Anlage 1 zu 08/065/01.1 Geänderte Stellungnahme zu Kapitel 2.4.3.1
Kapitel 2.4.3.1 – Schwerpunkt für Industrie, Gewerbe und gewerbliche Dienstleistungseinrichtungen Auch bei der Ausweisung der Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und gewerbliche Dienstleistungen orientiert sich der Regionalplanentwurf nicht am Gebot der Bündelung und Konzentration.
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Für die überörtliche Neuansiedlung oder Verlagerung von Gewerbebetrieben besteht für das Oberzentrum nur die Ausweisung eines (unrealistischen) Schwerpunktes für Industrie und Gewerbe (Reutlingen / Wannweil). Dies ist nicht der Bedeutung des Oberzentrums entsprechend herausgearbeitet. Die Ausweisung von Schwerpunkten konzentriert sich auf Unter- und Kleinzentren.
Für die Ausweisung von Schwerpunkten für Industrie- und Gewerbegebiete gilt das Gebot der Bündelung und Konzentration. Ein zentrales Thema bei der Ausweisung spielen auch Erweiterungsmöglichkeiten am Standort.
Begründung: Im Oberzentrum Reutlingen / Tübingen ist nur ein Schwerpunkt für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen ausgewiesen. Dieser betrifft das Gewerbegebiet Reutlingen/Kusterdingen/ Wannweil, obwohl hiervon bekannt ist, dass seine Realisierung in naher Zukunft schwierig ist. Im Oberzentrum stehen keine großen, zusammenhängenden Gewerbeflächen mehr für die Ansiedlung und Erweiterung der Unternehmen zur Verfügung. Die Nachfrage nach gewerblichen Flächen kann derzeit nicht gedeckt werden. Ein zentrales Thema sind auch Erweiterungen am Standort. Selbstverständlich ist die Reaktivierung innerstädtischer Flächen oberstes Ziel des Oberzentrums. Diese Flächen sind aber nicht immer uneingeschränkt für alle Unternehmen verwendbar, so dass im Oberzentrum auch für andere Standortanforderungen der Flächenbedarf gedeckt werden muss.
In der Vergangenheit wurde von der Stadt Reutlingen die interkommunale Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Gewerbe- bzw. Dienstleistungsgebieten aktiv und erfolgreich betrieben. Gerade im Bereich des Gemarkungsdreiecks Reutlingen, Pfullingen und Eningen unter Achalm möchte die Stadt Reutlingen diese Tradition fortsetzen und die interkommunale Zusammenarbeit in Form eines gemeinsamen Wirtschafts- und Entwicklungsgebietes ausweiten. Ziel ist es, den bereits heute vorhandenen Standort für Gewerbe und Industrie auch im Hinblick auf die künftig verbesserte Verkehrslage durch den Scheibengipfeltunnel noch weiter voran zu bringen.
Der Ansiedlungsdruck im Nordraum ist hoch. Im Zusammenhang mit der räumlichen Entwicklung und Stärkung der Filder-Region durch den Flughafen und den Ausbau der Landesmesse kann das Oberzentrum mit seinem Verflechtungsbereich profitieren. Die besonderen Strukturen des Oberzentrums mit den Hochschulen und dem Wissenstransfer in die Unternehmen wirken unterstützend. Der verkehrsgünstig gelegene Nordraum, der an der im Landesentwicklungsplan 2002 ausgewiesenen Landesentwicklungsachse Stuttgart-Reutlingen-Tübingen liegt, wird als Standort für Gewerbe und Industrie, aber auch für das Wohnen in den nächsten Jahren noch stark nachgefragt sein. Die vorhandenen Potenziale in diesem Bereich, richtig mit der Nachfrage verknüpft, stellen eine Chance für die Prosperität der gesamten Region dar. Aus diesem Grund ist die Ausweisung weiterer Schwerpunkte im Oberzentrum dringend notwendig.
In Reutlingen sind zwei weitere Standorte mit Schwerpunkt für Gewerbe und Industrie zu kennzeichnen.:
Erweiterung Mahden II (vgl. Korrektur Raumnutzungskarte Nr. 17)
Erweiterung Stettert (vgl. Korrektur Raumnutzungskarte Nr. 23)