1. Anlass und Zweck der Neuregelung



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Gemeinde Hollenegg


Die Hauptsiedlungsräume liegen im Sulmtal sowie im Weststeirischen Riedelland.

Der Ort Hollenegg ist das Zentrum der Gemeinde, weitere Wohngebiete befinden sich gleichermaßen auf Hängen, Riedeln und im Talboden. Die uneinheitliche Siedlungsstruktur gliedert sich in mehrere Schwerpunkte, die sich vorwiegend entlang der Verkehrsachsen entwickelten. Im Süden der Gemeinde bestehen Ansätze von Siedlungsverflechtungen mit der Marktgemeinde Schwanberg.

Durch die topographische Lage bestehen außerdem einschränkend-begrenzende Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung. Über diese Wohnsiedlungsansätze hinaus dominieren die land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie Streusiedlungen das Landschaftsbild.

Hollenegg ist mit öffentlichen und privaten Gütern unterversorgt. Die Gemeinde ist zentralörtlich und funktionell nach Schwanberg und Deutschlandsberg orientiert. Hinsichtlich der Versorgung der BürgerInnen mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen sowie des (Pflicht-) Schulangebotes und der ärztlichen Versorgung bestehen Verflechtungen vorrangig mit der Nachbargemeinde Schwanberg in ca. sieben Kilometer Entfernung.

Die Gemeinde ist Volksschulstandort. Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde den Schulsprengeln der Hauptschule Schwanberg und der Hauptschule Deutschlandsberg zugeordnet.

Hollenegg ist Teil der Kleinregion „Sulmtal-Koralm“. Darüber hinaus ist die Gemeinde Teil des Abwasserverbandes „Oberes Sulmtal“ sowie des Tourismusverbandes „Sulmtal-Koralm“.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Hollenegg ist von 1981 bis 2013 relativ konstant (+3,5%), allerdings seit 2001 rückläufig. Am 1.1.2013 hatte Hollenegg 2.096 EinwohnerInnen, die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren leichten Bevölkerungsverlust auf 2.064 EinwohnerInnen aus.

Hollenegg weist eine verkehrsgünstige Lage auf, die B 74, die B 76 sowie die L 648 verlaufen durch das Gemeindegebiet.

Hollenegg ist eine klare Auspendlergemeinde, die Steuerkraftkopfquote liegt mit € 829 knapp ein Drittel unter dem steirischen Durchschnitt von € 1.170 (2011).

Die finanzielle Lage der Gemeinde Hollenegg war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 von Schwierigkeiten geprägt. In der Hochphase des wirtschaftlichen Abschwungs, im Haushaltsjahr 2010, konnte der ordentliche Haushalt nicht ausgeglichen werden. Ab dem Jahr 2011 konnte der ordentliche Haushalt ausgeglichen bzw. mit einem Überschuss abgeschlossen werden.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Hollenegg im Betrachtungszeitraum einzelne außerordentliche Vorhaben nicht ausfinanzieren.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ ergibt im Betrachtungszeitraum ein uneinheitliches Bild. Die Gemeinde wies ab dem Jahr 2011 eine positive freie Finanzspitze aus. Nach einer negativen Entwicklung des Saldos der laufenden Gebarung erhöhte sich der Überschuss im Jahr 2012 deutlich.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 der Gemeinde Hollenegg lassen einen ausgeglichenen ordentlichen Haushalt erwarten.

Marktgemeinde Schwanberg


Die Marktgemeinde Schwanberg ist Wohn- und Gewerbestandort mit land- und forstwirtschaftlicher Struktur. Charakteristisch ist die Bebauung entlang von Straßen. Das Hauptsiedlungsgebiet der Gemeinde Schwanberg weist eine kompakte Struktur mit Funktionsmischung auf, Siedlungsansätze bestehen auch Richtung Westen. An der nördlichen Gemeindegrenze bestehen Ansätze einer Siedlungsverflechtung mit der Nachbargemeinde Hollenegg.

Aufgrund der verkehrstechnisch günstigen Lage (Kreuzungspunkt B 76 mit L 489 und L 488) ergeben sich attraktive Gewerbestandorte. Durch das Moorbad Schwanberg und der Lage entlang der Schilcherweinstraße hat Schwanberg auch Funktion als Tourismus- und Erholungsregion.

Die Marktgemeinde ist im Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Deutschlandsberg als Teilregionales Versorgungszentrum mit einer über das Gemeindegebiet hinausgehenden Dienstleistungs- und Versorgungsfunktion ausgewiesen.

Die Marktgemeinde Schwanberg verfügt damit über eine umfassende Versorgungsinfrastruktur und ergänzende höherrangige Infrastruktureinrichtungen.

Die Gemeinde ist Volksschul- und Hauptschulstandort.

Kooperationen der Marktgemeinde bestehen als Teil der Kleinregion „Sulmtal-Koralm“ sowie des Tourismusverbandes „Sulmtal-Koralm“ und des Abwasserverbandes „Oberes Sulmtal“. Darüber hinaus ist die Gemeinde Teil des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Schwanberg“.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Schwanberg ist von 1981 bis 2013 leicht rückläufig (-1,6%), am 1.1.2013 hatte Schwanberg 2.050 EinwohnerInnen, die Prognosen bis 2030 gehen von einem stagnierenden Bevölkerungsstand aus.

Schwanberg ist verkehrsmäßig gut erschlossen und aus den Umlandgemeinden gut erreichbar. Die Marktgemeinde ist über die B 76 sowie die Landesstraßen L 650, die L 648 und die L 649 an das regionale und überregionale Verkehrsnetz angeschlossen.

Der Tourismus spielt in der Marktgemeinde eine übergeordnete Rolle; demzufolge ist Schwanberg im Bereich der Freizeitinfrastruktur sehr gut ausgestattet.

Trotz eines eigenen Betriebsaufkommens ist Schwanberg, nicht zuletzt durch die Nähe zum regionalen Arbeitsstandort Deutschlandsberg, eine Auspendlergemeinde. Die Steuerkraftkopfquote liegt mit € 853 mehr als ein Viertel unter dem steirischen Durchschnitt von € 1.170 (2011).

Die finanzielle Lage der Gemeinde Schwanberg war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes positiv. Die Gemeinde Schwanberg konnte in den Jahren 2008 bis 2012 den ordentlichen Haushalt der Gemeinde immer mit Überschüssen abschließen.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Schwanberg zahlreiche Investitionsvorhaben im Betrachtungszeitraum mit Unterstützung aus Bedarfszuweisungsmitteln realisieren. Die Gemeinde Schwanberg war nicht immer in der Lage, durch Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt diese Investitionsvorhaben zur Gänze zu finanzieren und auszugleichen.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ war in den Jahren 2009 und 2010 negativ. Die Gemeinde wies stets einen positiven Saldo der laufenden Gebarung aus.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 lassen eine geordnete Haushaltsführung erkennen.

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Schwanberg hat die Vereinigung mit den Gemeinden Gressenberg, Garanas und Hollenegg beschlossen.

Erwägung öffentlicher Interessen der gegenständlichen Gebietsänderung

Die Gemeinden Garanas, Gressenberg, Hollenegg und Schwanberg liegen südlich des regionalen Zentrums Deutschlandsberg. Die genannten Gemeinden grenzen aneinander. Durch die topographische Lage ergeben sich einschränkend-begrenzende Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung.

Die Hauptsiedlungsräume der Gemeinden Schwanberg und Hollenegg sind bereits räumlich-funktionell miteinander verflochten. Die Berggemeinden Gressenberg und Garanas sind zentralörtlich und hinsichtlich der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen stark nach Schwanberg orientiert und erfolgt die Nutzung von Gemeindeeinrichtungen bereits gemeindeübergreifend. Die räumlichen Entfernungen sind aufgrund der guten verkehrsmäßigen Erschließung zumutbar.

Die neue Gemeinde kann die Instrumente der örtlichen Raumplanung besser einsetzen, indem die mittel- bis langfristige Entwicklung des neuen, größeren Raumes tatsächlich auf der jeweiligen Gemeindeebene gestaltbar ist. Raumordnungspolitische Probleme einer kleinteiligen Entwicklungspolitik können durch die Vereinigung leichter überwunden werden.

Entsprechende raumordnungs- und verkehrspolitische Maßnahmen ermöglichen eine bessere Nutzung der vorhandenen Fläche für den Siedlungsraum, womit sich gerade in Gebieten mit einschränkend-begrenzenden Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung Vorteile hinsichtlich der Raumentwicklung und Raumnutzung ergeben. Durch die Vereinigung ist eine strategische und räumlich abgestimmte Standortentwicklung gewährleistet.

Die Marktgemeinde Schwanberg ist im Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Deutschlandsberg als Teilregionales Versorgungszentrum mit einer über das Gemeindegebiet hinausgehenden Versorgungs- und Dienstleistungsfunktion festgelegt. Aufgrund des kompakten, verflochtenen Siedlungskörpers ist das Gebiet geprägt von günstigen Einzugsbereichen zur Nahversorgung, die Nachbargemeinden partizipieren unmittelbar an der guten Ausstattung in Schwanberg.

Zentralörtlich und hinsichtlich der Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen sind die Gemeinden Garanas und Gressenberg sowie Hollenegg überwiegend nach Schwanberg orientiert. Insbesondere bei der über Basisleistungen hinausgehenden Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen sowie bei schulischer und ärztlicher Versorgung bestehen große Verflechtungen der Umlandgemeinden mit Schwanberg im Hinblick auf die Versorgungserfordernisse der BürgerInnen.

Es ist somit zweckmäßig, die administrativen Gemeindegrenzen an die funktionalen Verflechtungs- und Nutzungsräume weitgehend anzupassen; der Nutzen und die Kostentragung der in Anspruch genommenen Infrastruktur können in der neuen größeren Gemeinde zur Deckung gebracht werden.

Räumliche Funktionen können somit in einer größeren Gemeinde besser gebündelt werden, sodass im Wesentlichen eine Deckung zwischen der Gebietskörperschaft Gemeinde und der sich ergänzenden Grundversorgung stattfindet.

Durch die Stärkung der Funktionsfähigkeit des bestehenden Zentrums kann mittel- bis langfristig die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen und privaten Dienstleistungen in zumutbarer Entfernung sichergestellt werden.

Durch eine effizientere Nutzung der Infrastruktur und eine optimierte Raumplanung kann eine Bereinigung, Vereinfachung und Zusammenführung vorhandener Strukturen umgesetzt werden, wodurch mittelfristig insgesamt Kosteneinsparungen bzw. ein effizienter Einsatz der vorhandenen Budgetmittel zu erwarten sind.

Mit einer Vereinigung der Gemeinden wird somit dem erklärten Ziel der Strukturreform entsprochen, regionale Gemeindezentren zu stärken bzw. zu schaffen, die diese Grundversorgung leisten können.

Im Gesamtgebiet leben auf einer Fläche von rund 124 km² 4.708 EinwohnerInnen; langfristig wird für das Gesamtgebiet gemäß der Gemeindebevölkerungsprognose 2030 ein stagnierender Bevölkerungsstand vorhergesagt. In Anbetracht der Reaktion auf die Bevölkerungsentwicklung, aber auch auf die Alterung, ermöglicht die Vereinigung eine mittel- bis langfristige Erhaltung und Attraktivierung des Versorgungs- und Dienstleistungsangebots.

Mit der Vereinigung der vier Gemeinden werden außerdem im Tourismusbereich eine bessere lokale Abstimmung und eine stärkere Vertretung von (touristischen) Interessen auf regionaler Ebene erreicht.

Durch die Vereinigung der vier Gemeinden zu einer neuen Gemeinde wird die politische Vertretung verkleinert und werden die bestehenden Gemeindeverwaltungen zusammengeführt. Im Bereich der politischen Organe der neuen Gemeinde wird der finanzielle Aufwand geringer. Durch eine umfassende und verschränkte Kompetenz der politischen Organe sowie der Gemeindeverwaltung kann die Effizienz deutlich gehoben werden.

Durch eine effizientere Nutzung der Infrastruktur, eine optimierte Raumplanung und die Schaffung der Möglichkeit der neuen Gemeinde besser auf den prognostizierten Bevölkerungsschwund sowie die Alterung der Bevölkerung zu reagieren, sind mittelfristig insgesamt Kosteneinsparungen bzw. ist ein effizienter Einsatz der vorhandenen Budgetmittel zu erwarten. Darüber hinaus sind durch eine verbesserte Ressourcenplanung mittelfristig Kosteneinsparungen möglich.

Durch diese Vereinigung wird die neue Gemeinde auch in finanzieller Hinsicht leichter in der Lage sein, ihre Pflichtaufgaben selbständig zu erfüllen und daneben die notwendigen Investitionen durchzuführen.

Die Gemeinden Schwanberg, Garanas und Gressenberg haben sich für, die Gemeinde Hollenegg gegen eine Vereinigung ausgesprochen. Eine Volksbefragung in der Gemeinde Hollenegg ergab eine Ablehnung der Vereinigung.

Bei den Überlegungen über die Vereinigung der Gemeinden wurde auch die Haltung der Gemeinden und der Gemeindemitglieder einbezogen und berücksichtigt. Letztlich maßgebend für die Entscheidung war die begründete Annahme, dass durch die Vereinigung der betroffenen Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, das die dargestellten Vorteile der neuen Kommunalstruktur als Komplex betrachtet für einen sicheren Bestand in der Zukunft nutzen kann.

Diese Gebietsänderung entspricht daher den in § 6 Abs. 2 GemO normierten öffentlichen Interessen und den Zielen des § 1 StGsrG.



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