Bundesrat
Der Bundesrat ist die Vertretung der Länder auf Bundesebene. Er setzt sich
aus Mitgliedern der Landesregierungen zusammen. Die Einwohnerzahl eines
Bundeslandes bestimmt dessen Stimmanzahl (mindestens drei, maximal sechs).
Finanzen
Kraftstoff für den Staat
Ein Staat kann nur funktionieren, wenn er ausreichend Geld hat,
um seine Aufgaben zu erfüllen. Dieses Geld wird vor allem durch
Abgaben der Bürger aufgebracht.
Den Großteil der Einnahmen erzielt der Staat durch die Erhebung von
Steuern. In Deutschland existiert ein schwer zu überblickendes Konstrukt
aus Steuerarten und Ausnahmeregelungen.
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Steuern
sind allgemeine Abgaben, die jeder Bürger zu leisten hat. Sie werden auf den
Verdienst oder auf Geschäftsvorgänge erhoben. Sie dürfen nicht zweckgebunden sein,
fließen also in den Haushalt.
Steuerpflicht
Jeder Bürger ist steuerpflichtig, d. h., auf seinen Verdienst werden
Abgaben fällig. Arbeitnehmer entrichten eine Lohnsteuer, die der
Arbeitgeber direkt an die Staatskasse überweist. Bei Selbstständigen
wird das Einkommen, also der Umsatz abzüg lich der Betriebsausgaben,
besteuert. In beiden Fällen gilt eine sogenannte Steuerprogression, d. h.,
der Steuersatz steigt mit dem Verdienst überproportional an. Wesentlich
komplizierter ist die Besteuerung von Unternehmen geregelt.
SCHLAGZEILE
Eine folgenschwere Frage
„Mitnehmen oder hier essen?“ – diese Frage kennt man von der Kasse in
Schnellrestaurants. Sie ist dem Steuerrecht geschuldet: Auf „Außer-Haus-
Umsätze“ ist der reduzierte Umsatzsteuersatz von 7 % an den Staat zu zahlen,
für den Verzehr im Restaurant 19 %. Zwar zahlt der Kunde in den beiden Fällen
meist den gleichen Preis, der Restaurantbetreiber muss aber mal mehr, mal
weniger Steuern abführen.
Mehrwertsteuer
Neben den Steuern auf Erwerbseinkommen ist die Mehrwertsteuer
(Umsatzsteuer) allgegenwärtig. Wann immer man Waren oder
Dienstleistungen bezahlt, kassiert der Staat mit: 19 % müssen ans
Finanzamt abgeführt werden (Stand 2014). Für Lebensmittel, Zeitungen,
Bücherund einige andere Artikel gilt ein Steuersatz von derzeit 7%. 1968
lagen diese Sätze noch bei 10 bzw. 5 %.
Finanzausgleich
Die Verteilung der Einnahmen ist durch den Finanzausgleich gesetzlich
eindeutig geregelt. So wird die Lohn- und Einkommensteuer zwischen
Bund und Ländern (jeweils etwa 40%), Kommunen (ca. 15%) und der EU
(unter 5%) aufgeteilt. Andere Steuerarten fließen hingegen direkt in die
Haushalte der jeweiligen staatlichen Ebene:
Die
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