1. Anlass und Zweck der Neuregelung



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Zu § 3 Abs. 3 Z. 5:


Die neue Gemeinde Fernitz-Mellach

An der Vereinigung sind folgende Gemeinden beteiligt:


Gemeinde Fernitz


Topographisch erstreckt sich das Gemeindegebiet einerseits auf den weitläufigen Ebenen des Grazer Feldes, andererseits reichen im Osten die Ausläufer des Oststeirischen Riedellandes in die Gemeinde. Das Siedlungsgebiet liegt überwiegend im Grazer Feld und besteht aus einer Zeilenbebauung entlang der beiden Verkehrsachsen L 312 sowie der L 371, die im Norden an der Grenze zu Gössendorf beginnen und sich über das Ortszentrum von Fernitz bis zur Gemeindegrenze von Mellach erstrecken. Hier bestehen bereits Ansätze einer Siedlungsverflechtung. Ergänzend dazu bestehen noch weitere Siedlungssplitter an den Hängen und Kuppen des Riedellandes im Osten.

Die Gemeinde Fernitz verfügt über eine Grundversorgung vor Ort. Sämtliche öffentlichen Dienste und privaten Versorgungseinrichtungen befinden sich im Zentrum der Gemeinde. Mit dieser guten Versorgungsinfrastruktur und der guten Erreichbarkeit der Nahversorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen hat Fernitz auch eine wichtige Funktion für die Nachbargemeinde Mellach. Vor allem im Bereich der sozialen Dienstleistungen weist die Gemeinde ein umfassendes Angebot auf. Bedingt durch eine Zunahme der Bevölkerung hat die Gemeinde Fernitz seine öffentlich-soziale Infrastruktur ständig ausgebaut, auch die Qualität und Quantität der privaten Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen ist gestiegen.

Fernitz ist Volksschulstandort. Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Hauptschule Hausmannstätten zugeordnet.

Kooperationen mit der Nachbargemeinde Mellach bestehen im Rahmen des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Fernitz.“ Die Gemeinde Fernitz ist Teil des Abwasserverbandes „Grazerfeld“ und Mitglied der Verkehrs- und Wirtschaftsgemeinschaft „GU-Süd“ und der Kleinregion „GU-Süd“.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Fernitz ist von 1981 bis 2013 stark gestiegen (+71,3%), am 1.1.2013 hatte Fernitz 3.267 EinwohnerInnen. Die Prognosen bis 2030 gehen von einem Bevölkerungszuwachs auf 4.068 EinwohnerInnen aus.

Die Gemeinde Fernitz ist hinsichtlich der Verkehrsinfrastruktur gut ausgestattet. Die Gemeinde ist über die L 312 sowie die L 371 an das regionale Verkehrsnetz angeschlossen, die L 312 bindet in Kalsdorf an die A 9 und damit an das überregionale Verkehrsnetz an.

Die Siedlungsstruktur in Fernitz lässt die Entwicklung von relativ großräumigen Gewerbe- und Industriezonen nicht zu. Fernitz ist eine Auspendlergemeinde, bedingt durch die Nähe zum Großraum Graz. Die Steuerkraftkopfquote liegt 2011 mit € 900 fast ein Drittel unter dem Steiermarkdurchschnitt von € 1.170.

Die finanzielle Lage der Gemeinde Fernitz war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes positiv. Die Gemeinde Fernitz konnte in den Jahren 2008 bis 2012 den ordentlichen Haushalt der Gemeinde immer mit Überschüssen abschließen.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Fernitz zahlreiche Investitionsvorhaben im Betrachtungszeitraum mit Unterstützung aus Bedarfszuweisungsmitteln realisieren. Die Gemeinde Fernitz war in der Lage, durch erhebliche Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt auch eigene Mittel für diese Investitionsvorhaben zur Verfügung zu stellen.

Dementsprechend war die Kennzahl „freie Finanzspitze“ im Betrachtungszeitraum immer positiv und wies die Gemeinde auch stets einen positiven Saldo der laufenden Gebarung aus.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 lassen eine geordnete Haushaltsführung erkennen.

Gemeinde Mellach


Die Gemeinde Mellach hat topographisch Anteil am Grazer Feld im Westen sowie am Oststeirischen Riedelland im Osten. Mellach ist vorrangig Wohnstandort im Umfeld der Kernstadt Graz. Die Siedlungsstruktur ist stark von den topographischen Gegebenheiten dieses Landschaftsraumes geprägt, die Hauptsiedlungsräume liegen vorwiegend auf den Hang- und Kuppenlagen des Riedellandes und setzen sich aus mehreren Ortsteilen zusammen. An der nördlichen Gemeindegrenze bestehen bereits Ansätze einer Siedlungsverflechtung mit Fernitz.

Aufgrund der geringen Nahversorgungsinfrastruktur bestehen große Verflechtungen mit Fernitz hinsichtlich der Versorgung der BürgerInnen mit Gütern und Dienstleistungen sowie hinsichtlich der ärztlichen Versorgung. Die Gemeinde Mellach wird mit öffentlichen und privaten Diensten vor allem über die Nachbargemeinde Fernitz in ca. sechs Kilometer Entfernung versorgt.

Die Gemeinde Mellach ist Volksschulstandort. Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Hauptschule Hausmannstätten zugeordnet.

Kooperationen mit der Nachbargemeinde bestehen im Bereich des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Fernitz“. Mellach ist darüber hinaus Mitglied der Verkehrs- und Wirtschaftsgemeinschaft „GU-Süd“ und der Kleinregion „GU- Süd“.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Mellach ist von 1981 bis 2013 stark gestiegen (+56,9%), am 1.1.2013 hatte Mellach 1.222 EinwohnerInnen. Die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren Bevölkerungszuwachs auf 1.678 EinwohnerInnen aus.

Mellach liegt verkehrstechnisch günstig im südlichen Einzugsgebiet von Graz – die Bevölkerungsentwicklung ist vor allem auf die gute Wohnstandortlage und die günstige Verkehrsanbindung zurückzuführen. Mellach ist über die L 371 an das regionale Verkehrsnetz angeschlossen.

Mellach ist eine Auspendlergemeinde, die Steuerkraftkopfquote liegt mit € 1.191 über dem steirischen Durchschnitt von € 1.170 (2011).

Die finanzielle Lage der Gemeinde Mellach war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes grundsätzlich ausgeglichen. Die Gemeinde Mellach konnte in den Jahren 2008 bis 2011 den ordentlichen Haushalt der Gemeinde ausgeglichen und im Jahr 2012 mit einem leichten Überschuss abschließen.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Mellach zahlreiche Investitionsvorhaben im Betrachtungszeitraum mit Unterstützung aus Bedarfszuweisungsmitteln realisieren. Die Gemeinde Mellach war nicht immer in der Lage, durch Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt diese Investitionsvorhaben zur Gänze zu finanzieren und auszugleichen.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ war in den Jahren 2008 und 2009 negativ. Die Gemeinde wies stets einen positiven Saldo der laufenden Gebarung aus.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 lassen eine geordnete Haushaltsführung erkennen.

Erwägung öffentlicher Interessen der gegenständlichen Gebietsänderung

Die räumlichen und funktionellen Verflechtungen der aneinander grenzenden Gemeinden Fernitz und Mellach sind durch die günstige Lage im südlichen Einzugsgebiet von Graz - naturräumlich am Grazer Feld sowie am Oststeirischen Riedelland gelegen - bedingt. Ihre Siedlungsstruktur ist jedoch aufgrund dieser topographischen Lage uneinheitlich- im Grazer Feld ist das Gebiet durch eine überwiegenden Zeilenbebauung in verdichteter Anordnung entlang von Verkehrsachsen geprägt, demgegenüber bestehen aufgelockerte Siedlungsbereiche und Streusiedlungen an den Hängen und Riedeln des Hügellandes. Im Bereich des Grazer Feldes bestehen bereits Ansätze einer Siedlungsverflechtung der Gemeinden Mellach und Fernitz. Die Ortszentren der beiden Gemeinden liegen ca. sechs Kilometer voneinander entfernt, die Entfernung kann aber aufgrund der guten Verbindung über die L 371 als zumutbar angesehen werden.

Die neue Gemeinde kann die Instrumente der Raumplanung für den bisher geteilten Raum besser einsetzen und die lokale Infrastruktur auf die realistische, längerfristig steigende Bevölkerungszahl ausrichten. Raumordnungspolitische Probleme einer kleinteiligen Entwicklungspolitik mit unterschiedlichen Vorstellungen der bisher getrennten Gemeinden können durch diese Vereinigung überwunden werden.

Durch den raschen Zugang zu Arbeitsplätzen in Graz und Graz-Umgebung sowie die überregionale Erreichbarkeit wächst die Bedeutung der neuen Gemeinde als Wohnsitzgemeinde, wodurch sie einem starken Siedlungsdruck ausgesetzt ist. Entsprechende raumordnungs- und verkehrspolitische Maßnahmen der neu entstehenden Gemeinde ermöglichen daher eine bessere Nutzung der vorhandenen Fläche für den Siedlungsraum, womit sich gerade in Gebieten mit einschränkenden Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung Vorteile hinsichtlich der Raumentwicklung ergeben.

Die Gemeinde Fernitz verfügt über eine Vielzahl an öffentlichen und privaten Einrichtungen, die durch den Bevölkerungsanstieg der letzten Jahre ausgebaut oder neu geschaffen wurden. Im Zuge dessen ist auch die Qualität und Quantität der privaten Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen gestiegen. Damit verfügt die Gemeinde über ein gutes Güter- und Dienstleistungsangebot des täglichen Bedarfs sowie eine ausreichende und den Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechende Infrastruktur.

Mit dieser guten Versorgungsinfrastruktur hat die Gemeinde Fernitz bereits jetzt eine wichtige Auffangfunktion für die Nachbargemeinde Mellach, deren BürgerInnen die Versorgungsdienstleistungen aufgrund der mangelhaften eigenen Nahversorgungsinfrastruktur in Anspruch nehmen. Insbesondere bei der über Basisleistungen hinausgehenden Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen bestehen große Verflechtungen von Mellach mit Fernitz im Hinblick auf die Versorgungserfordernisse der BürgerInnen.

Die vorhandene kommunale Infrastruktur kann durch die Vereinigung effizienter genutzt werden.

Auch räumliche Funktionen können in der neuen größeren Gemeinde besser gebündelt werden, sodass im Wesentlichen eine Deckung zwischen der Gemeinde und den vorhandenen Daseinsgrundfunktionen Wohnen, Versorgung, Naherholung und Bildung stattfindet.

Im Gebiet der neuen Gemeinde leben auf einer Fläche von rund 21 km² 4.489 EinwohnerInnen. Zentrale Zukunftsherausforderung in diesem Raum wird die aus der prognostizierten positiven Bevölkerungsentwicklung beider Gemeinden resultierende Erweiterung des Siedlungsraumes. Durch die Nutzung der Instrumente der Raumplanung und einer effizienteren Ausnutzung der Infrastruktur ist die neue Gemeinde besser in der Lage, den Herausforderungen des Bevölkerungszuwachses entgegen zu treten.

Mit der Vereinigung der beiden angrenzenden Gemeinden wird auch die Wirtschaft in der neuen Gemeinde gestärkt, denn die Wirtschafts- und Standortpolitik kann deutlich einfacher miteinander abgestimmt und somit eine stärke Vertretung von Interessen auf überregionaler Ebene erreicht werden. Damit können auch die bisher schwach vorhandenen Gewerbe- und Industriezonen realisiert werden.

Durch die Vereinigung der beiden Gemeinden zu einer neuen Gemeinde wird die politische Vertretung verkleinert und gestrafft. Durch eine umfassende und verschränkte Kompetenz der politischen Organe sowie der Gemeindeverwaltung kann die Effizienz deutlich gehoben werden. Denn die Schaffung einer professionellen Verwaltung mit Spezialisierung auf einzelne Verwaltungsgebiete und handhabbaren Vertretungsregelungen von MitarbeiterInnen versetzen die neue Gemeinde in die Lage, Kosten zu minimieren bzw. bei gleichem Aufwand die Dienstleistungsqualität der neuen Gemeinde zu heben.

Durch eine Annäherung der administrativen Gemeindegrenzen an die funktionalen Verflechtungs- und Nutzungsräume wird es einfacher, Nutzen und Kostentragung der Infrastruktur in der neuen größeren Gemeinde zur Deckung zu bringen. Mit der organisatorischen Zusammenführung der örtlichen Infrastruktur ist auch eine verbesserte Qualitätssicherung und höhere Auslastung und Effizienz in der Wartung und Verwaltung zu erwarten. Mittelfristig werden durch die neue Gemeinde dadurch finanzielle Vorteile durch die effiziente Nutzung der Infrastruktur sowie der optimierten Raumplanung erreicht.

Durch diese Vereinigung wird die neue Gemeinde auch in finanzieller Hinsicht gut in der Lage sein, ihre Pflichtaufgaben selbständig zu erfüllen und daneben die notwendigen Investitionen für die Gestaltung des kommunalen Raumes und ihrer Gemeindemitglieder durchzuführen.

Die Gemeinde Mellach hat sich gegen eine Vereinigung ausgesprochen, die Gemeinde Fernitz steht einer Vereinigung positiv gegenüber.

Bei den Überlegungen über die Vereinigung der beiden Gemeinden wurde auch die Haltung der Gemeinden einbezogen und gewürdigt. Letztlich maßgeblich für die Entscheidung war die begründete Annahme, dass durch die Vereinigung der betroffenen Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, das die dargestellten Vorteile der neuen Kommunalstruktur als Komplex betrachtet für einen sicheren Bestand in der Zukunft nutzen kann.

Diese Gebietsänderung entspricht daher den in § 6 Abs. 2 GemO normierten öffentlichen Interessen und den Zielen des § 1 StGsrG.



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