Heutige Anforderungen an Masthühnerfutter
Der Beginn der BSE-Krise liegt nun schon mehrere Jahre zurück. Trotzdem sind die Konsequenzen
durch Ausschluss von Futtermittelkomponenten tierischer Herkunft (außer Fischmehl) noch immer zu
spüren. Die Rechtsetzung hätte einen anderen Verlauf genommen, wäre der BSE-Fall nicht aufgetreten.
Vor diesem Hintergrund werden folgende Gesichtspunkte zum Thema behandelt, die die
wirtschaftlichen Interessen der Geflügelhalter berührt.
Die produktionstechnischen Ziele sind mit folgenden Eckwerten klar umrissen:
Ausschluss von Futtermittelkomponenten tierischer Herkunft
Was bedeutet das Verschneidungsverbot von 2004?
EU-Vision Lebensmittelsicherheit
Gentechnisch veränderte Organismen (GVO)
– Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
Nutzen von proteinreduzierten Mastfuttermischungen mit
„High-Tech“-Zusätzen
Ausschluss von Futtermittelkomponenten tierischer Herkunft
Bis Ende 2000 enthielten Masthühnerfutter Produkte tierischen Ursprungs. Mit Ausnahme einer
Premiumproduktschiene („Es geht auch ohne“) waren durchgängig ca. 4 bis 6
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% Fleischknochenmehl
im Futter enthalten. Seit Ende 2000 sind alle Futter (mit wenigen restriktiv gehandhabten Ausnahmen
für Fischmehl) rein pflanzlich. Dies zieht immer wieder Mutmaßungen nach sich, dass in irgendeiner
Weise durch das völlige Fehlen von tierischen Bestandteilen unterschwellige Mangelerscheinungen bei
den Tieren auftreten. Die harten Fakten sagen jedoch etwas Anderes. Gerade im Jahr 2000 sind noch
einige Fütterungsversuche u.a. mit Fleischknochenmehl durchgeführt worden. Aus Versuchsdaten ist
zu ersehen, dass die Einmischraten von 3-9 % Fleischknochenmehl weder beim Zuwachs noch beim
Futteraufwand klare Vorteile zeigen konnten. Auch bei weiterer Sichtung von veröffentlichten
Ergebnissen bestätigt sich der Slogan „es geht auch ohne“.
Es ist trotz hoher Futtermittelpreise nicht damit zu rechnen, dass Fleischknochenmehl vom derzeitigen
Verfütterungsverbot ausgenommen wird. Zwar wird diskutiert, dass z.B. Schlachtnebenprodukte
(umgangssprachlich als „Schlachtabfälle“ bezeichnet) von Schweinen mit hohem Knochenanteil in
Geflügelfutter seitens der EU vom Verbot ausgenommen werden könnten (Ausschluss von
Kannibalismus!), aber bis dahin scheint es noch ein weiter Weg zu sein. Die regelmäßigen Funde von
Arzneimittelrückständen, die gerade in Fleischknochenmehlen in nennenswerten Mengen nachweisbar
sind, erleichtern nicht gerade die Aufhebung des Verbotes. Da für die EU-Kommission, wie für die
Bundesregierung, die Lebensmittelsicherheit absoluten Vorrang genießt, ist für tierische Futtermittel
–
wenn sie vom Verbot ausgenommen werden sollen
– mit hohem Aufwand zu rechnen.
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