1. Anlass und Zweck der Neuregelung



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Zu § 3 Abs. 6 Z. 4:


Die neue Stadtgemeinde Rottenmann

An der Vereinigung sind folgende Gemeinden beteiligt:


Gemeinde Oppenberg


Das Gemeindegebiet erstreckt sich im Bereich der Niederen Tauern (Wölzer Tauern) und wird hauptsächlich vom Hochtal der Gulling und den begleitenden Höhenzügen gebildet, wobei der Ortskern und Hauptsiedlungsbereich am Hochplateau, das die Gemeinde Oppenberg gegen Norden abschließt, liegt. Die Gemeinde Oppenberg ist eine Gemeinde bergbäuerlichen Typs und weist aufgrund ihrer natürlichen Lage Streusiedlungscharakter auf.

Die Gemeinde Oppenberg ist mit öffentlichen und privaten Gütern unterversorgt, sodass sie zentralörtlich und funktionell nach Rottenmann orientiert ist. Hinsichtlich der Versorgung der BürgerInnen mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen sowie des (Pflicht-) Schulangebotes und der ärztlichen Versorgung bestehen Verflechtungen mit der Nachbargemeinde Rottenmann.

Oppenberg ist Volksschulstandort und gemäß Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels dem Schulsprengel der Hauptschule Rottenmann zugeordnet.

Die Gemeinde Oppenberg ist in den Abfallwirtschaftsverband Liezen integriert.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Oppenberg ist von 1981 bis 2013 stark rückläufig (-21,9%), am 1.1.2013 hatte Oppenberg 243 EinwohnerInnen. Die Prognosen bis 2030 gehen von einem stagnierenden Bevölkerungsstand von 235 EinwohnerInnen aus.

Die Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz erfolgt über die L 739 Oppenbergerstraße als Hauptverbindung in Richtung Rottenmann, wo der Anschluss an die B 113 Schoberpass Straße und die A 9 Pyhrnautobahn gegeben ist.

Die Gemeinde Oppenberg ist eine Auspendlergemeinde. Die Steuerkraftkopfquote liegt mit € 903 um 22,8 % unter dem Steiermarkdurchschnitt von € 1.170.

Die finanzielle Lage der Gemeinde Oppenberg war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 von Schwierigkeiten geprägt. Die Gemeinde Oppenberg konnte in den Jahren 2008 bis 2012 u.a. mit Hilfe von Bedarfszuweisungsmitteln den ordentlichen Haushalt der Gemeinde ausgleichen bzw. mit Überschüssen gestalten.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Oppenberg im Betrachtungszeitraum trotz Zuführungen aus dem ordentlichen Haushalt einzelne außerordentliche Vorhaben nicht ausfinanzieren.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ ergibt im Betrachtungszeitraum ein uneinheitliches Bild. Die Gemeinde wies lediglich im Jahr 2008 und 2011 eine positive freie Finanzspitze aus. Der Saldo der laufenden Gebarung war nur im Jahr 2008 positiv.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahr 2014 und 2015 der Gemeinde Oppenberg lassen einen ausgeglichenen ordentlichen Haushalt nicht erwarten.

Stadtgemeinde Rottenmann


Die Stadtgemeinde Rottenmann ist gekennzeichnet durch eine inneralpine Lage im Paltental, das nördlich von den Nordalpen (Eisenerzer Alpen) und südlich von den Niederen Tauern (Wölzer Tauern) begrenzt wird. Topographisch bedingt befinden sich dort auch die Hauptsiedlungsgebiete mit dem städtischen Mittelpunkt in der Talsohle.

Der Siedlungsraum der Stadtgemeinde Rottenmann besteht aus mehreren Ortsteilen und ist geprägt von unterschiedlichen Siedlungsformen. Neben dem städtischen Siedlungskörper mit Vorstädten als Siedlungsschwerpunkt existieren historische Dorfkerne, Siedlungen mit vorwiegend Geschossbau bzw. Mehrfamilienhäusern sowie Siedlungen mit vorwiegender Einfamilienhausstruktur.

Die Stadtgemeinde Rottenmann ist im Regionalen Entwicklungsprogramm Liezen als Teilregionales Versorgungszentrum ausgewiesen und hat somit eine wichtige Auffangfunktion für das Hinterland. Auch durch die Lage an überregional bedeutsamen Verkehrsachsen weist die Stadtgemeinde Rottenmann eine Vielzahl an unterschiedlichen Nutzungen wie produzierendes Gewerbe, Handel sowie öffentliche und private Einrichtungen und Dienstleistungen auf. Die Gemeinde verfügt damit über eine umfassende Versorgungsinfrastruktur und ergänzende höherrangige Infrastruktureinrichtungen.

Die Stadtgemeinde Rottenmann ist Volks- und Hauptschulstandort. Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels umfasst der Schulsprengel der Hauptschule auch die Gemeinden Oppenberg und Selzthal.

Kooperationen der Stadtgemeinde Rottenmann bestehen als Teil des Abwasserverbandes „Paltental“ und des Abfallwirtschaftsverbandes „Liezen“.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Rottenmann ist von 1981 bis 2013 rückläufig (-6,5%), am 1.1.2013 hatte Rottenmann 5.065 EinwohnerInnen. Die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren Bevölkerungsverlust auf 4.820 EinwohnerInnen aus.

Die Stadtgemeinde Rottenmann liegt unmittelbar an der B 113 Schoberpass Straße sowie der A 9 Pyhrnautobahn, die das Palten-Liesingtal von Nord-Westen nach Süd-Osten durchquert. Dadurch ist eine sehr gute Anbindung an das regionale sowie überregionale Verkehrsnetz gegeben. Im nordwestlichen Gemeindegebiet verbindet die L 739 Oppenbergerstraße Rottenmann mit der angrenzenden Gemeinde Oppenberg.

Durch diese gute Verkehrsanbindung ist Rottenmann nicht nur eine beliebte Wohngemeinde, sondern auch ein hervorragender Standort für Gewerbe und Industrie. Im Regionalen Entwicklungsprogramm Liezen ist Rottenmann, da Leitbetriebe der Region im Gemeindegebiet angesiedelt sind, als regionaler Industrie- und Gewerbestandort festgelegt. Diese Betriebe sind wichtige Arbeitgeber in der Stadtgemeinde. Trotz der Nähe zu touristisch bedeutsamen Wintersportdestinationen spielt der Tourismus in der Stadtgemeinde Rottenmann eine untergeordnete Rolle.

Die Stadtgemeinde Rottenmann ist eine Auspendlergemeinde. Die Steuerkraftkopfquote liegt 2011 mit € 999 um 14,6 % unter dem Steiermarkdurchschnitt von € 1.170.

Die finanzielle Lage der Stadtgemeinde Rottenmann war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 unterschiedlich. Die Stadtgemeinde Rottenmann konnte in den Jahren 2008 bis 2012 den ordentlichen Haushalt der Stadtgemeinde immer ausgeglichen bzw. mit Überschüssen gestalten.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Stadtgemeinde Rottenmann im Betrachtungszeitraum trotz Zuführungen aus dem ordentlichen Haushalt einzelne außerordentliche Vorhaben nicht ausfinanzieren.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ ergibt im Betrachtungszeitraum ein uneinheitliches Bild. Die Stadtgemeinde wies lediglich im Jahr 2008 eine positive freie Finanzspitze aus. Der Saldo der laufenden Gebarung weist jedoch im Beobachtungszeitraum immer ein positives Ergebnis auf.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahr 2014 und 2015 der Stadtgemeinde Rottenmann lassen einen ausgeglichenen ordentlichen Haushalt erwarten.

Erwägung öffentlicher Interessen der gegenständlichen Gebietsänderung

Topographisch und naturräumlich liegt das Gesamtgebiet der neuen Gemeinde überwiegend in den Niederen Tauern, hat jedoch auch Anteil am Paltental und den Nordalpen. Die beiden Gemeinden grenzen aneinander. Die Siedlungsstruktur ist aufgrund dieser topographischen Lage uneinheitlich. Im Paltental dominiert der städtisch kompakte Siedlungskörper der Stadt Rottenmann, hingegen ist der Hauptsiedlungsbereich des bergbäuerlichen Oppenberg mit seiner Lage auf einem Hochplateau von Streusiedlungen gekennzeichnet. Die Ortszentren der beiden Gemeinden liegen ca. neun Kilometer voneinander entfernt, die Entfernung kann aber aufgrund der guten Anbindung über die L 379 als zumutbar angesehen werden.

Durch die Vereinigung der Stadtgemeinde Rottenmann und der Gemeinde Oppenberg kann die neue Gemeinde die Instrumente der örtlichen Raumplanung für den bisher geteilten Raum besser einsetzen, indem die mittel- bis langfristige Entwicklung des neuen, größeren Raumes tatsächlich auf der neuen Gemeindeebene gestaltbar ist.

Die Stadtgemeinde Rottenmann ist im Regionalen Entwicklungsprogramm Liezen als regionaler Industrie- und Gewerbestandort festgelegt und ein diesen Wirtschaftszweig betreffender Ausbau wäre für das Gesamtgebiet von Bedeutung.

Die Versorgung der Bevölkerung von Oppenberg mit Gütern und Dienstleistungen, im Gesundheits- und Sozialbereich sowie eine entsprechende Infrastruktur sind nicht vorhanden. Die beiden Gemeinden sind derart miteinander verflochten, dass die Bevölkerung ihren diesbezüglichen Bedarf im Teilregionalen Versorgungszentrum Rottenmann decken kann. Aufgrund der geringen Bevölkerungszahl wird der Haushaltsausgleich für die Gemeinde Oppenberg immer schwieriger gestaltbar.

Durch eine Annäherung der administrativen Gemeindegrenzen an die funktionalen Verflechtungs- und Nutzungsräume der Gemeinden Rottenmann und Oppenberg wird es auch einfacher, Nutzen und Kostentragung der Infrastruktur in der neuen größeren Gemeinde zur Deckung zu bringen.

Hinsichtlich der gesamten Versorgungsinfrastruktur ist Oppenberg stark nach Rottenmann ausgerichtet und es bestehen bereits große Verflechtungen im Hinblick auf die Versorgungserfordernisse der BürgerInnen. Insbesondere bei schulischer und ärztlicher Versorgung sowie bei der über Basisleistungen hinausgehenden Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen bestehen Verflechtungen im Hinblick auf die Versorgungserfordernisse der BürgerInnen.

Mit der Vereinigung der Gemeinden Rottenmann und Oppenberg kann eine multifunktionale Gebietseinheit mit einem gestärkten Arbeits-, Bildungs- und Dienstleistungszentrum Rottenmann sowie einer ergänzenden Wohnfunktion im Umfeld von Rottenmann realisiert werden.

Im Gesamtgebiet leben auf einer Fläche von rund 205 km² 5.308 EinwohnerInnen. Für die Zukunft werden Bevölkerungsverluste prognostiziert. In Anbetracht der notwendigen Reaktion auf die Bevölkerungsentwicklung, aber auch Alterung, ermöglicht die Vereinigung von Rottenmann und Oppenberg eine mittel- bis langfristige Erhaltung und Attraktivierung des Versorgungs- und Dienstleistungsangebots.

Durch die Vereinigung zu einer neuen Gemeinde kann die Bevölkerung von Oppenberg von der Stadtverwaltung Rottenmanns profitieren.

Mit der organisatorischen Zusammenführung der örtlichen Infrastruktur ist auch eine verbesserte Qualitätssicherung, höhere Auslastung und Effizienz in der Wartung und Verwaltung zu erwarten.

Die neue Gemeinde wird auch in finanzieller Hinsicht leichter in der Lage sein, ihre Pflichtaufgaben selbständig zu erfüllen und notwendige Investitionen für die Gestaltung des kommunalen Raumes und ihrer Gemeindemitglieder durchzuführen.

Die Stadtgemeinde Rottenmann hat grundsätzlich eine positive Haltung gegenüber einer freiwilligen Vereinigung signalisiert, letztlich aber keinen derartigen Gemeinderatsbeschluss gefasst. Die Gemeinde Oppenberg hat sich für den Erhalt ihrer Eigenständigkeit ausgesprochen.

Bei den Überlegungen über die Vereinigung der beiden Gemeinden wurde auch die Haltung der Gemeinden gewürdigt. Letztlich maßgeblich für die Entscheidung war die begründete Annahme, dass durch die Vereinigung der betroffenen Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, das die dargestellten Vorteile der neuen Kommunalstruktur als Komplex betrachtet für einen sicheren Bestand in der Zukunft nutzen kann.

Diese Gebietsänderung entspricht daher den in § 6 Abs. 2 GemO normierten öffentlichen Interessen und den Zielen des § 1 StGsrG.


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