1. Anlass und Zweck der Neuregelung



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Gemeinde Stainztal


Die Siedlungsstruktur der Gemeinde Stainztal ist weitläufig und zersplittert, sie besteht aus mehreren, räumlich voneinander getrennten Siedlungseinheiten im Stainzbachtal. In Ergänzung dazu bestehen Streusiedlungen auf den Hängen und Riedeln des Hügellandes.

Stainztal ist eine landwirtschaftlich dominierte Gemeinde mit zunehmender Bedeutung als Wohnsitzgemeinde, welche insgesamt jedoch einen relativ hohen Zersiedelungsgrad aufweist.

Stainztal ist mit öffentlichen und privaten Gütern unterversorgt. Die Gemeinde ist zentralörtlich und funktionell nach Stainz orientiert. Hinsichtlich der Versorgung der BürgerInnen mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen sowie des (Pflicht-) Schulangebotes und der ärztlichen Versorgung bestehen Verflechtungen mit der Nachbargemeinde Stainz in ca. sechs Kilometer Entfernung.

Kooperationen mit den Gemeinden Georgsberg, Marhof, Rassach, Stainz sowie Stallhof bestehen als Teil der Kleinregion „Stainz“ sowie im Rahmen des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Stainz“.

Die Gemeinde Stainztal ist Volksschulstandort. Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Hauptschule Stainz und der Hauptschule Preding zugeordnet.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Stainztal ist von 1981 bis 2013 steigend (+5,7%), am 1.1.2013 hatte Stainztal 1.441 EinwohnerInnen. Die Prognosen bis 2030 gehen von einem stagnierenden Bevölkerungsstand von 1.452 EinwohnerInnen aus.

Die überörtliche Verkehrsanbindung ist durch die L 617, die durch das Gemeindegebiet führt, gegeben und bindet die Gemeinde an das regionale und überregionale Verkehrsnetz an.

Stainztal ist eine klare Auspendlergemeinde. Die Steuerkraftkopfquote liegt 2011 mit € 741 über ein Drittel unter dem steirischen Durchschnitt von € 1.170.

Die finanzielle Lage der Gemeinde Stainztal war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 von Schwierigkeiten geprägt. Die Gemeinde Stainztal konnte in der Hochphase des wirtschaftlichen Abschwungs, in den Jahren 2009 bis 2010, den ordentlichen Haushalt der Gemeinde nicht ausgeglichen gestalten. Ab 2011 konnte der ordentliche Haushalt ausgeglichen abgeschlossen werden. In den Jahren 2009 und 2010 wurden auch Bedarfszuweisungsmittel für den Haushaltsausgleich bzw. als Härteausgleich zur Verfügung gestellt.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Stainztal zahlreiche Investitionsvorhaben im Betrachtungszeitraum mit Unterstützung aus Bedarfszuweisungsmitteln realisieren. Die Gemeinde war nicht immer in der Lage, durch Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt diese Investitionsvorhaben zur Gänze zu finanzieren und auszugleichen.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ ergibt im Betrachtungszeitraum ein uneinheitliches Bild. Die Gemeinde wies lediglich in den Jahren 2008, 2010 und 2011 eine positive freie Finanzspitze aus. Nach einer positiven Entwicklung des Saldos der laufenden Gebarung in den Jahren 2008 bis 2011 war der Saldo der laufenden Gebarung im Jahr 2012 negativ.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 der Gemeinde Stainztal lassen einen ausgeglichenen ordentlichen Haushalt erwarten.

Der Gemeinderat der Gemeinde Stainztal hat die Vereinigung mit den Gemeinden Georgsberg, Marhof, Rassach, Stainz und Stallhof beschlossen.

Gemeinde Stallhof


Das Gemeindegebiet von Stallhof weist zwei abgeschlossene Siedlungskörper auf, darüber hinaus dominiert die landwirtschaftliche Nutzung. Die flächenmäßig kleine Gemeinde mit nur 1,07 km² Fläche ist hauptsächlich Wohnstandortgemeinde im Umfeld von Stainz. Die Siedlungsstruktur sowie das naturräumliche Umfeld mit Stainz bewirken das Vorhandensein eines gemeinsamen Siedlungskörpers mit der Marktgemeinde Stainz. Aufgrund der geringen Fläche ergeben sich Einschränkungen für die Siedlungsentwicklung.

Stallhof ist mit öffentlichen und privaten Gütern unterversorgt. Die Gemeinde ist zentralörtlich und funktionell nach Stainz orientiert. Hinsichtlich der Versorgung der BürgerInnen mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen sowie des (Pflicht-) Schulangebotes und der ärztlichen Versorgung bestehen Verflechtungen mit der Nachbargemeinde Stainz in ca. einem Kilometer Entfernung.

Kooperationen mit den Gemeinden Georgsberg, Marhof, Rassach, Stainz und Stainztal bestehen als Teil der Kleinregion „Stainz“ sowie im Rahmen des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Stainz“. Mit den Gemeinden Georgsberg, Marhof, Rassach und Stainz kooperiert Stallhof darüber hinaus im Rahmen des Abwasserverbandes „Raum Stainz“.

Die Gemeinde ist kein Schulstandort. Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Volksschule Stainz sowie der Hauptschule Stainz zugeordnet.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Stallhof ist von 1981 bis 2013 leicht rückläufig (-4,9%), am 1.1.2013 hatte Stallhof 527 EinwohnerInnen. Die Prognosen bis 2030 gehen von einem leichten Bevölkerungszuwachs aus.

Die Gemeinde ist gut an das regionale und überregionale Verkehrsnetz angeschlossen. Die L 617 sowie die L 638 verbinden die Gemeinde mit den Nachbargemeinden.

Stallhof ist eine deutliche Auspendlergemeinde. Die Steuerkraftkopfquote liegt im Jahr 2011mit € 696 deutlich unter dem steirischen Durchschnitt von € 1.170.

Die finanzielle Lage der Gemeinde Stallhof war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes positiv. Die Gemeinde Stallhof konnte in den Jahren 2008 bis 2012 den ordentlichen Haushalt der Gemeinde immer mit Überschüssen abschließen.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Stallhof zahlreiche Investitionsvorhaben im Betrachtungszeitraum mit Unterstützung aus Bedarfszuweisungsmitteln realisieren. Die Gemeinde Stallhof war in der Lage, durch erhebliche Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt, auch eigene Mittel für diese Investitionsvorhaben zur Verfügung zu stellen.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ war in den Jahren 2009 und 2010 negativ. In der Hochphase des wirtschaftlichen Abschwungs, im Haushaltsjahr 2009, konnte die Gemeinde Stallhof den Saldo der laufenden Gebarung nicht positiv bestreiten.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 lassen eine geordnete Haushaltsführung erkennen.

Erwägung öffentlicher Interessen der gegenständlichen Gebietsänderung

Topographisch und naturräumlich gesehen stellt das Gesamtgebiet durch die gemeinsame Lage im Weststeirischen Riedelland weitgehend eine geographische Einheit dar und weist gering ausgeprägte natürliche Innen- und Außengrenzen auf. In ihrer spezifischen Funktion als Kleinregion Stainz kann das Gebiet funktionell klar abgegrenzt werden. Die Gemeinden Stainz, Georgsberg, Marhof, Rassach, Stallhof und Stainztal grenzen aneinander.

Die Siedlungsentwicklung von Stallhof, Georgsberg und Rassach geht nahtlos in das Gemeindegebiet von Stainz über, auch die gewerbliche Entwicklung überschreitet die Gemeindegrenzen. Mit Marhof bestehen ebenfalls Ansätze einer Siedlungsverflechtung. Insgesamt liegt hinsichtlich der Siedlungsstruktur, aber auch des naturräumlichen Umfelds ein gemeinsamer Siedlungs- und Wirtschaftskörper vor.

Durch die Vereinigung ergeben sich neue Handlungsspielräume hinsichtlich der Raumentwicklung und Raumnutzung, entsprechende raumordnungs- und verkehrspolitische Maßnahmen ermöglichen eine bessere Nutzung der vorhandenen Fläche für Siedlungsraum, womit sich gerade in Gebieten mit einschränkend-begrenzenden Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung Vorteile ergeben.

Die Marktgemeinde Stainz ist als Teilregionales Versorgungszentrum mit einer über das Gemeindegebiet hinausgehenden Versorgungs- und Dienstleistungsfunktion festgelegt. Die Gemeinde verfügt damit über eine umfassende Versorgungsinfrastruktur und ergänzende höherrangige Infrastruktureinrichtungen, die die Umlandgemeinden bereits jetzt nutzen.

Insbesondere bei der über Basisleistungen hinausgehenden Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen sowie bei schulischer und ärztlicher Versorgung bestehen große Verflechtungen der Umlandgemeinden mit Stainz im Hinblick auf die Versorgungserfordernisse der BürgerInnen. Die Gemeinden Georgsberg, Marhof, Rassach, Stainztal sowie Stallhof partizipieren bereits jetzt von der guten Ausstattung der Marktgemeinde Stainz.

Räumliche Funktionen können in der neuen Gemeinde so gebündelt werden, dass im Wesentlichen eine Deckung zwischen der Gebietskörperschaft Gemeinde und den sich ergänzenden Daseinsgrundfunktionen Wohnen, Versorgung, Naherholung und Bildung stattfindet.

Im Gebiet der neuen Gemeinde leben auf einer Fläche von rund 93 km² in Summe 8.484 EinwohnerInnen (Bevölkerungsregister 1.1.2013). Langfristig wird für das Gesamtgebiet eine leichte Bevölkerungszunahme prognostiziert. Durch Nutzung der Instrumente der Raumplanung und einem effizienteren Einsatz der vorhandenen Infrastruktur ist die neue Gemeinde insbesondere in Hinblick auf den in nahezu sämtlichen Gemeinden bestehenden Siedlungsdruck besser in der Lage, auf die Herausforderungen der Bevölkerungsentwicklung sowie einer fortschreitenden Alterung der Bevölkerung zu reagieren.

Mit einer Vereinigung der genannten Gemeinden wird auch die Wirtschaft in der neuen Gemeinde gestärkt. Insbesondere ist die Vereinigung Grundlage für eine strategische und räumlich abgestimmte Standortentwicklung. Die neue Gemeinde verfügt sowohl über ein Dienstleistungszentrum als auch über einen Tourismusschwerpunkt. Mit einer Vereinigung kann eine bessere Standortabstimmung sowie eine stärkere Vertretung von (touristischen) Interessen auf regionaler Ebene erreicht werden.

Durch die Vereinigung der betroffenen Gemeinden zu einer neuen Gemeinde wird die politische Vertretung verkleinert und werden die bestehenden Gemeindeverwaltungen zusammengeführt. Im Bereich der politischen Organe der neuen Gemeinde wird der finanzielle Aufwand geringer. Durch eine umfassende und verschränkte Kompetenz der politischen Organe und der Gemeindevertretung kann die Effizienz deutlich gehoben werden. Denn die möglichen positiven finanziellen Aspekte im Bereich der Anschaffung von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern sowie eine professionellere Verwaltung mit der Spezialisierung auf einzelne Verwaltungsgebiete und handhabbare Vertretungsregelungen unter den MitarbeiterInnen versetzen die neue Gemeinde in die Lage, Kosten zu minimieren, bzw. bei gleichem Aufwand die Dienstleistungsqualität der neuen Gemeinde zu heben.

Durch eine effizientere Nutzung der Infrastruktur, eine optimierte Raumplanung und die Schaffung der Möglichkeit für die neue Gemeinde, besser auf die vorhergesagte Bevölkerungsentwicklung sowie die fortschreitende Alterung der Bevölkerung zu reagieren, sind mittelfristig insgesamt Kosteneinsparungen, bzw. ist ein effizienterer Einsatz der vorhandenen Budgetmittel zu erwarten. Darüber hinaus sind durch eine optimierte Ressourcenplanung im Bereich der Gemeindebediensteten mittelfristig Kosteneinsparungen möglich.

Durch die Vereinigung wird die neue Gemeinde auch in finanzieller Hinsicht leichter in der Lage sein, ihre Pflichtaufgaben selbständig zu erfüllen und daneben die notwendigen Investitionen für die Gestaltung des kommunalen Raumes und ihre Gemeindemitglieder durchzuführen.

Die Gemeinden Rassach, Stainz und Stainztal haben sich für eine Vereinigung ausgesprochen, die Gemeinden Georgsberg, Marhof sowie Stallhof gegen eine solche. Eine Befragung in der Gemeinde Stainztal ergab eine Ablehnung der Vereinigung.

Bei den Überlegungen über eine Vereinigung der betreffenden Gemeinden wurde auch die Haltung der Gemeinden sowie der Gemeindemitglieder einbezogen und gewürdigt. Letztlich maßgeblich für die Entscheidung war die begründete Annahme, dass durch die Vereinigung der betroffenen Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, das die dargestellten Vorteile der neuen Kommunalstruktur als Komplex betrachtet für einen sicheren Bestand in der Zukunft nutzen kann.

Diese Gebietsänderung entspricht daher auch den in § 6 Abs. 2 GemO normierten öffentlichen Interessen und ist leitbildgerecht im Sinne des § 1 StGsrG.


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