Teilnehmer eines Deutschkurses
in
Leipzig.
Ausländische Bevölkerung in Deutschland
Jahr
Bevölkerung (Mio.)
Insgesamt
Ausländische Bevölkerung
1961
1)
56,1
0,7
1970
1)
60,7
2,6
1980
1)
61,7
4,6
1989
1)
62,7
5,0
1990
2)
79,8
5,6
2000
82,3
7,3
2013
3)
80,5
6,9
1)
Früheres Bundesgebiet
2)
ab 1 990 mit den ostdeutschen Bundesländern
3)
vorläufige Ergebnisse auf Basis des Zensus 2011;
Quelle: Statistisches Bundesamt (Wiesbaden)
Arbeitsmarkt
In den 1950er-Jahren, als die damalige Bundesrepublik Deutschland ein
starkes Wirtschaftswachstum verzeichnete, fehlten Arbeitskräfte. Aus
diesem Grund wurden mit mehreren Staaten (u. a. Italien, Türkei)
sogenannte Anwerbeabkommen geschlossen, nach denen Arbeitskräfte
aus diesen Ländern – zunächst befristet – in Deutschland arbeiten
durften. Von 1961 bis 1970 erhöhte sich die Zahl der sogenannten
Gastarbeiter um 2 Mio., u. a. auch deshalb, weil die Bundesregierung den
Familiennachzug gestattete. 1973 wurde wegen der Ölkrise ein
Anwerbestopp verhängt. Die in der Bundesrepublik lebenden Ausländer
mussten sich nun entscheiden, ob sie bleiben oder in ihre Heimatländer
zurückgehen wollten. Viele entschieden sich fürs Bleiben. 1975 lebten 3,9
Mio. Menschen aus anderen Ländern in Deutschland.
Auch die DDR war nach dem Bau der Mauer 1961 auf die Arbeitskraft
von Ausländern angewiesen, hatte sie bis dahin doch mehr als 2 Mio.
Einwohner an die Bundesrepublik verloren. Die Ausländer in der DDR
stammten vornehmlich aus Vietnam, Polen und Mosambik. 1989, kurz vor
der Wiedervereinigung, lebten 191 000 Ausländer in der DDR.
Neben Maßnahmen wie der Ausweitung der Frauenerwerbstätigkeit und
der Erhöhung des Renteneintrittsalters sehen Fachleute die
Zuwanderung nach wie vor als Mittel, Engpässe an Arbeitskräften zu
überbrücken und damit die Wirtschaftskraft und die sozialen
Sicherungssysteme Deutschlands zu erhalten.
Zuwanderungsgesetz
Durch den Fall des Eisernen Vorhangs und den Jugoslawienkrieg stieg
die Zahl der Asylsuchenden Anfang der 1990er-Jahre stark an. 1992
erreichte sie den bis dahin höchsten Wert von rund 438 000. Daraufhin
wurde 1993 das Asylrecht im Grundgesetz eingeschränkt. Die Zahl der
Ausländer, die nach Deutschland kamen, sank.
2005 trat das sogenannte Zuwanderungsgesetz in Kraft, das trotz seines
Namens kaum neue Möglichkeiten zur Einwanderung erschließt.
Dennoch sieht z. B. die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (OECD) Deutschland als Einwanderungsland, nicht
zuletzt weil Deutschland 2012 nach den USA das Land mit den meisten
Einwanderern (400 000) weltweit war. Viele Menschen (75 %) kamen aus
anderen Staaten der Europäischen Union, die meisten aus Polen (85 000),
Rumänien (56 000) und Ungarn (31 000).
Einbürgerung
Menschen, die als Ausländer in Deutschland leben, haben unter folgenden
Voraussetzungen das Recht auf Einbürgerung:
■
Ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland ist unbefristet.
■
Sie halten sich seit wenigstens acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in
Deutschland auf.
■
Ihr Lebensunterhalt und der unterhaltsberechtigter Familienangehöriger
ist gesichert. Hartz IV oder Sozialhilfe werden nicht bezogen.
■
Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse.
■
Sie bestehen den sogenannten Einbürgerungstest.
■
Sie wurden nicht wegen einer Straftat verurteilt.
■
Sie bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des
Grundgesetzes.
■
Sie geben ihre alte Staatsangehörigkeit auf.
Soziale Sicherheit
Im Notfall hilft das soziale Netz
Unter dem Oberbegriff „soziale Sicherungssysteme“ werden in
Deutschland die Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Renten- und
Unfallversicherung zusammengefasst. Diese Sozialversicherungen
sollen die Versicherten gegen fundamentale finanzielle
Lebensrisiken absichern.
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein (…) sozialer Bundesstaat” – so
legt Artikel 20 des Grundgesetzes es fest. Daraus folgt für den Staat die
Verpflichtung, sich um Menschen, die in äußerste Not geraten, zu
kümmern, soziale Gegensätze möglichst auszugleichen und die
Schwachen zu schützen.
→
Do'stlaringiz bilan baham: |