Критерии оценки:
А – отлично – 100-90 баллов
B – очень хорошо – 89-80 баллов
C – хорошо – 79-70 баллов
D – удовлетворительно – 69-55 баллов
E – посредственно – 54-40 баллов
F X – плохо с правом пересдачи – 39-25 баллов
F – плохо без права пересдачи – 24-1 балла.
ЗАЧЕТНЫЕ ТРЕБОВАНИЯ 1 СЕМЕСТРА
Зачет выставляется по результатам рубежного контроля каждого модуля в семестре, сдачи устных разговорных тем, норм внеаудиторного чтения, самостоятельной работы и регулярного посещения практических занятий по немецкому языку.
Тестовые задания для рубежного контроля к модулю 3
Предлагается 5 тестов (30 заданий).
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Zivilrecht
1)Das Zivilrecht oder Bürgerliche Recht ist das Kerngebiet des Privatrechts. 2)Es umfasst die für alle Bürger geltenden privatrechtlichen Vorschriften. 3)Das Zivilrecht bildet den allgemeinen juristischen Rahmen, in den sich der Lebensweg aller Menschen von seinem Beginn bis zu seinem Ende einfügen lässt. 4)Es enthält Vorschriften über die Rechtsfolgen der Geburt (Erlangung sogenannten Rechtsfähigkeit) oder der Vollendung des 18. Lebensjahres (Eintritt der Volljährigkeit). 5)Es regelt die Voraussetzungen und Konsequenzen der Gründung eines Vereins, den Abschluss von Verträgen zur Sicherung der materiellen Lebensumstände (z.B. Kauf, Miete, Eröffnung eines Bankkontos), Rechtsformen der Vermögensbildung (z.B. durch Erwerb eines Hauses oder einer Eigentumswohnung), die Gründung einer Familie durch Eheschließung und die Stellung der aus der Ehe hervorgehenden Kinder, die Verteilung des Vermögens eines Verstorbenen an seine Erben usw.
6)Der Begriff "Zivilrecht" geht auf das römische Recht der Antike zurück, das die deutsche Rechtsentwicklung maßgebend beeinflusst hat. 7)Zivilrecht ist eine Übersetzung des lateinischen „ius civile". 8)Nach dem überlieferten Wortsinn versteht man unter denjenigen Teil der staatlichen Rechtsordnung, der das Privatleben der Bürger regelt.
9)Der Ausdruck "Zivilrecht" ist gleichbedeutend mit dem Ausdruck „Bürgerliches Recht". 10)In der einen oder der anderen Fassung wird seit dem 18. Jahrhundert als Titel für Gesetzbücher (“Kodifikationen") verwendet, die die privaten Lebensverhältnisse (z.B. den Kauf von Gütern des täglichen Bedarfs, Kreditaufnahme durch Belastung eines Grundstücks mit einer Hypothek, Verlöbnis und Heirat, Abfassung eines Testaments usw.) zum Gegenstand haben. 11)Als Beispiele seien genannt der französische "Code Civil" aus dem Jahre 1804 , das österreichische "Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch" von 1811, das niederländische "Burgerlijk Wetboek" von 1838, das schweizerische "Zivilgesetzbuch" von 1908 und der italienische "Code Civile" von 1942. 12)Diesem Sprachgebrauch folgt auch das deutsche "Bürgerliche Gesetzbuch" (abgekürzt: BGB), das 1. Januar 1900 in Kraft getreten ist.
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