1. Anlass und Zweck der Neuregelung



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Gemeinde Zeutschach


Die Gemeinde hat naturräumlich Anteil vorwiegend an der Grebenzen im Westen sowie im östlichsten Bereich an der Neumarkter Passlandschaft. Landschaftlich ist die Gemeinde von einem Wechsel an offener Landschaft und Waldbeständen gekennzeichnet.

Die Siedlungsstruktur der Gemeinde besteht aus mehreren, teilweise nur geringfügig voneinander getrennten kleinen Wohnbaulandbereichen, die durch die Nähe zu Neumarkt eine ergänzende Wohnfunktion im Umfeld von Neumarkt darstellen. Über diese Dorfgebiete und Wohnsiedlungsansätze hinaus dominiert die land- und forstwirtschaftliche Nutzung.

Die Gemeinde Zeutschach ist mit öffentlichen und privaten Gütern unterversorgt. Die Gemeinde ist zentralörtlich und funktionell nach Neumarkt orientiert. Hinsichtlich der Versorgung der BürgerInnen mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen sowie des (Pflicht-) Schulangebotes und der ärztlichen Versorgung bestehen Verflechtungen mit der Nachbargemeinde Neumarkt in ca. fünf Kilometer Entfernung.

Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Volksschule Sankt Marein bei Neumarkt zugeordnet.

Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Hauptschule Neumarkt zugeordnet.

Zeutschach ist Teil der Kleinregion „Zirbitzkogel-Grebenzen“ sowie des Tourismusverbandes „Naturpark Zirbitzkogel – Grebenzen“ und des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Neumarkt“ sowie Teil des Reinhaltungsverband „Raum Neumarkt“.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Zeutschach ist von 1981 bis 2013 rückläufig (-7,5%), am 1.1.2013 hatte Zeutschach 221 EinwohnerInnen, die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren Bevölkerungsverlust auf 207 EinwohnerInnen aus.

Die L 525 führt durch das Gemeindegebiet von Zeutschach und verbindet die Gemeinde mit dem regionalen Nebenzentrum, damit liegt Zeutschach in einem gut erreichbaren Einzugsbereich von Neumarkt.

Die Gemeinde ist eine Auspendlergemeinde, die Steuerkraftkopfquote liegt 2011 mit € 787 ein Drittel unter dem Steiermarkdurchschnitt von € 1.170.

Die finanzielle Situation der Gemeinde Zeutschach war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 von erheblichen finanziellen Schwierigkeiten geprägt. Die Gemeinde Zeutschach konnte in den Jahren 2008 bis 2010 den ordentlichen Haushalt nicht ausgeglichen gestalten. Lediglich in den Jahren 2011 und 2012 war dies der Gemeinde, allerdings unter Zuzählung erheblicher Bedarfszuweisungsmittel (Haushaltsausgleich bzw. Härteausgleich), möglich.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Zeutschach zahlreiche Investitionsvorhaben im Betrachtungszeitraum mit Unterstützung aus Bedarfszuweisungsmitteln realisieren. Die Gemeinde Zeutschach war nicht in der Lage, durch Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt auch eigene Mittel für diese Investitionsvorhaben zur Verfügung zu stellen.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ ergibt im Betrachtungszeitraum ein uneinheitliches Bild. Die Gemeinde wies in den Jahren 2008 und 2012 eine negative freie Finanzspitze aus. Die Gemeinde konnte in den Haushaltsjahren 2008 und 2012 nicht einmal den Saldo der laufenden Gebarung positiv bestreiten.

Der Voranschlag 2013 der Gemeinde Zeutschach lässt einen ausgeglichenen ordentlichen Haushalt erwarten. Die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2014 und 2015 lassen einen ausgeglichenen ordentlichen Haushalt nicht erwarten.

Die Gemeinde musste daher von der Aufsichtsbehörde im Jahr 2013 schriftlich aufgefordert werden, ein Konsolidierungskonzept unter besonderer Beachtung einer drohenden übermäßigen Verschuldung der Gemeinde zu erarbeiten. Die Gemeinde Zeutschach wurde gleichzeitig aufgefordert, strukturelle Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushaltes zu setzen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Zeutschach hat einen Beschluss für eine Vereinigung mit den Gemeinden Dürnstein in Steiermark, Kulm am Zirbitz, Mariahof, Neumarkt in Steiermark, Sankt Marein bei Neumarkt, Perchau am Sattel und Zeutschach gefasst.

Erwägung öffentlicher Interessen der gegenständlichen Gebietsänderung

Großräumig gesehen liegen die Gemeinden Neumarkt, Perchau am Sattel, Sankt Marein bei Neumarkt, Zeutschach, Dürnstein, Kulm am Zirbitz und Mariahof in peripherer Lage südlich des oberen Murtales bei Scheifling. Die genannten Gemeinden grenzen aneinander.

Die neue, größere Gemeinde, kann die Instrumente der örtlichen Raumplanung für den bisher geteilten Raum optimierter einsetzen, indem die mittel- bis langfristige Entwicklung tatsächlich auf der neuen Gemeindeebene gestaltbar ist. Raumordnungspolitische Probleme einer kleinteiligen Entwicklungspolitik mit unterschiedlichen Vorstellungen der bisher beteiligten Gemeinden können auf diese Art leichter überwunden werden.

Entsprechende raumordnungs- und verkehrspolitische Maßnahmen der neu entstehenden Gemeinde ermöglichen eine bessere Nutzung der vorhandenen Fläche für den Siedlungsraum, womit sich gerade in Gebieten mit einschränkenden Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung Vorteile hinsichtlich der Raumentwicklung und Raumnutzung ergeben. Insbesondere durch die unmittelbare Verknüpfung der Hauptsiedlungsbereiche von Neumarkt und Sankt Marein könnte dies zu einem weitgehend geschlossenem Siedlungsgefüge mit guter infrastruktureller Ausstattung im Zentrum des Gebietes weiterentwickelt werden. Die räumlichen Entfernungen zum neuen Gemeindezentrum sind auch für die Bevölkerung von Dürnstein aufgrund der guten verkehrsmäßigen Erschließung zumutbar.

Die Marktgemeinde Neumarkt ist im Landesentwicklungsprogramm idgF als Regionales Nebenzentrum mit einer über das Gemeindegebiet hinausgehenden Versorgungs- und Dienstleistungsfunktion festgelegt. Neumarkt erfüllt eine zentralörtliche Funktion für das gesamte Umfeld. Insbesondere bei schulischer und ärztlicher Versorgung sowie bei der über Basisleistungen hinausgehenden Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen bestehen Verflechtungen im Hinblick auf die Versorgungserfordernisse der BürgerInnen.

Der parallele Betrieb von gering ausgelasteten, identischen Einrichtungen in den betroffenen Gemeinden verursacht höhere Gesamtkosten als der Betrieb nur einer Einrichtung. Die vorhandene kommunale Infrastruktur kann durch die Vereinigung effizienter genutzt werden.

Räumliche Funktionen können in einer größeren Gemeinde so gebündelt werden, dass im Wesentlichen eine Deckung zwischen der Gebietskörperschaft Gemeinde und den sich ergänzenden Daseinsgrundfunktionen Wohnen, Versorgung, Naherholung und Bildung stattfindet.

Im Gesamtgebiet leben auf einer Fläche von rund 164 km² 5.151 EinwohnerInnen, langfristig werden für das Gesamtgebiet gemäß der aktuellsten Gemeindebevölkerungsprognose bis 2030 weitere Bevölkerungsverluste prognostiziert.

In Anbetracht des Bevölkerungsrückganges und der fortschreitenden Alterung der Bevölkerung, ermöglicht die Vereinigung der betroffenen Gemeinden, etwa durch Nutzung der Instrumente der Raumplanung und einem effizienteren Einsatz der vorhandenen Infrastruktur, eine mittel- bis langfristige Erhaltung und Attraktivierung des Versorgungs- und Dienstleistungsangebots.

Durch die Vereinigung der betroffenen Gemeinden zu einer neuen Gemeinde wird die politische Vertretung verkleinert und werden die bestehenden Gemeindeverwaltungen zusammengeführt. Im Bereich der politischen Organe der neuen Gemeinde wird der finanzielle Aufwand geringer. Durch eine umfassende und verschränkte Kompetenz der politischen Organe sowie der Gemeindeverwaltung kann die Effizienz deutlich gehoben werden. So versetzen mögliche positive finanzielle Effekte im Bereich der Anschaffung von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern sowie eine professionellere Verwaltung mit Spezialisierung auf einzelne Verwaltungsgebiete und handhabbare Vertretungsregelungen von MitarbeiterInnen die neue Gemeinde in die Lage, Kosten zu minimieren bzw. bei gleichem Aufwand die Dienstleistungsqualität der neuen Gemeinde zu heben.

Durch eine effizientere Nutzung der Infrastruktur, eine optimierte Raumplanung und das Schaffen der Möglichkeit, besser auf den prognostizierten Bevölkerungsschwund sowie die Alterung der Bevölkerung zu reagieren, sind mittelfristig insgesamt Kosteneinsparungen bzw. ist ein effizienter Einsatz der vorhandenen Budgetmittel zu erwarten.

Durch die gegenständliche Vereinigung wird die neue Gemeinde auch in finanzieller Hinsicht in der Lage sein, ihre Pflichtaufgaben selbständig zu erfüllen und daneben die notwendigen Investitionen für die Gestaltung des kommunalen Raumes und ihre Gemeindemitglieder durchzuführen.

Die Gemeinde Dürnstein, die Marktgemeinde Neumarkt in Steiermark sowie die Gemeinde Sankt Marein bei Neumarkt haben sich gegen, die Gemeinden Kulm am Zirbitz, Mariahof, Perchau am Sattel und Zeutschach für eine Vereinigung ausgesprochen.

Die Gemeindemitglieder der Gemeinde Kulm am Zirbitz haben in einer Volksbefragung die Vereinigung der betroffenen Gemeinden befürwortet, die Gemeindemitglieder der Marktgemeinde Neumarkt in Steiermark sowie der Gemeinde Sankt Marein bei Neumarkt haben sich für die Beibehaltung der Eigenständigkeit der Gemeinde ausgesprochen.

Bei den Überlegungen über die Vereinigung der betroffenen Gemeinden wurde auch die Haltung der Gemeinden und der Gemeindemitglieder einbezogen und gewürdigt. Letztlich maßgeblich für die Entscheidung war die begründete Annahme, dass durch die Vereinigung der betroffenen Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, das die dargestellten Vorteile der neuen Kommunalstruktur als Komplex betrachtet für einen sicheren Bestand in der Zukunft nutzen kann.

Diese Gebietsänderung entspricht daher den in § 6 Abs. 2 GemO normierten öffentlichen Interessen und ist auch leitbildgerecht im Sinne des § 1 St. GsrG.



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