1. Anlass und Zweck der Neuregelung



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Zu § 3 Abs. 9 Z. 6:


Die neue Marktgemeinde Sankt Peter am Ottersbach

An der Vereinigung sind folgende Gemeinden beteiligt:


Gemeinde Bierbaum am Auersbach


Die Gemeinde liegt topographisch im Oststeirischen Riedelland, entsprechend dieser naturräumlichen Lage erfolgt die Bebauung überwiegend auf Hang- und Kuppenlagen.

Vorrangige Funktion der Gemeinde Bierbaum ist die Wohnfunktion mit überwiegend landwirtschaftlichem Charakter, der Schwerpunkt der Besiedlung ist der Ort Bierbaum. Die weiteren Siedlungsgebiete sind räumlich voneinander getrennt, stehen jedoch aufgrund der geringen Entfernung funktionell betrachtet in Zusammenhang. Darüber hinaus ergänzen Streusiedlungen mit Einzelgehöften und Einfamilienhäusern diese Wohnsiedlungsansätze.

Bierbaum am Auersbach verfügt über eine Grundversorgung vor Ort. Die Gemeinde ist zentralörtlich und funktionell nach Sankt Peter am Ottersbach orientiert. Hinsichtlich der Versorgung der BürgerInnen mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen sowie des (Pflicht-)Schulangebotes und der ärztlichen Versorgung bestehen Verflechtungen mit der Nachbargemeinde Sankt Peter am Ottersbach in ca. sieben Kilometer Entfernung.

Die Gemeinde ist Volksschulstandort.

Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Hauptschule Sankt Peter am Ottersbach zugeordnet.

Die Gemeinde Bierbaum am Auersbach ist Teil der Kleinregion „Ottersbachtal“ sowie des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Sankt Peter am Ottersbach“.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Bierbaum am Auersbach ist von 1981 bis 2013 stark rückläufig
(-21,9%), am 1.1.2013 hatte Bierbaum am Auersbach 473 EinwohnerInnen, die Prognosen bis 2030 gehen von einem leicht zunehmenden Bevölkerungsstand von 495 EinwohnerInnen aus.

Die verkehrsmäßige Erschließung der Gemeinde verläuft im Wesentlichen über die L 254 sowie die L 279.

Bierbaum am Auersbach hat als Arbeitsstandort nur untergeordnete Bedeutung, die Gemeinde ist eine Auspendlergemeinde. Die Steuerkraftkopfquote der Gemeinde Bierbaum liegt mit € 752 etwa 36 % unter dem Steiermarkdurchschnitt von € 1.170 (2011).

Die finanzielle Situation der Gemeinde Bierbaum am Auersbach war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 von erheblichen finanziellen Schwierigkeiten geprägt. Die Gemeinde Bierbaum am Auersbach konnte in den Jahren 2008 bis 2012 den ordentlichen Haushalt nicht ausgeglichen gestalten. Seit dem Jahr 2009 wurden alljährlich Bedarfszuweisungsmittel für den Haushaltsausgleich bzw. als Härteausgleich zur Verfügung gestellt.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Bierbaum am Auersbach im Betrachtungszeitraum einzelne außerordentliche Vorhaben nicht ausfinanzieren.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ ergibt im Betrachtungszeitraum ein negatives Bild. In der Hochphase des wirtschaftlichen Abschwungs, in den Haushaltsjahren 2009 bis 2011, konnte die Gemeinde nicht einmal den Saldo der laufenden Gebarung positiv bestreiten.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 der Gemeinde Bierbaum am Auersbach lassen einen ausgeglichenen ordentlichen Haushalt nicht erwarten.

Der Gemeinderat der Gemeinde Bierbaum hat einen Beschluss zur Vereinigung mit den Gemeinden Dietersdorf am Gnasbach und Sankt Peter am Ottersbach gefasst.


Gemeinde Dietersdorf am Gnasbach


Die Gemeinde liegt topographisch im Oststeirischen Riedelland, entsprechend dieser naturräumlichen Lage erfolgt die Bebauung überwiegend auf Hang- und Kuppenlagen.

Der Ortsteil Dietersbach ist das Zentrum der Gemeinde und liegt im breiten Talboden des Gnasbachs, hier befinden sich alle bedeutenden öffentlichen Einrichtungen. In Ergänzung dazu bestehen weitere, vereinzelte und ohne räumlichen Bezug zueinander stehende Wohnsiedlungsansätze mit Einfamilienhäusern bzw. Einzelgehöften. Über diese Wohnsiedlungsansätze hinaus überwiegt ein von landwirtschaftlicher Nutzung geprägtes, räumliches Gefüge.

Dietersdorf am Gnasbach ist mit öffentlichen und privaten Gütern unterversorgt. Die Gemeinde ist zentralörtlich und funktionell nach Sankt Peter am Ottersbach bzw. nach Straden orientiert. Hinsichtlich der Versorgung der BürgerInnen mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen sowie des (Pflicht-)Schulangebotes und der ärztlichen Versorgung bestehen Verflechtungen mit der Nachbargemeinde Sankt Peter am Ottersbach in ca. fünf Kilometer Entfernung.

Die Gemeinde ist Volksschulstandort. Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Hauptschulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Hauptschule Sankt Peter am Ottersbach zugeordnet.

Die Gemeinde Dietersdorf am Gnasbach ist Teil der Kleinregion „Ottersbachtal“ sowie des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Sankt Peter am Ottersbach“. Des Weiteren ist die Gemeinde im Abwasserverband „Mittlerer Gnasbach“ organisiert.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Dietersdorf am Gnasbach ist von 1981 bis 2013 deutlich rückläufig (-14,7%), am 1.1.2013 hatte Dietersdorf am Gnasbach 367 EinwohnerInnen, die Prognosen bis 2030 gehen von einem leicht zunehmenden Bevölkerungsstand von 389 EinwohnerInnen aus.

Die L 211 und die L 253 führen durch das Gemeindegebiet und binden die Gemeinde an das regionale und überregionale Verkehrsnetz an.

Dietersdorf am Gnasbach ist eine Auspendlergemeinde. Die Steuerkraftkopfquote liegt 2011 mit € 869 ein Viertel unter dem steirischen Durchschnitts von € 1.170.

Die finanzielle Lage der Gemeinde Dietersdorf am Gnasbach war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 von erheblichen finanziellen Schwierigkeiten geprägt. In der Hochphase des wirtschaftlichen Abschwunges, in den Jahren 2009 bis 2011, konnte die Gemeinde den ordentlichen Haushalt nicht ausgeglichen gestalten. Seit dem Jahr 2009 wurden alljährlich Bedarfszuweisungsmittel für den Haushaltsausgleich bzw. als Härteausgleich zur Verfügung gestellt.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Dietersdorf am Gnasbach im Betrachtungszeitraum einzelne außerordentliche Vorhaben nicht ausfinanzieren.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ ergibt im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 ein negatives Bild. In den Haushaltsjahren 2008, 2009 und auch noch im Jahr 2012 konnte die Gemeinde Dietersdorf am Gnasbach nicht einmal den Saldo der laufenden Gebarung positiv bestreiten.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 der Gemeinde Dietersdorf am Gnasbach lassen einen ausgeglichenen ordentlichen Haushalt erwarten.



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