1. Anlass und Zweck der Neuregelung



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Gemeinde Pertlstein


Die Gemeinde Pertlstein liegt im Südosten der Steiermark und erstreckt sich über 9,3 km² in den Ausläufern des oststeirischen Hügellandes. Naturräumlich wird die Landschaft maßgebend durch das breite Tal der Raab und der im Norden liegenden Hügelketten bestimmt.

Das Hauptsiedlungsgebiet der Gemeinde konzentriert sich entlang der ehemaligen Bundesstraße B 57. Im Dorfgebiet von Pertlstein ist der westliche Teil nahezu gänzlich bebaut; Pertlstein-Mitte weist an die alte Bundesstraße angrenzend eine nahezu geschlossene Bebauung auf, während nach Süden noch große Freiflächen vorhanden sind.

Pertlstein ist eine land- und forstwirtschaftlich dominierte Gemeinde, weshalb auch die Ausstattung sowohl mit öffentlichen Diensten als auch mit entsprechenden Handels- und Dienstleistungsbetrieben dementsprechend gering ist. Pertlstein ist mit öffentlichen und privaten Gütern unterversorgt. Die Gemeinde ist zentralörtlich und funktionell nach Fehring orientiert. Hinsichtlich der Versorgung der BürgerInnen mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen sowie des (Pflicht-) Schulangebotes und der ärztlichen Versorgung bestehen Verflechtungen mit der Nachbargemeinde Fehring in ca. vier Kilometer Entfernung.

Gemäß Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Volksschule Fehring und teilweise der Volksschule Gossendorf sowie dem Schulsprengel der Hauptschule Fehring zugeordnet.

Kooperationen der Gemeinde bestehen als Teil der Kleinregion „Fehring“, des Abwasserverbandes „Feldbach-Mittleres Raabtal“ sowie des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes Fehring.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Pertlstein ist von 1981 bis 2013 steigend (+11,8%). Am 1.1.2013 hatte Pertlstein 797 EinwohnerInnen, die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren Bevölkerungszuwachs auf 880 EinwohnerInnen aus.

Die Hauptverkehrsanbindung ist die B 57, welche Feldbach mit Fehring und weiter mit Jennersdorf verbindet. Der Rest des Gemeindegebietes ist hinsichtlich der Erreichbarkeit vom Gemeindestraßennetz abhängig. Pertlstein liegt an der Ostbahnlinie von Graz-Fehring-Wien bzw. nach Budapest.

Die Gemeinde ist eine klare Auspendlergemeinde. Die Steuerkraftkopfquote liegt 2011 mit € 742 rund 37% unter dem steirischen Durchschnitt von € 1.170.

Die finanzielle Lage der Gemeinde Pertlstein war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes positiv. Die Gemeinde Pertlstein konnte in den Jahren 2008 bis 2012 den ordentlichen Haushalt der Gemeinde immer mit Überschüssen abschließen.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Pertlstein zahlreiche Investitionsvorhaben im Betrachtungszeitraum mit Unterstützung aus Bedarfszuweisungsmitteln realisieren. Die Gemeinde Pertlstein war nicht immer in der Lage durch Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt diese Investitionsvorhaben zur Gänze zu finanzieren und auszugleichen.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ war im Betrachtungszeitraum immer positiv und wies die Gemeinde auch stets einen positiven Saldo der laufenden Gebarung aus.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 lassen eine geordnete Haushaltsführung erkennen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Pertlstein hat die Vereinigung mit den Gemeinden Fehring, Hatzendorf, Hohenbrugg-Weinberg und Johnsdorf-Brunn beschlossen.

Erwägung öffentlicher Interessen der gegenständlichen Gebietsänderung

Das Gemeindegebiet der Gemeinden Fehring, Hatzendorf, Hohenbrugg-Weinburg, Johnsdorf-Brunn und Pertlstein bildet topografisch durch die Lage im Raabtal einen gemeinsamen Naturraum. Die genannten Gemeinden grenzen aneinander.

Bedingt durch die naturräumlichen Verhältnisse beschränkt sich die Siedlungsentwicklung vornehmlich auf den Bereich des Raabtals.

Die Stadtgemeinde Fehring ist als Teilregionales Zentrum mit einer über das Gemeindegebiet hinausgehenden Versorgungs- und Dienstleistungsfunktion festgelegt. Zentralörtlich und hinsichtlich der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen sind die Umlandgemeinden stark nach Fehring orientiert. Die Nachbargemeinden partizipieren an der guten Ausstattung in Fehring, insbesondere bei der über Basisleistungen hinausgehenden Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen sowie der schulischen und ärztlichen Versorgung bestehen große Verflechtungen mit Fehring im Hinblick auf die Versorgungserfordernisse der BürgerInnen. Bereits jetzt bestehen mannigfaltige Kooperationen zwischen den Gemeinden.

Entsprechende raumordnungs- und verkehrspolitische Maßnahmen durch eine Vereinigung ermöglichen eine bessere Nutzung der vorhandenen Fläche für Siedlungsraum.

Durch die Vereinigung kann ein wirksameres Standortmanagement bzw. Standortangebot betrieben werden. Wichtige, auf die Zukunft ausgerichtete Vorhaben wie die Ausweisung von Bauland oder von gewerblich genutzten Flächen können in einem größeren regionalen Kontext gelöst werden.

Mit einer Vereinigung entsteht eine Gemeinde, in der sich die Potenziale an Siedlungsräumen, Gewerbe- und Industrieräumen aller Gemeinden ergänzen. Gleichzeitig ergibt sich damit eine funktionale Gebietseinheit mit einem städtischen Arbeits-, Dienstleistungs- und Bildungszentrum im zentralen Siedlungsgebiet sowie einer ergänzenden Wohn- und Naherholungsfunktion im Umland.

Bisher nur schwer zu koordinierende Bereiche wie die Siedlungsentwicklung, die Verkehrsplanung, die überörtliche Infrastruktur, Wirtschafts- und Standortpolitik werden deutlich einfacher.

Die Gemeinden Fehring, Pertlstein, Hohenbrugg-Weinberg gehören der Pfarre Fehring, die Gemeinden Hatzendorf, Hohenbrugg-Weinberg, Johnsdorf-Brunn der Pfarre Hatzendorf an.

Es ist somit zweckmäßig, die administrativen Gemeindegrenzen an die funktionalen Verflechtungs- und Nutzungsräume weitgehend anzupassen. Der Nutzen und die Kostentragung der in Anspruch genommenen Infrastruktur können in der neuen größeren Gemeinde zur Deckung gebracht werden.

Räumliche Funktionen können in einer größeren Gemeinde besser gebündelt werden, sodass im Wesentlichen eine Deckung zwischen der Gebietskörperschaft Gemeinde und den sich ergänzenden Daseinsgrundfunktionen Wohnen, Versorgung, Naherholung und Bildung stattfindet.

Durch die Stärkung der Funktionsfähigkeit des bestehenden Zentrums kann mittel- bis langfristig die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen in zumutbarer Entfernung sichergestellt werden.

Mit einer Vereinigung der Gemeinden wird somit einem erklärten Ziel der Strukturreform entsprochen, regionale Gemeindezentren zu stärken bzw. zu schaffen, die diese Grundversorgung leisten können.

Im Gebiet der neuen Gemeinde leben auf einer Fläche von rund 87 km² 7.361 EinwohnerInnen. Langfristig werden für das Gesamtgebiet Bevölkerungsverluste prognostiziert. Zentrale Zukunftsherausforderung in diesem Raum ist daher die mittel- bis langfristige Erhaltung und Attraktivierung des Versorgungs- und Dienstleistungsangebots.

Größere Gemeinden können die Instrumente der Raumplanung völlig neu einsetzen und die lokale Infrastruktur auf eine realistische, längerfristige Bevölkerungszahl ausrichten. Außerdem kann von einem erhöhten Handlungsspielraum im Hinblick auf die Erweiterung der Versorgungsleistungen für eine alternde Gesellschaft, eine Konzentration und Rationalisierung der Basisinfrastruktur zugunsten ergänzender Einrichtungen im Jugend- und Sportbereich sowie für ältere Personengruppen ausgegangen werden.

Der parallele Betrieb von gering ausgelasteten, identischen Einrichtungen in jeder Gemeinde verursacht höhere Gesamtkosten als der Betrieb nur einer Einrichtung; die vorhandene kommunale Infrastruktur kann durch eine Vereinigung effizienter genutzt werden. Mit einer Vereinigung würde dem Ziel der Strukturreform entsprochen, eine Stärkung und Professionalisierung der örtlichen Infrastruktur zu ermöglichen. Neben der Verbesserung der Effizienz können auch regional verfügbare Ressourcen besser genutzt werden.

Durch die Vereinigung der fünf Gemeinden zu einer neuen Gemeinde wird die politische Vertretung verkleinert und werden die bestehenden Gemeindeverwaltungen zusammengeführt. Im Bereich der politischen Organe der neuen Gemeinde wird der finanzielle Aufwand geringer. Durch eine umfassende und verschränkte Kompetenz der politischen Organe sowie der Gemeindeverwaltung kann die Effizienz deutlich gehoben werden.

Die möglichen positiven finanziellen Effekte im Bereich der Anschaffung von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern sowie eine professionellere Verwaltung mit Spezialisierung auf einzelne Verwaltungsgebiete und handhabbaren Vertretungsregelungen von MitarbeiterInnen versetzen die neue Gemeinde in die Lage, Kosten zu minimieren bzw. bei gleichem Aufwand die Dienstleistungsqualität der neuen Gemeinde zu heben.

Die neue Gemeinde ist aufgrund ihrer Bevölkerungszahl sowie ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und ihrer Verwaltungseinrichtungen in der Lage, die Anforderungen bestmöglich zu erfüllen.

Durch eine effizientere Nutzung der Infrastruktur, eine optimierte Raumplanung und die Schaffung der Möglichkeit, besser auf den prognostizierten Bevölkerungsverlust zu reagieren, sind mittelfristig insgesamt Kosteneinsparungen bzw. ist ein effizienter Einsatz der vorhandenen Budgetmittel zu erwarten. Darüber hinaus sind durch eine optimierte Ressourcenplanung im Bereich der Gemeindebediensteten mittelfristig Kosteneinsparungen möglich.

Durch diese Vereinigung wird die neue Gemeinde auch in finanzieller Hinsicht leichter in der Lage sein, ihre Pflichtaufgaben selbständig zu erfüllen und daneben die notwendigen Investitionen für die Gestaltung des kommunalen Raumes und ihre Gemeindemitglieder durchzuführen.

Die Stadtgemeinde Fehring sowie die Gemeinden Hohenbrugg-Weinberg, Johnsdorf-Brunn und Pertlstein haben sich prinzipiell für, die Gemeinde Hatzendorf gegen eine Vereinigung ausgesprochen. Eine Volksbefragung in der Gemeinde Hatzendorf ergab eine Ablehnung der Vereinigung mit den vier oben genannten Gemeinden.

Bei den Überlegungen über die Vereinigung der betroffenen Gemeinden wurde auch die Haltung der Gemeinden und der Gemeindemitglieder einbezogen und berücksichtigt. Letztlich maßgebend für die Entscheidung war die begründete Annahme, dass durch die Vereinigung der betroffenen Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, das die dargestellten Vorteile der neuen Kommunalstruktur als Komplex betrachtet für einen sicheren Bestand in der Zukunft nutzen kann.

Diese Gebietsänderung entspricht daher den in § 6 Abs. 2 GemO normierten öffentlichen Interessen und den Zielen des § 1 StGsrG.



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