Inhalt: Eröffnung durch Präsident Ing. Penz (Seite 251). Mitteilung des Einlaufes (Seite 251). Spezialdebatte



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Zweiter Präsident Nowohradsky: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Bader.

Abg. Bader (ÖVP): Meine sehr geehrten Her­ren Präsidenten! Herr Landesrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Zur Gesundheitspolitik! Ziel einer verantwor­tungsbewussten Gesundheitspolitik ist, das Wohl­befinden der Menschen im Auge zu haben und das Wohlbefinden auch wieder herzustellen wenn es einmal nicht so passt. Als Abschluss zu diesem Thema, glaube ich, passen wie ein Tüpfel auf das i auf diese Gesundheitspolitik natürlich auch einige Worte zur Aktion „Natur im Garten“.

Die Aktion „Natur im Garten“ ist auch eine Wohlfühlaktion für die Menschen in unserem Land, eine Serviceeinrichtung für Garteninteressierte mit Möglichkeiten zur naturnahen, nachhaltigen, um­weltschonenden Gartengestaltung und Pflege. Da­mit soll Niederösterreich ganz eindeutig national wie international zum Gartenland, ja zum „Natur im Garten“-Land positioniert und bekannt gemacht werden.

Im Zuge dieser Aktion gibt’s auch das Garten­telefon. Eine Servicestelle, die großartig bei den Menschen ankommt und wo sehr viele Menschen Rat suchen für alle Gartenfragen, über welches auch ein Vor-Ort-Service und eine Vor-Ort-Bera­tung vereinbart werden kann.

Im vorigen Jahr ist die Anfrageflut gestiegen um fast 50 Prozent, 41 Prozent genau. Es haben 34.031 Anfragen über das Gartentelefon stattge­funden. Das heißt, es ist schon eine sehr, sehr positive Einrichtung für die Menschen. (Unruhe bei Abg. Gartner.)

Weitere Aufgabengebiete von Natur im Garten sind natürlich die Durchführung und Organisation von Festen, Herausgabe von Broschüren. Förde­rung von Gartenanlagen. (Beifall bei der ÖVP.)

Eine ganz besondere Erfolgsgeschichte in die­sem Zusammenhang ist die Garten Tulln. Dazu auch einige Anmerkungen. Seit April ist diese in unmittelbare Nähe des Messegeländes angesiedelt und auf dem besten Weg, ein Meilenstein zu wer­den. Und auf dem Weg, zum ökologischen Garten­kompetenzzentrum sich zu entwickeln.

Die bisherigen Besucherzahlen, und das ist ganz großartig, dass das von den Menschen so angenommen wird, liegen mit Stand vom 8. Juni bei 100.000 Besuchern. Den Besuchern wird vieles geboten. Es wird Großartiges geboten. Was, darf ich hier nicht verraten. Ich möchte nur sagen: Schauen Sie sich das an! (Beifall bei der ÖVP.)

Die Landesgartenschau ist somit eine Ideen­schau für Garteninteressierte. Sie ist Naherho­lungsgebiet, sie ist für touristische Destinationen ein wertvoller Beitrag zur Verstärkung des Trend- und Wohlfühlthemas Garten. Hat eine breite Palette an ökologischen Angeboten und ist natürlich auch eine Präsentationsplattform für die NÖ Gartenbau­betriebe.

Eine kurze Anmerkung zum Schluss noch zum Resolutionsantrag der Abgeordneten Mag. Leicht-


fried und Huber betreffend die Jugendkarte. Wir werden diesen Antrag ablehnen. Es gibt ja in diesem Zusammenhang einige sehr positive Ange­bote in unserem Land. In Niederösterreich und Burgenland gibt’s die Netzkarte, dieses Sommerti­cket um 19 Euro für alle Bahnlinien in Österreich, sogar für die Badner Bahn und die Raaber Bahn. Und das Sommerticket plus mit 29 Euro ist ein An­gebot, wo auch alle Wiener Linien benutzt werden können. Also man muss sich vorstellen, 19 Euro für alle Bahnlinien in ganz Österreich und Wien dazu 50 Prozent muss man drauflegen damit man in Wien auch überall gratis fahren kann. Das ist das eine.

In der VOR, Verkehrsverbund Ostregion, kön­nen die Schüler, die eine normale Schülerfreifahrts­karte haben, an Wochenenden, in der Freizeit, diese benutzen. Und rund um Wien gibt’s auch einige tolle Angebote. Der Bürgermeister von Perchtoldsdorf ist einer der da mit dabei ist, wo die Gemeinden sich etwas überlegt haben. Breitenfurt, Schwechat, die auch gratis Freifahrten anbieten für die Schülerinnen und Schüler. Da können sich dann einige Gemeinden noch etwas abschauen. St. Pölten, Wr. Neustadt, Amstetten sind sicherlich am besten Weg, das auch zu übernehmen und einzu­führen. Herzlichen Dank! (Beifall bei der ÖVP.)



Zweiter Präsident Nowohradsky: Zu Wort gemeldet Abgeordneter Kernstock.

Abg. Kernstock (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich nehme kurz Stellung zum Resolutionsan­trag der ÖVP, der Grünen und der Freiheitlichen betreffend Überarbeitung der Vorschläge der Bun­desregierung zur Gesundheitsreform. Nach Durch­sicht dieses Resolutionsantrages scheint mir dieser nicht so intensiv ausreichend begründet. Vor allem in der Antragstellung. Die zwei Punkte, die haben wir heute eigentlich schon, ich glaube, zum 35. Mal selbst gehört. Das Amt der NÖ Landesregierung wird aufgefordert, und, und, und. Vor allem der zweite Punkt dieser Antragsbegründung ist Folgen­des: Der NÖ Landtag appelliert an die NÖ Abge­ordneten zum Nationalrat und zum Bundesrat mit Nachdruck, die zur Zeit vorliegenden Vorschläge der Bundesregierung zur Gesundheitsreform ab­zulehnen. Meines Erachtens oder unseres Erach­tens ist es so, dass Abgeordnete zu den gesetzge­benden Körperschaften freie Mandatare sind, die sich sicherlich selbst in diesen über die vorliegende Gesetzesmaterie ein Bild machen werden und dementsprechende Entscheidungen treffen.

Daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, bringe ich selbst einen Resolutionsantrag ein, der sicher­lich den Klubs mittlerweile vorliegt. Ausreichend auf drei Seiten intensiv begründet. Und bringe daher folgenden Antrag ein und ersuche um Zustimmung (liest:)

„Resolutionsantrag

des Abgeordneten Kernstock zur Gruppe 5 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 2009, Ltg. Zl. 28/V-6, betreffend Überar­beitung der Gesetzesvorlagen zur Gesundheitsre­form des Bundes.

Der seit 13. Mai 2008 vorliegende Entwurf für eine ‚Gesundheitsreform’ in Österreich lässt jeden Ansatz einer nachhaltigen Gesundheitsreform ver­missen. Dabei sollte aber gerade Inhalt und we­sentliches Ziel der Reform sein, die hohe Qualität des medizinischen Angebotes für die PatientInnen – unter Berücksichtigung regionaler Besonderhei­ten – auch pro futuro zu gewährleisten. Insbeson­dere für den ländlichen Raum ist eine flächende­ckende Versorgung Muss und darf nicht dem reinen Rechenstift zum Opfer fallen. Außerdem ist die durch diese Reform nicht auszuschließende Zwei-Klassen-Medizin strikt abzulehnen.

Die vorliegenden Entwürfe beziehen sich auf das von den Sozialpartnern entwickelte Konzept zur Zukunftssicherung der Sozialen Krankenversi­cherung. Wenngleich das genannte Sozialpartner­papier nicht in allen Bereichen auf Zustimmung gestoßen ist, steht die SPÖ-NÖ vollinhaltlich zu diesem Grundsatzpapier sowie dessen Gesamtum­setzung und fordert daher eine breite Diskussion dazu mit allen relevanten Stakeholdern.

Der nun vorliegende Gesetzesentwurf ist zum Teil weit von den Vorstellungen des Sozialpartner­papiers entfernt. So stimmen insbesondere die vorgeschlagene Neuausrichtung und Neuorganisa­tion der Sozialversicherung bei weitem nicht mit der Intention des genannten Papiers überein. Weiters wurde ein ganz wesentlicher Teil der Sozialpartner­vorschläge – nämlich die Krankenanstalten-Finan­zierung und damit einhergehend die ‚Finanzierung aus einer Hand’, wobei es auf der Hand liegt, die Sozialversicherung damit zu betrauen, – völlig aus der Reform ausgeklammert. Gerade aber der ge­samte Bereich der Spitäler macht den größten Ausgabenanteil im Gesundheitswesen aus. Ge­messen am Bruttoinlandsprodukt sind die Ge­sundheitsausgaben in Österreich in den letzten zehn Jahren um einen Prozentpunkt gestiegen.


Bemerkenswert sind dabei der sinkende öffentliche Finanzierungsanteil (von 80 auf 70%) und der An­stieg der privaten Gesundheitskosten, die derzeit bereits ein Drittel ausmachen. Hauptursache ist die Erosion der Beitragseinnahmen, da sie an die Ent­wicklung der Löhne und Gehälter gekoppelt sind (1993 bis 2000: BIP stieg um 31,4% und Löhne und Gehälter ‚nur’ um 23,8%). Und damit hängen die Einnahmen der Sozialversicherungen mit der wirt­schaftlichen Entwicklung in den Bundesländern zusammen.

Es weist vieles darauf hin, dass in den letzten Jahren auf ein Aushungern der Sozialversicherun­gen seitens der Bundesregierung(en) hingearbeitet wurde, um eine Übernahme durch die Bundesregie­rung einzuleiten. So wurden zwar – durchaus begrüßenswerte – sozial- und gesundheitspoliti­sche Maßnahmen initiiert, aber nicht entsprechend gegenfinanziert. Außerdem wurden auch die beste­henden Mittel der Sozialversicherung durch diverse Eingriffe des Gesetzgebers eingeschränkt bzw. reduziert.

Die Reform in der derzeitigen Konzeption bringt einerseits keine nachhaltige Sanierung der sozialen Krankenversicherung, bedeutet aber ande­rerseits enorme und demokratiepolitisch bedenkli­che Eingriffe in das österreichische Gesundheits­wesen, das zu Recht den Ruf trägt, eines der bes­ten der Welt zu sein. Diese Gesundheitsreform stößt daher berechtigt auf massiven Widerstand unterschiedlicher Gruppen und Entscheidungsträ­ger, wobei die wesentlichen Kritikpunkte folgende sind:

Den gröbsten Eingriff in das bisherige Selbst­verwaltungsrecht der einzelnen Träger und damit einhergehend eine enorme Beschneidung der Möglichkeiten, die Interessen der PatientInnen regional und versichertennah zu vertreten, stellt die de facto Auflösung der bestehenden Selbstverwal­tungen der Sozialversicherungen und der damit einhergehende Entzug der regionalen Mitbestim­mungs- und Gestaltungsrechte dar. So wird an­stelle der bisherigen Konstruktion (einzelne Sozial­versicherungsträger und Hauptverband der öster­reichischen Sozialversicherungsträger als Dach­verband) eine (SV)-Holding installiert, der weit rei­chende Durchgriffs- und Weisungsrechte zukom­men. In dieser Holding bestimmen nur noch wenige – vor allem ausschließlich ökonomisch und nicht sozialpolitisch orientierte Personen – über das Wohl der PatientInnen und nicht mehr die jeweili­gen Versicherungsträger. Außerdem werden die Rechte der Bundesregierung massiv gestärkt.

Weiters werden innerhalb der Träger die Agenden des Vorstandes und der Kontrollver­sammlung auf bedenkliche Weise vermengt sowie die bisherigen Mehrheitsverhältnisse hin zu paritäti­schen Verhältnissen verschoben. So haben die Dienstgeber bisher zwar in kontrollierender Funk­tion die österreichische Gesundheitsversorgung mitgestaltet und die diesbezüglichen Entscheidun­gen mitgetragen. Mit der nunmehr vorgesehenen Verpflichtung, dass sämtliche Beschlüsse des Vor­standes (Dienstnehmermehrheit) der Zustimmung der Kontrollversammlung (Dienstgebermehrheit) bedürfen, entfällt die Trennung zwischen ge­schäftsführender und kontrollierender Tätigkeit und kommt es außerdem zu einer massiven Stärkung der Dienstgeberseite (und somit der Interessen der Wirtschaftskammer). Dagegen spricht vor allem, dass die Dienstgeberbeiträge lediglich ca. 30 Pro­zent der Einnahmen in den ASVG-Krankenkassen ausmachen.

Wesentlich für die Gesundheitsreform muss sein, dass die Menschen weiterhin eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung unter Be­rücksichtigung des medizinischen Fortschritts – unabhängig von ihrem Einkommen – entsprechend ihren Bedürfnissen erhalten. Dies ist jedenfalls über Parteigrenzen hinweg sicherzustellen und ist dafür sicherlich auch die regionale Verankerung in den Bundesländern unabdingbare Voraussetzung. Zu den geplanten Änderungen im ärztlichen Bereich ist festzuhalten:

Eine ‚Pragmatisierung’ von niedergelassenen ÄrztInnen ist wahrscheinlich nicht zeitgerecht, je­doch dürfen die Vertragspartner durch vertragliche Regelungen nicht derart gegeißelt werden, dass die im Sinne der Versicherten notwendige flächende­ckende Sachleistungsversorgung – auf entspre­chendem qualitativem Niveau – allenfalls nicht mehr gewährleistet werden kann. Hier ist auf eine ausgewogene Neukonzeption des Vertragspartner­rechtes unter bestmöglicher Berücksichtigung auch der Interessen der Leistungserbringer zu achten, um nicht letztendlich mit Versorgungsengpässen konfrontiert zu sein.

Die geplante aut-idem Regelung sollte in Hin­blick auf die Bedürfnisse und Ängste der PatientIn­nen überdacht werden, ob hier tatsächlich der mög­liche Nutzen mit allfälligen Risken in entsprechen­dem Einklang steht.

Der Gefertigte stellt daher den Antrag:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung an die Bundesregie­rung und die im Parlament vertretenen Parteien heranzutreten, damit der vorliegenden Gesetzes­entwurf zur Gesundheitsreform im Sinne der An­tragsbegründung mit folgenden Zielsetzungen überarbeitet wird:


  • Dauerhafte Gewährleistung der Sicher­stellung der Liquidität der Krankenkassen (nachhaltige Sicherstellung der Leistungs­fähigkeit des Gesundheitssystems durch Reduktion der parteipolitischen und partei­bündischen Einflussmöglichkeiten).

  • Keine Aushöhlung der Befugnisse der lokalen Selbstverwaltungen à der Ge­setzesentwurf des SV-Holding-Gesetzes beinhaltet eine Aufhebung der Trennung zwischen Geschäfts- und Kontrollkompe­tenz, sodass die Wirksamkeit der Kontroll­instanz fraglich wird. Generell führt das weit reichende Durchgriffs- und Weisungsrecht der SV-Holding zu einem Bruch der verfas­sungsrechtlichen Verankerung der Selbst­verwaltung. Nicht zuletzt deshalb, weil die Versicherungsträger zwar formal mit Stimmrecht im Verwaltungsrat vertreten sind (allerdings nur über den Vorsitzenden der jeweiligen Sparte), letzterem aber in allen wesentlichen Belangen ein Behar­rungsrecht zukommt.

  • Keine zentralistische Gestaltungsmacht im Gesundheitswesen.

  • Keine leichtfertige Gefährdung der regio­nalen Versorgungssicherheit.

  • Nachhaltige Finanzierbarkeit des Gesund­heitssystems durch Sicherstellung der Ver­breiterung der Finanzierungsgrundlage (z.B. Vermögenszuwachssteuer).

  • Vorbereitung des Konzepts der Finanzie­rung aus einer Hand durch eine ausge­wogene – d.h. verfassungsrechtlich unbe­denkliche - Stärkung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger.

  • Die finanzielle Belastung für Niederöster­reich durch die geplante Änderung des Ge­sundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen­gesetzes wird abgelehnt. Die für die Sozial­versicherung aber jedenfalls notwendigen Mittel sind aus dem Bundesbudget aufzu­bringen.“

Ich ersuche Sie daher, liebe Kolleginnen und Kollegen des NÖ Landtages, meinem Resolutions­antrag auch die Zustimmung zu geben. Und ich hoffe auf Grund dieser Punktationen ist dieser aus­reichender begründet als der Antrag der ÖVP, der Grünen und der FPÖ.

Ich stelle auch den Antrag, Herr Präsident, bei der Abstimmung zu diesen Resolutionsanträgen zum Antrag der ÖVP, der Grünen und der FPÖ um getrennte Abstimmung hinsichtlich dieser zwei Punkte. Ich habe dies eingangs schon begründet. Vor allem der Punkt 2 ist derjenige, der von uns abgelehnt wird. Danke schön! (Beifall bei der SPÖ.)



Zweiter Präsident Nowohradsky: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Rennhofer.

Abg. Ing. Rennhofer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Lan­desregierung! Hoher Landtag!

Ich darf zu meiner Wortmeldung zuerst noch einen Resolutionsantrag einbringen (liest:)

„Resolutionsantrag

der Abgeordneten Ing. Rennhofer und Ing. Huber zur Gruppe 5 des Voranschlages des Lan­des Niederösterreich für das Jahr 2009, Ltg. 28/V-6-2008, betreffend Verbesserung des steuerlichen Anreizes für energetische Wohnraumsanierung.

Österreich verzeichnete von 1990 bis 2006 ei­nen Anstieg der Treibhausgase um 15%. Zur Errei­chung der nationalen Klimaziele (-13%) ist notwen­dig in sämtlichen Sektoren ambitionierte Maßnah­men zu setzen.

Im Sektor Kleinverbraucher wurde eine Reduk­tion der Treibhausgase im Zeitraum 1990-2006 von ca. 6% erreicht. Dies ist vor allem auf die Erfolge der strengeren Förderkriterien der Länder zurück­zuführen.

Im NÖ Wohnbaumodell wurden im Zuge der Umsetzung des ‚NÖ Klimaprogrammes 2004 – 2008’ zusätzliche Anreize für energetisches Bauen und Sanieren geschaffen.

Im Rahmen der Art.15a-Vereinbarung über die Qualitätsstandards in der Wohnbauförderung wurde dieser Einspareffekt von ca. 100.000 t CO2equ in NÖ auch dokumentiert.

Um die Emissionsreduzierungen vor allem im Sanierungsbereich weiter deutlich zu erhöhen, sind neben den bestehenden Landes-Förderungen zu­sätzliche steuerliche Anreize seitens des Bundes notwendig.

Insbesondere der Gebäudebestand aus den Nachkriegsjahren ist gekennzeichnet durch schlechte Dämmung der Außenhülle und damit verbunden extrem hohen Heizkosten und CO2-Emissionen. Daher muss gerade dort maßgeblich investiert werden. Durch umfassend thermisch-energetische Sanierungen können bis zu 50- 80% an Energie eingespart werden. Um die Sanierun­gen in die Wege zu leiten bzw. auszulösen, sind Anreizsysteme besonders notwendig. Besonders dort, wo Hauseigentümer und Mieter nicht ident sind, braucht es einen entsprechenden Anreiz für den Eigentümer.

Derzeit sind die Kosten für die Sanierung von Wohnraum nur dann mehrjährig als Sonderausga­ben absetzbar, wenn die anfallenden Baukosten fremdfinanziert wurden, bzw. reicht der steuerlich vorgesehene Höchstbetrag nicht für das Ausmaß der Investition aus.

Um im Bereich der Sanierung von Wohnge­bäuden entsprechende Anreize und in der Folge auch einen Investitionsschub zu erreichen, die Sa­nierungsraten entsprechend zu erhöhen und für faire steuerliche Bedingungen zu sorgen, ist es notwendig, diese Investitionen auch bei Finanzie­rung über Eigenkapital steuerlich mehrjährig ab­setzbar zu machen, ohne die bestehenden Anreiz­systeme bei Fremdfinanzierung zu ersetzen, son­dern diese möglichst unfassend zu ergänzen.

Die Gefertigten stellen daher den Antrag:

Der Landtag wolle beschließen:

Die NÖ Landesregierung wird ersucht, im Sinne der Antragsbegründung bei der Bundesregie­rung dafür einzutreten,

• dass steuerliche Anreizsysteme für Wohn­raumsanierungen verbessert werden.


Dazu sollten im Rahmen der Einkommens­steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveran­lagung die Kosten von Wohnraumsanierun­gen als Sonderausgaben, auch wenn diese Aufwendungen in einem Jahr eigenfinan­ziert wurden,

• dass der Höchstbetrag für Sonderausgaben im Bereich der Sanierung erhöht wird, und, soferne notwendig,

• dass für derartige Anreize auch das Miet­recht adaptiert wird.“

Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Reso­lutionsantrag.



(Beifall bei der ÖVP.)

Zweiter Präsident Nowohradsky: Zu Wort gemeldet Abgeordneter Mag. Heuras.

Abg. Mag. Heuras (ÖVP): Herr Präsident! Ge­schätzte Damen und Herren der Landesregierung! Hoher Landtag!

Ich möchte nur ganz kurz zum Resolutionsan­trag des Kollegen Kernstock Stellung nehmen. Ja, ich habe in meinem Resolutionsantrag den Appell ausgesprochen, dass die niederösterreichischen Abgeordneten im Nationalrat und im Bundesrat der derzeit vorliegenden Gesundheitsreform der Bun­desregierung nicht zustimmen. Das stimmt! Weil dieser Vorschlag auch ein Schaden für Niederöster­reich wäre. Und wenn das, Kollege Kernstock, für dich ein Problem ist, dass wir unsere Abgeordneten auffordern, das zu korrigieren, dann erlaube mir die Bemerkung, dann ist das blau-gelbe Denken nicht sehr stark ausgeprägt. (Beifall bei der ÖVP.)

Und jetzt zu deinem Resolutionsantrag. Der 1. Punkt. Dauerhafte Gewährleistung der Sicherstel­lung der Liquidität der Krankenkassen. Das ist eine Garantieerklärung, die Krankenkassen immer liquid zu halten und auszugleichen. Also dem kann ich mich nicht anschließen. (Abg. Gartner: Die Kran­kenkassa, die finanzieren wir auch voll!)

Das würde heißen, egal, wie sie wirtschaften. Das ist kein besonders leistungsorientiertes Anreiz­system und führt zu solchen Dingen, wie ich sie heute kritisiert habe. Dass ich den Wiener Gebiets­krankenkassen 250 Millionen nachlassen muss und der Niederösterreichischen 17. Dieses Ungleichge­wicht wird da prolongiert. Das ist nicht vernünftig. Und die Klammer oder was hier in Klammer steht, nachhaltige Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems durch Reduktion der parteipolitischen und parteibündischen Einfluss­möglichkeiten, also diese Schlussfolgerung halte ich für sehr gewagt. Daher, noch, Kollege Kern­stock, hast du die Chance, meinem, glaube ich, besseren Antrag beizutreten. Ich fordere euch dazu auf. (Beifall bei der ÖVP und Abg. Dr. Krismer-Huber. – Abg. Gartner: Das glaube ich nicht!)



Zweiter Präsident Nowohradsky: Die Red­nerliste ist erschöpft. Der Berichterstatter hat das Schlusswort.

Berichterstatter Abg. Doppler (ÖVP): Ich verzichte!

Zweiter Präsident Nowohradsky: Er ver­zichtet. Es wurde die getrennte Abstimmung über folgende Budgetansätze verlangt: 52922, 52924, 52925 und 53009. Ich lasse über diese Budgetan­sätze getrennt abstimmen. (Nach Abstimmung:) Ich stelle fest, die Stimmen der ÖVP, daher sind diese Punkte angenommen.

Ich lasse über den Rest dieser Budgetansätze abstimmen. (Nach Abstimmung:) Ich stelle fest, dass die ÖVP und die SPÖ die Zustimmung geben, dagegen FPÖ und Grüne, daher ist dieser Antrag angenommen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Resolutionsanträge. Und zwar gibt es hier den Resolutionsantrag Nr. 36, der von der SPÖ ge­trennt abgestimmt werden möge. Ich ersuche aber, bei Resolutionsanträgen, da ein eigener einge­bracht wurde, von einer getrennten Abstimmung der Resolutionsanträge abzusehen.

Ich bringe Resolutionsantrag der Abgeordne­ten Mag. Heuras, Dr. Krismer-Huber und Waldhäusl betreffend Überarbeitung der Vorschläge der Bun­desregierung zur Gesundheitsreform zur Abstim­mung. (Nach Abstimmung:) Ich stelle fest, dass die ÖVP, die Grünen und die FPÖ dafür sind, die SPÖ dagegen. Daher ist dieser Resolutionsantrag ange­nommen.

Wir kommen zum Resolutionsantrag der Ab­geordneten Kernstock und Ing. Huber betreffend Neuordnung der Finanzierung des Rettungs- und Krankentransportes und Reduzierung des Beitra­ges an die 144Notruf Niederösterreich GesmbH, Rettungsdienste von Euro 6,60. (Nach Abstim­mung:) Die FPÖ und die Grünen und die SPÖ. Das ist nicht die Mehrheit. Der Antrag wurde abgelehnt.

Resolutionsantrag der Abgeordneten Ing. Huber, Waldhäusl, Königsberger, Schwab, Sulz­berger und Taucher. Und zwar ist das der abgeän­derte Antrag 38 bezüglich Vorsorgeabgabe sofort abschaffen. (Nach Abstimmung:) Ich stelle fest, von den Stimmen der FPÖ angenommen. Daher ist der Antrag nicht ausreichend unterstützt, daher abge­lehnt.

Nächster Antrag der Abgeordneten Onodi und Ing. Huber betreffend die Erstellung eines Gesund­heitsberichtes für Niederösterreich und Bearbeitung eines nachhaltigen Gesundheitsprogrammes. (Nach Abstimmung:) Die SPÖ, die FPÖ und die Grünen sind dafür, ÖVP nicht, daher ist dieser An­trag abgelehnt.

Resolutionsantrag der Abgeordneten Mag. Leichtfried und Ing. Huber betreffend 1424 NÖ Jugendkarte als Freifahrtkarte auf öffentlichen Ver­kehrslinien in Niederösterreich. (Nach Abstim­mung:) SPÖ, FPÖ und Grüne stimmen dafür. Das ist nicht die Mehrheit, der Antrag ist abgelehnt.

Nächster Antrag, Antrag Nummer 41 der Ab­geordneten Mag. Fasan, Ing. Rennhofer, Mag. Leichtfried, Dr. Petrovic und Sulzberger betreffend Totalreform des Ökostromgesetzes. (Nach Ab­stimmung:) Ich stelle fest, einstimmig angenom­men. Daher ist dieser Antrag angenommen.

Zum nächsten Resolutionsantrag des Abge­ordneten Kernstock betreffend Überarbeitung der Gesetzesvorlagen zur Gesundheitsreform des Bundes. (Nach Abstimmung:) Ich stelle fest, die SPÖ stimmt dafür, alle anderen Parteien dagegen, daher ist dieser Antrag nicht angenommen.

Der letzte Resolutionsantrag der Abgeordneten Ing. Rennhofer und Ing. Huber betreffend Verbes­serung des steuerlichen Anreizes für energetische Wohnraumsanierung. (Nach Abstimmung:) Mit den Stimmen der ÖVP … Darf ich noch einmal ersu­chen. Resolutionsantrag der Abgeordneten Ing. Rennhofer und Ing. Huber betreffend Verbesserung des steuerlichen Anreizes für energetische Wohn­raumsanierung. (Nach Abstimmung:) Einstimmig angenommen.

Damit kommen wir zur nächsten Gruppe. Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Doppler, zur Gruppe 6, Straßen- und Wasserbau, zu berichten.



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