I leitfaden Geflügelhaltung Vorwort


Was bedeutet das Verschneidungsverbot von 2004?



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Leitfaden Geflügel 2020 gesamt

Was bedeutet das Verschneidungsverbot von 2004? 
Die Bundesregierung hat dem Bundesrat eine Änderung der Futtermittelverordnung zugeleitet, die 
neben der Vorschrift einer offenen Deklaration Vorschriften zum sogenannten Verschneidungsverbot 
enthält. Grundlage ist eine EU-Richtlinie, die die Bundesregierung in geltendes Recht umzusetzen hat.
Verschneidungsverbot bedeutet, dass belastete Rohwaren für Futtermischungen nicht mehr als Futter 
verwendet werden dürfen. Belastung bedeutet zunächst, dass ein Grenzwert für unerwünschte Stoffe, 
den das Futtermittelrecht in einem Katalog enthält, mehr oder weniger deutlich überschritten ist. 
Beispiele sind Blei mit 5 mg/kg Mastfutter, Mutterkorn mit 1.000 mg/kg, Getreide oder Stechapfel mit 


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Leitfaden Geflügelhaltung 
1.000 mg/kg Sojaextraktionsschrot. Nach bisheriger Regelung konnte durchaus eine Komponente z.B. 
10 mg/kg an Blei enthalten, denn durch die Vermischung zum Mastfutter tritt eine berechenbare 
Verdünnung ein, sodass das Mastfutter den zulässigen Grenzwert dann sicher unterschreitet. Die neue 
EU-Regelung greift nun seit 2004 mit der Maßgabe, dass jede einzelne Komponente für sich alle 
vorgegebenen Grenzwerte für unerwünschte Stoffe einhalten muss.
Abgesehen von den eher vereinzelt festgestellten Kontaminationen mit Dioxinen sind aus dem 
Grenzwertkatalog des Futtermittelrechts keine unmittelbaren Bedrohungen vorhersehbar. Dagegen 
sollten alle Geflügelhalter auf die in Fachkreisen unablässigen Diskussionen über heimische Mycotoxine 
aufmerksam gemacht werden. Weder Getreideerzeuger noch Geflügelhalter wünschen sich 
Deoxynivalenol (DON), Zearalenon (ZEA) und anderen Mycotoxine im Futter. Aber es liegt nun mal in 
der Natur der Sache, dass infolge ungünstiger Wetterlagen während kritischer Wachstumsphasen des 
Getreides Fusarieninfektionen auftreten können. 
Die Bundesregierung hat aus einer größeren Zahl möglicher „heimischer“ Mycotoxine für DON und ZEA 
Orientierungswerte herausgegeben. Diese Orientierungswerte haben jedoch nicht den Charakter von 
Grenzwerten der gelisteten unerwünschten Stoffe. Verschiedentliche Bestrebungen sind darauf 
gerichtet diesen Mycotoxinen den Status der „harten“ unerwünschten Stoffe zu geben. Für 
Geflügelmäster wäre das jedoch eigentlich nicht nötig, denn von den genannten Mycotoxinen sind keine 
Rückstände im verzehrbaren Gewebe zu erwarten. Die produktionstechnischen Schwierigkeiten 
insbesondere für Ferkelerzeuger sind bekannt, da Schweine empfindlich reagieren. Die Toleranz von 
Geflügel 
– auch wachsendem Geflügel – gegenüber DON und Zearalenon ist jedoch wesentlich höher. 
Mit Ausnahme von Ochratoxin sind die „heimischen“ Mycotoxine bei Futtermitteln für die 
Lebensmittelsicherheit nicht relevant.
Lösungsansätze sind mittlerweile durchaus bekannt und immerhin teilweise praktikabel. Die 
Bundesregierung hat eine Arbeitsgruppe beauftragt Getreidestäube auf unerwünschte Stoffe und damit 
auch auf Mycotoxine zu untersuchen. Die Ergebnisse dieser Studie zeigen, dass über 
Reinigungsanlagen tatsächlich hohe Anteile auch von Mycotoxinen im Reinigungsabgang erfasst 
werden können. Die unerwünschten Stoffe sind in den Reinigungsabgängen natürlich hoch konzentriert. 
Daher dürfen diese Getreidestäube keinesfalls verfüttert werden. 
Neben der Getreidereinigung sind Sortenwahl, Fruchtfolge und Bodenbearbeitung von nennenswerter 
Bedeutung zur Vermeidung zu hoher Mycotoxinbelastungen im Futtermittel. Mit einiger Sicherheit kann 
man durchaus auch bei ungünstigen Witterungsverhältnissen erreichen, dass die Orientierungswerte 
für Mycotoxine im Getreide deutlich unterschritten werden, jedenfalls dann, wenn konventionell 
getrocknetes 
Getreide 
erzeugt 
wird. 
Feuchtgetreide 
dagegen 
ist 
wegen 
fehlender 
Reinigungsmöglichkeiten zunehmend kritisch zu beurteilen. Daher ist davon eher abzuraten. 

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