1. Anlass und Zweck der Neuregelung



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Zu § 3 Abs. 10 Z. 2:


Die neue Gemeinde Hirschegg-Pack

An der Vereinigung sind folgende Gemeinden beteiligt:


Gemeinde Hirschegg


Die Gemeinde liegt im Stubalpengebiet und hat Anteil an der Packalpe. Das Hauptsiedlungsgebiet der Gemeinde bildet der Ort Hirschegg in 900 m Seehöhe. Dort sind infrastrukturelle Einrichtungen und Wohnfunktion konzentriert. Die Siedlungsstruktur erstreckt sich vom Ortskern weg entlang mehrerer Straßen, Streusiedlungen und Einzelgehöfte ergänzen das Siedlungsbild.

Die Gemeinde Hirschegg verfügt über eine Grundversorgung vor Ort.

Die Gemeinde Hirschegg kooperiert unter anderen mit der Gemeinde Pack im Rahmen des Tourismusverbandes „Steirische Rucksackdörfer“. Die Gemeinde ist Volksschulstandort. Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist Hirschegg dem Schulsprengel der Hauptschule Edelschrott zugeordnet.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Hirschegg ist von 1981 bis 2013 rückläufig (-19,0%), am 1.1.2013 hatte Hirschegg 670 EinwohnerInnen. Die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren Bevölkerungsrückgang auf 596 EinwohnerInnen aus.

Die überörtliche Verkehrsanbindung erfolgt über die L 343 (Hirscheggerstraße) als Hauptverbindung in Richtung Graz (über die A 2 Südautobahn) bzw. Köflach/Voitsberg (über die B 70 Packer Straße).

Der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Entwicklung liegt im Tourismus. Daneben ist die Land- und Forstwirtschaft von großer Bedeutung.

Hirschegg ist eine klare Auspendlergemeinde. Die Steuerkraftkopfquote liegt 2011 mit € 974 um 16,8 % unter dem Steiermarkdurchschnitt von € 1.170.

Die finanzielle Lage der Gemeinde Hirschegg war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 von Schwierigkeiten geprägt. Die Gemeinde Hirschegg konnte im Jahre 2010 den ordentlichen Haushalt der Gemeinde nicht ausgeglichen gestalten. In den Jahren 2008, 2009 und 2012 konnte der ordentliche Haushalt mit einem Haushaltsausgleich und im Jahre 2011 mit einem leichten Überschuss abgeschlossen werden. Seit dem Jahr 2009 wurden alljährlich Bedarfszuweisungsmittel für den Haushaltsausgleich bzw. als Härteausgleich zur Verfügung gestellt.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Hirschegg im Beobachtungszeitraum - insbesondere in den Jahren 2008 und 2010 - einzelne außerordentliche Vorhaben nicht ausfinanzieren.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ ergibt im Betrachtungszeitraum ein uneinheitliches Bild. Die Gemeinde wies lediglich in den Jahren 2009, 2011 und 2012 eine positive freie Finanzspitze aus. Trotzdem gelang es der Gemeinde Hirschegg über den gesamten Betrachtungszeitraum, den Saldo der laufenden Gebarung positiv zu bestreiten.

Der Voranschlag 2013 lässt eine geordnete Haushaltsführung erkennen. Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 zeigt sich unvollständig und ist somit nicht aussagekräftig.

Der Gemeinderat der Gemeinde Hirschegg hat die Vereinigung mit der Gemeinde Pack beschlossen.


Gemeinde Pack


Die Gemeinde liegt im Stubalpengebiet, hat Anteil an der Packalpe sowie an der Koralpe. Der Hauptsiedlungsbereich der Gemeinde besteht aus dem historisch gewachsenen Ortskern Pack-Ort und befindet sich beidseitig entlang der B 70 auf dem Packsattel in 1.125 m Seehöhe. Daneben existieren mehrere dezentrale Siedlungsansätze und landwirtschaftliche Anwesen.

Die Gemeinde Pack ist mit öffentlichen und privaten Gütern unterversorgt. Die Gemeinde ist funktionell nach Hirschegg bzw. Edelschrott orientiert. Hinsichtlich der Versorgung der BürgerInnen mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen sowie des (Pflicht-) Schulangebotes und der ärztlichen Versorgung bestehen Verflechtungen mit den Nachbargemeinden Hirschegg bzw. Edelschrott in ca. zehn Kilometer, bzw. elf Kilometer Entfernung.

Die Gemeinde Pack kooperiert unter anderen mit der Gemeinde Hirschegg im Rahmen des Tourismusverbandes „Steirische Rucksackdörfer“. Die Volksschule in der Gemeinde wurde mit Ende des Schuljahres 2012/2013 geschlossen und dem Schulsprengel der Volksschule Hirschegg zugeordnet. Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Hauptschule Edelschrott zugeordnet.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Pack ist von 1981 bis 2013 stark rückläufig (-22,0%), am 1.1.2013 hatte Pack 414 EinwohnerInnen. Die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren Bevölkerungsrückgang auf 369 EinwohnerInnen aus.

Durch die Auf- und Abfahrten der A 2 Süd-Autobahn am Packsattel ist die Gemeinde Pack direkt an eine regional und überregional bedeutsame Verkehrsader angebunden. Eine weitere überörtliche Verkehrsverbindung stellt die durch das Ortszentrum von Pack verlaufende B 70 Packer Straße dar. Eine Regionalverbindung aus dem Süden in das Hebalmgebiet ist durch die L 606 (Hebalmstraße) gegeben.

Der wirtschaftliche Schwerpunkt liegt in der Gemeinde Pack vor allem auf dem Sektor Land- und Forstwirtschaft. Pack ist daher eine klare Auspendlergemeinde. Die Steuerkraftkopfquote liegt mit € 840 um insgesamt 28,2 % unter dem Steiermarkdurchschnitt von € 1.170.

Die finanzielle Lage der Gemeinde Pack war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 von leichten Schwierigkeiten geprägt. Die Gemeinde Pack konnte bis zum Jahre 2010 den ordentlichen Haushalt der Gemeinde mit einem Überschuss bzw. mit einem Haushaltsausgleich abschließen. Seit dem Jahre 2011 war kein Haushaltsausgleich mehr möglich.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Pack im Beobachtungszeitraum – insbesondere in den Jahren 2011 und 2012 – einzelne außerordentliche Vorhaben nicht ausfinanzieren.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ zeigte sich im Betrachtungszeitraum immer positiv. Des Weiteren wies die Gemeinde auch stets über den gesamten Betrachtungszeitraum einen positiven Saldo der laufenden Gebarung aus.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 lassen eine geordnete Haushaltsführung erkennen.



Erwägung öffentlicher Interessen der gegenständlichen Gebietsänderung

Das Gesamtgebiet weist vor allem im Westen durch die topographische Lage im Stubalpen- und Koralpengebiet markante, natürliche Außengrenzen auf, die gleichzeitig die Landesgrenze zu Kärnten bilden. Die Packalpe erstreckt sich gänzlich in diesem Bereich. Das gesamte Gebiet ist geprägt von Bergen und Almen ringsum sowie land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Die beiden Gemeinden grenzen aneinander.

Die Siedlungsstruktur ist stark von den topographischen Gegebenheiten geprägt. Die Hauptsiedlungsräume stellen historisch gewachsene Ortskerne dar. Neben diesen Siedlungsschwerpunkten existieren weitläufig verstreute Siedlungsansätze und landwirtschaftliche Anwesen.

Die neue Gemeinde kann die Instrumente der Raumplanung für die bisher getrennten Gebiete besser einsetzen und die lokale Infrastruktur auf eine längerfristige, realistische Bevölkerungszahl ausrichten. Durch eine Vereinigung ergeben sich neue Handlungsspielräume hinsichtlich der Raumentwicklung und Raumnutzung, entsprechende raumordnungs- und verkehrspolitische Maßnahmen ermöglichen eine bessere Nutzung der vorhandenen Fläche für Siedlungsraum, womit sich gerade in Gebieten mit einschränkend-begrenzenden Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung Vorteile ergeben.

Die Gemeinde Hirschegg weist eine Grundversorgung vor Ort auf, die Gemeinde Pack ist mit privaten und öffentlichen Gütern und Dienstleistungen unterversorgt. Zentrale Zukunftsherausforderung ist die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der dezentralen Gemeinde bei abnehmender Bevölkerungszahl.

Im Gebiet der neuen Gemeinde leben auf einer Fläche von rund 99 km² in Summe 1.084 EinwohnerInnen. Langfristig werden bis zum Jahr 2030 weitere Bevölkerungsverluste prognostiziert. In Anbetracht der notwendigen Reaktion auf die Bevölkerungsentwicklung, aber auch der zunehmenden Alterung, ermöglicht die Vereinigung eine mittel- bis langfristige Erhaltung des Versorgungs- und Dienstleistungsangebotes.

Mit einer Vereinigung der beiden Gemeinden wird auch die Wirtschaft in der neuen Gemeinde gestärkt. Die neue Gemeinde verfügt über ein kleineres Dienstleistungszentrum in Hirschegg mit einem deutlichen Tourismusschwerpunkt. Mit der Vereinigung kann eine bessere lokale Abstimmung und eine stärkere Vertretung von touristischen Interessen gerade auf überregionaler Ebene erreicht werden.

Durch die Vereinigung der beiden Gemeinden zu einer neuen Gemeinde wird die politische Vertretung verkleinert und werden die bestehenden Gemeindeverwaltungen zusammengeführt. Im Bereich der politischen Organe der neuen Gemeinde wird der finanzielle Aufwand geringer. Durch eine umfassende und verschränkte Kompetenz der politischen Organe und der Gemeindevertretung kann die Effizienz gehoben werden. Denn die möglichen positiven finanziellen Aspekte im Bereich der Anschaffung von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern als auch eine Verwaltung mit der Spezialisierung auf einzelne Verwaltungsgebiete und handhabbare Vertretungsregelungen unter den MitarbeiterInnen versetzen die neue Gemeinde in die Lage, Kosten zu minimieren, bzw. bei gleichem Aufwand die Dienstleistungsqualität der neuen Gemeinde weiter zu heben.

Durch eine effizientere Nutzung der Infrastruktur, eine optimierte Raumplanung und die Schaffung der Möglichkeit für die neue Gemeinde, besser auf die negative demografische Entwicklung sowie die voranschreitende Alterung der Bevölkerung zu reagieren ist ein noch effizienterer Einsatz der vorhandenen Budgetmittel zu erwarten.

Durch die Vereinigung wird die neue Gemeinde auch in finanzieller Hinsicht leichter in der Lage sein, ihre Pflichtaufgaben selbständig zu erfüllen und daneben notwendige Investitionen für die Gestaltung des kommunalen Raumes und ihre Gemeindemitglieder durchzuführen.

Die Gemeinde Hirschegg hat sich für eine Vereinigung ausgesprochen, die Gemeinde Pack dagegen.

Bei den Überlegungen über eine Vereinigung der beiden Gemeinden wurde auch die Haltung der Gemeinden einbezogen und gewürdigt. Letztlich maßgeblich für die Entscheidung war die begründete Annahme, dass durch die Vereinigung der beiden Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, das die dargestellten Vorteile der neuen Kommunalstruktur als Komplex betrachtet für einen sicheren Bestand in der Zukunft nutzen kann.

Diese Gebietsänderung entspricht daher auch den in § 6 Abs. 2 GemO normierten öffentlichen Interessen und ist leitbildgerecht im Sinne des § 1 StGsrG.


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