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Leitfaden Geflügelhaltung
1.000 mg/kg Sojaextraktionsschrot. Nach bisheriger Regelung konnte durchaus eine Komponente z.B.
10 mg/kg an Blei enthalten, denn durch die Vermischung zum Mastfutter tritt eine berechenbare
Verdünnung ein, sodass das Mastfutter den zulässigen Grenzwert dann sicher unterschreitet. Die neue
EU-Regelung greift nun seit 2004 mit der Maßgabe, dass jede einzelne Komponente für sich alle
vorgegebenen Grenzwerte für unerwünschte Stoffe einhalten muss.
Abgesehen von den eher vereinzelt festgestellten Kontaminationen mit Dioxinen sind aus dem
Grenzwertkatalog des Futtermittelrechts keine unmittelbaren Bedrohungen vorhersehbar. Dagegen
sollten alle Geflügelhalter auf die in Fachkreisen unablässigen Diskussionen über heimische Mycotoxine
aufmerksam gemacht werden. Weder Getreideerzeuger noch Geflügelhalter wünschen sich
Deoxynivalenol (DON), Zearalenon (ZEA) und anderen Mycotoxine im Futter. Aber es liegt nun mal in
der Natur der Sache, dass infolge ungünstiger Wetterlagen während kritischer Wachstumsphasen des
Getreides Fusarieninfektionen auftreten können.
Die Bundesregierung hat aus einer größeren Zahl möglicher „heimischer“ Mycotoxine für DON und ZEA
Orientierungswerte herausgegeben. Diese Orientierungswerte haben jedoch nicht den Charakter von
Grenzwerten der gelisteten unerwünschten Stoffe. Verschiedentliche Bestrebungen sind darauf
gerichtet diesen Mycotoxinen den Status der „harten“ unerwünschten Stoffe zu geben. Für
Geflügelmäster wäre das jedoch eigentlich nicht nötig, denn von den genannten Mycotoxinen sind keine
Rückstände im verzehrbaren Gewebe zu erwarten. Die produktionstechnischen Schwierigkeiten
insbesondere für Ferkelerzeuger sind bekannt, da Schweine empfindlich reagieren. Die Toleranz von
Geflügel
– auch wachsendem Geflügel – gegenüber DON und Zearalenon ist jedoch wesentlich höher.
Mit Ausnahme von Ochratoxin sind die „heimischen“ Mycotoxine bei Futtermitteln für die
Lebensmittelsicherheit nicht relevant.
Lösungsansätze sind mittlerweile durchaus bekannt und immerhin teilweise praktikabel. Die
Bundesregierung hat eine Arbeitsgruppe beauftragt Getreidestäube auf unerwünschte Stoffe und damit
auch auf Mycotoxine zu untersuchen. Die Ergebnisse dieser Studie zeigen, dass über
Reinigungsanlagen tatsächlich hohe Anteile auch von Mycotoxinen im Reinigungsabgang erfasst
werden können. Die unerwünschten Stoffe sind in den Reinigungsabgängen natürlich hoch konzentriert.
Daher dürfen diese Getreidestäube keinesfalls verfüttert werden.
Neben der Getreidereinigung sind Sortenwahl, Fruchtfolge und Bodenbearbeitung von nennenswerter
Bedeutung zur Vermeidung zu hoher Mycotoxinbelastungen im Futtermittel. Mit einiger Sicherheit kann
man durchaus auch bei ungünstigen Witterungsverhältnissen erreichen, dass die Orientierungswerte
für Mycotoxine im Getreide deutlich unterschritten werden, jedenfalls dann, wenn konventionell
getrocknetes
Getreide
erzeugt
wird.
Feuchtgetreide
dagegen
ist
wegen
fehlender
Reinigungsmöglichkeiten zunehmend kritisch zu beurteilen. Daher ist davon eher abzuraten.
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