Ammoniak (NH3):
<10 ppm, dauerhaft <20 ppm
Kohlenstoffdioxid (CO2):
<2000 ppm
Impfplan in der Junghennenaufzucht
Durch eine aktive bzw. passive Immunisierung können Legeküken während der Aufzucht für die stärker
belastende Produktionsperiode spezifisch geschützt werden. Da sich der Organismus nach der Impfung
aktiv mit dieser Krankheitsform zur Bildung von Antikörpern auseinandersetzen muss, werden
Impfungen bereits in der Junghennenaufzucht durchgeführt. Unmittelbar vor und nach Legebeginn sollte
jede Form von Stress vermieden werden, da die Hennen zu dieser Zeit sehr empfänglich auf Infektionen
reagieren und sich der gesamte Hormonregelkreislauf im Umbruch befindet. Folgende Tabelle
veranschaulicht ein effektives Impfprogramm für Junghennen in alternativen Haltungssystemen.
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Leitfaden Geflügelhaltung
Tabelle 58: Impfprogramm für alternative Haltungen (DS = Dosen)
Alter
Mittel & Dosierung
Verabreichung
Krankheit
Am Schlupftag in
Brüterei
Marek
IB 1
Subcutan
Spray
Mareksche Lähmung
Infektiöse Bronchitis
2.-4. Tag
Salmonellen 1
1.000 DS/5 l Wasser
oral
Salmonellenprophylaxe
8. Tag
Kokzidien
über das Futter
Kokzidioseprophylaxe
10. Tag
IB 2
Spray
Infektiöse Bronchitis
14. Tag
Pest 1 Hitchner
1.000 DS*/6-8 l Wasser
oral
Geflügelpest
21.-25. Tag
Gumboro
1.000 DS/8-10 l Wasser
oral
Infektiöse Bursitis
Alle 4-6 Wochen
IB und ND alternierend
1.000 DS/23-25 l Wasser
oral
Geflügelpest
Infektiöse Bronchitis
4. Woche
IB 3
1.000 DS/12-14 l Wasser
oral
Infektiöse Bronchitis
5. Woche
Pest 2 ND
1.000 DS/14-16 l Wasser
oral
Geflügelpest
6. Woche
Salmonellen 2
1.000 DS/16-18 l Wasser
oral
Salmonellenprophylaxe
7. Woche
Pocken; ILT
Wing web und
Augentropfen oder mit
den Nadelimpfungen
10. Woche
Pest 3 ND
1.000 DS/23-25 l Wasser
oral
Geflügelpest
11. Woche
IB 3
1.000 DS/23-25 l Wasser
oral
Infektiöse Bronchitis
12.-14. Woche
oder bei Aus-
bzw. Einstallung
Salmonellen
IB-ND-EDS
Coryza
MG
Coli-Past.-Rotlauf
i.m.;
Nadelimpfungen: je
nach Problemen im
Bestand
15. Woche
IB 4
1.000 DS/30-32 l Wasser
oral
Infektiöse Bronchitis
16. Woche
Salmonellen 3
1.000 DS/30-32 l Wasser
oral
Salmonellenprophylaxe
17. Woche
Pest 4 ND
1.000 DS/34-36 l Wasser
oral
Geflügelpest
Wichtig für den Tierhalter ist, den Impfstatus seiner Herde ständig aufzufrischen. Bei der Newcastle-
Krankheit (ND) ist er dazu sogar verpflichtet. Denn zur Prävention vor dieser anzeigepflichtigen
Tierseuche besteht in Deutschland die Impfpflicht. Es wird daher empfohlen, alle 8 bis 12 Wochen in
Legehennenbeständen einen kombinierten IB/ND-Impfstoff einzusetzen. Als Alternative ist alle 4-6
Wochen entweder ein IB-Impfstoff oder ND-Impfstoff einzusetzen.
Generell gilt, dass bei jeder Neueinstallung Absprachen zum Impfplan mit dem bestandsbetreuenden
Tierarzt geführt werden sollten. Dieser Impfplan sollte stets eingehalten werden. Die genaue
Durchführung (inkl. Vor- und Nachbereitung) sollte ebenfalls in Absprache mit dem
bestandsbetreuenden Tierarzt erfolgen. Zu beachten ist hierbei, dass die Impfstoffe im Kühlschrank
aufbewahrt werden sollten. Bei der Durchführung sollte der Mischbehälter mit sauberem und kaltem
Wasser befüllt werden und das Wasser mit einem Stabilisator (Menge nach Nutzungsanweisung)
vermischt werden. Falls ein solcher Stabilisator nicht zur Hand ist, kann auf H-Milch (1,5 % Fett)
zurückgegriffen werden. Das Impfmittel sollte erst unmittelbar vor der Impfung und unbedingt unter
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