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Leitfaden Geflügelhaltung
Nährstoffanfall in der Geflügelhaltung
Wer eine landwirtschaftliche Tierhaltung betreibt, muss entweder ausreichend Flächen für die
Ausbringung der anfallenden Gülle, bzw. des anfallenden Mistes vorhalten oder eine anderweitige
Verwertung nachweisen (z. B. Abnahmeverträge). Diese Daten fließen dann zusammen mit den
Nährstoffmengen in den
Qualifizierten Flächennachweis
ein. Für die Berechnungen geht man von
bestimmten Mengen an Stickstoff, Phosphor und Kalium aus, die z.B. pro Hähnchenmastplatz und Jahr
anfallen.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen erfasst regelmäßig die Nährstoffgehalte von verschiedenen
Betrieben, um zu überprüfen ob die in der Düngeverordnung genannten Daten sachgerecht angesetzt
sind. Denn im Geflügelbereich sind in den letzten Jahren deutliche Zuchtfortschritte bei
Futterverwertung und Tageszunahmen erzielt worden, die auch zu nochmals verbesserten
Fleischerträgen geführt haben. Dabei gelingt es den Mastbetrieben zunehmend erfolgreich, die
Verlustraten auf ein Minimalniveau zu senken. Gleichzeitig sind die Rohprotein- und Phosphorgehalte
typischer Mastfuttersorten weiter abgesenkt worden. Das alles hat massive Auswirkungen auf den
Nährstoffanfall im Mist. Nebenbei sind auch die Freisetzungen an Ammoniak in guten Durchgängen
geringer geworden.
Laut aktueller Düngeverordnung dürfen für die Berechnung der Nährstoffausscheidungen der Tiere
auch andere Werte verwendet werden, wenn der nach Landesrecht zuständigen Stelle nachgewiesen
wird, dass die aufgebrachten Nährstoffmengen, insbesondere auch durch besondere Haltungs- oder
Fütterungsverfahren,
von
den
Normwerten
abweichen.
Da
mit
den
oben
genannten
Untersuchungsergebnissen ein solcher Nachweis eindeutig erfolgt ist, wird in Niedersachsen bereits
seit Anfang 2008 bei der Aufstellung von Nährstoffvergleichen bzw. auch bei der Überprüfung der
170 kg N/ha-Regelung in der Hähnchenmast mit einem deutlich niedrigeren Nährstoffanfall pro
Mastplatz und Jahr gerechnet.
Die mittleren Nährstoffausscheidungen in Gramm je Mastplatz und Jahr sind als Prognosen in
Abhängigkeit vom jeweiligen Mastverfahren errechnet worden. Dabei sind Phosphor und Kalium
elementar beziffert. Die Umrechnung in Oxidform erfolgt durch Multiplikation, und zwar für Phosphat mit
dem Faktor 2,2914 und für Kalium mit dem Faktor 1,2048.
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