1. Anlass und Zweck der Neuregelung



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Gemeinde Reichendorf


Die Gemeinde Reichendorf liegt zum Teil im oststeirischen Hügelland und hat Anteil am Kulm im Joglland. Das Siedlungsgebiet der Gemeinde besteht aus vier voneinander getrennten Siedlungskörpern. Die Hauptsiedlungsentwicklung folgt bandartig der östlichen Gemeindegrenze bzw. der L 363, ein weiteres Siedlungsgebiet liegt weiter westlich, ergänzend dazu besteht ein isolierter Siedlungssplitter im Norden der Gemeinde auf einer Aussichtslage des Kulm. Die Siedlungsgebiete sind räumlich voneinander getrennt und stehen räumlich-funktionell betrachtet nur in geringem Zusammenhang. Über diese Dorfgebiete und Wohnsiedlungsansätze hinaus dominiert die landwirtschaftliche Nutzung.

Die Gemeinde Reichendorf ist mit öffentlichen und privaten Gütern unterversorgt. Die Gemeinde ist zentralörtlich und funktionell nach Pischelsdorf orientiert. Hinsichtlich der Versorgung der BürgerInnen mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen sowie des (Pflicht-) Schulangebotes und der ärztlichen Versorgung bestehen Verflechtungen mit der Nachbargemeinde Pischelsdorf in vier Kilometer Entfernung.

Gemäß Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde zum Teil dem Schulsprengel der Volksschule Pischelsdorf und zum Teil jenem der Volksschule Preßguts sowie gänzlich dem Schulsprengel der Hauptschule Pischelsdorf zugeordnet.

Kooperationen bestehen als Teil der Kleinregion „Kulmland“ sowie des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Pischelsdorf in der Steiermark“.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Reichendorf ist von 1981 bis 2013 steigend (+3,5%), am 1.1.2013 hatte Reichendorf 623 EinwohnerInnen, die Prognosen bis 2030 gehen von einem Bevölkerungsrückgang auf 559 aus.

Die Gemeinde ist durch die L 363 Reichendorferstraße an das regionale Verkehrsnetz angebunden, die Anbindung an weitere regionale und überregionale Verkehrsachsen ist in Pischelsdorf über die B 54 Wechsel Straße sowie die L 394 Römerbachstraße gegeben.

Reichendorf ist eine klare Auspendlergemeinde, mehr als drei Viertel der ArbeitnehmerInnen pendeln aus. Die Steuerkraftkopfquote liegt mit € 721 um 38,4 % unter dem Steiermarkdurchschnitt von € 1.170 (2011).

Die finanzielle Lage der Gemeinde Reichendorf war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes positiv. Die Gemeinde Reichendorf konnte in den Jahren 2008 bis 2012 den ordentlichen Haushalt der Gemeinde immer mit Überschüssen abschließen.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Reichendorf zahlreiche Investitionsvorhaben im Betrachtungszeitraum mit Unterstützung aus Bedarfszuweisungsmitteln realisieren. Die Gemeinde Reichendorf war in der Lage, durch Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt auch eigene Mittel für diese Investitionsvorhaben zur Verfügung zu stellen.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ war bis auf das Jahr 2009 immer positiv und wies die Gemeinde auch stets einen positiven Saldo der laufenden Gebarung aus.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 lassen im Jahr 2015 im ordentlichen Haushalt einen geringen Abgang erkennen; im außerordentlichen Haushalt sind für die Jahre 2014 und 2015 Abgänge zu erwarten.

Erwägung öffentlicher Interessen der Gebietsänderung

Die drei aneinandergrenzenden Gemeinden liegen im oststeirischen Hügelland zwischen dem Ilztal und dem Feistritztal und haben im Norden Anteil am Kulm. Das Zentrum ist die Marktgemeinde Pischelsdorf, welche im regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Weiz als Teilregionales Versorgungszentrum festgelegt ist. Die Hauptverkehrsachse bildet die B 54, zur überregionalen Anbindung an die A 2 sowie zur lokalen Aufschließung das engmaschige Landesstraßennetz. Die Gewerbegebiete liegen an der Hauptverkehrsachse der B 54.

Die neue, größere Gemeinde kann die Instrumente der örtlichen Raumplanung für den bisher geteilten Raum optimierter einsetzen, indem die mittel- bis langfristige Entwicklung tatsächlich auf der neuen Gemeindeebene gestaltbar ist. Raumordnungspolitische Probleme einer kleinteiligen Entwicklungspolitik können auf diese Art leichter überwunden werden.

Entsprechende raumordnungs- und verkehrspolitische Maßnahmen der neuen, größeren Gemeinde eröffnen die Möglichkeit einer besseren Nutzung der nunmehr vorhandenen Fläche für den Siedlungsraum, womit sich gerade in Gebieten mit einschränkend-begrenzenden Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung Vorteile ergeben. Die Gemeinde Pischelsdorf ist das vorrangige Hauptsiedlungsgebiet. Um das historisch gewachsene Zentrum schließen Wohngebiete überwiegend in Einfamilienhausbebauung an. Die Siedlungsschwerpunkte in den übrigen Gemeinden sind meist dörflich strukturierte Wohngebiete. Durch die relativ große Entfernung von konkurrierenden zentralen Orten (Gleisdorf und Hartberg) sind die Nachbargemeinden im Hinblick auf Versorgungsfunktionen für die Wohnbevölkerung stark mit dem Markt Pischelsdorf verflochten.

Die Beziehung der Nachbargemeinden zum Hauptort Pischelsdorf wird durch die gemeinsame Lage in der Kleinregion „Kulmland“ verstärkt. Höherwertigen Dienste und Leistungen sind durch die Marktgemeinde Pischelsdorf als Teilregionales Versorgungszentrum nach dem regionalen Entwicklungsprogramm abgedeckt.

Räumliche Funktionen können in einer großen Gemeinde so gebündelt werden, dass im Wesentlichen eine Deckung zwischen der Gebietskörperschaft Gemeinde und den sich ergänzenden Daseinsgrundfunktionen Wohnen, Versorgung, Naherholung und Bildung stattfindet.

Im Gesamtgebiet leben auf einer Fläche von rund 28 km² 3.647 EinwohnerInnen, langfristig wird für das Gesamtgebiet gemäß der Gemeindebevölkerungsprognose für 2030 ein leicht steigender Bevölkerungsstand prognostiziert.

In Anbetracht der Bevölkerungsentwicklung und der fortschreitenden Alterung der Bevölkerung, ermöglicht die Vereinigung der betroffenen Gemeinden, etwa durch Nutzung der Instrumente der Raumplanung und einem effizienterem Einsatz der vorhandenen Infrastruktur, eine mittel- bis langfristige Erhaltung und Attraktivierung des Versorgungs- und Dienstleistungsangebots.

Durch die Vereinigung der betroffenen Gemeinden zu einer neuen Gemeinde wird die politische Vertretung verkleinert und werden die bestehenden Gemeindeverwaltungen zusammengeführt. Im Bereich der politischen Organe der neuen Gemeinde wird der finanzielle Aufwand geringer. Durch eine umfassende und verschränkte Kompetenz der politischen Organe sowie der Gemeindeverwaltung kann die Effizienz deutlich gehoben werden. So versetzen mögliche positive finanzielle Effekte im Bereich der Anschaffung von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern als auch eine professioneller Verwaltung mit Spezialisierung auf einzelne Verwaltungsgebiete und handhabbare Vertretungsregelungen von MitarbeiterInnen die neue Gemeinde in die Lage, Kosten zu minimieren bzw. bei gleichem Aufwand die Dienstleistungsqualität der neuen Gemeinde zu heben.

Durch eine effizientere Nutzung der Infrastruktur, eine optimierte Raumplanung und das Schaffen der Möglichkeit, besser auf die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung sowie die Alterung der Bevölkerung zu reagieren, sind mittelfristig insgesamt Kosteneinsparungen bzw. ist ein effizienter Einsatz der vorhandenen Budgetmittel zu erwarten.

Durch die gegenständliche Vereinigung wird die neue Gemeinde auch in finanzieller Hinsicht gut in der Lage sein, ihre Pflichtaufgaben selbständig zu erfüllen und daneben die notwendigen Investitionen für die Gestaltung des kommunalen Raumes und ihre Gemeindemitglieder durchzuführen.

Die Gemeinde Kulm bei Weiz und die Marktgemeinde Pischelsdorf in der Steiermark haben sich für, die Gemeinde Reichendorf gegen eine Vereinigung ausgesprochen.

Eine Volksbefragung in der Gemeinde Reichendorf ergab die Ablehnung einer Vereinigung mit der Marktgemeinde Pischelsdorf in der Steiermark und der Gemeinde Kulm bei Weiz.

Bei den Überlegungen über die Vereinigung der betroffenen Gemeinden wurde auch die Haltung der Gemeinden und der Gemeindemitglieder einbezogen und gewürdigt. Letztlich maßgeblich für die Entscheidung war die begründete Annahme, dass durch die Vereinigung der betroffenen Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, das die dargestellten Vorteile der neuen Kommunalstruktur als Komplex betrachtet für einen sicheren Bestand in der Zukunft nutzen kann.

Diese Gebietsänderung entspricht daher den in § 6 Abs. 2 GemO normierten öffentlichen Interessen und ist auch leitbildgerecht im Sinne des § 1 StGsrG.


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