1. Anlass und Zweck der Neuregelung


Gemeinde Sankt Margarethen bei Knittelfeld



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Gemeinde Sankt Margarethen bei Knittelfeld


Der Siedlungsraum der Gemeinde Sankt Margarethen bei Knittelfeld liegt am östlichen Randbereich des Aichfeldes in direktem Anschluss an die Stadtgemeinde Knittelfeld. Von der Stadt Knittelfeld durch den Lauf der Mur getrennt sowie begrenzt durch die nördlich des Siedlungsgebietes verlaufende Bahnlinie haben sich neben dem Hauptort Sankt Margarethen die Siedlungsbereiche Gobernitz, Ugendorf und Kroisbach entwickelt. In Fortsetzung der intensiven Flächennutzung in Knittelfeld bestehen in Sankt Margarethen vielfältige Nutzungsformen von Kerngebieten (gemischte Nutzung), Gewerbegebieten, Wohn- und Dorfgebieten.

Die Gemeinde Sankt Margarethen bei Knittelfeld verfügt über eine Grundversorgung vor Ort.

Die Gemeinde kooperiert mit den Gemeinden Rachau und Sankt Lorenzen bei Knittelfeld im Rahmen der Kleinregion „Bezirk Knittelfeld“ und des Tourismusverbandes „Almfrische Gleinalm“. Darüber hinaus besteht mit der Gemeinde Rachau ein Standesamts- sowie Staatsbürgerschaftsverband.

Die Gemeinde ist Volksschulstandort. Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Hauptschulen Knittelfeld zugeordnet.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Sankt Margarethen bei Knittelfeld ist von 1981 bis 2013 leicht rückläufig (2,4%), am 1.1.2013 hatte Sankt Margarethen bei Knittelfeld 1.309 EinwohnerInnen. Die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren Bevölkerungsverlust auf 1.219 EinwohnerInnen aus.

Die Anbindung von Sankt Margarethen an das übergeordnete Straßennetz erfolgt durch die L 553 über das Stadtgebiet von Knittelfeld zur S 36 oder in östlicher Richtung über die Gemeinde Sankt Lorenzen bei Knittelfeld ebenfalls zur S 36.

Die Gemeinde ist Standort für Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe (inkl. Flächenreserven für Betriebsansiedelungen), weist aber aufgrund der überwiegenden Wohnfunktion im Umfeld des Regionalen Zentrums Knittelfeld einen Auspendlerüberschuss auf. Die breite Talsohle des Murtales wird landwirtschaftlich genutzt.

Die Steuerkraftkopfquote liegt 2011 mit € 856 rund ein Viertel unter dem steiermarkweiten Durchschnitt von € 1.170.

Die finanzielle Lage der Gemeinde Sankt Margarethen bei Knittelfeld war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes positiv. Die Gemeinde Sankt Margarethen bei Knittelfeld konnte in den Jahren 2008 bis 2012 den ordentlichen Haushalt der Gemeinde immer mit Überschüssen abschließen.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Sankt Margarethen bei Knittelfeld zahlreiche Investitionsvorhaben im Betrachtungszeitraum mit Unterstützung aus Bedarfszuweisungsmitteln realisieren. Die Gemeinde Sankt Margarethen bei Knittelfeld war in der Lage, durch erhebliche Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt auch eigene Mittel für diese Investitionsvorhaben zur Verfügung zu stellen und somit einen Ausgleich zu ermöglichen.

Dementsprechend war die Kennzahl „freie Finanzspitze“ im Betrachtungszeitraum – mit Ausnahme des Jahres 2009 – immer positiv und wies die Gemeinde in denselben Jahren – außer wiederum im Jahre 2009 – einen positiven Saldo der laufenden Gebarung aus.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 lassen eine geordnete Haushaltsführung erkennen.



Erwägung öffentlicher Interessen der gegenständlichen Gebietsänderung

Die drei Gemeinden Rachau, Sankt Margarethen bei Knittelfeld und Sankt Lorenzen bei Knittelfeld bilden den östlichen Teil des Bezirkes Murtal. Sie schließen südöstlich an das Regionale Zentrum Knittelfeld an und werden nördlich durch den Flusslauf der Mur begrenzt. Die Gemeindegebiete umfassen Bereiche im ebenen Talboden des Murtales, den südlichen Bereich des Murdurchstiches bei Preg sowie weite Teile der nordwestlichen Ausläufer der Gleinalpe. Die Gemeinden Rachau, Sankt Lorenzen bei Knittelfeld und Sankt Margarethen bei Knittelfeld grenzen aneinander.

Die Gemeinden Sankt Margarethen bei Knittelfeld und Sankt Lorenzen bei Knittelfeld verfügen im Wesentlichen über eine Basisausstattung an öffentlichen und privaten Versorgungseinrichtungen, bei gleichzeitig geringer Distanz zwischen den Hauptorten (rund drei Kilometer).

Die neue Gemeinde kann die Instrumente der Raumplanung für die bisher getrennten Gebiete besser einsetzen und die lokale Infrastruktur auf eine realistische, längerfristige Bevölkerungszahl ausrichten. Durch eine Vereinigung ergeben sich neue Handlungsspielräume hinsichtlich der Raumentwicklung und Raumnutzung. Raumordnungspolitischen Problemen einer kleinteiligeren Entwicklungspolitik mit unterschiedlichen Vorstellungen der bisher getrennten Gemeinden kann durch die Vereinigung wirksamer begegnet werden. Darüber hinaus ergibt sich aus der Verfügbarkeit von Rohstoffen im ebenen Talbereich der Gemeinden Sankt Margarethen bei Knittelfeld sowie Sankt Lorenzen bei Knittelfeld (Kies- und Schotterabbau sowie Hartsteinwerk) ein permanentes Abstimmungserfordernis in der Steuerung der Rohstoffgewinnung, einerseits zur Vermeidung, bzw. Minimierung von Nutzungskonflikten mit bestehenden Siedlungsbereichen und Freizeitnutzungen, andererseits aber auch zur Entwicklung einer geordneten Nachnutzung.

Vor dem Hintergrund einer tendenziell rückläufigen Bevölkerungsentwicklung sowie einer Reduktion des Anteils der jüngeren Bevölkerungsgruppen ist zu berücksichtigen, dass der parallele Betrieb von nicht optimal ausgelasteten, identischen Einrichtungen und Infrastrukturen in jeder Gemeinde höhere Gesamtkosten als der Betrieb nur einer bzw. weniger Einrichtungen mit entsprechend höherer Auslastung verursacht. Die vorhandene kommunale Infrastruktur kann durch die Vereinigung sohin effizienter genutzt werden.

Auch räumliche Funktionen können in dieser neuen Gemeinde besser gebündelt werden, sodass im Wesentlichen eine Deckung zwischen der Gemeinde und den vorhandenen Daseinsgrundfunktionen Wohnen, Versorgung, Naherholung und Bildung stattfindet.

Im Gebiet der neuen Gemeinde leben auf einer Fläche von rund 148 km² insgesamt 2.708 EinwohnerInnen, langfristig werden für das Gesamtgebiet bis zum Jahr 2030 weitere Bevölkerungsverluste prognostiziert. Durch Nutzung der Instrumente der Raumplanung und einem effizienteren Einsatz der vorhandenen Infrastruktur ist die neue Gemeinde besser in der Lage, auf die Herausforderungen des Bevölkerungsschwundes sowie einer fortschreitenden Alterung der Bevölkerung zu reagieren.

Mit einer Vereinigung der betroffenen Gemeinden wird auch die Wirtschaft in der neuen Gemeinde gestärkt. Insbesondere ist die Vereinigung Grundlage für eine strategische und räumlich abgestimmte Standortentwicklung. Die neue Gemeinde verfügt darüber hinaus über einen Tourismusschwerpunkt, da insbesondere Sankt Lorenzen bei Knittelfeld und Rachau über räumlich ergänzende Potentiale im sanften Tourismus verfügen. Mit der Vereinigung werden eine bessere lokale Abstimmung und eine stärkere Vertretung von (touristischen) Interessen auf regionaler Ebene erreicht.

Durch die Vereinigung der betroffenen Gemeinden zu einer neuen Gemeinde wird die politische Vertretung verkleinert und werden die bestehenden Gemeindeverwaltungen zusammengeführt. Im Bereich der politischen Organe der neuen Gemeinde wird der finanzielle Aufwand geringer. Durch eine umfassende und verschränkte Kompetenz der politischen Organe und der Gemeindevertretung kann die Effizienz deutlich gehoben werden. Denn die möglichen positiven finanziellen Aspekte im Bereich der Anschaffung von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern sowie eine professionellere Verwaltung mit der Spezialisierung auf einzelne Verwaltungsgebiete und handhabbaren Vertretungsregelungen unter den MitarbeiterInnen versetzen die neue Gemeinde in die Lage, Kosten zu minimieren, bzw. bei gleichem Aufwand die Dienstleistungsqualität der neuen Gemeinde zu heben.

Durch eine effizientere Nutzung der Infrastruktur, eine optimierte Raumplanung und die Schaffung der Möglichkeit für die neue Gemeinde, besser auf den prognostizierten Bevölkerungsrückgang sowie die Alterung der Bevölkerung zu reagieren, sind mittelfristig insgesamt Kosteneinsparungen, bzw. ist ein effizienterer Einsatz der vorhandenen Budgetmittel zu erwarten. Darüber hinaus sind durch eine optimierte Ressourcenplanung im Bereich der Gemeindebediensteten mittelfristig Kosteneinsparungen möglich.

Durch die Vereinigung wird die neue Gemeinde auch in finanzieller Hinsicht eher in der Lage sein, ihre Pflichtaufgaben selbständig zu erfüllen und daneben die notwendigen Investitionen für die Gestaltung des kommunalen Raumes und ihre Gemeindemitglieder durchzuführen.

Die Gemeinden Rachau und Sankt Lorenzen bei Knittelfeld haben sich für eine Vereinigung ausgesprochen, die Gemeinde Sankt Margarethen bei Knittelfeld gegen eine solche. Eine Volksbefragung in der Gemeinde Sankt Margarethen bei Knittelfeld ergab eine Ablehnung der Vereinigung, ebenso eine Befragung in der Gemeinde Sankt Lorenzen bei Knittelfeld.

Bei den Überlegungen über eine Vereinigung der drei Gemeinden wurde auch die Haltung der Gemeinden sowie der Gemeindemitglieder einbezogen und gewürdigt. Letztlich maßgeblich für die Entscheidung war die begründete Annahme, dass durch die Vereinigung der drei Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, das die dargestellten Vorteile der neuen Kommunalstruktur als Komplex betrachtet für einen sicheren Bestand in der Zukunft nutzen kann.

Diese Gebietsänderung entspricht daher auch den in § 6 Abs. 2 GemO normierten öffentlichen Interessen und ist leitbildgerecht im Sinne des § 1 StGsrG.



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