genannten Gemeinden grenzen aneinander.

Die neue Gemeinde kann die Instrumente der örtlichen Raumplanung für den bisher geteilten Raum besser einsetzen, indem die mittel- bis langfristige Entwicklung des neuen, größeren Raumes tatsächlich auf der neuen Gemeindeebene gestaltbar ist. Raumordnungspolitische Probleme einer kleinteiligen Entwicklungspolitik mit unterschiedlichen Vorstellungen der bisher beteiligten Gemeinden können durch diese Vereinigung überwunden werden.

Entsprechende raumordnungs- und verkehrspolitische Maßnahmen der neuen, größeren Gemeinde eröffnen die Möglichkeit einer besseren Nutzung der nunmehr vorhandenen Fläche für den Siedlungsraum, womit sich gerade in Gebieten mit einschränkend-begrenzenden Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung Vorteile ergeben. Die Siedlungsstruktur ist stark von den topographischen Gegebenheiten des Oststeirischen Riedellandes geprägt. Die Hauptsiedlungsräume erstrecken sich vielfach entlang von Flusstälern bzw. auf Hang- und Riedellagen des Hügellandes. Im Umfeld dieser Siedlungsschwerpunkte überwiegt ein hügeliges, von weiteren Siedlungssplittern sowie landwirtschaftlichen Streusiedlungen und Einzelgehöften geprägtes Nutzungsgefüge. Das Gesamtgebiet weist einen hohen Agraranteil und überwiegend einen hohen Zersiedelungsgrad auf.

Die Marktgemeinde Sankt Peter am Ottersbach gilt aufgrund der Ausstattung mit einer hohen Anzahl an privaten und öffentlichen Diensten als eines der Zentren des Bezirkes.

Sämtliche öffentliche Dienste und private Versorgungseinrichtungen befinden sich im Zentrum der Gemeinde. Mit der guten Versorgungsinfrastruktur und einer guten Erreichbarkeit der Nahversorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen hat Sankt Peter am Ottersbach auch eine wichtige Versorgungsfunktion für die Umlandgemeinden. Insbesondere bei schulischer und ärztlicher Versorgung sowie bei der über Basisleistungen hinausgehenden Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen bestehen Verflechtungen der Gemeinden im Hinblick auf die Versorgungserfordernisse der BürgerInnen.

Im Gesamtgebiet leben auf einer Fläche von rund 53 km² 3.060 EinwohnerInnen, langfristig werden für das Gesamtgebiet gemäß der Gemeindebevölkerungsprognose für 2030 weitere Bevölkerungsverluste, wie bereits in der Vergangenheit, prognostiziert.

In Anbetracht des Bevölkerungsrückganges und der fortschreitenden Alterung der Bevölkerung, ermöglicht die Vereinigung der betroffenen Gemeinden, etwa durch Nutzung der Instrumente der Raumplanung und einem effizienteren Einsatz der vorhandenen Infrastruktur, eine mittel- bis langfristige Erhaltung und Attraktivierung des Versorgungs- und Dienstleistungsangebots.

Durch die Vereinigung der betroffenen Gemeinden zu einer neuen Gemeinde wird die politische Vertretung verkleinert und werden die bestehenden Gemeindeverwaltungen zusammengeführt. Im Bereich der politischen Organe der neuen Gemeinde wird der finanzielle Aufwand geringer. Durch eine umfassende und verschränkte Kompetenz der politischen Organe sowie der Gemeindeverwaltung kann die Effizienz deutlich gehoben werden. So versetzen mögliche positive finanzielle Effekte im Bereich der Anschaffung von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern sowie eine professionellere Verwaltung mit Spezialisierung auf einzelne Verwaltungsgebiete und handhabbare Vertretungsregelungen von MitarbeiterInnen die neue Gemeinde in die Lage, Kosten zu minimieren bzw. bei gleichem Aufwand die Dienstleistungsqualität der neuen Gemeinde zu heben.

Durch eine effizientere Nutzung der Infrastruktur, eine optimierte Raumplanung und das Schaffen der Möglichkeit, besser auf den prognostizierten Bevölkerungsrückgang sowie die Alterung der Bevölkerung zu reagieren, sind mittelfristig insgesamt Kosteneinsparungen bzw. ist ein effizienter Einsatz der vorhandenen Budgetmittel zu erwarten.

Durch die gegenständliche Vereinigung wird die neue Gemeinde auch in finanzieller Hinsicht leichter in der Lage sein, ihre Pflichtaufgaben selbständig zu erfüllen und notwendige Investitionen für die Gestaltung des kommunalen Raumes und ihre Gemeindemitglieder durchzuführen.

Die Gemeinden Bierbaum am Auersbach und Sankt Peter am Ottersbach haben sich für, die Gemeinde Dietersdorf am Gnasbach gegen eine Vereinigung ausgesprochen.

Bei den Überlegungen über die Vereinigung der Gemeinden wurde auch die Haltung der Gemeinden einbezogen und gewürdigt. Letztlich maßgeblich für die Entscheidung war die begründete Annahme, dass durch die Vereinigung der betroffenen Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, das die dargestellten Vorteile der neuen Kommunalstruktur als Komplex betrachtet für einen sicheren Bestand in der Zukunft nutzen kann.

Diese Gebietsänderung entspricht daher den in § 6 Abs. 2 GemO normierten öffentlichen Interessen und ist auch leitbildgerecht im Sinne des § 1 StGsrG.



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