1. Anlass und Zweck der Neuregelung



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Zu § 3 Abs. 3 Z. 8:


Die neue Marktgemeinde Unterpremstätten-Zettling

An der Vereinigung sind folgende Gemeinden beteiligt:


Marktgemeinde Unterpremstätten


Die Marktgemeinde Unterpremstätten ist naturräumlich in zwei Landschaftsräume gegliedert – der Westen der Gemeinde ist durch das weststeirische Hügelland gekennzeichnet, während der östliche Teil durch die landwirtschaftliche Nutzung im Grazer Feld geprägt ist. Großräumig betrachtet gliedert sich das Gemeindegebiet in mehrere voneinander getrennte, nord-süd verlaufende unterschiedliche Nutzungsbereiche. An der westlichen Gemeindegrenze bestehen bandförmige Siedlungsgebiete. Daran angrenzend liegt der Kaiserwald, östlich von diesem die zentralen Siedlungsgebiete von Unterpremstätten, an welche die Zone der landwirtschaftlichen Nutzung anschließt. Die Industrie- und Gewerbezone konzentriert sich einerseits im Osten entlang der A 9, gemeindeübergreifend mit Zettling, sowie angrenzend an den Kaiserwald entlang der A 2. Im Nordosten der Gemeinde befinden sich die Erholungs- und Freizeitschwerpunkte der Gemeinde (Schwarzl-Freizeit-Zentrum), welche überregionale Bedeutung erlangt haben.

Das Hauptsiedlungsgebiet liegt im Grazer Feld und weist eine relativ kompakte Struktur auf. Die ursprüngliche Siedlungsentwicklung fand entlang der L 303 statt, in jüngerer Zeit verlagerte sich die Entwicklung Richtung Westen und findet sich dort als eine Reihe von Einfamilienhaussiedlungen wieder. Im Bereich der östlichen Gemeindegrenze zu Zettling bestehen bereits Siedlungsverflechtungen mit der Nachbargemeinde. Insbesondere aufgrund des großen Zuzugs steht Unterpremstätten unter starkem Siedlungsdruck.

Die Marktgemeinde ist als Teilregionales Zentrum im Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Graz/Graz-Umgebung ausgewiesen. Unterpremstätten weist eine Vielzahl an unterschiedlichen Nutzungen wie produzierendes Gewerbe, Handel sowie öffentliche und private Einrichtungen und Dienstleistungen auf. Die Gemeinde verfügt damit über eine umfassende Versorgungsinfrastruktur und ergänzende höherrangige Infrastruktureinrichtungen. Mit der guten Versorgungsinfrastruktur und einer guten Erreichbarkeit der Nahversorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen hat Unterpremstätten eine wichtige Funktion für die Nachbargemeinde Zettling. Darüber hinaus ist Unterpremstätten im Regionalen Entwicklungsprogramm als regionaler Industrie- und Gewerbestandort festgelegt, durch die Standortgunst haben sich zahlreiche Betriebe angesiedelt.

Kooperationen der Gemeinde Unterpremstätten mit der Nachbargemeinde Zettling bestehen unter anderen im Rahmen der Kleinregion „GU 8“, des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Unterpremstätten“ sowie im Abwasserverband „Grazerfeld“. Unterpremstätten ist Volksschul- und Hauptschulstandort.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Unterpremstätten ist von 1981 bis 2013 stark gestiegen (+75,2%), am 1.1.2013 hatte Unterpremstätten 3.731 EinwohnerInnen. Die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren Bevölkerungszuwachs auf 4.674 EinwohnerInnen aus.

Die Marktgemeinde ist verkehrsmäßig über die L 376, die L 303, die L 397, die L 373, die L 374 sowie dem direkten Anschluss an die A 9 und die A 2 an das regionale und überregionale Verkehrsnetz angeschlossen.

Die Marktgemeinde Unterpremstätten ist eine klare Einpendlergemeinde. Die Steuerkraftkopfquote liegt 2011 mit € 1.952 deutlich über dem steirischen Durchschnitt von € 1.170.

Die finanzielle Lage der Marktgemeinde Unterpremstätten war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes positiv. Die Marktgemeinde Unterpremstätten konnte in den Jahren 2008 bis 2012 den ordentlichen Haushalt der Gemeinde immer mit sehr hohen Überschüssen abschließen.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Marktgemeinde Unterpremstätten einige Investitionsvorhaben im Betrachtungszeitraum mit Unterstützung von Bedarfszuweisungsmitteln realisieren. Die Marktgemeinde Unterpremstätten war in der Lage, durch Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt auch hohe eigene Mittel für diese Investitionsvorhaben zur Verfügung zu stellen. Trotzdem wurden Vorhaben im außerordentlichen Haushalt im Haushaltsjahr 2009 nicht zur Gänze ausfinanziert.

Dementsprechend war die Kennzahl „freie Finanzspitze“ im Beobachtungszeitraum immer positiv und wies die Gemeinde auch stets einen positiven Saldo der laufenden Gebarung aus.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 lassen eine geordnete Haushaltsführung erkennen.

Gemeinde Zettling


Das Siedlungsgebiet der Gemeinde Zettling liegt hauptsächlich im Grazer Feld. Das Hauptsiedlungsgebiet weist einen überwiegend dörflichen Charakter auf und erstreckt sich über die gesamte Nord-Süd-Ausdehnung der Gemeinde entlang der L 380 in verdichteter Zeilenbebauung. Östlich der A9, die ebenfalls durch das Gemeindegebiet verläuft, befindet sich in verkehrsbegünstigter Lage am Autobahnknoten der Industrie- und Gewerbepark. Dieser ist durch landwirtschaftliche Nutzflächen deutlich vom Ortskern getrennt. An der westlichen Gemeindegrenze zu Unterpremstätten liegt ein weiteres Siedlungsgebiet, ebenfalls räumlich vom Ortskern getrennt. Hier bestehen bereits Siedlungsverflechtungen mit den Siedlungen der Marktgemeinde Unterpremstätten. Durch die insgesamt starke Prägung aufgrund landwirtschaftlicher Nutzung und großem Zuzug steht die Gemeinde Zettling unter starkem Siedlungsdruck.

Die Gemeinde ist mit öffentlichen und privaten Gütern unterversorgt, Zettling ist zentralörtlich und funktionell nach Unterpremstätten orientiert. Hinsichtlich der Versorgung der BürgerInnen mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen sowie des (Pflicht-) Schulangebotes und der ärztlichen Versorgung bestehen Verflechtungen mit der Nachbargemeinde Unterpremstätten in ca. vier Kilometer Entfernung. Zettling war bis zur Teilung im Jahr 1932 Teil der Marktgemeinde Unterpremstätten.

Kooperationen der Gemeinde Zettling mit der Marktgemeinde Unterpremstätten bestehen im Rahmen der Kleinregion „GU 8“, des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Unterpremstätten“ sowie im Abwasserverband „Grazerfeld“.

Die Gemeinde ist kein Schulstandort. Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde den Schulsprengeln der Volksschule Unterpremstätten und der Volksschule Kalsdorf zugeordnet.

Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde den Schulsprengeln der Hauptschule Unterpremstätten und der Hauptschule Kalsdorf zugeordnet.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Zettling ist von 1981 bis 2013 stark gestiegen (+49,3%), am 1.1.2013 hatte Zettling 1.572 EinwohnerInnen. Die Prognosen gehen von einem weiteren Bevölkerungszuwachs bis 2030 auf 1.772 EinwohnerInnen aus.

Die Gemeinde ist verkehrsmäßig über die L 373, die L 380, die L 397 sowie den direkten Anschluss an die A 9 an das regionale und überregionale Verkehrsnetz angeschlossen.

Zettling ist aufgrund der Standortgunst als regionaler Industrie- und Gewerbestandort im Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Graz/Graz-Umgebung ausgewiesen. Trotz des eigenen Betriebsaufkommens überwiegen in der Gemeinde die Auspendler. Die Steuerkraftkopfquote liegt 2011 mit insgesamt € 1.193 über dem steirischen Durchschnitt von € 1.170.

Die finanzielle Lage der Gemeinde Zettling war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes positiv. Die Gemeinde Zettling konnte in den Jahren 2008 bis 2012 den ordentlichen Haushalt der Gemeinde immer mit hohen Überschüssen abschließen.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte Zettling zahlreiche Investitionsvorhaben im Beobachtungszeitraum mit Unterstützung von Bedarfszuweisungsmitteln realisieren. Die Gemeinde Zettling war in der Lage, durch Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt auch eigene Mittel für diese Investitionsvorhaben zur Verfügung zu stellen. Trotzdem wurden die Vorhaben im außerordentlichen Haushalt in den Jahren 2009 bis 2011 nicht zur Gänze ausfinanziert.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ im Betrachtungszeitraum war immer positiv und wies die Gemeinde auch stets einen positiven Saldo der laufenden Gebarung aus.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 lassen eine geordnete Haushaltsführung erkennen.



Erwägung öffentlicher Interessen der gegenständlichen Gebietsänderung

Topographisch und naturräumlich gesehen bildet das Gesamtgebiet der beiden Gemeinden durch die Lage der Hauptsiedlungsgebiete im Grazer Feld einen überwiegend gemeinsamen Siedlungskörper und Naturraum. Die genannten Gemeinden grenzen aneinander.

Die Marktgemeinde Unterpremstätten ist als Teilregionales Versorgungszentrum im Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Graz-Umgebung mit einer über das Gemeindegebiet hinausgehenden Versorgungs- und Dienstleistungsfunktion festgelegt. Aufgrund des kompakten Siedlungskörpers und der guten verkehrsmäßigen Erschließung ist das Gebiet geprägt von günstigen Einzugsbereichen zur Nahversorgung.

Zentralörtlich und funktionell ist Zettling nach Unterpremstätten orientiert. Insbesondere bei der über Basisleistungen hinausgehenden Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen sowie der schulischen und ärztlichen Versorgung bestehen Verflechtungen im Hinblick auf die Versorgungserfordernisse der BürgerInnen.

Die neue Gemeinde kann die Instrumente der Raumplanung für die bisher getrennten Gebiete entsprechend einsetzen und damit auf die Herausforderung einer stark steigenden Bevölkerungszahl besser reagieren sowie die lokale Infrastruktur auf diese Entwicklung ausrichten. Durch eine Vereinigung ergeben sich neue Handlungsspielräume hinsichtlich der Raumentwicklung und Raumnutzung dieses wirtschaftlich prosperierenden Raumes, entsprechende raumordnungs- und verkehrspolitische Maßnahmen ermöglichen eine bessere Nutzung der vorhandenen Fläche für Siedlungsraum sowie Industrie- und Gewerbegebiete. Bereits jetzt bestehen aufgrund der räumlichen Beschränkung bereits deutliche Verflechtungen sowohl im Siedlungs- als auch im Gewerbebereich.

Räumliche Funktionen können in der neuen Gemeinde so gebündelt werden, dass im Wesentlichen eine Deckung zwischen der Gebietskörperschaft Gemeinde und den sich ergänzenden Daseinsgrundfunktionen Wohnen sowie Versorgung stattfindet.

Im Gebiet der neuen Gemeinde leben auf einer Fläche von rund 29 km² in Summe 5.303 EinwohnerInnen, langfristig werden bis zum Jahr 2030 weitere Bevölkerungszuwächse prognostiziert. In Anbetracht der dynamischen Bevölkerungsentwicklung, aber auch der zunehmenden Alterung, ermöglicht die Vereinigung eine mittel- bis langfristige Erhaltung sowie Erhöhung der Attraktivität des Versorgungs- und Dienstleistungsangebotes sowie probate Reaktionen auf den bereits bestehenden Siedlungsdruck.

Mit einer Vereinigung der beiden Gemeinden wird auch die Wirtschaft in der neuen Gemeinde gestärkt. Insbesondere ist die Vereinigung Grundlage für eine strategische und räumlich abgestimmte Standortentwicklung. Diese bietet, gerade bei Gemeinden mit großer Dynamik auch im wirtschaftlichen Bereich und räumlich begrenzten Entwicklungsmöglichkeiten, die Möglichkeit, wichtige, auf die Zukunft ausgerichtete Vorhaben wie die Ausweisung von Bauland oder gewerblich genutzter Flächen in einem größeren regionalen Kontext zu lösen.

Durch die Vereinigung der beiden Gemeinden zu einer neuen Gemeinde wird die politische Vertretung verkleinert und werden die bestehenden Gemeindeverwaltungen zusammengeführt. Im Bereich der politischen Organe der neuen Gemeinde wird der finanzielle Aufwand geringer. Durch eine umfassende und verschränkte Kompetenz der politischen Organe und der Gemeindevertretung kann die Effizienz deutlich gehoben werden. Denn die möglichen positiven finanziellen Aspekte im Bereich der Anschaffung von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern als auch eine Verwaltung mit der Spezialisierung auf einzelne Verwaltungsgebiete und handhabbaren Vertretungsregelungen unter den MitarbeiterInnen versetzen die neue Gemeinde in die Lage, Kosten zu minimieren, bzw. bei gleichem Aufwand die Dienstleistungsqualität der neuen Gemeinde weiter zu heben.

Durch eine effizientere Nutzung der Infrastruktur, eine optimierte Raumplanung und die Schaffung der Möglichkeit für die neue Gemeinde, besser auf die Alterung der Bevölkerung zu reagieren, sind mittelfristig insgesamt Kosteneinsparungen, bzw. ist ein noch effizienterer Einsatz der vorhandenen Budgetmittel zu erwarten.

Durch die Vereinigung entsteht eine starke neue Gemeinde, die ihre Aufgaben bestmöglich erfüllen kann und weiterhin in der Lage ist, die notwendigen Investitionen für die Gestaltung des kommunalen Raumes und ihre Gemeindemitglieder durchzuführen.

Die Marktgemeinde Unterpremstätten hat sich weder eindeutig für noch gegen eine Vereinigung, die Gemeinde Zettling hat sich gegen eine Vereinigung ausgesprochen. Eine Befragung in Zettling ergab eine Ablehnung der Vereinigung mit der Marktgemeinde Unterpremstätten.

Bei den Überlegungen über eine Vereinigung der beiden Gemeinden wurde auch die Haltung der Gemeinden sowie der Gemeindemitglieder einbezogen und gewürdigt. Letztlich maßgeblich für die Entscheidung war die begründete Annahme, dass durch die Vereinigung der beiden Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, das die dargestellten Vorteile der neuen Kommunalstruktur als Komplex betrachtet für einen sicheren Bestand in der Zukunft nutzen kann.

Diese Gebietsänderung entspricht daher auch den in § 6 Abs. 2 GemO normierten öffentlichen Interessen und ist leitbildgerecht im Sinne des § 1 StGsrG.



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