1. Anlass und Zweck der Neuregelung



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Zu § 3 Abs. 4 Z. 3:


Die neue Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz

An der Vereinigung sind folgende Gemeinden beteiligt:


Gemeinde Eichberg


Die Gemeinde Eichberg liegt im Joglland, im Osten bzw. Südosten des Vorauer Hochplateaus. Die Gemeinde wird im Osten von der Lafnitz begrenzt.

Die Siedlungsschwerpunkte konzentrieren sich auf den Ort Eichberg, um das auf einem Plateau gelegene Schloss Eichberg sowie auf den Ortsteil Lebing. Die Siedlungsstruktur ist durch die landwirtschaftliche Nutzung dörflich geprägt. Das übrige Gemeindegebiet ist durch Gehöfte in Einzellage bzw. kleinere Hofgruppen und Streusiedlungen charakterisiert.

Die Gemeinde Eichberg ist mit öffentlichen und privaten Gütern unterversorgt. Die Gemeinde ist zentralörtlich und funktionell überwiegend nach Rohrbach an der Lafnitz orientiert. Hinsichtlich der Versorgung der BürgerInnen mit öffentlichen und privaten Gütern sowie Dienstleistungen und der (fach-)ärztlichen Versorgung bestehen Verflechtungen mit der Nachbargemeinde Rohrbach an der Lafnitz in ca. zweieinhalb Kilometer Entfernung.

Die Gemeinde Eichberg ist Volksschulstandort. Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Hauptschule Vorau und der Hauptschule Rohrbach an der Lafnitz zugeordnet.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Eichberg ist von 1981 bis 2013 rückläufig (-6,5%), am 1.1.2013 hatte Eichberg 1.188 EinwohnerInnen. Die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren Bevölkerungsverlust auf 1.121 EinwohnerInnen aus.

Die Anbindung an das regionale Verkehrsnetz erfolgt über die L 405 an der nördlichen Gemeindegrenze von Rohrbach an der Lafnitz nach Vorau und über die L 429, welche die Gemeinde Eichberg mit den Gemeinden Rohrbach an der Lafnitz und Vorau verbindet.

Kooperationen der Gemeinde bestehen als Teil des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Rohrbach an der Lafnitz“ und der Kleinregion „Naturgarten Formbacherland“. Die Gemeinde Eichberg ist Teil des Tourismusverbandes „Naturgarten Formbacherland“ sowie des Abwasserverbandes „Oberes Lafnitztal“.

Die Gemeinde Eichberg ist eine überwiegende Auspendlergemeinde. Die Steuerkraftkopfquote liegt 2011 mit € 811 unter dem Steiermarkdurchschnitt von € 1.170.

Die finanzielle Lage der Gemeinde Eichberg war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes grundsätzlich positiv. Die Gemeinde Eichberg konnte in den Jahren 2008 bis 2011 den ordentlichen Haushalt der Gemeinde ausgeglichen und im Jahr 2012 mit einem Überschuss abschließen.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Eichberg zahlreiche Investitionsvorhaben im Betrachtungszeitraum mit Unterstützung aus Bedarfszuweisungsmitteln realisieren. Die Gemeinde war nicht immer in der Lage durch Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt diese Investitionsvorhaben zur Gänze zu finanzieren oder auszugleichen.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ war bis auf das Jahr 2011 immer negativ. Die Gemeinde wies stets einen positiven Saldo der laufenden Gebarung aus.

Der Voranschlag 2013 der Gemeinde Eichberg lässt einen ausgeglichenen ordentlichen Haushalt erwarten.

Der Gemeinderat der Gemeinde Eichberg hat die Vereinigung mit der Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz und die Aufnahme eines Teils der Gemeinde Schlag bei Thalberg beschlossen.

Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz


In topographischer Hinsicht liegt die Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz im Übergangsbereich des Randgebirges zum Südburgenländischen Riedelland. Das Gemeindegebiet der Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz befindet sich am östlichsten Rand der Region Oststeiermark, direkt an der Grenze zum Bundesland Burgenland.

Das Zentrum der Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz zeigt eine mäßig verdichtete Siedlungsstruktur, aber auch aufgelockerte Strukturen an den Randbereichen. Die Bebauung setzt sich Richtung Süden bandartig entlang der L 422 fort. Am nordöstlichen Rand des Gemeindegebietes, entlang der L 405 liegen die Industrie- und Gewerbeflächen der Gemeinde. Die in der Fläche kleine Gemeinde weist kaum Zersiedelungserscheinungen auf.

Die Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz ist im Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Hartberg als Teilregionales Versorgungszentrum festgelegt. Rohrbach an der Lafnitz weist eine Vielzahl an unterschiedlichen Nutzungen (etwa produzierendes Gewerbe, Handel) sowie öffentliche und private Einrichtungen und Dienstleistungen auf. Die Gemeinde verfügt somit über eine umfassende Versorgungsstruktur und ergänzende höherrangige Infrastruktureinrichtungen.

Die Gemeinde ist Volksschul- und Hauptschulstandort.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz ist von 1981 bis 2013 stark steigend. Am 1.1.2013 hatte Rohrbach an der Lafnitz 1.066 EinwohnerInnen, die Prognosen bis 2030 gehen von einem Bevölkerungsrückgang auf 998 EinwohnerInnen aus.

Die verkehrsmäßige Anbindung der Gemeinde erfolgt über die durch die Hauptsiedlungsgebiete verlaufenden Landesstraßen L 422, L 429 sowie die L 405.

Die Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz ist Teil der Kleinregion „Kernregion Lafnitztal“, des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Rohrbach an der Lafnitz“ und des Abwasserverbandes „Oberes Lafnitztal“.

Die Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz ist eine Einpendlergemeinde. Die Steuerkraftkopfquote liegt mit € 1.049 nur leicht unter dem steirischen Durchschnitt von € 1.170.

Die finanzielle Lage der Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes positiv. Die Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz konnte in den Jahren 2008 bis 2012 den ordentlichen Haushalt der Gemeinde immer mit Überschüssen abschließen.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz zahlreiche Investitionsvorhaben im Betrachtungszeitraum mit Unterstützung aus Bedarfszuweisungsmitteln realisieren. Die Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz war in der Lage durch erhebliche Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt auch eigene Mittel für diese Investitionsvorhaben zur Verfügung zu stellen.

Dementsprechend war die Kennzahl „freie Finanzspitze“ im Betrachtungszeitraum immer positiv und wies die Gemeinde auch stets einen positiven Saldo der laufenden Gebarung aus.

Der Voranschlag 2013 lässt eine geordnete Haushaltsführung erkennen.



Erwägung öffentlicher Interessen der Gebietsänderung

Die Gemeinden Eichberg, Rohrbach an der Lafnitz sowie die von der Gebietsänderung betroffenen Teile der Gemeinde Schlag bei Thalberg befinden sich topographisch in peripherer Lage am südöstlichen Rand der Region Oststeiermark an der Grenze zum Burgenland. Die genannten Gemeinden grenzen aneinander.

Im Regionalen Entwicklungsprogramm ist die Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz für die Planungsregion Hartberg als Teilregionales Versorgungszentrum festgelegt. Rohrbach an der Lafnitz weist eine Vielzahl an unterschiedlichen Nutzungen (produzierendes Gewerbe, Handel) sowie öffentliche und private Dienstleistungen und Einrichtungen auf. Insbesondere bei schulischer und ärztlicher Versorgung sowie bei der über Basisleistungen hinausgehenden Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen bestehen enge Verflechtungen mit den Gemeinden Eichberg und Schlag bei Thalberg.

Durch die Vereinigung der Gemeinden Eichberg und Rohrbach an der Lafnitz und der Aufteilung der Gemeinde Schlag bei Thalberg und der damit verbundenen Eingliederung der (geplanten) KG Rohrbachschlag in die Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz ergeben sich neue Handlungsspielräume hinsichtlich der Raumentwicklung und Raumnutzung. Entsprechende raumordnungs- und verkehrspolitische Maßnahmen ermöglichen eine bessere Nutzung der vorhandenen Fläche für den Siedlungsraum, womit sich gerade in Gebieten mit einschränkend-begrenzenden Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung Vorteile ergeben.

Die neue größere Gemeinde kann die Instrumente der örtlichen Raumplanung neu einsetzen, indem die mittel- bis langfristige Entwicklung tatsächlich auf der jeweiligen Gemeindeebene gestaltbar ist. Raumordnungspolitische Probleme einer kleinteiligen Entwicklungspolitik können durch die Gebietsänderung leichter überwunden werden.

Die räumlichen Funktionen können in einer großen Gemeinde so gebündelt werden, dass im Wesentlichen eine Deckung zwischen der Gebietskörperschaft Gemeinde und den sich ergänzenden Daseinsgrundfunktionen Wohnen, Versorgung, Naherholung und Bildung stattfindet.

Mit einer Vereinigung kann eine funktionale Gebietseinheit mit einem gestärkten Arbeits- und Dienstleistungszentrum inkl. einer touristischen Ausrichtung des Hauptortes realisiert werden. Ergänzend dazu kann ein Wohnungsangebot im örtlichen Umfeld des Zentrums sowie eines möglichen ergänzenden lokalen Tourismusschwerpunktes erreicht werden.

Aufgrund einer breiten Verfügbarkeit bei Infrastruktur und Personal kann auch von einem erhöhten Handlungsspielraum im Hinblick auf die Erweiterung der Versorgungsleistungen für eine alternde Gesellschaft, eine Konzentration und Rationalisierung der Basisinfrastruktur zugunsten ergänzender Einrichtungen im Jugend- und Sportbereich sowie für ältere Personengruppen ausgegangen werden.

Die neue Gemeinde kann dazu die vorhandene Infrastruktur nutzen sowie durch den größeren Raum besser auslasten bzw. diese Infrastruktur neuen Aufgaben zuführen.

Mit der Zusammenführung der politischen Vertretung kann auch eine höhere Effizienz durch umfassende, verschränkte Kompetenzen und Themenverantwortung erreicht werden. Durch eine Vereinigung besteht ferner die Möglichkeit, eine professionelle Verwaltung mit einer Spezialisierung auf einzelne Verwaltungsgebiete sowie eine entsprechende Vertretungsregelung von MitarbeiterInnen zu etablieren.

Die neu geschaffene Gemeinde ist aufgrund ihrer Bevölkerungszahl sowie ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und ihrer Verwaltungseinrichtungen in der Lage, die Anforderungen bestmöglich zu erfüllen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Eichberg hat sich für diese Vereinigung ausgesprochen. Der Gemeinderat der Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz hat bislang nur die Vereinigung mit Teilen der Gemeinde Schlag bei Thalberg befürwortet. Der Gemeinderat der Gemeinde Schlag bei Thalberg hat der Aufteilung auf die Gemeinden Dechantskirchen und Rohrbach bei Hartberg zugestimmt. Eine Bürgerbefragung der Gemeinde Schlag bei Thalberg ergab eine grundsätzliche Bestätigung der Eigenständigkeit der Gemeinde. Eine Volksbefragung der Gemeinde Eichberg ergab – wenn die Eigenständigkeit nicht zu halten ist – eine Zustimmung zur Vereinigung mit der Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz.

Bei den Überlegungen über die Aufteilung bzw. Vereinigung der betroffenen Gemeinden wurde auch die Haltung der Gemeinden und der Gemeindemitglieder einbezogen und gewürdigt. Neben den (zum Teil nicht alle drei Gemeinden umfassenden) Beschlüssen der betroffenen Gemeinden war für die Entscheidung die begründete Annahme maßgeblich, dass durch die Vereinigung der betroffenen Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, das die dargestellten Vorteile der neuen Kommunalstruktur als Komplex betrachtet für einen sicheren Bestand in der Zukunft nutzen kann.

Diese Gebietsänderung entspricht daher den in § 6 Abs. 2 GemO normierten öffentlichen Interessen und ist auch leitbildgerecht im Sinne des § 1 StGsrG.



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