1. Anlass und Zweck der Neuregelung



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Zu § 3 Abs. 3 Z. 1:


Die neue Marktgemeinde Deutschfeistritz

An der Vereinigung sind folgende Gemeinden beteiligt:


Marktgemeinde Deutschfeistritz


Deutschfeistritz hat topographisch Anteil am westlichen Grazer Bergland und am östlichen Randbereich des mittleren Murtals. Bedingt durch die naturräumlichen Verhältnisse beschränkt sich die Siedlungsentwicklung vornehmlich auf den Bereich des Murtals.

Die Marktgemeinde ist mit einer über das Gemeindegebiet hinausgehenden Dienstleistungs- und Versorgungsfunktion als Teilregionales Versorgungszentrum im Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Graz/Graz-Umgebung ausgewiesen.

Der Hauptsiedlungsbereich der Marktgemeinde Deutschfeistritz besteht aus dem historisch gewachsenen Ortskern, hier sind öffentliche Einrichtungen und Wohnfunktion konzentriert. Im Anschluss daran setzt sich der Siedlungsbereich sowohl geringfügig nach Norden, in Form von Streusiedlungen nordwestlich entlang der Landesstraße 385, als auch vor allem nach Südwesten entlang der L 334 bis einschließlich dem Umkreis der Kreuzung L 334/L 315 fort.

Aufgrund der verkehrsgünstigen Lage weist Deutschfeistritz eine Vielzahl an unterschiedlichen Nutzungen wie produzierendes Gewerbe, Handel sowie öffentliche und private Einrichtungen und Dienstleistungen auf. Die Gemeinde verfügt damit über eine umfassende Versorgungsinfrastruktur und ergänzende höherrangige Infrastruktureinrichtungen. Die Marktgemeinde Deutschfeistritz ist Volks- und Hauptschulstandort.

Deutschfeistritz ist gemeinsam mit Großstübing, Übelbach und Peggau Teil der Kleinregion „Übelbachtal“ und bildet mit diesen Gemeinden einen Wirtschaftsverband. Des Weiteren ist die Gemeinde Teil des Tourismusverbandes „Deutschfeistritz-Peggau-Übelbach“.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Deutschfeistritz ist von 1981 bis 2013 steigend (+4,8%), am 1.1.2013 hatte Deutschfeistritz 3.896 EinwohnerInnen, die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren Bevölkerungszuwachs auf 4.037 EinwohnerInnen aus.

Die Gemeinde ist gut an das regionale und überregionale Verkehrsnetz angeschlossen. Die überregionale Verkehrsanbindung erfolgt über die Pyhrnautobahn A 9, die Brucker Schnellstraße S 35 und die Grazer Straße B 67. Die regionale Verkehrsanbindung ist durch die L 385, die L 334 und die L 315 gegeben.

Deutschfeistritz ist, nicht zuletzt durch die Nähe zum Zentralraum Graz, eine Auspendlergemeinde. Die Steuerkraftkopfquote liegt mit € 889 unter dem Steiermarkdurchschnitt von € 1.170.

Die finanzielle Lage der Marktgemeinde Deutschfeistritz war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes positiv. Die Marktgemeinde Deutschfeistritz konnte in den Jahren 2008 bis 2012 den ordentlichen Haushalt der Gemeinde immer mit Überschüssen abschließen.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Marktgemeinde Deutschfeistritz zahlreiche Investitionsvorhaben im Betrachtungszeitraum mit Unterstützung aus Bedarfszuweisungsmitteln realisieren. Die Marktgemeinde Deutschfeistritz war in der Lage, durch erhebliche Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt auch eigene Mittel für diese Investitionsvorhaben zur Verfügung zu stellen.

Dementsprechend war die Kennzahl „freie Finanzspitze“ im Betrachtungszeitraum immer positiv und wies die Gemeinde auch stets einen positiven Saldo der laufenden Gebarung aus.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 lassen eine geordnete Haushaltsführung erkennen.


Gemeinde Großstübing


Die Gemeinde liegt topographisch zur Gänze im westlichen Grazer Bergland. Der Hauptsiedlungsbereich der Gemeinde Großstübing besteht aus dem Ortskern, der sich beidseitig entlang der L 315 im Tal des Stübingbachs entwickelte. Ergänzend dazu bestehen weitere Siedlungsansätze, die jedoch räumlich in keinem Zusammenhang stehen. Die Siedlungsstruktur ist durch eine überwiegende Einfamilienhausbebauung mit teilweiser landwirtschaftlicher Nutzung gekennzeichnet.

Großstübing ist mit öffentlichen und privaten Gütern unterversorgt. Die Gemeinde ist zentralörtlich und funktionell nach Deutschfeistritz orientiert. Hinsichtlich der Versorgung der BürgerInnen mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen sowie des (Pflicht-) Schulangebotes und der ärztlichen Versorgung bestehen Verflechtungen mit der Nachbargemeinde Deutschfeistritz in ca. zwölf Kilometer Entfernung. Großstübing war Volksschulstandort, die Volksschule wurde aufgelassen. Derzeit ist noch keine neue Sprengelverordnung verfügbar. Gemäß Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Hauptschule Deutschfeistritz zugeordnet.

Großstübing ist gemeinsam mit Deutschfeistritz, Übelbach und Peggau Teil der Kleinregion „Übelbachtal“ und bildet mit diesen Gemeinden einen Wirtschaftsverband. Darüber hinaus ist Großstübing Teil des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Großstübing“.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Großstübing ist von 1981 bis 2013 rückläufig (-8,6%), am 1.1.2013 hatte Großstübing 342 EinwohnerInnen, die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren Bevölkerungsverlust auf 304 EinwohnerInnen aus.

Die Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz erfolgt über die L 315 entlang dem Stübinggraben in Richtung Deutschfeistritz.

Primärer Wirtschaftssektor der Gemeinde Großstübing ist die Land- und Forstwirtschaft. Daneben ist der sekundäre Sektor mit dem bestehenden Sägewerk von Bedeutung. Großstübing ist eine Auspendlergemeinde. Die Steuerkraftkopfquote liegt mit € 863 unter dem Steiermarkdurchschnitt von € 1.170.

Die finanzielle Lage der Gemeinde Großstübing war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes positiv. Die Gemeinde Großstübing konnte in den Jahren 2008 bis 2012 den ordentlichen Haushalt der Gemeinde immer mit Überschüssen abschließen.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Großstübing zahlreiche Investitionsvorhaben im Betrachtungszeitraum mit Unterstützung aus Bedarfszuweisungsmitteln realisieren. Die Gemeinde Großstübing war in der Lage, durch Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt auch eigene Mittel für diese Investitionsvorhaben zur Verfügung zu stellen.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ im Betrachtungszeitraum ergab im Vergleich zum ordentlichen Haushalt ein uneinheitliches Bild. So konnte die Gemeinde im Betrachtungszeitraum nur in den Jahren 2008 und 2010 die freie Finanzspitze sowie den Saldo der laufenden Gebarung positiv bestreiten.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 lassen eine geordnete Haushaltsführung erkennen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Großstübing hat beschlossen, sich mit der Gemeinde Deutschfeistritz zu vereinigen.

Erwägung öffentlicher Interessen der gegenständlichen Gebietsänderung

Die zwei Gemeinden Deutschfeistritz und Großstübing liegen nordwestlich des Zentralraumes Graz im westlichen Grazer Bergland, die Gemeinde Deutschfeistritz hat im Osten topographisch Anteil am Mittleren Murtal. Bedingt durch die naturräumlichen Begebenheiten beschränkt sich die Siedlungsentwicklung der Gemeinde Deutschfeistritz vornehmlich auf den Bereich des Mittleren Murtals. Die genannten Gemeinden grenzen aneinander.

In Großstübing ist die Siedlungsstruktur stark von den topographischen Gegebenheiten geprägt. Der Hauptsiedlungsraum erstreckt sich entlang des Stübingbachs bzw. entlang der Hauptverkehrsachse. Im Umfeld dieses Siedlungsschwerpunktes überwiegen Streusiedlungen und kleine Siedlungsansätze. Durch diese topographische Lage sowie Nutzungsbeschränkungen ergeben sich einschränkend-begrenzende Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung. Mit der Vereinigung der beiden Gemeinden können entsprechende raumordnungs- und verkehrspolitische Maßnahmen eine bessere Nutzung der vorhandenen Fläche für Siedlungsraum ermöglichen, womit sich für die Siedlungsentwicklung Vorteile hinsichtlich der Raumentwicklung und Raumnutzung ergeben.

Das Gebiet ist gut an das regionale und überregionale Verkehrsnetz angeschlossen. Die überregionale Verkehrsanbindung erfolgt über die Pyhrnautobahn A 9, die Brucker Schnellstraße S 35 und die Grazer Straße B 67. Die regionale Verkehrsanbindung ist durch die L 385, die L 334 und die L 315 gegeben. Die Ortszentren liegen etwa zwölf Kilometer voneinander entfernt, wobei die Entfernung aber aufgrund der guten Verbindung über die L 315 als zumutbar bewertet werden kann.

Die Marktgemeinde Deutschfeistritz ist als Teilregionales Versorgungszentrum mit einer über das Gemeindegebiet hinausgehenden Versorgungs- und Dienstleistungsfunktion im Regionalen Entwicklungsproramm für die Planungsregion Graz/Graz-Umgebung festgelegt.

Großstübing ist zentralörtlich und hinsichtlich der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen nach Deutschfeistritz orientiert. Insbesondere bei schulischer und ärztlicher Versorgung sowie bei der über Basisleistungen hinausgehenden Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen bestehen Verflechtungen im Hinblick auf die Versorgungserfordernisse der BürgerInnen.

Durch die Stärkung der Funktionsfähigkeit des bestehenden Zentrums kann mittel- bis langfristig die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen und privaten Dienstleistungen in zumutbarer Entfernung sichergestellt werden. Auch Räumliche Funktionen können in einer größeren Gemeinde besser gebündelt werden, sodass zwischen der Gebietskörperschaft Gemeinde und den sich ergänzenden Daseinsgrundfunktionen Wohnen, Versorgung, Naherholung und Bildung im Wesentlichen eine Deckung stattfindet.

In der neuen Gemeinde leben auf einer Fläche von rund 57 km² 4.238 EinwohnerInnen, langfristig werden gemäß der aktuellen Gemeindebevölkerungsprognose 2030 leichte Bevölkerungszuwächse prognostiziert (Prognose für 2030: 4.341 Einwohner).

In Anbetracht der Reaktion auf die Bevölkerungsentwicklung, vor allem in der Gemeinde Großstübing, aber auch auf die Alterung, ermöglicht die Vereinigung eine mittel- bis langfristige Erhaltung und Attraktivierung des Versorgungs- und Dienstleistungsangebots.

Größere Gemeinden können die Instrumente der Raumplanung völlig neu einsetzen und die lokale Infrastruktur auf eine realistische, längerfristige Bevölkerungszahl ausrichten. Durch eine breite Verfügbarkeit und Abstimmungsmöglichkeit bei Infrastruktur und Personal kann auch von einem erhöhten Handlungsspielraum im Hinblick auf die Erweiterung der Versorgungsleistungen für eine alternde Gesellschaft, eine Konzentration und Rationalisierung der Basisinfrastruktur zugunsten ergänzender Einrichtungen im Jugendbereich sowie für ältere Personengruppen ausgegangen werden.

Diese neu geschaffene Gemeinde ist aufgrund ihrer Bevölkerungszahl sowie ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und ihrer Verwaltungseinrichtungen in der Lage, die Anforderungen bestmöglich zu erfüllen. Durch eine Vereinigung besteht die Möglichkeit, eine professionelle Verwaltung mit einer Spezialisierung auf einzelne Verwaltungsgebiete sowie eine vernünftige Vertretungsregelung von MitarbeiterInnen zu etablieren.

Die Gemeinde Großstübing hat sich für eine Vereinigung ausgesprochen, die Gemeinde Deutschfeistritz hat bislang keinen Beschluss gefasst.

Bei den Überlegungen über die Vereinigung der beiden Gemeinden wurde auch die Haltung der Gemeinden einbezogen und gewürdigt. Letztlich maßgeblich für die Entscheidung war aber die begründete Annahme, dass durch die Vereinigung der betroffenen Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, das die dargestellten Vorteile der neuen Kommunalstruktur als Komplex betrachtet für einen sicheren Bestand in der Zukunft nutzen kann.

Diese Gebietsänderung entspricht daher den in § 6 Abs. 2 GemO normierten öffentlichen Interessen und den Zielen des § 1 StGsrG.



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