Pflegeversicherung
aufbringen.
Entwicklung der Arbeitslosigkeit
Jahr
Arbeitslose (1000)
Arbeitslosenquote (%|
1)
2002
4061
9,8
2005
2)
4861
11,7
2010
3238
7,7
2012
2897
6,8
1)
Auf der Basis aller zivilen Erwerbspersonen;
2)
Jahr der Hartz-IV-Reformen;
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
→
Nettoarbeitsentgelt
Das Gehalt, das einem Angestellten nach Abzug Von Lohnsteuer,
ggf. Kirchensteuer sowie der Beiträge für Krankenkasse, ArbeitslosenVersicherung und
Renten-Versicherung ausgezahlt wird
Die Höhe des ALG II bemaß sich nicht länger am Nettoarbeitsentgelt,
sondern am soziokulturellen Existenzminimum. Das wiederum orientiert
sich nicht nur am Mindestbedarf, der zum Leben nötig ist, sondern soll
zudem eine gewisse Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleisten.
Die Agentur für Arbeit kann erwerbsfähigen ALG-II-Beziehern die
Leistung kürzen, sollten sie ihre Pflichten verletzen, sich also etwa
weigern, eine zumutbare Tätigkeit aufzunehmen.
„Weniger Kinder, später in den Beruf, früher raus, länger
leben, (…) da reicht Volksschule Sauerland um zu wissen:
Das kann nicht gehen.“
Franz Müntefering, Bundesminister für Arbeit und Soziales, am 31.1.2006 zur Diskussion um die
Rente mit 67
Rentenversicherung
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Renten zunächst zu einem
großen Teil aus Steuermitteln finanziert. Erst mit der Rentenreform 1957
wurde die Umlagefinanzierung eingeführt, das heißt, aus den
eingezahlten Beiträgen werden unmittelbar die Renten gezahlt,
Rücklagen werden kaum gebildet. Gleichzeitig wurden Arbeiter und
Angestellte rentenrechtlich gleichgestellt, die Rentenhöhe orientierte
sich erstmals an den gezahlten Beiträgen. 1972 konnten erstmals auch
Selbstständige freiwilliges Mitglied der Rentenversicherung werden, ab
1986 wurden Zeiten der Kindererziehung bei der Rentenberechnung
berücksichtigt.
Versichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind abhängig
Beschäftigte und Auszubildende (Ausnahme: Beamte). Selbstständige
können sich freiwillig versichern. Die Höhe der im Rentenalter
ausgezahlten Bezüge ist abhängig von der Höhe der geleisteten Beiträge.
Durch die jährliche Rentenanpassung ist die Rentenhöhe an die
Entwicklung von Löhnen und Gehältern gekoppelt.
Renteneintritt
Da die Bevölkerung Deutschlands immer älter wird und immer weniger
Erwerbstätige in Zukunft immer mehr Rentner versorgen müssen, wird
das Renteneintrittsalter seit 2012 sukzessive für die Geburtsjahrgänge ab
1947 von 65 auf 67 Jahre erhöht. Damit soll das System der
umlagefinanzierten Rentenversicherung aufrechterhalten werden.
1964 oder später Geborene können grundsätzlich erst mit 67 Jahren
Altersrente beziehen. Nur Versicherte, die im Alter von 65 Jahren
wenigstens 45 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt haben, können mit 65 in
Rente gehen, ohne Abschläge bei der Rentenhöhe hinnehmen zu müssen.
Die Geburtsjahrgänge bis 1952 können nach 45 Beitragsjahren bereits mit
63 Jahren Rente beziehen, für die Jahrgänge 1953–1963 erhöht sich der
Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren um je zwei Monate pro
Geburtsjahrgang.
Rehabilitationsmaßnahmen
Aus den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und einem aus
Steuermitteln finanzierten Bundeszuschuss werden nicht nur die Renten
(auch Berufs- und Erwerbsunfähigkeits-, Witwen-/ Witwer- und
Waisenrenten) bestritten, sondern auch Rehabilitationsmaßnahmen, die
das Ziel haben, die Arbeitsfähigkeit des Einzelnen wiederherzustellen.
Der Beitragssatz (Mitte 2014: 18,9 % des Bruttoeinkommens) wird je zur
Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.
Private Altersvorsorge
Da die gesetzliche Rente bei vielen Menschen nicht ausreichen wird, um den
Lebensstandard aufrechtzuerhalten, fördert der Staat unter bestimmten
Umständen die private Altersvorsorge mit Zulagen (sogenannte Riester-
Rente) oder steuerlich (Rürup-Rente). Diese private Altersvorsorge muss im
Rentenalter voll versteuert werden, genau wie Altersrenten, die ab 2040
erstmals bezogen werden.
Die
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