1. Anlass und Zweck der Neuregelung



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Gemeinde Seggauberg


Die Gemeinde Seggauberg liegt naturräumlich zur Gänze in den Windischen Bühel und ist Wohnsitzgemeinde im Umfeld der Stadt Leibnitz. Aufgrund der naturräumlichen Lage und der vorherrschenden Topographie weist die Gemeinde Seggauberg einen relativ hohen Zersiedelungsgrad auf, die Bebauung erfolgt überwiegend entlang von Hängen und Kämmen. Das Hauptsiedlungsgebiet ist der Ort Frauenberg, der das Zentrum der Gemeinde mitsamt den infrastrukturellen Einrichtungen darstellt.

Die Gemeinde Seggauberg ist mit öffentlichen und privaten Gütern unterversorgt, und daher zentralörtlich und funktionell nach Leibnitz orientiert. Die öffentlichen und privaten Einrichtungen zur Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen beschränken sich auf wenige Einrichtungen. Hinsichtlich der Versorgungserfordernisse der BürgerInnen mit Gütern und Dienstleistungen sowie des höheren Schulsystems und der ärztlichen Versorgung bestehen daher große Verflechtungen mit der Stadtgemeinde Leibnitz in drei Kilometer Entfernung.

Die Gemeinde Seggauberg ist Volksschulstandort. Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde den Schulsprengeln der Hauptschulen Leibnitz sowie der Hauptschule Gamlitz zugeordnet.

Die Gemeinde Seggauberg ist Kooperationen als Teil der Kleinregion „Kernraum Leibnitz“ sowie des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Leibnitz“ eingegangen. Darüber hinaus ist die Gemeinde im Abwasserverband „Leibnitz-Wagna-Kaindorf“ organisiert, weiters ist Seggauberg Teil des Tourismusverbandes „Die besten Lagen. Südsteiermark“.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Seggauberg ist von 1981 bis 2013 rückläufig (-6,8%), am 1.1.2013 hatte Seggauberg 958 EinwohnerInnen. Die Prognosen bis 2030 gehen von einer leicht zunehmenden Bevölkerung von 987 EinwohnerInnen aus.

Die Verkehrsanbindungen der Gemeinde Seggauberg sind durch die Nähe zur A 9 entsprechend günstig. Die L 622 sowie die L 669, die nach Leibnitz führt, binden die Gemeinde an das regionale und überregionale Verkehrsnetz an.

Die landwirtschaftliche Struktur bestimmt auch die wirtschaftliche Ausrichtung der Gemeinde. Als Teil des Naturparks „Südsteirisches Weinland“ liegt ein Schwerpunkt auf der Tourismusentwicklung, auf dem Sektor Bildung und Kultur liegen die Schwerpunkte beim Schloss Seggau.

Seggauberg ist eine Auspendlergemeinde. Die Steuerkraftkopfquote liegt mit € 818 30 % unter dem steirischen Durchschnitt von € 1.170 (2011).

Die finanzielle Lage der Gemeinde Seggauberg war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes positiv. Die Gemeinde Seggauberg konnte im gesamten Betrachtungszeitraum bis auf das Jahr 2010 den ordentlichen Haushalt der Gemeinde jeweils mit einem Überschuss abschließen. 2010 konnte ein ausgeglichener ordentlicher Haushalt erreicht werden.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Seggauberg im Betrachtungszeitraum einige Investitionsvorhaben mit Unterstützung von Bedarfszuweisungsmitteln realisieren. Die Gemeinde Seggauberg war in der Lage, durch Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt auch eigene Mittel für diese Investitionsvorhaben zur Verfügung zu stellen. Während des Betrachtungszeitraums ist im Jahr 2010 ein einzelnes außerordentliches Vorhaben nicht ausfinanziert worden.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ und der „Saldo der laufenden Gebarung“ waren im gesamten Betrachtungszeitraum positiv.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 lassen im ordentlichen Haushalt eine geordnete Haushaltsführung erkennen.



Erwägung öffentlicher Interessen der gegenständlichen Gebietsänderung

Topographisch und naturräumlich haben die drei Gemeinden Leibnitz, Kaindorf an der Sulm und Seggauberg Anteil am Leibnitzer Feld sowie am Sausal und den Windischen Bühel. Die genannten Gemeinden grenzen aneinander. Das Leibnitzer Feld weist durch die vorhandene hochrangige Verkehrsinfrastruktur, die Nähe zu den Agglomerationen Graz und Marburg, die Ausstattung mit sozialen Infrastruktureinrichtungen sowie das vorhandene Flächenpotential für industriell-gewerbliche Nutzungen eine hohe Standortgunst für Betriebe auf und ist zugleich attraktiver Wohnstandort.

Die Siedlungsstruktur ist aufgrund dieser topographischen Lage uneinheitlich. Im Leibnitzer Feld besteht der städtisch dominierte und kompakte Siedlungskörper der Stadt Leibnitz, demgegenüber sind die Gemeinden Seggauberg und Kaindorf an der Sulm im Bereich des Vorlandes von Streulagen gekennzeichnet. Die Ortszentren der neuen Gemeinde liegen ca. zwei Kilometer im einen Fall (Kaindorf an der Sulm – Leibnitz), im anderen Fall ca. sieben Kilometer (Seggauberg- Leibnitz) voneinander entfernt, die Entfernung ist aufgrund der generell günstigen Verkehrsverbindungssituation gut bewältigbar.

Der Kernraum Leibnitz ist als Regionales Zentrum im Sinne des Landesentwicklungsprogrammes idgF das Siedlungs- und Wirtschaftszentrum des gesamten Bezirks, welcher großes Entwicklungspotential durch die Lage entlang der Entwicklungsachse Graz – Maribor aufweist. Der Siedlungsraum Leibnitz-Kaindorf stellt einen wichtigen, regionalen Arbeitsstandort mit einem weit darüber hinaus gehenden Einzugsbereich dar.

Die neu entstehende Gemeinde kann die Instrumente der örtlichen Raumplanung effizienter einsetzen, indem die mittel- bis langfristige Entwicklung tatsächlich auf der jeweiligen Gemeindeebene gestaltbar ist. Raumordnungspolitische Probleme einer kleinteiligen Entwicklungspolitik der Gemeinden Kaindorf an der Sulm und Seggauberg können durch die Vereinigung in das Regionale Zentrum Leibnitz leichter überwunden werden.

Damit kann auch ein wirksameres Standortmanagement bzw. Standortangebot betrieben werden. Eine Vereinigung ist Grundlage für eine strategische und räumlich abgestimmte Standortentwicklung, entsprechende raumordnungs- und verkehrspolitische Maßnahmen ermöglichen eine bessere Nutzung der vorhandenen Fläche für Siedlungsraum, womit sich Vorteile hinsichtlich der Raumentwicklung und Raumnutzung ergeben.

Wichtige, auf die Zukunft ausgerichtete Vorhaben wie die Ausweisung von Bauland oder von gewerblich genutzten Flächen können in einem größeren regionalen Kontext gelöst werden. Durch die Vereinigung entsteht eine Gemeinde, in der sich die Potenziale an Siedlungsräumen, Gewerbe- und Industrieräumen aller Gemeinden ergänzen. Daraus ergibt sich eine multifunktionale Gebietseinheit mit einem städtischen Arbeits-, Dienstleistungs- und Bildungszentrum im zentralen Siedlungsgebiet sowie einer ergänzenden Wohn- und Naherholungsfunktion im Umland.

Die Gemeinden Kaindorf an der Sulm und Leibnitz sind bereits räumlich und funktionell miteinander verflochten. Naturräumlich bedingte Grenzen zwischen den Gemeinden im Bereich der Hauptsiedlungsräume bestehen nicht, hier überschreiten Infrastruktur und Siedlungsentwicklung die Verwaltungsgrenzen. Dies ist ein Indikator dafür, dass Gemeindeeinrichtungen bereits grenzübergreifend genutzt werden.

Insbesondere durch die unmittelbare Verknüpfung der Hauptsiedlungsbereiche von Leibnitz und Kaindorf könnte der Raum zu einem weitgehend geschlossenem Siedlungsgefüge mit guter infrastruktureller Ausstattung im Zentrum des Gebietes weiterentwickelt werden.

Diese vorhandenen unterschiedlichen Verflechtungen der zu vereinigenden Gemeinden zeigen deutlich die Lebensrealitäten der Bewohner der neuen Gemeinde.

Die Stadtgemeinde Leibnitz hat eine zentrale Funktion für die angrenzenden Gemeinden, indem sie eine hohe Verwaltungskapazität und ein großes Angebot an wirtschaftlichen und soziokulturellen Ressourcen zur Verfügung stellt.

Die Umlandgemeinden Kaindorf an der Sulm und Seggauberg sind zentralörtlich und funktionell nach Leibnitz orientiert. Insbesondere bei schulischer und ärztlicher Versorgung sowie bei der über Basisleistungen hinausgehenden Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen sind die Gemeinden dementsprechend bereits stark miteinander verflochten. Durch die Annäherung der administrativen Gemeindegrenzen an diese funktionalen Verflechtungs- und Nutzungsräume wird es einfacher, Nutzen und Kostentragung der Infrastruktur in der neuen größeren Gemeinde zur Deckung zu bringen. Durch die Stärkung der Funktionsfähigkeit des bestehenden Zentrums kann mittel- bis langfristig die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen und privaten Dienstleistungen in zumutbarer Entfernung sichergestellt werden.

Räumliche Funktionen können in einer größeren Gemeinde so gebündelt werden, dass im Wesentlichen eine Deckung zwischen der Gebietskörperschaft Gemeinde und den sich ergänzenden Daseinsgrundfunktionen Wohnen, Versorgung, Naherholung und Bildung stattfindet.

Im Gebiet der neuen Gemeinde leben auf einer Fläche von rund 24 km² 11.370 EinwohnerInnen. Eine Zukunftsherausforderung wird es sein, auf die positiv prognostizierte Bevölkerungsentwicklung zu reagieren, da mit einer weiteren dynamischen Entwicklung in diesem Siedlungsraum zu rechnen ist.

Die neue Gemeinde wird auch einen stärkeren Tourismusschwerpunkt haben. Die gezielte Umsetzung geeigneter touristischer Angebote ist in der bestehenden Struktur mit erhöhtem Abstimmungsbedarf verbunden und mit kleinen Budgets schwieriger umzusetzen. Mit einer Vereinigung kann eine bessere lokale Abstimmung und eine stärkere Vertretung von (touristischen) Interessen auf regionaler Ebene erreicht werden.

Durch die Vereinigung der Gemeinden Kaindorf, Leibnitz und Seggauberg zu einer neuen Gemeinde wird die politische Vertretung verkleinert und werden bestehende Gemeindeverwaltungen zusammengeführt. Im Bereich der politischen Organe der neuen Gemeinde wird der finanzielle Aufwand geringer. Die neu geschaffene Gemeinde wäre aufgrund ihrer Bevölkerungszahl sowie ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und ihrer Verwaltungseinrichtungen in der Lage, die Anforderungen bestmöglich zu erfüllen, wobei die neue Gemeindegröße mit mehr als 10.001 EinwohnerInnen entsprechend der Verteilungssystematik des Finanzausgleichs eine spürbare Besserstellung bei den Ertragsanteilen erwarten lässt.

Durch eine Vereinigung besteht ferner die Möglichkeit, von einer professionellen Stadtverwaltung zu profitieren. Eine professionelle Verwaltung mit Spezialisierung auf einzelne Verwaltungsgebiete und handhabbare Vertretungsregelungen von MitarbeiterInnen versetzen die neue Gemeinde in die Lage, Kosten zu minimieren bzw. bei gleichem Aufwand die Dienstleistungsqualität der neuen Gemeinde zu heben.

Durch eine effizientere Nutzung der Infrastruktur, einer zusammengeführten örtlichen Raumplanung, sind mittelfristig insgesamt Kosteneinsparungen bzw. ist ein effizienter Einsatz der vorhandenen Budgetmittel zu erwarten. Darüber hinaus sind durch eine optimierte Ressourcenplanung im Bereich der Gemeindebediensteten mittelfristig Kosteneinsparungen möglich.

Durch diese Vereinigung wird die neue Gemeinde auch in finanzieller Hinsicht gut in der Lage sein, ihre Pflichtaufgaben selbständig zu erfüllen und daneben die notwendigen Investitionen für die Gestaltung des kommunalen Raumes und ihrer Gemeindemitglieder durchzuführen.

Die Gemeinde Seggauberg hat sich gegen eine Vereinigung, die Gemeinden Kaindorf an der Sulm und Leibnitz für eine Vereinigung ausgesprochen.

Die Gemeinde Kaindorf an der Sulm hat sich in einer Volksbefragung für eine Vereinigung mit der Bezirkshauptstadt Leibnitz ausgesprochen. Die Gemeinde Seggauberg hat sich in einer Volksbefragung für die Eigenständigkeit der Gemeinde ausgesprochen.

Bei den Überlegungen über die Vereinigung der drei Gemeinden wurde auch die Haltung der Gemeinden und der Gemeindemitglieder einbezogen und gewürdigt. Letztlich maßgeblich für die Entscheidung war die begründete Annahme, dass durch die Vereinigung der betroffenen Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, das die dargestellten Vorteile der neuen Kommunalstruktur als Komplex betrachtet für einen sicheren Bestand in der Zukunft nutzen kann.

Diese Gebietsänderung entspricht daher den in § 6 Abs. 2 GemO normierten öffentlichen Interessen und den Zielen des § 1 StGsrG.


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