Parteiprogrammen
sind die grundsätzlichen, meist langfristig gültigen politischen
Positionen der Parteien formuliert. Einen stärkeren aktuellen Bezug haben die Wahlprogramme.
Organisationsform
Das Parteiengesetz schreibt eine demokratische innerparteiliche
Entscheidungsfindung und damit eine klare und dauerhafte
Organisationsform vor. Die großen Parteien sind bundesweit organisiert.
Auf den verschiedenen staatlichen Ebenen haben sie regionale Verbände.
So gibt es Ortsverbände/-vereine, die die Basis einer Partei ausmachen.
Mehrere dieser Verbände bilden einen Stadt- oder Kreisverband (bei der
SPD: Unterbezirke). Einflussreich auch in der Bundespolitik sind die
Landesverbände der Parteien. Innerhalb der Parteien gibt es
Vereinigungen, die wiederum bestimmte Interessen bündeln. Das reicht
von Jugendorganisationen bis zu Sozial- oder Wirtschaftsflügeln.
Finanzierung
Von Parteien wird eine transparente Finanzierung verlangt. Alle Parteien
finanzieren sich zu einem großen Teil aus Beiträgen ihrer Mitglieder.
Hinzu kommen Abgaben der Mandatsträger, Spenden und staatliche
Gelder. Über ihre Einnahmen müssen die Parteien jährlich
Rechenschaftsberichte verfassen, die vom Bundestag veröffentlicht
werden. Der größte Teil der Ausgaben fließt in die Personalkosten.
Zudem müssen Wahlkämpfe bezahlt, Informationsmaterial erstellt oder
Veranstaltungen organisiert werden.
Der Staat zahlt den Parteien für jede abgegebene Stimme bei einer
Landtags, Bundestags- oder Europawahl eine
Wahlkampfkostenerstattung. Voraussetzung dafür ist, dass die Partei
mindestens 0,5 % der Stimmen (bei Landtagswahlen 1 %) erhalten hat.
Staatliche Gelder fließen auch in die Stiftungen, die den (Bundestags-)
Parteien nahestehen.
Parteiverbot
Das im Grundgesetz verankerte Parteienprivileg sieht vor, dass Parteien
nur unter strengen Bedingungen verboten werden können. Die
Entscheidung obliegt dem Bundesverfassungsgericht, das in einem
Verfahren prüft, ob die entsprechende Partei die freiheitlich-
demokratische Grundordnung beeinträchtigt oder sie beseitigen will.
Anträge auf Verbote können die Bundesregierung, der Bundesrat und der
Bundestag sowie bei regionalen Parteien auch die Landesregierungen
stellen. Bisher führten zwei Anträge zum Verbot einer Partei: der
Sozialistischen Reichspartei (SRP) 1952 und der Kommunistischen Partei
Deutschlands (KPD) 1956.
Ehren- und Hauptamtliche
Die Parteiorganisationen werden je von einer gewählten Spitze
repräsentiert. Die meisten dieser Vorstandsposten werden ehrenamtlich
ausgeübt. Daneben gibt es einen hauptamtlichen Verwaltungsapparat.
Kritik gibt es in der Öffentlichkeit oft daran, dass der Zugang zu Partei-
und Staatsämtern zuweilen zwischen wenigen Aktiven aufgeteilt wird
(Ämterpatronage).
Volksparteien
In Deutschland gelten SPD und CDU/CSU als Volksparteien. Das heißt, sie
integrieren trotz ideologischer Schwerpunkte einen großen Teil der
Bevölkerung. In der Theorie sollen so Stamm- wie Wechselwähler
erreicht werden. Durch neue politische Kräfte, soziale Bewegungen und
Bürgerinitiativen verlieren die etablierten Parteien jedoch an Bindekraft.
Die wichtigsten Parteien
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CDU/CSU
(476 347/147 965 Mitglieder)
Die Unionsparteien entstammen einem katholisch-religiösen,
wirtschaftsnahen Milieu. Sie gelten als konservativ, haben aber auch
einen starken sozialen Flügel.
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SPD
(477 037 Mitglieder)
Die SPD entstammt der Arbeiterbewegung. Soziale Gerechtigkeit gehört
nach wie vor zu ihrem inhaltlichen Markenkern. Den Staat sehen die
Sozialdemokraten als wichtigste Institution, um einen
Interessenausgleich zu organisieren.
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Bündnis 90/Die Grünen
(59 653 Mitglieder)
Die Grünen sind aus der Umwelt- und Friedensbewegung
Westdeutschlands und der ostdeutschen Reformbewegung „Bündnis 90”
entstanden. Ihre Basis teilt sich in einen links orientierten und in einen
bürgerlichen Flügel auf.
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Die Linke
(63 761 Mitglieder)
Die DDR-Einheitspartei SED gründete sich nach der Wende zunächst als
PDS neu, fusionierte aber später mit der „Wahlalternative” WASG. „Die
Linke” ist besonders stark in den neuen Bundesländern. Der
Verfassungsschutz sieht Teile der Partei kritisch.
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FDP
(58 675 Mitglieder)
Die (wirtschafts-)liberale Partei steht für möglichst wenige Eingriffe des
Staates. In der Geschichte der Bundesrepublik war sie oft Juniorpartner
in wechselnden Koalitionen. Im Jahr 2013 scheiterte die Bundespartei
erstmals an der 5-%-Hürde.
Daneben gibt es Klein- und Splitterparteien. Jüngst gründeten sich mit
der internetaffinen „Piratenpartei” und der europakritischen „Alternative
für Deutschland” zwei Parteien, die den Sprung in einige Landtage
schafften.
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