„Welfare“ versus „Workfare“
Der gegenwärtig stattfindende Paradigmenwechsel von direkten Transferleistungen zu indirekten Unterstützungsleistungen offenbart sich in Slogans wie „workfare statt welfare“ bzw. „Arbeit statt Sozialhilfe“.
Nur den „wirklich Bedürftigen“ stünden auch weiterhin Ansprüche auf staatliche Sozialleistungen zu. Dies impliziert wiederum die in der frühen Neuzeit gepflegte Unterscheidung „würdige versus unwürdige Arme“ als Legitimationen für repressive Arbeitspädagogik gegenüber sozial Exkludierten (vgl. BESENFELDER 2002: 2). Damit entstehen sowohl neue Normalitäts- und Konformitätserwartungen, als auch Diskriminierung und Abwertung der diesen Vorstellungen nicht (mehr) Entsprechenden. Im Zuge des institutionellen Wandels der Sozialpolitik stehen somit sozialer Ausschluss und dessen Ursachen zur Verhandlungsdisposition. Die Ursachen struktureller Arbeitslosigkeit und damit verbundener Exklusion müssen demnach durch Maßnahmen korrigiert werden, welche die strukturellen auf individuelle Unzulänglichkeiten umdeuten (vgl. TRUBE/ WOHLFAHRT. 2001: 27). „Alle Formen von workfare stigmatisieren die Arbeitslosen als Versager und Faulenzer, die von der Gesellschaft berechtigterweise und zu deren eigenem Besten zur Arbeit zu zwingen sind. Die Gesellschaft überzeugt sich so selbst von der Ursache der Arbeitslosigkeit. Die Ursache seien die Arbeitslosen selbst. Sie besäßen weder die Qualifikation noch die sozialen Kompetenzen, noch den notwendigen Willen, um einen Arbeitsplatz zu erhalten“ (GORZ 2002: 114).
Die Begründung für das verzweifelte Bemühen der Integration in Arbeit besteht nicht zuletzt in der damit verbundenen und in Aussicht gestellten „Garantie“ der vollen Mitgliedschaft in der Gesellschaft durch Teilhabe an (Lohn-)Arbeit. Insofern bleibt der vielfach bemühte Slogan, „Jedwede Arbeit ist besser als keine“, sei sie auch für die Allgemeinheit ebenso wie für das arbeitende Individuum noch so destruktiv, weitgehend unhinterfragt. Nicht zuletzt erfährt das zunehmende Phänomen der Verarmung trotz Arbeit durch derartige Argumentationsketten seine Legitimierung.
„Fördern“ versus „Fordern“
Der aktivierende Staat will sich im Sinne seines Selbstverständnisses als „Moderator und Impulsgeber gesellschaftlicher Entwicklungen“ in alleiniger staatlicher Verantwortung nur noch auf seine „Kernaufgaben“ beschränken (vgl. DAHME/ WOHLFAHRT. 2000: 10-32). Dabei bedient er sich geläufiger, mehrheitlich auch in der sozialen Arbeit eindeutig positiv belegter, Begriffe, wie „Aktivität“, „Gestaltung“ und „Motivation“, wenn er seine Bürger zur aktiven Gestaltung ihres eigenen und des gesellschaftlichen Lebens motiviert. So wird auch das Postulat „Fördern und Fordern“ - als ursprünglich in der Reformpädagogik wurzelndes Grundelement sozialarbeiterischer/pädagogischer Arbeit - zunehmend unter anderem Inhalt zum Begründungsmaßstab im Sinne eines (sozial-)politischen Handlungsmodells aller Maßnahmen zum Abbau von Arbeitslosigkeit, wie z.B. auch im bundesdeutschen HARTZ-Konzept herangezogen (vgl. ECKERT. 2004: 5). Die auf der Ebene „Sozialer Arbeit“ ohnehin stets im Mittelpunkt stehende Verknüpfung von Fördern und Fordern macht aber im Zusammenhang mit einer Belegung von Ablehnung staatlicher Förderangebote bestenfalls dann Sinn, wenn überhaupt erst geeignete, individuell passgenaue Förderangebote gemacht werden können (vgl. FRETSCHNER et. al. 2003: 48). Ansonsten entspräche es den Grundwerten Sozialer Arbeit, Arbeitslose dahingehend zu ermächtigen, ihre jeweilige Lebensgestaltung durch Unterstützung und Vermittlung erforderlicher Einsichten in Richtung Autonomie weitgehend selbst „in die Hand zu nehmen“, notfalls auch abseits normierter Erwerbslaufbahnen. Letzteres ist aber seitens der arbeitsmarktpolitischen Auftraggeber ganz offensichtlich keinesfalls intendiert.
Für die „Inklusionsarbeit“ scheint es unumgänglich, sich die Frage nach den Intentionen einer derart argumentierenden Politik bzw. nach den Implikationen eines dadurch unterschwellig transportierten Menschenbildes zu stellen. Denn, „Fördern und Fordern“ mögen zwar „alte“ (bzw. eigentlich moderne) Begriffe sein, „inhaltlich findet aber eine deutliche normative Umorientierung bzw. ein Rückgriff auf ein längst überwunden geglaubtes Menschenbild statt, den „homo malus’, den Minderwertigen.“ (BESENFELDER 2002: 1). Mittels dieses, seitens der Politik aus Gründen der Mehrheitsfähigkeit lancierten, Menschenbildes wird die Aktivierungsprogrammatik in die Maßnahmen eingeschleust.
Rhetorik und Praxis des aktivierenden Sozialstaats verfehlen jedenfalls ihre Wirkung nicht. In der Praxis befragte Teilnehmer, vor allem des Projekttyps A, die selbst sehr wohl gegenteilige Erfahrungen gemacht hatten, bestätigen in verblüffender Weise mehrheitlich den Satz „Wer wirklich arbeiten will, kann dies auch jederzeit“, sozusagen als Eingeständnis ihrer Schuld bzw. Unfähigkeit. Am Beispiel des „aktiven Verlierers“, welcher vermehrt im Projekttyp B (vor allem in Erscheinung als „überqualifizierter“ Teilnehmer) auftritt, zeigen sich die Auswirkungen einer unreflektierten und hemmungslosen Umsetzung des Aktivierungspostulates im Zusammenhang mit In- und Exklusion. Dieser Idealtypus gehorcht zwar den Imperativen der Inklusion, verfängt sich aber gerade deshalb in den Fallstricken der Exklusion, indem er „zu schnell zu viel riskiert“, er „die Botschaft von Flexibilisierung und Mobilität ernst genommen“ hat und „trotzdem aus dem Spiel gefallen“ ist durch den paradoxen Effekt eines „falschen“ Timings von „richtigen“ Einsätzen. „Der von Paradoxien heimgesuchte „aktive Verlierer“ fühlt sich ab einem bestimmten Punkt seiner Lebensgeschichte mehr als Erleider von Effekten denn als Bewirker von Wirkungen“(BUDE 2004 a: 14).36
Für die Soziale Arbeit in den Integrationsmaßnahmen scheint es insgesamt also äußerst ratsam, sich diese Leitformel von „Fördern und Fordern“ nicht unkritisch und unreflektiert anzueignen. GALUSKE (2002) plädiert in diesem Kontext für eine „störrische Professionalität“. Das heißt, gegebenenfalls auch „nein“ zu sagen, etwa zur Teilhabe an der Realisierung paternalistischer Zwangsprogramme, zumal die soziale Arbeit in ihrem professionellen Handeln ansonsten Gefahr liefe, zum Erfüllungsgehilfen ordnungspolitischer Konzepte zu werden. Eine konsequente Verweigerung kann aber nur um den Preis des Verlustes öffentlicher Förderung für die Projekt und Maßnahmenträger erfolgen (vgl. TRUBE. 2000b: 26), womit sich die von staatlichen Subventionen und Aufträgen abhängige Inklusionsarbeit einmal mehr in einer schier unlösbaren Dilemmasituation wieder findet.
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