Richtlinien für die Vergabe des Heinrich von Zügel Kunstförderpreises der Stadt Wörth a. Rh



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Sana28.06.2017
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#18487
RICHTLINIEN

für die Vergabe des Heinrich von Zügel Kunstförderpreises
der Stadt Wörth a.Rh.


  1. Der „Heinrich- von-Zügel-Kunstförderpreis“ ist eine Stiftung der Stadt Wörth am Rhein. Sie will an die von ihrem Ehrenbürger Professor Heinrich von Zügel begonnene und von Max Bergmann fortgesetzte Tradition erinnern.



  1. Dem Kunstverein Wörth wird die Geschäftsführung der Vergabe des Heinrich-Heinrich-von-Zügel-Kunstförderpreises übertragen. Zur Geschäftsführung gehören die Ausschreibung, die Organisation der Jurierung durch die vom Stadtrat bestimmte Jury sowie die Verleihung des Preises. Die Geschäftsführung erfolgt dabei nach Maßgaben dieser Richtlinie.



  1. Die Förderpreise werden an Künstlerinnen und Künstler verliehen, deren Wirken die Jury als förderungswürdig hält. Teilnehmen können Künstlerinnen und Künstler, die im PAMINA-Raum (Pfalz, Mittlerer Oberrhein, Nordelsass) leben und arbeiten und eine kontinuierliche Ausstellungstätigkeit nachweisen.



  1. Die Preise werden in den Techniken Malerei und Grafik ausgelobt. Die einzureichenden Arbeiten sollen in thematischer Zeitfolge stehen zu dem Werk Heinrich von Zügel. Damit werden die Motive Mensch, Tier und Landschaft erwartet.



  1. Die Preisträger werden von einer aus sieben Personen bestehenden Jury ausgewählt. Ihr gehören an:

- der Bürgermeister der Stadt Wörth a.Rh.

- drei Vertreter der Fraktionen im Stadtrat

- drei von der Stadt zu benennende Kunstsachverständige


  1. Die Jury wählt die Preisträger in nichtöffentlicher Sitzung mit einfacher Mehrheit. Ihre Entscheidung ist endgültig und unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.



  1. Es können höchstens zwei Arbeiten (Kantenlänge max. 170 cm) in hängefertigem Zustand eingereicht werden. Die Werke dürfen nicht älter als zwei Jahre sein und bei einem anderen Wettbewerb noch nicht ausgezeichnet und prämiert worden sein. Sie müssen verkäuflich sein und für die Ausstellung zur Verfügung stehen.



  1. Die Anlieferung der Arbeiten hat am 13.8.2015 in der Zeit von 10-12 Uhr und von

13-17 Uhr, nach vorheriger Vereinbarung auch am Freitag, dem 14.08.2015 zwischen 13 und 17 Uhr zu erfolgen.

  1. Die Künstlerinnen und Künstler, die an der Ausstellung teilnehmen, werden zur Ausstellungseröffnung am Freitag, 4.September um 20 Uhr eingeladen. Die Ausstellung dauert voraussichtlich 4 Wochen.



  1. Für die Wertung der Arbeiten sind diese anonymisiert wie folgt abzugeben :

Die Werke sind auf der Rückseite mit einer sechsstelligen Zahl zu kennzeichnen (bei zwei Werken jeweils mit a) und b)). Namen und Signaturen auf den Bildern bzw. Rückseiten sind unkenntlich zu machen. In einem verschlossenen Umschlag, der auf der Vorderseite lediglich mit der gleichen Kennziffer zu beschriften ist, sind Angaben zur Person der KünstlerIn vorzulegen:

Vita,

ausgefüllter Bewerbungsbogen mit den Daten zu den eingereichten Arbeiten, Ausstellungsverzeichnis

Die Kennziffer muss ebenso auf dem Bewerbungsbogen sichtbar sein. Der Bewerbungsbogen muss vollständig ausgefüllt eingereicht werden.



  1. Die Ausstellungswerke werden ab dem Zeitpunkt der Einreichung bis maximal 5 Arbeitstage nach der Finissage (9. Oktober 2015) versichert. Nach diesem Zeitpunkt ist jede Haftung für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung der Werke ausgeschlossen. Offizieller Abholtermin: Montag, 5. Oktober 2015 von 10-15 Uhr oder direkt nach Beendigung der Ausstellung, Sonntag, 4.Oktober um18 Uhr.



  1. BewerberInnen , welche die Richtlinien nicht oder unvollständig erfüllen, werden bei dem Wettbewerb nicht berücksichtigt.



  1. Abholung von Arbeiten, die nicht ausgestellt werden: Der Termin wird bei Abgabe der Arbeiten bekanntgemacht.

Die Richtlinien werden nach Vorberatung im Kulturausschuss in der Sitzung des Stadtrats am 28.05.2015 beschlossen.
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