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Leitfaden Geflügelhaltung
Betriebes genutzt werden. Ist das Ergebnis einer amtlichen Probenahme positiv, hat dies die Keulung
einer Legehennenherde zur Folge.
Ein Teil der amtlichen Proben wird auf Hemmstoffe (Antibiotika) untersucht. Sollten diesen Proben
positiv sein, gilt die entsprechende Herde als Salmonellen infiziert, auch wenn keine Salmonellen der
Arten
Salmonella enteritidis
und
Salmonella typhimurium
nachgewiesen wurden.
Eier aus positiv getesteten Herden dürfen nicht mehr als Konsumeier vermarktet werden. Dies bedeutet,
werden in amtlichen oder in amtlich bestätigten betriebseigenen Kontrollen Salmonellen der Arten
S.
enteritidis
und/oder
S. typhimurium
festgestellt, müssen diese Eier einer Hitzebehandlung unterzogen
werden. Es ist also Tatsache, dass eine positive Herde zeitlebens als Salmonellen positiv gilt und
entweder für die Eiproduktindustrie produziert oder gekeult werden muss.
Die Salmonellenbekämpfung in der Eiererzeugung gemäß den Europarechtlichen Vorgaben stellt die
Wirtschaftsbeteiligten in allen EU-Mitgliedsstaaten vor eine besondere Herausforderung. Durchaus mag
es berechtigt sein, den gewählten methodischen Ansatz, über Umgebungsproben den
Salmonellenstatus zu definieren, kritisch zu hinterfragen. Die Auseinandersetzung mit dieser
Fragestellung ist derzeit jedoch von nachrangiger Bedeutung, haben wir es doch mit einem
verbindlichen Rechtsrahmen zur Salmonellenbekämpfung in der EU zu tun. Daher ist Aufklärungsarbeit
zu leisten, damit jeder Legehennenhalter informiert ist und sinvolle Maßnahmen zur
Salmonellenbekämpfung richtig umzusetzen kann.
Die Tabelle unter „Bekämpfungsstrategien“ soll
hierzu als Hilfestellung dienen. Sicherlich erhebt die Darstellung nicht den Anspruch auf Vollständigkeit,
es sind jedoch einige Stationen aufgezeigt, die bis heute einigen Legehennenhaltern befremdlich
erscheinen. Die Konsequenzen bei Nichtumsetzung der verordneten Maßnahmen sind jedoch
betriebliche Einschränkungen von behördlicher Seite. Daher ist z.B. die Installation eines
Handwaschbeckens im Vorraum eines Legehennenstalles eine unumgängliche Notwendigkeit.
Jeder Betrieb ab 350 Legehennen ist zu einem Eigenkontrollsystem zur Salmonellenprophylaxe
verpflichtet. Ab 1000 Legehennen wird der Betrieb neben der Eigenkontrolle vier Mal im Jahr auch durch
das zuständige Veterinäramt amtlich auf Salmonellen überprüft. Das Untersuchungsamt für die
amtlichen Salmonellenproben ist das staatliche Untersuchungslabor der LAVES in Oldenburg. Die
Eigenkontrollen finden unter Leitung des Bestands betreuenden Tierarztes in einem privaten und
akkreditierten Lebensmittel- und Veterinär-Untersuchungslabor (z. B. LUFA Nord-West) statt.
Bei Masthühnern und Puten werden auch Salmonellenproben gezogen. In den Brütereien wird
Kükenpapier (Kükenwindeln) also die Ausscheidungen der Eintagsküken (Mykonium) auf
Salmonellenverdacht untersucht. Im Maststall werden Sockenproben auf Salmonellenverdacht
untersucht, indem der Bestandsbetreuende Tierarzt bzw. der Landwirt mit Überziehsocken durch den
Stall geht. Das an den Socken anhaftende Material (die Einstreu) wird dann auf Salmonellen untersucht.
Im Schlachthof selbst werden halshautproben auf Salmonellen getestet. Salmonellen positive Herden
werden gesondert geschlachtet, teilweise in anderen Schlachthöfen und/oder erst am Ende des
Schlachttages. Danach wird der gesamte Schlachthof gereinigt und desinfiziert.
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