An das Gemeindeamt Brunn an der Wild



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Sana08.09.2017
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#19415
N.N.

Adresse


An das Gemeindeamt
Brunn an der Wild
Schulstraße 15
3595 Brunn an der Wild
e-mail: gemeinde@brunn-wild.gv.at

An 
Marktgemeinde Göpfritz an der Wild


Hauptstraße 72
3800 Göpfritz an der Wild
E-mail: gemeinde.goepfritz@wvnet.at

 

An das


Gemeindeamt der Marktgemeinde Ludweis- Aigen
3762 Ludweis 1
e-mail gemeinde@ludweis-aigen.at

Betreff: Einwendung zur Änderung der örtlichen Raumordnungsprogramme

Ort, Datum

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrte Herren Bürgermeister !

Sie haben in Ihrer Juni-Aussendung zum Windpark Wild geschrieben und unterzeichnet :



Weniger Windräder, besser für Mensch, Tier und Umwelt!

Daraus ist zu schließen, dass auch Sie der Ansicht sind, dass das Beste für Mensch, Tier und Umwelt eine Null-Variante, das absolut Beste sei.

Mir ist aus diesen Grund verwunderlich, dass


  1. Änderungen zum örtlichen Raumordnungsprogramm überhaupt in Erwägung gezogen werden.

  2. Die vorgestellten Pläne zum Windpark am 14. Juni 2017 in Brunn an der Wild und die zur Einsicht aufgelegten Unterlagen zur SUP 2017 zeigen, dass man bei Errichtung des in den Plänen vorgestellten Windparks, eine Süd-Nord- Barriere für die west- und ostseitig ziehenden Vögel, dem Seeadler, den hier vorkommenden Weihenarten, den durchziehenden Kranichen, den Schwarzstörchen, den windkraftrelevanten in der Wild ansässigen Fledermausarten, dem Uhu, sowie dem Fisch- und Kaiseradler, den in der Wild beheimaten und brütenden Schnepfen und vielen anderen, nachweislich im Planungsgebiet vorkommenden Arten, hinsetzen will. (Diese Aufzählung ist unvollständig und ließe sich um Amphibien und geschützte Pflanzen, Pilze u.s.w. erweitern)

  3. Der erforderliche Straßenbau im Wald, für einen derartigen Schwertransport, ist in der Wild nicht vorhanden. Zu den im Gemeindegebiet Blumau situierten Windrädern führt, entgegen der Beschreibung, ein vollkommen unbefestigter Weg. Die Zerstörung des Waldes wäre die Folge.

  4. Das Amtsblatt der Bez.hauptmannschaft Zwettl bezeichnet die Wild als - Die Landschaft im Waldviertel-, dürfen wir diese Landschaft derart negativ verändern.

  5. Die Knollstudie des Jahres 2013 bezeichnet den Teilraum „Die Wild“ als Ausschlusszone. Darf man auf Grund der politischen Interventionen und unter Missachtung naturschutzfachlicher Einwendungen, auf Wunsch der Windkraftbetreiber die Wild als Eignungszone, trotz aller Vorbehalte, zum Schaden der Umwelt zur Umwidmung freigeben ?

  6. Der Wald im Waldviertel wird als Chance 1, Chance 2 und Chance 3 für das Waldviertel, gewertet. Diese Chance wird bei Freigabe für einen Windpark vernichtet.

  7. Bei allen bisherigen Beschreibungen und Vorstellungen war von 200 Meter hohen Windrädern die Rede. Nunmehr sollen 234 Meter hohe Windkraftanlagen in die Wild gestellt werden. Haben die Windkraftbetreiber, Sie und uns jahrelang hinters Licht geführt? Dass das Waldviertel eine wesentlich schlechtere Windausbeute gegenüber anderen Regionen hat, müsste den Windkraftbetreibern und auch den Landesstellen bekannt sein!

  8. Mehrere Schreiben des Bundesministeriums für Landesverteidigung ergaben die Unmöglichkeit eines Windparks in der Einflugschneise zum Tüpl. Allentsteig. Sogar Gefährdung für Pilot und Luftfahrzeug wurde festgestellt. Genügt eine politische Intervention, dass man das ökonomische Interesse der Windkraftbetreiber den Vorzug gibt. Und Sie, sehr geehrte Gemeindemandatare wollen da mitmachen?

Trotzdem, mit noch immer freundlichen Grüßen, in der Hoffnung, dass Sie bei der Umwidmung nicht mitmachen

Unterschrift:



N.S.: Die weiteren Einwendungen gegen einen Windpark in der Wild und überhaupt im Wald werden ich und viele Umweltbewusste, sowie ihrer Heimat und dem Waldviertel verbundene Bürger, in einem unter Umständen, unter Missachtung aller Einwendungen, in einem durch ihre Zustimmung ermöglichten Genehmigungsverfahren einbringen.
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