1. Anlass und Zweck der Neuregelung



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Gemeinde Übersbach


Die Gemeinde Übersbach liegt im oststeirischen Hügelland. Die Gemeinde ist landwirtschaftlich geprägt, weist einen kompakten Zentrumsbereich aus und setzt sich aus den Ortsteilen Übersbach und Hartl zusammen. In Hartl befinden sich die Nahversorgungseinrichtungen der Gemeinde. Im übrigen Gemeindegebiet gibt es Streusiedlungen. Der Ortsteil Welsdorf ist aufgrund seiner Nähe zu Fürstenfeld funktionell bereits jetzt als Wohngebiet von Fürstenfeld einzustufen.

Übersbach verfügt über eine Grundversorgung vor Ort. Die Gemeinde ist zentralörtlich und funktionell nach Fürstenfeld orientiert. Hinsichtlich der Versorgung der BürgerInnen mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen sowie des (Pflicht-) Schulangebotes und der ärztlichen Versorgung bestehen Verflechtungen mit der Nachbargemeinde Fürstenfeld in ca. fünf Kilometer Entfernung.

Die Gemeinde ist Volksschulstandort. Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Sprengel der Hauptschulen Fürstenfeld zugeordnet.

Des Weiteren ist die Gemeinde Übersbach Teil der Kleinregion „Fürstenfeld“, des Reinhaltungsverbandes „Fürstenfeld“ sowie des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Söchau“.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Übersbach ist von 1981 bis 2013 gestiegen (+3,6%), am 1.1.2013 hatte Übersbach 1.141 EinwohnerInnen. Die Prognosen bis 2030 gehen von einem stagnierenden Bevölkerungsstand von 1.136 EinwohnerInnen aus.

In verkehrstechnischer Hinsicht erschlossen wird die Gemeinde über die zwei Landesstraßen L 206 nach Fürstenfeld und L 442 in Richtung Söchau.

Die Gemeinde Übersbach ist eine Auspendlergemeinde, da 475 der 602 in Übersbach wohnenden Erwerbstätigen auspendeln. Das entspricht einem sehr hohen Anteil von 78,9%. Die Steuerkraftkopfquote lag im Jahr 2011 mit € 793 unter dem steirischen Durchschnitt von € 1.170.

Die finanzielle Lage der Gemeinde Übersbach stellt sich im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 unterschiedlich dar. Im Jahr 2009 ist im ordentlichen Haushalt ein Abgang erwirtschaftet worden. Dieser ist mit Bedarfszuweisungsmitteln abgedeckt worden. In den Jahren 2008 sowie 2010 bis 2012 konnte der ordentliche Haushalt der Gemeinde jeweils mit Überschüssen abgeschlossen werden. Im Jahr 2008 ist ein Härteausgleich aus Bedarfszuweisungsmitteln für den ordentlichen Haushalt gewährt worden.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Übersbach im gesamten Betrachtungszeitraum einzelne Investitionsvorhaben nicht ausfinanzieren.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ ergibt im Betrachtungszeitraum ein uneinheitliches Bild. 2009 war sie negativ, in den übrigen Jahren positiv. Die Gemeinde wies im gesamten Betrachtungszeitraum einen positiven Saldo der laufenden Gebarung aus.

Der Voranschlag 2013 lässt einen ausgeglichenen ordentlichen Haushalt, jedoch keinen ausgeglichenen außerordentlichen Haushalt erwarten. Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 weist einen Abgang im ordentlichen Haushalt aus.

Der Gemeinderat der Gemeinde Übersbach hat einen Beschluss zur Vereinigung mit der Stadtgemeinde Fürstenfeld und der Gemeinde Altenmarkt bei Fürstenfeld gefasst.



Erwägung öffentlicher Interessen der gegenständlichen Gebietsänderung

Das Gesamtgebiet liegt im Übergangsbereich des oststeirischen Hügellandes zum burgenländischen Riedelland im Gebiet der flachen Talräume von Freistritz und Rittschein. Die drei Gemeinden grenzen aneinander.

Die Ortszentren der drei Gemeinden liegen ca. drei Kilometer (Altenmarkt bei Fürstenfeld - Fürstenfeld) bzw. fünf Kilometer (Übersbach - Fürstenfeld) voneinander entfernt.

Die neue Gemeinde kann die Instrumente der örtlichen Raumplanung für den bisher geteilten Raum besser einsetzen, indem die mittel- bis langfristige Entwicklung des neuen, größeren Raumes tatsächlich auf der neuen Gemeindeebene gestaltbar ist. Raumordnungspolitische Probleme der kleinteiligen Entwicklungspolitik mit unterschiedlichen Vorstellungen der bisher beteiligten Gemeinden können durch die Vereinigung der Gemeinden Fürstenfeld, Altenmarkt bei Fürstenfeld und Übersbach überwunden werden.

Die Gliederung des Raumes ist klar erkennbar: Das regionale Zentrum Fürstenfeld mit der Altstadt und den anschließenden Siedlungsgebieten, die Handels- und Gewerbebetriebszone entlang der Bundesstraße sowie die zwei Industriezonen im Bereich der L 401 in der Nähe des bestehenden Flugfeldes mit Orientierung zur geplanten S 7-Anbindung als Fläche mit hohem Entwicklungspotential einerseits und andererseits das alte Industriegebiet von Fürstenfeld neben der L 207 ohne große Erweiterungsmöglichkeit. Die Wohnsiedlungsgebiete werden ergänzt durch die zwei Siedlungsschwerpunkte Übersdorf/Hartl und Altenmarkt. Der übrige Teil des Gemeindegebietes wird landwirtschaftlich genutzt.

Entsprechende raumordnungs- und verkehrspolitische Maßnahmen der neu entstehenden Gemeinde ermöglichen eine bessere Nutzung der vorhandenen Fläche für den Siedlungsraum, womit sich gerade in Gebieten mit einschränkenden Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung Vorteile hinsichtlich der Raumentwicklung und Raumnutzung ergeben. Schon bisher ergaben sich grenzüberschreitende Siedlungsgebiete (Wohnen Richtung Übersbach, Gewerbe und Handel Richtung Altenmarkt). Durch die Lage im Thermenland und die Nähe zu den Thermenstandorten erhält das regionale Zentrum Fürstenfeld eine zusätzliche touristische Funktion.

Durch die Vereinigung der drei Gemeinden zu einer neuen Gemeinde wird die politische Vertretung verkleinert und bestehende Gemeindeverwaltungen zusammengeführt. Damit könnte auch eine höhere Effizienz durch umfassende, verschränkte Kompetenz und Themenverantwortung sowie entsprechende budgetäre Spielräume erreicht werden. Durch eine Vereinigung besteht ferner die Möglichkeit, von einer professionellen Stadtverwaltung zu profitieren sowie eine geeignete Vertretungsregelung von MitarbeiterInnen zu etablieren. In der größeren Einheit würde dadurch der Professionalisierungsgrad der Verwaltung erhöht werden.

Mit der Errichtung der Bundesstraßenumfahrung des historischen Zentrums von Fürstenfeld hat eine massive Ansiedelung von großflächigen Handelsbetrieben aller Art eingesetzt. Mit der Vereinigung der genannten Gemeinden ist für den gesamten Standortraum eine klare räumliche Entwicklungsstrategie mit Festlegungen in den Instrumenten der örtlichen Raumplanung möglich. Ebenso ist eine einheitliche Positionierung gegenüber Verkehrsinfrastrukturprojekten leichter machbar.

In der neuen Gemeinde werden bisher nur schwer zu koordinierende Bereiche wie die Siedlungsentwicklung, die Verkehrsplanung, die überörtliche Infrastruktur sowie Wirtschafts- und Standortpolitik deutlich vereinfacht. Grund hierfür ist unter anderem der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. Die überregionale Anbindung bildet derzeit die B 319, die über die B 65 von Heiligenkreuz im Lafnitztal die Gemeinde an die A 2 anschließt. Durch die Errichtung der S 7 wird einerseits die unzureichende Landes-Bundesstraßenverbindung vom Verkehr entlastet und andererseits der Standort Fürstenfeld durch Verbesserung der Erreichbarkeit stark aufgewertet.

Die Stadtgemeinde Fürstenfeld ist im Landesentwicklungsprogramm idgF als regionales Zentrum ausgewiesen. Die Ausstattung der Stadtgemeinde hat daher eine über das Gemeindegebiet hinausgehende Versorgungs- und Dienstleistungsfunktion. Insbesondere bei schulischer und ärztlicher Versorgung sowie bei der über Basisleistungen hinausgehenden Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen bestehen große Verflechtungen im Hinblick auf die Versorgungserfordernisse der BürgerInnen. Die räumlichen Funktionen können in der größeren Gemeinde so gebündelt werden, dass im Wesentlichen eine Deckung zwischen der Gebietskörperschaft Gemeinde und den sich ergänzenden Daseinsgrundfunktionen Wohnen, Versorgung, Naherholung und Bildung stattfindet.

Im Gesamtgebiet leben auf einer Fläche von rund 50 km² 8.232 EinwohnerInnen. Ein leichter Bevölkerungszuwachs wird prognostiziert. Die Vereinigung der Gemeinden Fürstenfeld, Altenmarkt bei Fürstenfeld und Übersbach ermöglicht eine mittel- bis langfristige Erhaltung und Attraktivierung des Versorgungs- und Dienstleistungsangebots.

Die neu geschaffene Gemeinde wäre aufgrund ihrer Bevölkerungszahl sowie ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und ihrer Verwaltungseinrichtungen in der Lage, die Anforderungen bestmöglich zu erfüllen. Durch die Vereinigung kann eine Bereinigung, Vereinfachung und Zusammenführung vorhandener Strukturen umgesetzt werden, um die Gemeinden zu entlasten. Darüber hinaus ist durch die Vereinigung eine höhere Auslastung und Effizienz der Verwaltung zu erwarten.

Die neue Gemeinde wird auch in finanzieller Hinsicht gut in der Lage sein, ihre Pflichtaufgaben selbständig zu erfüllen und daneben die notwendigen Investitionen für die Gestaltung des kommunalen Raumes und ihre Gemeindemitglieder durchzuführen.

Die Stadtgemeinde Fürstenfeld und die Gemeinde Übersbach haben sich für, hingegen hat sich die Gemeinde Altenmarkt bei Fürstenfeld gegen eine Vereinigung ausgesprochen. Eine Volksbefragung der Gemeinde Altenmarkt bei Fürstenfeld ergab die Ablehnung einer Vereinigung der genannten Gemeinde.

Bei den Überlegungen über die Vereinigung der genannten Gemeinden wurde auch die Haltung der Gemeinden und Gemeindemitglieder einbezogen und gewürdigt. Letztlich maßgeblich für die Entscheidung war die begründete Annahme, dass durch die Vereinigung der betroffenen Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, das die dargestellten Vorteile der neuen Kommunalstruktur als Komplex betrachtet für einen sicheren Bestand in der Zukunft nutzen kann.

Diese Gebietsänderung entspricht daher den in § 6 Abs. 2 GemO normierten öffentlichen Interessen und den Zielen des § 1 StGsrG.



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