Wissenschaftliche hausarbeit



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wichtig disser

2.1.2 Fächerübergreifene Ziele
In Hinblick auf mein Unterrichtsprojekt an einer kooperativen Gesamtschule
müssen die staatlichen Vorgaben für den Unterricht am Gymnasium beachtet
werden, da an schulformbezogenen Gesamtschulen die gesetzlichen Vorgaben
des jeweiligen Schulzweigs Anwendung finden müssen
3
.
Aus dem Vorwort zum gymnasialen Bildungsgang in Hessen (HKM1 2007: 2)
lässt sich der Bildungsauftrag (gemäß §§ 2, 3, 24(1) und 30 des Hessischen
Schulgesetzes) wie folgt zusammenfassen: Neben dem allgemeinen Bildungs-
und Erziehungsauftrag muss das Gymnasium eine Schwerpunktbildung nach
Leistungen und Neigungen ermöglichen. Durch „eine vertiefte Allgemeinbil-
5
2 Gesetzliche Vorgaben für den Unterricht
2 Zur Stellung des Schülers in der Schule (Beschluss der KMK vom 25.5.1973)
3 Bei der Lerngruppe handelt es sich um eine 10. Klasse des gymnasialen Schulzweigs mit
Englisch als erster Fremdsprache.


dung“, „fachliches Wissen“, „Orientierung in komplexen Zusammenhängen und
erweiterte methodische Kompetenzen“ soll bei den Schülerinnen und Schülern
die „Studierfähigkeit und berufliche Tüchtigkeit erreicht werden“  (ebd.). Diese
werden laut Hessischem Kultusministerium erreicht, indem die „Lern-, Denk-
und Urteilsfähigkeit, sowie die Fähigkeit, am kulturellen und sozialen Leben teil-
zunehmen“ (ebd.) gefördert wird. 
Zusätzlich zu fachlichen Kompetenzen sollen also auch „überfachliche, persön-
lichkeitsbildende Schlüsselqualifikationen“ (ebd.) erworben werden. Das Hessi-
sche Kultusministerium benennt folgende Fähigkeiten (ebd.), mit denen dies un-
ter anderem realisiert werden soll:
• die Fähigkeit, den Lerngegenstand und den eigenen Lernprozess zu reflek-
tieren,
• die Fähigkeit, Sachverhalte und Regeln zu abstrahieren,
• die Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten (Zeit- und Arbeitsplanung, Kenn-
tnisse über Informationsbeschaffung, -verarbeitung und über Ordnungs-
systeme),
• die Fähigkeit zur Kommunikation und Kooperation mit anderen Schülerin-
nen und Schülern sowie
• Solidarität, Toleranz und Konfliktfähigkeit
Zum Erreichen der Studierfähigkeit müssen weitere Kompetenzen entwickelt
werden (vgl. HKM1 2007: 4). So sollen die Schülerinnen und Schüler nach er-
folgreichem Abschluss der Oberstufe in der Lage sein, sich sprachlich auszudrük-
ken. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der „schriftliche[n] Darlegung eines kon-
zisen Gedankengangs“ (ebd.), also der Fähigkeit, sich gezielt, strukturiert und
sprachlich korrekt auszudrücken. Neben diesen produktiven Aspekten im Um-
gang mit Text gehören auch rezeptive Vorgänge wie z.B. Verständnis, Erschlie-
ßung und Interpretation von Texten. Dabei beschränkt sich der Umgang mit Text
nicht nur auf die deutsche Sprache, sondern auch auf komplexere fremdsprach-
liche (Sach-)Texte. Die Schülerinnen und Schüler sollen in der Lage sein, sich
diese erschließen und damit verstehen zu können. Weiterhin sollen sie selbst pro-
duktiv tätig werden können und in der Lage sein, fachliche Sachverhalte korrekt
mündlich oder schriftlich darzulegen. Der dritte Kompetenzbereich zur
Ausprägung der Studierfähigkeit besteht aus einem „sichere[n] Umgang mit ma-
thematischen Symbolen und Modellen.
6
2 Gesetzliche Vorgaben für den Unterricht


Bezüglich der Kompetenzen, die zum Erreichen der beruflichen Tüchtigkeit not-
wendig sind, werden keine detaillierten Vorgaben gemacht. Es ist aber davon aus-
zugehen, dass sich diese weitestgehend mit denen zur Studierfähigkeit decken. 

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