1. Anlass und Zweck der Neuregelung



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Zu § 3 Abs. 7 Z. 1:


Die neue Gemeinde Teufenbach-Katsch

An der Vereinigung sind folgende Gemeinden beteiligt:


Gemeinde Frojach-Katsch


Die Gemeinde Frojach-Katsch hat Anteil am oberen Murtal sowie den Murbergen der Zentralalpen im Norden und den Ausläufern der Gurktaler Alpen im Süden. In Anbetracht der naturräumlichen Lage sowie der Nutzungsbeschränkungen (Waldflächen, Almen) ergeben sich damit beschränkende Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung.

Die Siedlungsstruktur wird stark von den topographischen Gegebenheiten der Gebirgstäler beeinflusst. Das Hauptsiedlungsgebiet von Frojach-Katsch liegt überwiegend im oberen Murtal und besteht aus zwei Hauptsiedlungsgebieten (Frojach und Katsch), darüber hinaus weist die Gemeinde mehrere Streusiedlungsbereiche auf. Die Siedlungsstruktur im dezentralen Bereich ist weitläufig und zersplittert.

Frojach-Katsch hat keine zentralörtliche Funktion im Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Murau, die Gemeinde weist aber eine Grundversorgung vor Ort auf.

Frojach-Katsch ist Teil der Kleinregion „Scheifling“. Die Gemeinde ist Volksschulstandort. Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Hauptschulen Murau zugeordnet.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Frojach-Katsch ist von 1981 bis 2013 leicht rückläufig (-3,7%), am 1.1.2013 hatte Frojach-Katsch 1.140 EinwohnerInnen. Die Prognosen bis 2030 gehen von einem leichten Bevölkerungsverlust auf 1.120 EinwohnerInnen aus.

Die Gemeinde ist gut an das regionale und überregionale Verkehrsnetz angebunden, die B 96 und die L 501 führen durch das Gemeindegebiet und bieten damit gute Standortvoraussetzungen für Betriebsansiedlungen. Darüber hinaus besteht noch der Bahnhof Frojach-Katschtal als ÖPNV-Verbindung. Zur Sicherung der Standortvoraussetzungen für die bestehenden Betriebe und Flächenpotentiale ist Frojach-Katsch im Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Murau auch als regionaler Industrie- und Gewerbestandort festgelegt.

Die Gemeinde ist eine überwiegende Auspendlergemeinde, die Steuerkraftkopfquote liegt 2011 mit € 964 um insgesamt 18 % unter dem steirischen Durchschnitt von € 1.170.

Die finanzielle Lage der Gemeinde Frojach-Katsch war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 von finanziellen Schwierigkeiten geprägt. Die Gemeinde konnte im Jahr 2010 den ordentlichen Haushalt nicht ausgeglichen gestalten. In den Jahren 2011 und 2012 war dies der Gemeinde allerdings nur unter Zuzählung von Bedarfszuweisungsmitteln möglich.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Frojach-Katsch im Beobachtungszeitraum einzelne außerordentliche Vorhaben nicht ausfinanzieren.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ ergibt im Betrachtungszeitraum ein uneinheitliches Bild. In den Haushaltsjahren 2009 und 2010, war die freie Finanzspitze negativ. Die Gemeinde wies stets einen positiven Saldo der laufenden Gebarung aus.

Der Voranschlag 2013 der Gemeinde Frojach-Katsch lässt einen ausgeglichenen ordentlichen Haushalt erwarten. Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 lassen hingegen einen ausgeglichenen ordentlichen Haushalt nicht erwarten.

Der Gemeinderat der Gemeinde Frojach-Katsch hat die Vereinigung mit der Gemeinde Teufenbach beschlossen.


Gemeinde Teufenbach


Die flächenkleine Gemeinde Teufenbach liegt im Oberen Murtal westlich des Raumes Scheifling - Niederwölz und besteht aus einem kompakten Ortskern mit einer dichten Siedlungsstruktur und Funktionsmischung im Talbereich sowie den südlich angrenzenden steilen Hangbereichen.

Die Gemeinde ist Wohn-, Industrie- und Gewerbestandort, es bestehen eine Reihe von Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben.

Zur Sicherung der Standortvoraussetzungen für die bestehenden Betriebe und Flächenpotentiale ist Teufenbach im Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Murau auch als regionaler Industrie- und Gewerbestandort festgelegt.

Die Gemeinde Teufenbach hat im Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Murau keine zentralörtliche Funktion, weist aber unterschiedliche Nutzungen wie produzierendes Gewerbe, sowie öffentliche und private Einrichtungen und Dienstleistungen auf. Die Gemeinde verfügt damit über eine Grundversorgung vor Ort und ergänzende Infrastruktureinrichtungen. Im Bereich der Freizeitinfrastruktur sowie der sozialen Infrastruktur weist Teufenbach eine gute Ausstattung auf.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Teufenbach ist von 1981 bis 2013 steigend (+13,3%), am 1.1.2013 hatte Teufenbach 700 EinwohnerInnen, die Prognosen bis 2030 gehen von einem leichten Bevölkerungsverlust auf 680 EinwohnerInnen aus.

Die Gemeinde ist gut an das regionale und überregionale Verkehrsnetz angeschlossen, die L 513 und die B 96 führen durch das Gemeindegebiet. Der Bahnhof Teufenbach besteht als ÖPNV-Verbindung. Die Gemeinde ist Volksschulstandort. Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Hauptschule Scheifling zugeordnet.

Teufenbach ist als Wohn-, Industrie- und Gewerbestandort kleinregionaler Arbeitgeber und weist einen klaren Einpendlerüberschuss auf (2010: +323). Die Steuerkraftkopfquote liegt mit € 1.477 deutlich über dem steirischen Durchschnitt von € 1.170.

Die finanzielle Lage der Gemeinde Teufenbach war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes positiv. Die Gemeinde konnte in den Jahren 2008 bis 2012 den ordentlichen Gemeindehaushalt immer mit Überschüssen abschließen.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Teufenbach im Beobachtungszeitraum einzelne außerordentliche Vorhaben nicht ausfinanzieren.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ im Betrachtungszeitraum war immer positiv und wies die Gemeinde auch stets einen positiven Saldo der laufenden Gebarung aus.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 lassen eine geordnete Haushaltsführung erkennen.

Erwägung öffentlicher Interessen der gegenständlichen Gebietsänderung

Ein Großteil der Hauptsiedlungsgebiete beider Gemeinden ist in das gemeinsame, naturräumlich verknüpfte Katschtal sowie das Obere Murtal eingebettet. Die naturräumlich und funktionell bedingten Gemeindegrenzen in diesem Bereich sind kaum ausgeprägt. Im Umfeld dieser Siedlungsansätze überwiegt ein disperses, von mehreren Siedlungssplittern geprägtes räumliches Gefüge. Die genannten Gemeinden grenzen aneinander.

Die neue Gemeinde kann die Instrumente der Raumplanung für die bisher getrennten Gebiete besser einsetzen und die lokale Infrastruktur auf eine realistische, längerfristige Bevölkerungszahl ausrichten. Durch eine Vereinigung ergeben sich neue Handlungsspielräume hinsichtlich der Raumentwicklung und Raumnutzung, entsprechende raumordnungs- und verkehrspolitische Maßnahmen ermöglichen eine bessere Nutzung der vorhandenen Fläche für Siedlungsraum. Hierdurch ergeben sich gerade in Gebieten mit einschränkend-begrenzenden Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung Vorteile.

Die beiden Gemeinden haben keine zentralörtliche Funktion im Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Murau, vor allem die Gemeinde Teufenbach hat jedoch die öffentliche-soziale Infrastruktur ständig ausgebaut. Beide Gemeinden verfügen über eine Grundversorgung vor Ort, in Teufenbach ist die Siedlungsstruktur aufgrund des kompakten Siedlungskörpers von günstigen Einzugsbereichen zur Nahversorgung geprägt. Frojach-Katsch partizipiert vor allem im Bereich der sozialen Infrastruktur an der guten Ausstattung in Teufenbach. Die beiden Gemeinden liegen ca. fünf Kilometer voneinander entfernt.

Der parallele Betrieb von gering ausgelasteten, identischen Einrichtungen in jeder Gemeinde verursacht höhere Gesamtkosten als der Betrieb nur einer Einrichtung. Die vorhandene kommunale Infrastruktur kann durch die Vereinigung effizienter genutzt werden, wodurch mittel- bis langfristig die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen und privaten Dienstleistungen in zumutbarer Entfernung sichergestellt werden kann.

Im Gebiet der neuen Gemeinde leben auf einer Fläche von rund 42 km² in Summe 1.840 EinwohnerInnen, langfristig werden jedoch bis zum Jahr 2030 leichte Bevölkerungsverluste prognostiziert. In Anbetracht der notwendigen Reaktion auf die Bevölkerungsentwicklung, aber auch die Alterung, ermöglicht die Vereinigung eine mittel- bis langfristige Erhaltung sowie Erhöhung der Attraktivität des Versorgungs- und Dienstleistungsangebotes.

Mit einer Vereinigung der beiden Gemeinden wird auch die Wirtschaft in der neuen Gemeinde gestärkt. Insbesondere ist die Vereinigung Grundlage für eine strategische und räumlich abgestimmte Standortentwicklung. Dadurch können wichtige, auf die Zukunft ausgerichtete Vorhaben wie die Ausweisung von Bauland oder gewerblich genutzter Flächen in einem größeren regionalen Kontext gelöst werden.

Durch die Vereinigung der beiden Gemeinden zu einer neuen Gemeinde wird die politische Vertretung verkleinert und werden die bestehenden Gemeindeverwaltungen zusammengeführt. Im Bereich der politischen Organe der neuen Gemeinde wird der finanzielle Aufwand geringer. Durch eine umfassende und verschränkte Kompetenz der politischen Organe und der Gemeindevertretung kann die Effizienz deutlich gehoben werden. Denn die möglichen positiven finanziellen Aspekte im Bereich der Anschaffung von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern als auch eine Verwaltung mit der Spezialisierung auf einzelne Verwaltungsgebiete und handhabbaren Vertretungsregelungen unter den MitarbeiterInnen versetzen die neue Gemeinde in die Lage, Kosten zu minimieren, bzw. bei gleichem Aufwand die Dienstleistungsqualität der neuen Gemeinde zu heben.

Durch eine effizientere Nutzung der bestehenden Infrastruktur, eine optimierte Raumplanung und die Schaffung der Möglichkeit für die neue Gemeinde, besser auf die Bevölkerungsentwicklung und die Alterung der Bevölkerung zu reagieren, sind mittelfristig insgesamt Kosteneinsparungen, bzw. ist ein noch effizienterer Einsatz der vorhandenen Budgetmittel zu erwarten.

Durch die Vereinigung wird die neue Gemeinde auch in finanzieller Hinsicht leichter in der Lage sein, ihre Pflichtaufgaben selbständig zu erfüllen und daneben die notwendigen Investitionen für die Gestaltung des kommunalen Raumes und ihre Gemeindemitglieder durchzuführen.

Die Gemeinde Frojach-Katsch hat sich für eine Vereinigung ausgesprochen, die Gemeinde Teufenbach dagegen. Eine Volksbefragung in der Gemeinde Teufenbach ergab eine Ablehnung der Vereinigung.

Bei den Überlegungen über die Vereinigung der beiden Gemeinden wurde auch die Haltung der Gemeinden sowie der Gemeindemitglieder einbezogen und gewürdigt. Letztlich maßgeblich für die Entscheidung war die begründete Annahme, dass durch die Vereinigung der betroffenen Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, das die dargestellten Vorteile der neuen Kommunalstruktur als Komplex betrachtet für einen sicheren Bestand in der Zukunft nutzen kann.

Diese Gebietsänderung entspricht daher den in § 6 Abs. 2 GemO normierten öffentlichen Interessen und ist auch leitbildgerecht im Sinne des § 1 StGsrG.


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