1. Anlass und Zweck der Neuregelung



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Zu § 3 Abs. 4 Z. 1:


Die neue Marktgemeinde Bad Waltersdorf

An der Vereinigung sind folgende Gemeinden beteiligt:


Marktgemeinde Bad Waltersdorf


Die Marktgemeinde Bad Waltersdorf liegt eingebettet im Safental im Oststeirischen Riedelland und ist Kurstandort und Tourismusgemeinde. Das Gemeindegebiet ist geprägt vom breiten Tal der Safen, welches landwirtschaftlich genutzt wird und in dem auch die Hauptsiedlungsentwicklung stattfindet. Der Hauptort Waltersdorf weist eine kompakte Struktur auf und zeigt Richtung Osten aufgelockerte Strukturen. Auch die Heiltherme Bad Waltersdorf sowie die Erholungsflächen der Gemeinde befinden sich am östlichen Rand des Hauptsiedlungskörpers.

Im Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Hartberg ist die Marktgemeinde Bad Waltersdorf als Teilregionales Versorgungszentrum festgelegt. Die Marktgemeinde weist eine Vielzahl an unterschiedlichen Nutzungen wie produzierendes Gewerbe, Handel sowie öffentliche und private Einrichtungen und Dienstleistungen auf. Die Gemeinde verfügt damit über eine umfassende Versorgungsinfrastruktur und ergänzende höherrangige Infrastruktureinrichtungen.

Die Marktgemeinde ist Volksschul- und Hauptschulstandort. Weitere Kooperationen der Marktgemeinde bestehen als Teil des Reinhaltungsverbandes „Safen-Saifental“.

Der Bevölkerungsstand der Marktgemeinde Bad Waltersdorf ist von 1981 bis 2013 steigend (+14,2%), am 1.1.2013 hatte Bad Waltersdorf 2.193 EinwohnerInnen. Die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren Bevölkerungszuwachs auf 2.437 EinwohnerInnen aus.

Die Anbindung an das regionale Verkehrsnetz erfolgt über die L 437, die L 401 sowie die L 460. Die Süd-Autobahn A 2 führt ebenfalls durch das Gemeindegebiet und schließt Bad Waltersdorf an das überregionale Verkehrsnetz an.

Der Tourismus spielt in Bad Waltersdorf eine übergeordnete Rolle. Die Marktgemeinde ist seit 1988 Kurort; mit Eröffnung der Heiltherme 1984 begann sich der Tourismus stark zu entwickeln, ein Trend, der bis in die Gegenwart anhält. Bad Waltersdorf liegt mit über 400.000 Nächtigungen pro Tourismusjahr im absoluten Spitzenfeld der steirischen Gemeinden.

Die Marktgemeinde Bad Waltersdorf ist lokaler Arbeitsstandort, in der Marktgemeinde überwiegen die Einpendler. Die Steuerkraftkopfquote liegt 2011 mit € 1.100 geringfügig unter dem steirischen Durchschnitt von € 1.170.

Die finanzielle Lage der Marktgemeinde Bad Waltersdorf war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes positiv. Die Marktgemeinde Bad Waltersdorf konnte in den Jahren 2008 bis 2010 den ordentlichen Haushalt der Marktgemeinde immer mit einem Haushaltsausgleich und in den Jahren 2011 und 2012 mit Überschüssen abschließen.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Marktgemeinde Bad Waltersdorf im Betrachtungszeitraum einzelne außerordentliche Vorhaben nicht ausfinanzieren.

Die Kennzahl „freie Finanzspitze“ ergibt im Betrachtungszeitraum ein uneinheitliches Bild. In den Jahren 2008 bis 2010 wies die Marktgemeinde Bad Waltersdorf noch eine negative Kennzahl, ab dem Jahre 2011 eine stark ansteigende positive „freie Finanzspitze“ aus. Dies spiegelt sich auch bei dem Saldo der laufenden Gebarung wider, der sich im Jahre 2008 noch negativ und ab dem Jahre 2009 bereits positiv - ebenfalls stark ansteigend - darstellt.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 lassen eine geordnete Haushaltsführung erkennen.

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bad Waltersdorf hat die Vereinigung mit der Gemeinde Sebersdorf und die Aufnahme eines Teils der Gemeinde Limbach bei Neudau (KG Oberlimbach) beschlossen.


Gemeinde Sebersdorf


Die Gemeinde Sebersdorf liegt topographisch zur Gänze im Oststeirischen Riedelland und ist geprägt durch die breiten Täler der Hartberger Safen sowie der Pöllauer Safen. Die Gemeinde Sebersdorf ist eine Agrargemeinde und Wohnstandort im Umfeld des Teilregionalen Versorgungszentrums Bad Waltersdorf.

Bedingt durch die naturräumlichen Verhältnisse findet die Hauptsiedlungsentwicklung im Safental im Kreuzungsbereich der L 401 mit der L 412 und der L 435 statt. Um den Autobahnanschluss zur A 2 Süd-Autobahn konzentrieren sich südlich des Hauptortes in verkehrsbegünstigter Lage die Industrie- und Gewerbeflächen der Gemeinde.

Der Hauptort Sebersdorf weist eine verdichtete, dörfliche Struktur auf. Ergänzend zum Hauptsiedlungsbereich bestehen weitere Ortschaften, die jedoch im Riedellandbereich traditionell stark von Streusiedlungen geprägt sind. Diese Siedlungseinheiten bestehen ohne jeglichen räumlichen Bezug zueinander. Im Umfeld dieser Siedlungsätze besteht ein von landwirtschaftlicher Nutzung und Streusiedlungen geprägtes Nutzungsgefüge.

Die Gemeinde Sebersdorf verfügt über eine Grundversorgung vor Ort. Die Gemeinde ist zentralörtlich und funktionell nach Bad Waltersdorf orientiert. Hinsichtlich der Versorgung der BürgerInnen mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen sowie des (Pflicht-) Schulangebotes und der ärztlichen Versorgung bestehen Verflechtungen mit der Nachbargemeinde Bad Waltersdorf in ca. drei Kilometer Entfernung.

Der Bevölkerungsstand der Gemeinde Sebersdorf ist von 1981 bis 2013 steigend (+8,6%), am 1.1.2013 hatte Sebersdorf 1.390 EinwohnerInnen. Die Prognosen bis 2030 gehen von einem weiteren Bevölkerungszuwachs auf 1.404 EinwohnerInnen aus.

Die Gemeinde Sebersdorf ist sehr gut an das regionale und überregionale Verkehrsnetz angeschlossen. Die verkehrsmäßige Erschließung der Gemeinde erfolgt im Wesentlichen über die Landesstraßen L 401, L 412, L 436 und L 435. Außerdem verfügt die Gemeinde über einen Autobahnanschluss zur A 2 Süd-Autobahn.

Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Volksschule Bad Waltersdorf sowie dem Schulsprengel der Volksschule Sankt Magdalena am Lemberg zugeordnet. Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels ist die Gemeinde dem Schulsprengel der Hauptschule Bad Waltersdorf zugeordnet.

Die Gemeinde ist Teil der zu bilden beabsichtigten Kleinregion „Thermenregion Bad Waltersdorf“, welche jedoch noch nicht konstituiert ist. Weitere Kooperationen der Gemeinde bestehen als Teil des Reinhaltungsverbandes „Safen-Saifental“ sowie des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes „Ebersdorf“. Weiters ist die Gemeinde der Pfarre Bad Waltersdorf zugeordnet.

Der Tourismus spielt in der Gemeinde Sebersdorf eine übergeordnete Rolle. Die Anzahl der Nächtigungen lag in den Jahren 2009 – 2011 stetig über 100.000 pro Jahr.

Trotz der eigenen Betriebe ist Sebersdorf eine Auspendlergemeinde. Die Steuerkraftkopfquote liegt mit € 989 unter dem Steiermarkdurchschnitt von € 1.170 (2011).

Die finanzielle Lage der Gemeinde Sebersdorf war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes positiv. Die Gemeinde Sebersdorf konnte in den Jahren 2008 bis 2012 den ordentlichen Haushalt der Gemeinde immer mit Überschüssen abschließen.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die Gemeinde Sebersdorf zahlreiche Investitionsvorhaben im Betrachtungszeitraum mit Unterstützung aus Bedarfszuweisungsmitteln realisieren. Die Gemeinde Sebersdorf war in der Lage, durch erhebliche Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt auch eigene Mittel für diese Investitionsvorhaben zur Verfügung zu stellen.

Dementsprechend war die Kennzahl „freie Finanzspitze“ im Betrachtungszeitraum immer positiv und wies die Gemeinde auch stets einen positiven Saldo der laufenden Gebarung aus.

Der Voranschlag 2013 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 lassen eine geordnete Haushaltsführung erkennen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Sebersdorf hat die Vereinigung mit der Marktgemeinde Bad Waltersdorf und die Aufnahme eines Teils der Gemeinde Limbach bei Neudau (KG Oberlimbach) beschlossen.

Erwägung öffentlicher Interessen der gegenständlichen Gebietsänderung

Die Marktgemeinde Bad Waltersdorf und die Gemeinde Sebersdorf sowie die von der Gebietsänderung betroffenen Teile der Gemeinde Limbach bei Neudau (KG Oberlimbach) stellen topographisch und naturräumlich gesehen durch die gemeinsame Lage im Oststeirischen Riedelland und im Safental eine naturräumliche Einheit dar. Die genannten Gemeinden grenzen aneinander.

Im Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Hartberg ist die Marktgemeinde Bad Waltersdorf als Teilregionales Versorgungszentrum festgelegt. Die Marktgemeinde erfüllt eine wichtige Versorgungsfunktion für die Umlandgemeinden. Die Marktgemeinde ergänzt die Basisleistungen der Nachbargemeinden um weitere öffentliche und private Dienstleistungen, insbesondere bei der fachärztlichen und schulischen Versorgung sowie höherrangigen Gütern und Dienstleistungen sind die Gemeinden miteinander verflochten.

Durch die Vereinigung der Marktgemeinde Bad Waltersdorf mit der Gemeinde Sebersdorf sowie die Eingliederung des von der Aufteilung betroffenen Teils der Gemeinde Limbach bei Neudau (KG Oberlimbach) ergeben sich neue Handlungsspielräume hinsichtlich der Raumentwicklung und Raumnutzung. Entsprechende raumordnungs- und verkehrspolitische Maßnahmen ermöglichen eine bessere Nutzung der vorhandenen Fläche für Siedlungsraum, womit sich gerade in Gebieten mit einschränkend-begrenzenden Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung Vorteile ergeben.

Die neu entstehende, größere Gemeinde kann die Instrumente der örtlichen Raumplanung neu einsetzen, indem die mittel- bis langfristige Entwicklung tatsächlich auf der jeweiligen Gemeindeebene gestaltbar ist. Raumordnungspolitische Probleme einer kleinteiligen Entwicklungspolitik können durch die Gebietsänderung leichter überwunden werden.

Die räumlichen Funktionen können in einer größeren Gemeinde so gebündelt werden, dass im Wesentlichen eine Deckung zwischen der Gebietskörperschaft Gemeinde und den sich ergänzenden Daseinsgrundfunktionen Wohnen, Versorgung, Naherholung und Bildung stattfindet.

Die Gemeinden Bad Waltersdorf und Sebersdorf sind Teil des Reinhalteverbandes „Safen-Saifental“. Die Gemeinden Sebersdorf und (in Teilen) Limbach bei Neudau sind der Pfarre Bad Waltersdorf zugeordnet. Dies zeigt, dass Einrichtungen bereits jetzt grenzübergreifend genutzt werden; mit einer Aufteilung und darauf folgenden Aufnahme und endgültigen Vereinigung spiegeln sich bereits real bestehende Siedlungsverflechtungen in den administrativen Strukturen der Gemeinden wider. Durch eine Annäherung der administrativen Gemeindegrenzen an die funktionalen Verflechtungs- und Nutzungsräume wird es einfacher, Nutzen und Kostentragung der Infrastruktur in der neuen größeren Gemeinde zur Deckung zu bringen.

Mit einer Vereinigung und Eingliederung kann eine funktionale Gebietseinheit mit einem gestärkten Arbeits- und Dienstleistungszentrum inkl. einer touristischen Ausrichtung des Hauptortes realisiert werden. Ergänzend dazu kann ein Wohnungsangebot im örtlichen Umfeld des Zentrums sowie eines möglichen ergänzenden lokalen Tourismusschwerpunktes erreicht werden. Darüber hinaus kann das Gesamtgebiet von der starken touristischen Ausschöpfung profitieren.

Durch die Stärkung der Funktionsfähigkeit des bestehenden Zentrums Bad Waltersdorf kann mittel- bis langfristig die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen und privaten Dienstleistungen in zumutbarer Entfernung sichergestellt werden.

Im Gebiet der neuen Gemeinde leben ca. 3.690 EinwohnerInnen.

Aufgrund einer breiten Verfügbarkeit und Abstimmungsmöglichkeit bei Infrastruktur und Personal kann auch von einem erhöhten Handlungsspielraum im Hinblick auf die Erweiterung der Versorgungsleistungen für eine alternde Gesellschaft, eine Konzentration und Rationalisierung der Basisinfrastruktur zugunsten ergänzender Einrichtungen im Jugend- und Sportbereich sowie für ältere Personengruppen ausgegangen werden.

Durch eine Vereinigung besteht ferner die Möglichkeit, eine professionelle Verwaltung mit einer Spezialisierung auf einzelne Verwaltungsgebiete sowie eine vernünftige Vertretungsregelung von MitarbeiterInnen zu etablieren.

Infrastruktureinrichtungen bedürfen einer kritischen Anzahl an (möglichen) Nutzern, um diese mit ausreichender Auslastung und der Möglichkeit eines sinnvollen Managements auszustatten. Durch die Vereinigung kann eine Bereinigung, Vereinfachung und Zusammenführung vorhandener Strukturen umgesetzt werden, wodurch die neue Gemeinde entlastet wird.

Die neu geschaffene Gemeinde wäre aufgrund ihrer Bevölkerungszahl sowie ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und ihrer Verwaltungseinrichtungen in der Lage, die Anforderungen bestmöglich zu erfüllen.

Die Marktgemeinde Bad Waltersdorf und die Gemeinde Sebersdorf haben sich für eine Vereinigung, die Gemeinde Limbach hat sich für eine Aufteilung auf die Gemeinden Bad Waltersdorf und Neudau ausgesprochen. Eine Bürgerbefragung in der Gemeinde Limbach bei Neudau ergab eine Zustimmung für die Eingliederung der KG Oberlimbach in die Marktgemeinde Bad Waltersdorf, sowie eine Zustimmung für die Eingliederung der KG Unterlimbach in die Gemeinde Neudau.

Bei den Überlegungen über die Aufteilung bzw. Vereinigung der drei Gemeinden wurde auch die Haltung der Gemeinden einbezogen und gewürdigt. Neben den entsprechenden Beschlüssen der drei betroffenen Gemeinden war für die Entscheidung die begründete Annahme maßgeblich, dass durch die Gebietsänderung der betroffenen Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, das die dargestellten Vorteile der neuen Kommunalstruktur als Komplex betrachtet für einen sicheren Bestand in der Zukunft nutzen kann.

Diese Gebietsänderung entspricht daher den in § 6 Abs. 2 GemO normierten öffentlichen Interessen und ist auch leitbildgerecht im Sinne des § 1 StGsrG.


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