174 Leitfaden Geflügelhaltung
Beleuchtung In Offenställen unterliegen Lichtdauer und -intensität den klimatischen und jahreszeitlichen
Gegebenheiten. Ein direkter Sonneneinfall sollte durch entsprechende Maßnahmen vermieden werden.
Wenn das natürliche Tageslicht nach Intensität und Dauer für die Deckung der Bedürfnisse der Tiere
nicht ausreicht, ist dies mit Kunstlicht zu kompensieren. Entsprechend dem spezifischen
Wahrnehmungsvermögen von Vögeln muss das künstliche Licht für Geflügel flackerfrei sein. Bei Neu-
und Umbauten ist seit dem 01. Oktober 2013 Tageslichteinfall vorzusehen, wobei die Lichteinfallsfläche
mindestens 3 % der Stallgrundfläche betragen muss. Die Lichtintensität sollte in Höhe der Augen der
Tiere etwa 20 Lux betragen. Ein Notlicht mit 0,5 Lux kann vorgehalten werden. Wichtig ist eine
gleichmäßige Ausleuchtung im Stall sowie insbesondere im Aktivitätsbereich der Tiere. Beim Auftreten
von Federpicken oder Kannibalismus kann über einen begrenzten Zeitraum nach tierärztlicher
Indikation eine Verdunkelung genutzt werden. Die Zeiten der Verdunkelung müssen genau protokolliert
und auf Nachfrage einer Behörde auch vorgelegt werden können. Die Länge der Dunkelperiode soll
sich am natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus orientieren und mindestens acht Stunden betragen. Die
Einrichtung von Dämmerphasenphasen ist empfehlenswert.
Lüftung Das Ziel der Lüftung eines Stalles ist die Versorgung der Tiere mit frischer Luft, die Beseitigung von
Schadgasen (CO2, NH3) und Stäuben. Die Lüftung sollte mindestens einmal im Jahr von einer
sachkundigen Person kontrolliert werden. Dies sollte möglichst im Frühjahr erfolgen, damit im Sommer
eine einwandfreie Lüftung mit maximaler Rate ermöglicht wird.
In Offenställen mit natürlicher Wind- bzw. Schwerkraftlüftung erfolgt die Luftzufuhr über vertikal geführte
Jalousien aus Kunststofffolie oder Klappen. Klappen sind mit einem Scharnier oberhalb der Öffnungen
an den Stalllängsseiten befestigt und können in Schrägstellung unterschiedlich weit geöffnet, aber auch
vollständig geschlossen werden.
Die Steuerung der Jalousien an den Seitenwänden erfolgt über thermostatisch regelbare Stellmotoren.
Bei Verwendung der Firstlüftung und auch bei vollständiger Automatisierung der Zu- und Abluftführung
wird die Bewegung sowohl der Zu- als auch der Abluftöffnungen über Stellmotoren in Abhängigkeit von
Temperatur, Windgeschwindigkeit und Windrichtung geregelt. Bei dieser Art der Steuerung sind
meistens eine Wetterstation zur Messwerterfassung und ein Klimacomputer montiert.
Neuere geschlossene Stallsysteme sind mit seitlichen Zuluftklappen und größeren Zuluftöffnungen
sowie leistungsstarken Ablüftern ausgestattet. Die sogenannte Tunnellüftung tritt bei extremen
Witterungsbedingungen (hohe Außentemperatur in Kombination mit hoher Luftfeuchtigkeit) in Kraft.
Die Lüftungsraten (Mindestsommerumluftstrom) bei Puten in geschlossenen und zwangsbelüfteten
Ställen sind wie folgt geregelt:
Hennen ≥ 4,0 m³/kg Lebendgewicht und Stunde
Hähne ≥ 5,0 m³/kg Lebendgewicht und Stunde
Für extreme Hitzeperioden sollte die Lüftung so ausgelegt sein, dass im Tierbereich ein Luftaustausch
von 5 bis 6 m³/kg Lebendgewicht und Stunde für Hennen und 6 bis 7 m³/kg Lebendgewicht und Stunde
für Hähne erreicht werden kann.
Die Abluft in Offenställen wird entweder über Abluftschächte, die über den gesamten First im Abstand
von 5 bis 6 m verteilt sind, oder über einen insgesamt anzuhebenden First abgeführt. Die Abluftschächte
können mit Ventilatoren ausgestattet sein.
Spätestens bei zu erwartenden Enthalpiewerten von 67 kJ/kg Außenluft müssen für Tiere in der
Endmastphase (ab 14. LW) zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, die körpereigene Wärme der
Tiere abzuführen. Die hierzu erforderliche Luftbewegung kann nach den bisher vorliegenden
praktischen Erfahrungen bei natürlich gelüfteten Ställen beispielsweise durch folgende zusätzliche
mechanische Lüftungseinrichtungen erreicht werden: