1. Anlass und Zweck der Neuregelung



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Gemeinde Tauplitz


Die Gemeinde Tauplitz liegt am südöstlichen Eingangsbereich zum Ausseerland, am östlichen Rand des Mitterndorfer Beckens. Die Umgebung ist geprägt durch das Tote Gebirge im Norden und dem massiven Grimmingstock im Süden. In westlicher Richtung erstreckt sich das Mitterndorfer Becken. Bedingt durch die naturräumlichen Verhältnisse beschränkt sich die Siedlungsentwicklung vornehmlich auf den Bereich des Mitterndorfer Beckens.

Durch diese topographische Lage sowie Nutzungsbeschränkungen aufgrund der steilen Hangsituation sowie ausgedehnten Wald- und Almenbereiche ergeben sich einschränkend-begrenzende Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung. Der überwiegende Teil der Gemeinde wird von den bewaldeten Gebirgsbereichen der Nordalpen eingenommen - nur 14 % des Gemeindegebietes kann als Dauersiedlungsraum angesehen werden.

Der Ortskern Tauplitz weist einen geschlossenen Siedlungskörper mit einer alten, gewachsenen Struktur auf. Richtung Süden bestehen weitere Siedlungssplitter bzw. Ortschaften entlang der B 145, die jedoch räumlich nicht mit dem Ortskern verflochten sind.

Die Gemeinde Tauplitz ist Tourismusgemeinde und Wohnstandort im Nahbereich des Teilregionalen Versorgungszentrums Bad Mitterndorf. Tauplitz verfügt über eine Grundversorgung vor Ort. Die Gemeinde ist zentralörtlich und funktionell nach Bad Mitterndorf orientiert. Hinsichtlich der Versorgung der BürgerInnen mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen sowie des (Pflicht-) Schulangebotes und der (fach-) ärztlichen Versorgung bestehen Verflechtungen mit der Nachbargemeinde Bad Mitterndorf in ca. sechs Kilometer Entfernung.

Tauplitz ist Volksschulstandort. Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Hauptschule Bad Mitterndorf zugeordnet.

Tauplitz ist Teil des Tourismusverbandes „Ausseerland – Salzkammergut“.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Tauplitz ist von 1981 bis 2013 rückläufig (-5,8%), am 1.1.2013 hatte Tauplitz 995 EinwohnerInnen, die Prognosen bis 2030 gehen von einem leicht zunehmenden Bevölkerungsstand von 1.021 EinwohnerInnen aus.

Die regionale Anbindung von Tauplitz erfolgt über die B 145 sowie die L 732.

Der wirtschaftliche Schwerpunkt der Gemeinde liegt vorrangig im Wintertourismus. Die Tauplitzalm befindet sich im nördlichen Bereich von Tauplitz und erstreckt sich in westlicher Richtung auch auf das Gemeindegebiet von Bad Mitterndorf.

Dem Grimming vorgelagert, erhebt sich der Kulm im südwestlichen Gemeindegebiet. Die Kulmschanze wurde 1950 erbaut, seitdem finden immer wieder internationale Veranstaltungen statt. Die Gemeinde zählt zu den nächtigungsstärksten Gemeinden der Steiermark mit über 100.000 Nächtigungen pro Tourismusjahr. Die Gemeinde ist bestrebt, den Ganzjahrestourismus als Basis der örtlichen Wirtschaft weiter zu entwickeln.

Die Gemeinde Tauplitz ist geprägt durch eine hohe Auspendlerrate der Arbeitnehmer. Die Steuerkraftkopfquote entspricht 2011 mit € 1.168 dem steirischen Durchschnitt von € 1.170.

Die finanzielle Lage der Gemeinde Tauplitz war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 Besorgnis erregend. Die Gemeinde Tauplitz konnte in den Jahren 2008 bis 2010, trotz erheblicher Bedarfszuweisungsmittel (Haushaltsabgänge und Härteausgleich) des Landes Steiermark, den ordentlichen Haushalt nicht ausgleichen. Nur in den Jahren 2011 bis 2012 konnten geringfügige Überschüsse erreicht werden.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Tauplitz im Betrachtungszeitraum einzelne außerordentliche Vorhaben nicht ausfinanzieren.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ ergibt im Betrachtungszeitraum ein uneinheitliches Bild. Die Gemeinde wies in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2012 eine negative freie Finanzspitze aus.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 der Gemeinde Tauplitz lassen einen ausgeglichenen ordentlichen Haushalt nicht erwarten.

Die Gemeinde musste daher von der Aufsichtsbehörde im Jahr 2013 schriftlich aufgefordert werden, ein Konsolidierungskonzept unter besonderer Beachtung einer drohenden übermäßigen Verschuldung der Gemeinde zu erarbeiten. Die Gemeinde Tauplitz wurde gleichzeitig aufgefordert, strukturelle Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushaltes zu setzen.



Erwägung öffentlicher Interessen der gegenständlichen Gebietsänderung

Die Marktgemeinde Bad Mitterndorf und die Gemeinden Tauplitz und Pichl-Kainisch liegen eingebettet zwischen dem Regionalen Nebenzentrum Bad Aussee und dem Zentralraum Liezen. Die Gemeinden haben topographisch Anteil an den Ausläufern der Dachsteingruppe im Süden sowie dem Toten Gebirge im Norden. Die drei genannten Gemeinden grenzen aneinander.

Bedingt durch die naturräumlichen Verhältnisse beschränkt sich die Siedlungsentwicklung vornehmlich auf den Bereich des Bad Mitterndorfer Beckens. Durch diese topographische Lage sowie Nutzungsbeschränkungen ergeben sich einschränkend-begrenzende Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung.

Durch eine Vereinigung ergeben sich neue Handlungsspielräume hinsichtlich der Raumentwicklung und Raumnutzung, entsprechende raumordnungs- und verkehrspolitische Maßnahmen ermöglichen eine bessere Nutzung der vorhandenen Fläche für Siedlungsraum, womit sich gerade in Gebieten mit einschränkend-begrenzenden Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung Vorteile ergeben.

Größere Gemeinden können die Instrumente der örtlichen Raumplanung völlig neu einsetzen, indem die mittel- bis langfristige Entwicklung tatsächlich auf der neuen Gemeindeebene gestaltbar ist. Raumordnungspolitische Probleme einer kleinteiligen Entwicklungspolitik können durch die Vereinigung leichter überwunden werden.

Der Hauptsiedlungsraum der Gemeinde Pichl-Kainisch ist bereits mit dem Siedlungsgebiet der Marktgemeinde Bad Mitterndorf verflochten, die Siedlungsentwicklung überschreitet bereits die Verwaltungsgrenzen; dies ist ein Indikator dafür, dass Standortentscheidungen der Bevölkerung bereits grenzüberschreitend getroffen werden und somit die Infrastruktur als auch das Versorgungs- und Dienstleistungsangebot übergreifend genutzt werden.

Große Synergien und Einsparungen werden auch in einer großräumig abgestimmten Infrastruktur-, Siedlungs- und Standortpolitik gesehen. Durch die Vereinigung kann eine Bereinigung, Vereinfachung und Zusammenführung vorhandener Strukturen umgesetzt werden, um die Gemeinden auch finanziell zu entlasten.

Die Koordination der Bereiche wie die Siedlungsentwicklung, die Verkehrsplanung, die überörtliche Infrastruktur, Wirtschafts- und Standortpolitik kann durch diese Vereinigung deutlich einfacher gestaltet werden.

Die Marktgemeinde Bad Mitterndorf ist als Teilregionales Versorgungszentrum mit einer über das Gemeindegebiet hinausgehenden Versorgungs- und Dienstleistungsfunktion festgelegt. Aufgrund des kompakten, verflochtenen Siedlungskörpers ist das Gebiet geprägt von günstigen Einzugsbereichen zur Nahversorgung.

Insbesondere bei schulischer und ärztlicher Versorgung sowie bei der über Basisleistungen hinausgehenden Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen bestehen Verflechtungen der Gemeinden im Hinblick auf die Versorgungserfordernisse der BürgerInnen.

Durch eine Annäherung der administrativen Gemeindegrenzen an die funktionalen Verflechtungs- und Nutzungsräume wird es einfacher, Nutzen und Kostentragung der Infrastruktur in der neuen größeren Gemeinde zur Deckung zu bringen.

Mit der Vereinigung kann eine funktionale Gebietseinheit mit einem gestärkten Arbeits- und Dienstleistungszentrum inkl. einer touristischen Ausrichtung der neuen Gemeinde realisiert werden. Ergänzend dazu können Wohn-, Landwirtschafts- und Naherholungsfunktionen im örtlichen Umfeld des Zentrums sowie eines ergänzenden lokalen Tourismusschwerpunktes erreicht werden. Darüber hinaus kann das Gesamtgebiet von der starken touristischen Ausrichtung profitieren.

Räumliche Funktionen können in einer größeren Gemeinde so gebündelt werden, dass im Wesentlichen eine Deckung zwischen der Gebietskörperschaft Gemeinde und den sich ergänzenden Daseinsgrundfunktionen Wohnen, Versorgung, Naherholung und Bildung stattfindet.

Im Gesamtgebiet leben auf einer Fläche von rund 196 km² 4.833 EinwohnerInnen, langfristig werden für das Gesamtgebiet gemäß der aktuellsten Gemeindebevölkerungsprognose 2030 Bevölkerungsverluste prognostiziert (Prognose für 2030: 4.523 EW).

Zentrale Zukunftsherausforderung in diesem Raum ist aufgrund der prognostizierten negativen demografischen Entwicklung die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Gemeinden. Durch Nutzung etwa der Instrumente der Raumplanung und einem effizienteren Einsatz der vorhandenen Infrastruktur ist die neue Gemeinde besser in der Lage, auf die Herausforderungen der Bevölkerungsentwicklung und einer fortschreitenden Alterung der Bevölkerung zu reagieren.

Mit der Vereinigung dieser Gemeinden wird auch die Wirtschaft in der neuen Gemeinde gestärkt. Die neue Gemeinde verfügt über ein Dienstleistungszentrum mit einem überregional wirkenden Tourismusschwerpunkt. Darüber hinaus verfügt die Gemeinde auch über ein regional wirkendes Industrie- und Gewerbegebiet. Mit einer Vereinigung kann eine bessere lokale Abstimmung und eine stärkere Vertretung von (touristischen) Interessen auf überregionaler Ebene erreicht werden.

Durch die Vereinigung der genannten Gemeinden zu einer neuen Gemeinde wird die politische Vertretung verkleinert und werden die bestehenden Gemeindeverwaltungen zusammengeführt. Im Bereich der politischen Organe der neuen Gemeinde wird der finanzielle Aufwand geringer. Durch eine umfassende und verschränkte Kompetenz der politischen Organe sowie der Gemeindeverwaltung kann die Effizienz deutlich gehoben werden. Denn die möglichen positiven finanziellen Effekte im Bereich der Anschaffung von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern als auch eine breiter aufgestellte Verwaltung mit Spezialisierung auf einzelne Verwaltungsgebiete und handhabbaren Vertretungsregelungen von MitarbeiterInnen versetzen die neue Gemeinde in der Lage, Kosten zu minimieren bzw. bei gleichem Aufwand die Dienstleistungsqualität der neuen Gemeinde zu heben.

Durch eine effizientere Nutzung der Infrastruktur, eine optimierte Raumplanung und die Schaffung der Möglichkeit der neuen Gemeinde besser auf die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung sowie der Alterung der Bevölkerung zu reagieren, sind mittelfristig insgesamt Kosteneinsparungen bzw. ist ein effizienter Einsatz der vorhandenen Budgetmittel zu erwarten. Darüber hinaus sind durch eine optimierte Ressourcenplanung im Bereich der Gemeindebediensteten mittelfristig Kosteneinsparungen möglich.

Durch diese Vereinigung wird die neue Gemeinde auch in finanzieller Hinsicht in der Lage sein, ihre Pflichtaufgaben selbständig zu erfüllen und notwendige Investitionen für die Gestaltung des kommunalen Raumes und ihre Gemeindemitglieder durchzuführen.

Die Marktgemeinde Bad Mitterndorf hat sich zu dieser Vereinigung positiv, die Gemeinden Pichl-Kainisch und Tauplitz haben sich negativ geäußert. Die Gemeindemitglieder der Gemeinde Pichl-Kainisch haben im Rahmen einer Volksbefragung, die Gemeindemitglieder der Gemeinde Tauplitz im Rahmen einer BürgerInnenbefragung für die Selbständigkeit der Gemeinde gestimmt.

Bei den Überlegungen über die Vereinigung der genannten Gemeinden wurde auch die Haltung der Gemeinden und der Gemeindemitglieder einbezogen und gewürdigt. Letztlich maßgeblich für die Entscheidung war die begründete Annahme, dass durch die Vereinigung der betroffenen Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, das die dargestellten Vorteile der neuen Kommunalstruktur als Komplex betrachtet für einen sicheren Bestand in der Zukunft nutzen kann.

Diese Gebietsänderung entspricht daher den in § 6 Abs. 2 GemO normierten öffentlichen Interessen und den Zielen des § 1 StGsrG.



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